﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20033457</id><updated>2024-04-10T10:30:25Z</updated><additionalIndexing>28;Langzeitarbeitslosigkeit;Taggeld;Kanton;Arbeitslosigkeit;Arbeitslosenversicherung;Statistik;benachteiligtes Gebiet</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2526</code><gender>m</gender><id>503</id><name>Robbiani Meinrado</name><officialDenomination>Robbiani</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-09-22T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4620</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01040102</key><name>Arbeitslosenversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K111001130401</key><name>Taggeld</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07020304</key><name>Arbeitslosigkeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702030406</key><name>Langzeitarbeitslosigkeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K020218</key><name>Statistik</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704030101</key><name>benachteiligtes Gebiet</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K080701020108</key><name>Kanton</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-12-19T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2003-11-19T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2003-09-22T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2003-12-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2526</code><gender>m</gender><id>503</id><name>Robbiani Meinrado</name><officialDenomination>Robbiani</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>03.3457</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Der Gesetzgeber hat kürzlich beschlossen, die maximale Anzahl Taggelder für arbeitslose Personen unter 55 Jahren auf 400 zu reduzieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Gesetzgeber wollte aber auch der Lage der Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit gerecht werden. Er hat dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt, in diesen Regionen zeitweilig die Anzahl Taggelder heraufzusetzen. Die Verordnung präzisiert, dass diese Massnahme ergriffen werden kann, wenn die Arbeitslosenquote während einer bestimmten Dauer mindestens 5 Prozent beträgt. Deshalb kommt der Art und Weise, wie die Arbeitslosenquote ermittelt wird, grosse Bedeutung zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Sich allein auf die gewohnten Statistiken abzustützen kann zu unbefriedigenden und irreführenden Ergebnissen führen. Die gegenwärtige Unterteilung der Arbeitslosen in zwei Kategorien (registrierte Arbeitslose und Stellensuchende) kann dazu führen, dass das wirkliche Ausmass der Arbeitslosigkeit unterschätzt wird. In der zweiten Kategorie (Stellensuchende) gibt es Gruppen von Arbeitslosen, die statistisch nicht erfasst werden. Dies sind namentlich Arbeitslose, die Angebote zur Erleichterung der beruflichen Wiedereingliederung nutzen (Ausbildungskurse, Beschäftigungsprogramme, Einarbeitungszeiten).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenn man also in einer Region feststellen will, ob die Schwelle für die Erhöhung der Anzahl Taggelder erreicht ist, und dafür nur die erste Kategorie in Betracht zieht, so unterschätzt man die Realität.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um diesen Mangel zu beheben, müssen weder die heutigen statistischen Erhebungen noch deren Darstellung auf den Kopf gestellt werden. Es würde reichen, für die Anwendung von Artikel 27 Avig alle Personen zu berücksichtigen, die tatsächlich arbeitslos sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich ersuche darum den Bundesrat, diese Frage zu prüfen und die Arbeitslosigkeit so zu ermitteln, dass die Quote der Wirklichkeit entspricht und eine korrekte Anwendung der betreffenden Bestimmung zulässt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Obwohl das Gesetz die Arbeitslosenquote als auslösenden Faktor für den Entscheid zur Heraufsetzung der Taggeldbezugsdauer benennt, spricht es sich im Gegenzug nicht ausdrücklich darüber aus, wie diese Arbeitslosenquote im Detail zu ermitteln sei.