{"id":20033479,"updated":"2024-04-10T13:05:07Z","additionalIndexing":"15;Klein- und mittleres Unternehmen;Buchführung;Verwaltungsformalität;Wirtschaftsstatistik;Wertschöpfung;Verwaltungsreform;Statistik","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2571,"gender":"m","id":817,"name":"Imfeld Adriano","officialDenomination":"Imfeld Adriano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-09-29T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4620"},"descriptors":[{"key":"L05K0703060302","name":"Klein- und mittleres Unternehmen","type":1},{"key":"L04K07040401","name":"Wirtschaftsstatistik","type":1},{"key":"L06K070302010107","name":"Wertschöpfung","type":1},{"key":"L04K08060113","name":"Verwaltungsformalität","type":1},{"key":"L04K08060108","name":"Verwaltungsreform","type":1},{"key":"L04K07030201","name":"Buchführung","type":2},{"key":"L03K020218","name":"Statistik","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-12-19T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-10-07T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-11-26T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1064786400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1128636000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2571,"gender":"m","id":817,"name":"Imfeld Adriano","officialDenomination":"Imfeld Adriano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"03.3479","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>1. Im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung erhebt das Bundesamt für Statistik jährlich bei den schweizerischen Unternehmen Daten zur Ermittlung der Wertschöpfung durch die schweizerische Volkswirtschaft anhand der Buchhaltungsergebnisse.<\/p><p>2. Mit meinem Vorstoss möchte ich auf keinen Fall die Bedeutung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung herabmindern. Ich bin mir auch bewusst, dass unser Land in Sachen Statistik eher ein Entwicklungsland ist und sich die fragliche Umfrage auf das Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 und die dazu gehörige Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 stützen kann.<\/p><p>3. Mit meinem Vorstoss geht es mir am konkreten Fall darum, Politik und Verwaltung für die Belange der KMU in der vielzitierten Frage der administrativen Belastung zu sensibilisieren.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die jährlich durchgeführte Wertschöpfungsstatistik untersucht anhand der Buchhaltungsergebnisse die Struktur und Entwicklung der Unternehmenstätigkeiten in bestimmten Wirtschaftszweigen. Sie ermöglicht insbesondere die Berechnung der wichtigsten makroökonomischen Aggregate der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Weiter ermöglichen die Ergebnisse der Wertschöpfungsstatistik die Berechnung von Strukturdaten und betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der verschiedenen Branchen.<\/p><p>Die Wertschöpfungsstatistik ist eine Stichprobenerhebung im sekundären und tertiären Sektor, die auf zwei verschiedenen Erhebungen (Schichten) basiert. Die erste erfasst die Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten. Die zweite Schicht umfasst die Unternehmen mit 2 bis 19 Beschäftigten. Um den administrativen Aufwand bei den Unternehmen möglichst gering zu halten, werden mit Ausnahme der grossen Unternehmen alle anderen alle drei bis vier Jahre ausgewechselt.<\/p><p>Die Erhebung erfolgt mit verschiedenen Fragebogen, die benutzerfreundlich gestaltet wurden, um die Belastung, insbesondere der kleinen Unternehmen, auf ein Minimum zu beschränken. Die verwendeten Fragebogen berücksichtigen die unterschiedlichen Rechtsformen und Unternehmensgrössen sowie die branchenspezifischen Besonderheiten.<\/p><p>Die Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten erhalten einen detaillierten Fragebogen, mit dem Informationen über beschäftigte Personen, Aktiven, Sachanlagen, Passiven, Vorräte zu Inventarwerten, Aufwand, abgerechnete indirekte Steuern, Ertrag und Gewinnverteilung ermittelt werden können. Als Dank für die Teilnahme erhalten diese Unternehmen vom Bundesamt für Statistik (BFS) eine Gegenüberstellung der Struktur- und Kennzahlen ihrer Firma mit dem durchschnittlichen Branchenwert.