{"id":20033474,"updated":"2025-11-14T08:35:18Z","additionalIndexing":"09;15;Klein- und mittleres Unternehmen;Verordnung;Gewerbe;Wettbewerbsbeschränkung;Zivildienst;Vollzug von Beschlüssen;Wettbewerbsverbot","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2382,"gender":"m","id":318,"name":"Engelberger Edi","officialDenomination":"Engelberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-09-25T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4620"},"descriptors":[{"key":"L04K04020301","name":"Zivildienst","type":1},{"key":"L05K0503010103","name":"Verordnung","type":1},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":1},{"key":"L05K0703010110","name":"Wettbewerbsverbot","type":1},{"key":"L04K07030101","name":"Wettbewerbsbeschränkung","type":1},{"key":"L05K0703060302","name":"Klein- und mittleres Unternehmen","type":2},{"key":"L05K0705070202","name":"Gewerbe","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-03-19T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-12-05T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1064440800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1079650800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2509,"gender":"m","id":485,"name":"Leutenegger Hansjakob","officialDenomination":"Leutenegger Hajo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2430,"gender":"m","id":366,"name":"Weigelt Peter","officialDenomination":"Weigelt"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2507,"gender":"f","id":483,"name":"Lalive d'Epinay Maya","officialDenomination":"Lalive d'Epinay"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2409,"gender":"m","id":345,"name":"Pelli Fulvio","officialDenomination":"Pelli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2077,"gender":"m","id":100,"name":"Gysin Hans Rudolf","officialDenomination":"Gysin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2065,"gender":"m","id":81,"name":"Fischer Ulrich","officialDenomination":"Fischer Ulrich"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2475,"gender":"f","id":451,"name":"Bernasconi Madeleine","officialDenomination":"Bernasconi Madeleine"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2540,"gender":"m","id":518,"name":"Vaudroz René","officialDenomination":"Vaudroz René"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2299,"gender":"m","id":108,"name":"Hegetschweiler Rolf","officialDenomination":"Hegetschweiler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2518,"gender":"m","id":496,"name":"Messmer Werner","officialDenomination":"Messmer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2181,"gender":"m","id":226,"name":"Tschuppert Karl","officialDenomination":"Tschuppert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2538,"gender":"m","id":516,"name":"Triponez Pierre","officialDenomination":"Triponez"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2406,"gender":"m","id":342,"name":"Müller Erich","officialDenomination":"Müller Erich"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2264,"gender":"m","id":14,"name":"Bezzola Duri","officialDenomination":"Bezzola Duri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2382,"gender":"m","id":318,"name":"Engelberger Edi","officialDenomination":"Engelberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"03.3474","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Gemäss Artikel 6 ZDG ist \"die Vollzugsstelle des Bundes für den Zivildienst (Vollzugsstelle)\" das operativ verantwortliche Organ für die Umsetzung bzw. den Vollzug des Gesetzes. In der Vorlage der Redaktionskommission für die Schlussabstimmung (Änderungen vom 21. März 2003) ist keine Revision bzw. Änderung von Artikel 6 ZDG vorgesehen. Dies wohl nicht zuletzt auch deshalb, weil sich in der Praxis absolut kein Handlungsbedarf ergibt. Ebenso besteht somit keine Rechtsgrundlage, die in den Verordnungen die Bezeichnung \"Bundesamt\" rechtfertigt.<\/p><p>Vor dem Hintergrund sinkender Steuereinnahmen des Bundes, eines defizitären Staatshaushaltes und angesichts pessimistischer Prognosen würde mit der Schaffung eines neuen Bundesamtes eindeutig ein falsches finanzpolitisches Zeichen gesetzt, da damit die Kostenseite des Staatshaushaltes einmal mehr und völlig ohne Notwendigkeit aufgeblasen würde.<\/p><p>Es ist deshalb konsequenterweise in sämtlichen fraglichen Artikeln aller drei Verordnungen der Begriff \"Bundesamt\" durch \"Vollzugsstelle\" zu ersetzen. <\/p><p>In der bisher für die Anerkennung der Einsatzbetriebe zuständigen Eidgenössischen Anerkennungskommission für den Zivildienst gehandhabten Praxis wurde eine Verfälschung von Wettbewerbsbedingungen zum Schutz des Gewerbes und der KMU konsequent ausgeschlossen.<\/p><p>- Ist der Bundesrat bereit, in der Verordnung über den zivilen Ersatzdienst (SR 824.01) diese bewährte und aus der Sicht der KMU erfolgreiche Praxis sinngemäss wie folgt festzuschreiben: \"Die zivildienstleistende Person darf im Einsatzbetrieb maximal 50 Prozent qualifizierte handwerkliche Tätigkeiten ausüben, die auch durch externe Betriebe wahrgenommen werden könnten. Hilfsarbeiten sowie Arbeitsanleitungen werden durch diese Regelung nicht beschränkt\"?