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz (Art. 27 Avig) kann die Höchstzahl der Taggelder bei Personen von unter 55 Jahren von 400 auf 520 Taggelder heraufgesetzt werden, wenn ein Kanton als Ganzes oder ein bedeutender Teil davon von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffen ist. Die Verordnung zur Arbeitslosenversicherung (Art. 41c, Aviv) präzisiert: Erhöhte Arbeitslosigkeit ist dann gegeben, wenn diese einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent in den sechs vorangegangenen Monaten vor dem Begehren um eine Taggeldheraufsetzung entspricht. Dass die Arbeitslosenquote im Gesetz nicht ausdrücklich definiert wird, ist weder auf eine Unterlassung zurückzuführen noch soll damit ein Interpretationsspielraum geschaffen werden, sondern entspricht der Tatsache, dass der Begriff der Arbeitslosigkeit seit langem anerkannt und unbestritten ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im vergangenen Jahrhundert unterlag der Begriff der Arbeitslosigkeit im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) einem langen Reifeprozess. Ausgangspunkt war die 13. Konferenz der Arbeitsstatistiker (1982), an der eine stabile und weltweit anerkannte Definition im Zentrum stand. Der Konzeptformulierung liegt gezwungenermassen ein etwas technischer Ansatz zugrunde. So legen drei Kriterien, die gleichzeitig erfüllt sein müssen, fest, was unter einer arbeitslosen Person zu verstehen ist: Sie muss ohne Arbeit sein (1), aktiv eine Arbeit suchen (2) und sofort für eine neue Arbeit verfügbar sein (3). Keiner der massgeblichen Kreise würde heute diese Definition infrage stellen, denn es handelt sich dabei ohne Zweifel um einen der Hauptindikatoren für die wirtschaftliche Situation eines Landes.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Schweiz werden die Arbeitslosenzahlen anhand zweier sehr unterschiedlicher Methoden ermittelt: zum einen vom Bundesamt für Statistik (BFS), das eine hauptsächlich auf der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Stichprobenerhebung) basierende Erwerbslosenstatistik herausgibt, zum anderen vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), das die Anzahl der registrierten arbeitslosen Personen bzw. deren Arbeitslosenquote auf der Grundlage einer Vollerhebung der Dossiers der bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) registrierten stellensuchenden Personen veröffentlicht. In beiden Fällen beruht die Definition einer arbeitslosen Person auf der von der IAO definierten Norm. Insbesondere beim Seco-Ansatz erfüllt die RAV-Registrierung die Bedingungen des Kriteriums (2). Beide Methoden ergänzen sich indes vorteilhaft: Mit den Angaben des BFS lassen sich methodisch harmonisierte internationale Vergleiche anstellen, während die Seco-Methode es erlaubt, monatliche Zahlen zur Arbeitslosigkeit zu liefern, die nach sozioökonomischen und geographischen Kategorien kombinierbar sind. Für die Umsetzung von Artikel 27 Avig ist dieser Feinheitsgrad unerlässlich, um die Arbeitslosenquote eines kantonalen Teilgebietes präzise messen zu können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Seit der Einführung der arbeitsmarktlichen Massnahmen 1997 hat die Bedeutung der Kategorie der nichtarbeitslosen registrierten Stellensuchenden zugenommen. Um in der Kategorie der nichtarbeitslosen Stellensuchenden registriert zu werden, muss nur eines der erwähnten drei Arbeitslosenkriterien nicht erfüllt sein. In anderen Fällen ist ein gewisser Ermessensspielraum erforderlich, beispielsweise wird ein Stellensuchender, der pro Woche nur einige Kursstunden besucht, als arbeitslos gezählt. Hingegen fällt derselbe Stellensuchende, sobald er jeden Tag einen Ganztageskurs besucht, natürlich unter die Kategorie der Nichtarbeitslosen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus methodologischen, konzeptuellen und historischen Gründen sieht der Bundesrat keine Möglichkeit, einen Systemwechsel vorzunehmen oder folglich die gegenwärtig anerkannte Definition der Arbeitslosigkeit zu ändern. Dies entspricht auch dem Willen des Parlamentes, da dieses im Rahmen der Debatten, die zur Avig-Revision geführt haben, nie die Frage nach einer anderen als der heute vom Seco regelmässig publizierten Arbeitslosenquote gestellt hat.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das Bundesgesetz über die Arbeitslosenversicherung (Avig) sieht vor, dass die Anzahl Taggelder in den besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffenen Kantonen erhöht werden kann (Art. 27).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich ersuche den Bundesrat zu prüfen, wie die Arbeitslosigkeit ermittelt werden kann, sodass deren tatsächliches Ausmass erfasst wird. Dadurch soll die Kompetenz, die das Avig dem Bundesrat erteilt, präzise angewendet werden können.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Ermittlung der Arbeitslosigkeit nach Artikel 27 Avig</value></text></texts><title>Ermittlung der Arbeitslosigkeit nach Artikel 27 Avig</title></affair>