<\/p><p>Die Kapitalgesellschaften mit weniger als 20 Beschäftigten erhalten hingegen einen reduzierten Fragebogen, der folgende Punkte abdeckt: beschäftigte Personen, Warenvorräte, Sachanlagen, Grundkapital, Aufwand, abgerechnete indirekte Steuern, Ertrag und Gewinnverteilung.<\/p><p>Personengesellschaften schliesslich mit weniger als 20 Beschäftigten erhalten einen einfachen und auf ein Minimum reduzierten Fragebogen, welcher Angaben zu den beschäftigten Personen und zur Gewinn- und Verlustrechnung verlangt. Die Belastung der Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten ist also kleiner als für grössere Unternehmen, die einen detaillierten Fragebogen erhalten.<\/p><p>Um das Ausfüllen der Fragebogen zu erleichtern, bietet das BFS den Unternehmen die Möglichkeit, eine Kopie der Bilanz, Erfolgsrechnung und Gewinnverteilung dem Fragebogen beizulegen. Somit müssen die Unternehmen die Fragebogenfelder bezüglich Aktiven, Passiven, Aufwand und Ertrag nicht selber ausfüllen, da diese Angaben direkt von den Mitarbeitenden des BFS auf die Fragebogen übertragen werden. Diese sehr geschätzte Dienstleistung wird von vielen Unternehmen genutzt.<\/p><p>Zur ersten Frage<\/p><p>Die Wertschöpfungsstatistik ermittelt die Anzahl beschäftigter Personen Ende September des Berichtsjahres, um saisonale Schwankungen in gewissen Branchen auszuglätten. Das Jahresende ist zu stark saisonal geprägt. Bei der Tourismusindustrie z. B. ist die Beschäftigung auf dem Höhepunkt (zumindest in den Wintersportgebieten), hingegen arbeitet das Baugewerbe mit stark reduziertem Mitarbeiterbestand. Daher würden Angaben über die Beschäftigung Ende Jahr zu grossen Verzerrungen in der Branchenanalyse führen. Der heutige Stichtag führt dazu, dass die meisten Unternehmen mittlere Beschäftigungswerte ausweisen. Zudem wurde das Konzept der Wertschöpfungsstatistik mit demjenigen der Betriebszählung harmonisiert, so dass ein direkter Vergleich der zwei Strukturstatistiken möglich ist.<\/p><p>Zur zweiten Frage<\/p><p>Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erhält von den verrechnungssteuerpflichtigen Unternehmen (Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften), die das Formular 103 (Verrechnungssteuer auf dem Ertrag inländischer Aktien) ausfüllen müssen, die vollständigen Jahresrechnungen (Bilanz und Erfolgsrechnung). Hingegen erhält die ESTV keine Buchhaltungsangaben für die Personengesellschaften; diese sind, je nach Kanton, teilweise bei den kantonalen und teilweise bei den kommunalen Steuerverwaltungen vorhanden.<\/p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese nützliche Datenquelle kurzfristig nicht eine Direkterhebung bei den Unternehmen ersetzen kann, da einerseits nur ein Teil der Rechtsformen abgedeckt wird und andererseits das Detaillierungsniveau der eingereichten Jahresrechnungen bei der ESTV oft nicht den Minimalanforderungen der Statistik, wie z. B. Umsatz, Warenaufwand, Personalkosten, Abschreibungen usw. abdeckt. Zudem muss die Übermittlung dieser Angaben an das BFS legitimiert werden, da die statistische Nutzung der Daten auf freiwilliger Basis beruht. Das heisst, dass das BFS in der Lage sein sollte Rückfragen direkt bei den Unternehmen zu machen, da in den meisten Fällen die eingereichten Daten noch bearbeitet werden müssen, weil die Informationen bei der Verrechnungssteuer bzw. (Personengesellschaften) bei Kantonen und Gemeinden nicht in geeigneter Form eingereicht werden. Es muss auch angemerkt werden, dass der Zusammenschluss der Angaben, die bei der Mehrwertsteuer und der Verrechnungssteuer verfügbar sind, nicht hergestellt werden kann, da u. a. die in der Mehrwertsteuer-Abrechnung deklarierten Werte nicht periodengerecht abgegrenzt sind.