<\/p><p>Die mit der Einführung des ZDG in den Neunzigerjahren geschaffene \"Eidgenössische Anerkennungskommission für den Zivildienst\" hat in den letzten Jahren eine griffige und zweckmässige Anerkennungspraxis formuliert und zusammen mit der Vollzugsstelle für den Zivildienst erfolgreich (praktisch keine Rekurse in den letzten Jahren!) umgesetzt. <\/p><p>Aus der Sicht der Wirtschaft - namentlich der KMU - ist dabei die bisher strikte zum Schutze von Gewerbebetrieben gehandhabte Regelung hinsichtlich Verfälschung der Wettbewerbsbedingungen von grösster Bedeutung. \"Massnahmen zum Schutz des Gewerbes vor Konkurrenzierung durch zivildienstleistende Personen\" sind deshalb explizit - und damit verpflichtend für die Vollzugsstelle - in die Verordnung aufzunehmen und nicht einfach dem Gutdünken der Verwaltung zu überlassen.<\/p><p>Diese Regelung ist insbesondere für gewerbliche KMU von vitaler Bedeutung und muss unbedingt beibehalten werden. Die erneut äusserst angespannte Konjunktursituation zeigt mit aller Deutlichkeit die Wichtigkeit dieser Bestimmung, die eine Verfälschung der Wettbewerbsbedingungen verhindert. Sowohl die Verhinderung von Wettbewerbsverfälschungen als auch die Arbeitsneutralität sind als zentrale Anliegen der Schweizer Wirtschaft - insbesondere der KMU - unbedingt zu respektieren und deshalb explizit in der Verordnung zu präzisieren.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat die infolge der Revision des Zivildienstgesetzes nötig gewordenen Verordnungsrevisionen Anfang Dezember 2003 verabschiedet. <\/p><p>Das zuständige Departement hält fest, dass die Anliegen des Interpellanten berücksichtigt sind:<\/p><p>- In den Verordnungstexten wird als vollziehendes Organ die \"Vollzugsstelle für den Zivildienst (Vollzugsstelle)\" genannt. Es ist keine andere Organisationsstruktur vorgesehen.<\/p><p>- Der revidierte Artikel 4 Absatz 3 der Zivildienstverordnung lautet wie folgt: \"Sie (d. h. die zivildienstleistende Person) darf in einem Einsatz höchstens die Hälfte ihrer Zeit für administrative Unterstützungsarbeiten oder für qualifizierte handwerkliche Tätigkeiten aufwenden\".<\/p><p>Das entspricht der bisherigen Praxis der für die Anerkennung von Einsatzbetrieben zuständigen Kommission, wonach das Pflichtenheft einer zivildienstleistenden Person höchstens zu 50 Prozent handwerkliche Tätigkeiten enthalten darf.<\/p><p>Im bisherigen Vollzug des Zivildienstes hat diese Praxis keine nachteiligen Auswirkungen gehabt. Sie wurde deshalb in der Zivildienstverordnung verankert.<\/p><p>Streng gesehen ist keine Arbeit von zivildienstpflichtigen Personen wettbewerbsneutral, wenn vergleichbare Arbeiten auch anderswo geleistet werden. Indem das Zivildienstgesetz nur Verfälschungen des Wettbewerbes verbietet, nicht jedoch Beeinflussungen, erlaubt es Zivildienstleistungen grundsätzlich auch dort, wo Wettbewerb und Konkurrenz bestehen. Eigentliche Verfälschungen des Wettbewerbes werden durch die Beschränkung der Anzahl zivildienstleistender Personen pro Einsatzbetrieb ausgeschlossen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Nach erfolgter Revision des Zivildienstgesetzes (ZDG) führt die Zentralstelle für den Zivildienst des Bundes (Vollzugsstelle) zurzeit eine (vorwiegend) verwaltungsinterne Vernehmlassung zu den aufgrund der Revision des ZDG notwendig gewordenen Anpassungen folgender Verordnungen durch:<\/p><p>- Verordnung über den zivilen Ersatzdienst (SR 824.01);<\/p><p>- Verordnung über die Kommissionen des Zivildienstes (SR 824.013);<\/p><p>- Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder der Kommissionen des Zivildienstes (SR 824.014).<\/p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, die folgenden Fragen zu beantworten:<\/p><p>Gemäss Artikel 6 ZDG ist \"die Vollzugsstelle des Bundes für den Zivildienst (Vollzugsstelle)\" das operativ verantwortliche Organ für die Umsetzung des Zivildienstes. In den oben erwähnten drei Verordnungsentwürfen ist indessen konsequent von einem \"Bundesamt für Zivildienst (Bundesamt)\" die Rede.<\/p><p>1. Erachtet der Bundesrat angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes die Einführung eines neuen Bundesamtes als zweckmässig?<\/p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, in den oben erwähnten drei Verordnungsentwürfen durchzusetzen, dass konsequent auf den Begriff \"Bundesamt\" verzichtet und stattdessen wie bisher von der \"Vollzugsstelle des Bundes für den Zivildienst (Vollzugsstelle)\" gesprochen wird?<\/p><p>3. Ist eine andere Organisationsstruktur als die \"Vollzugsstelle\" vorgesehen oder in Planung?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Revision der Zivildienstverordnungen. Kostensparend und KMU-tauglich"}],"title":"Revision der Zivildienstverordnungen. Kostensparend und KMU-tauglich"}