<\/p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass ein Koordinationsbedarf besteht, da die Informationsbedürfnisse der Wertschöpfungsstatistik sich mit den Angaben, die den Steuerverwaltungen übermittelt werden müssen, überlappen. Es muss den Empfehlungen gefolgt werden, welche den Bundesrat bei der Verabschiedung des Berichtes zur administrativen Entlastung vom 16. Juni 2003 leiteten und die darin bestehen, dass die Behörden mit untereinander abgestimmten Datenbedürfnissen an die Unternehmen herantreten.<\/p><p>Mit Blick auf die Wertschöpfungsstatistik müsste abgeklärt werden, inwieweit Daten, die bei den Steuerämtern vorhanden sind, für statistische Zwecke verwendet werden können. Durch die Revision des Rechnungslegungsrechtes müsste ebenfalls geprüft werden, ob eine bessere Abdeckung der Minimalanforderungen der Statistik ermöglicht werden kann.<\/p><p>Zur dritten Frage:<\/p><p>Damit eine einheitliche Behandlung der Mehrwertsteuer bei jeder Buchhaltungsposition garantiert ist, wurde auf den Fragebogen die Bemerkung \"Alle Aufwandposten sind netto von abzugsfähiger Mehrwertsteuer aufzuführen\" hinzugefügt, weil es sonst zu wichtigen Verzerrungen in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung führen könnte (z. B. doppelte Berechnung von Steuern).<\/p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass der Zeitaufwand für die Unternehmen in einem vertretbaren Mass liegt, da nur bei wenigen Aufwandposten die Mehrwertsteuer abgezogen werden muss. Eine Bereinigung der Daten aufgrund von Schätzverfahren würde einen höheren Aufwand beim BFS auslösen und zudem könnten in gewissen Fällen auch Verzerrungen entstehen.<\/p><p>Zur vierten Frage<\/p><p>Auf der Mehrwertsteuer-Abrechnung wird sowohl die Steuer auf Umsätzen als auch die Vorsteuer auf Vorleistungen immer im Zeitpunkt ihrer Entstehung - je nach Abrechnungsart bei Rechnungsstellung oder bei Zahlung - deklariert (bei Anwendung der Saldosteuersatzmethode nur die Umsätze). Dies führt dazu, dass die deklarierten Werte keiner Periodenabgrenzung unterliegen, wie sie für die Wertschöpfungsstatistik unabdingbar ist. Deshalb kann im Rahmen der Wertschöpfungsstatistik nicht auf die Daten der Hauptabteilung Mehrwertsteuer abgestellt werden.<\/p><p>Ausserdem werden die Mehrwertsteuer-Abrechnungen mehrheitlich vierteljährlich erhoben, während sich die eingereichten Abschlüsse der Unternehmen nicht immer auf ein Kalenderjahr beziehen. Aus diesen Gründen muss das BFS auf das vorgeschlagene Vorgehen verzichten.<\/p><p>h. Ertrag<\/p><p>Es wird auf die Antwort zur zweiten Frage verwiesen.<\/p><p>i. Gewinnverteilung<\/p><p>Es wird auf die Antwort zur zweiten Frage verwiesen.<\/p><p>Zur fünften Frage<\/p><p>Der Bundesrat hat dem Parlament mit Beschluss vom 16. Juni 2003 einen Bericht mit Massnahmen zur administrativen Entlastung in den Unternehmen vorgelegt. Er hat bei gleicher Gelegenheit ein knappes Dutzend konkreter Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der KMU in die Wege geleitet. Einzelne dieser Massnahmen werden zu Rechtsänderungen Anlass geben, wie die Schaffung einer Kundennummer für die Unternehmen. Der Akzent der Massnahmen liegt allerdings auf einer besseren Abstimmung unter den verschiedenen Anfragen und Erhebungen, welche Behörden und Sozialversicherungen bei den KMU durchführen. Es soll also genau der Gedanke realisiert werden, welcher dem Vorstoss zugrunde liegt: Einerseits soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Lohnsummenmeldungen an die AHV, die Lohnausweise für die direkten Steuern und die Lohnstrukturerhebungen im Rahmen der Statistik letztlich auf die gleichen Daten zurückgreifen und deshalb koordiniert erhoben werden sollten. Andererseits sollten die verschiedenen Steuererklärungen möglichst in einem Zug erledigt werden können, von den bereits genannten Lohnsummenmeldungen an die Sozialversicherungen über die neu zur Diskussion gestellten Jahresschlussmeldungen an die Mehrwertsteuer weiter zu den Steuererklärungen für die Ertrags- und Kapitalsteuern des Unternehmens bis schliesslich zur Einreichung der Wertschöpfungsstatistik beim BFS.<\/p><p>Um noch eingehender Aufschluss zu erhalten, wo Verwaltungsdaten vorliegen, die redundant sind oder noch besser genutzt werden können, etwa für die Belange der Statistik, wurden im Rahmen der Aufdatierung der Datenbank zu den bundesrechtlichen Bewilligungsverfahren die Vollzugsbehörden befragt, welche Aufzeichnungen und Meldungen die Inhaber der jeweiligen Bewilligung machen müssen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Meine Fragen an den Bundesrat:<\/p><p>Zur leichteren Bearbeitung meines Vorstosses teile ich meine Fragen in je einen Block konkrete und generelle Fragen auf:<\/p><p>1. Konkrete Probleme aus der Sicht der KMU<\/p><p>a. Beschäftigte Personen am 30. September des Buchhaltungsjahres<\/p><p>Die meisten KMU schliessen ihre Lohnbuchhaltung auf Ende des Kalenderjahres ab. Dies nicht zuletzt, damit sie ihren Deklarationspflichten gegenüber den Sozialversicherungen nachkommen können.<\/p><p>Erste Frage: Warum wird für die Belange der Wertschöpfungsstatistik der Stand der Beschäftigten am 30. September und nicht derjenige am 31. Dezember des Berichtsjahres erhoben, was für die KMU ohne grossen zusätzlichen Aufwand zu bewerkstelligen wäre?<\/p><p>b.-e. Standardisierte Bilanz vor Gewinnverteilung<\/p><p>Diese Angaben sind Bestandteil der Steuererklärung von jedem KMU (und zwar unabhängig von der Rechtsform).<\/p><p>Zweite Frage: Warum erhebt der Bund Zahlen von den KMU, welche im Rahmen ihrer jährlichen Deklarationspflicht bei den direkten Steuern bereits dem Staat zur Verfügung gestellt werden?<\/p><p>f. Aufwand<\/p><p>Zusätzlich zur zweiten Frage 2 (bzw. der dazu gehörigen einleitenden Bemerkung) ist darauf hinzuweisen, dass hier alle Aufwandposten von der darin enthaltenen Mehrwertsteuer bereinigt werden müssen. Dies führt bei vielen KMU zu einem zusätzlichen Aufwand, weil einerseits die Mehrwertsteuer nicht aus der Finanzbuchhaltung abgeleitet wird und andererseits weil viele KMU ihrer Mehrwertsteuer-Pflicht mit den so genannten Saldosteuersätzen nachkommen, welche anhand der Umsatzzahlen deklariert werden.<\/p><p>Dritte Frage: Warum besteht der Bund auf diesem zeitraubenden Zusatzaufwand? Könnte man nicht für kleine KMU eine Ausnahme machen und die gelieferten Zahlen anhand von Erfahrungswerten annähernd korrigieren?<\/p><p>g. Separater Ausweis<\/p><p>Diese Zahlen werden von der Eidgenössischen Steuerverwaltung zusammen mit der Mehrwertsteuer-Abrechnung quartalsweise erhoben und elektronisch ausgewertet.<\/p><p>Vierte Frage: Warum erhebt der Bund Zahlen von den KMU, welche im Rahmen ihrer Deklarationspflicht bei den indirekten Steuern bereits dem Staat zur Verfügung gestellt und von diesem bereits elektronisch ausgewertet werden bzw. ohne grossen Zusatzaufwand ausgewertet werden können?<\/p><p>h. Ertrag<\/p><p>Diese Angaben sind Bestandteil der Steuererklärung von jedem KMU (und zwar unabhängig von der Rechtsform).<\/p><p>Siehe zweite Frage<\/p><p>i. Gewinnverteilung<\/p><p>Diese Angaben sind Bestandteil der Steuererklärung von jedem KMU (und zwar unabhängig von der Rechtsform). Zusätzlich sind von den juristischen Personen diese Fragen im Zusammenhang mit der jährlichen Deklaration von allfälligen Dividendenausschüttungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (Formular 103) zu melden.<\/p><p>Siehe vierte Frage<\/p><p>2. Generelle Probleme aus der Sicht der KMU<\/p><p>Fünfte Frage: Ist der Bund bereit, mit seiner mehrfach deklarierten Absicht, die KMU administrativ zu entlasten, Ernst zu machen und die gesetzlichen Grundlagen bereit zu stellen, sodass auf die aufwendige Erhebung von Daten, welche bei Amtsstellen des Bundes und der Kantone bereits vorliegen, verzichtet werden kann?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Abbau der administrativen Belastungen für die KMU. Am konkreten Beispiel der Wertschöpfungsstatistik"}],"title":"Abbau der administrativen Belastungen für die KMU. Am konkreten Beispiel der Wertschöpfungsstatistik"}