{"id":20033486,"updated":"2024-04-10T13:13:30Z","additionalIndexing":"04;Auslandschweizer\/in;Meinungsbildung;politische Mitbestimmung","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2470,"gender":"f","id":435,"name":"Meyer-Kaelin Thérèse","officialDenomination":"Meyer Thérèse"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-09-30T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4620"},"descriptors":[{"key":"L04K05060103","name":"Auslandschweizer\/in","type":1},{"key":"L04K08020329","name":"politische Mitbestimmung","type":1},{"key":"L05K0802030701","name":"Meinungsbildung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-10-07T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2003-11-26T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1064872800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1128636000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2401,"gender":"m","id":338,"name":"Lauper Hubert","officialDenomination":"Lauper"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2526,"gender":"m","id":503,"name":"Robbiani Meinrado","officialDenomination":"Robbiani"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2533,"gender":"f","id":511,"name":"Simoneschi-Cortesi Chiara","officialDenomination":"Simoneschi-Cortesi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2480,"gender":"m","id":456,"name":"Cina Jean-Michel","officialDenomination":"Cina"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2479,"gender":"m","id":455,"name":"Chevrier Maurice","officialDenomination":"Chevrier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2521,"gender":"m","id":498,"name":"Neirynck Jacques","officialDenomination":"Neirynck"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2316,"gender":"m","id":170,"name":"Raggenbass Hansueli","officialDenomination":"Raggenbass"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2514,"gender":"m","id":492,"name":"Mariétan Fernand","officialDenomination":"Mariétan"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2416,"gender":"m","id":353,"name":"Schmid Odilo","officialDenomination":"Schmid Odilo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2470,"gender":"f","id":435,"name":"Meyer-Kaelin Thérèse","officialDenomination":"Meyer Thérèse"},"type":"author"}],"shortId":"03.3486","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Artikel 40 der Bundesverfassung anerkennt die Auslandschweizerinnen und -schweizer als vollwertige Mitbürgerinnen und Mitbürger und ermächtigt den Bund, die nötigen Vorschriften zu erlassen, damit sie ihre politischen Rechte auf Bundesebene ausüben können. Gestützt auf das Bundesgesetz vom 19. Dezember 1975 wurde ihnen 1977 das eidgenössische Stimm- und Wahlrecht gewährt; mit der Gesetzesrevision vom 22. März 1991, die 1992 in Kraft getreten ist, erhielten sie zudem das Recht auf briefliche Stimmabgabe.<\/p><p>Seit mehr als zehn Jahren haben diese Mitbürgerinnen und Mitbürger keine gewählte Vertretung mehr in den eidgenössischen Räten, obwohl sie das passive Wahlrecht besitzen und Kandidaturen eingereicht wurden.<\/p><p>Über 600 000 Schweizerinnen und Schweizer sind bei den schweizerischen Auslandsvertretungen immatrikuliert; 455 000 von ihnen besitzen das eidgenössische Stimm- und Wahlrecht. Da sie sich jedoch regelmässig ins Stimmregister eintragen müssen, machen gegenwärtig nur gerade 82 000 von ihrem Recht Gebrauch. Ihr Gewicht bei Wahlen und Abstimmungen ist deshalb gering.<\/p><p>Unsere im Ausland lebenden Landsleute fordern keine Vorzugsbehandlung, z. B. durch Quoten, weder für den Nationalrat noch für den Ständerat. Ein gewählter Auslandschweizerrat jedoch könnte nützliche und wertvolle Anregungen und Vorschläge zuhanden von Bundesrat und Parlament erarbeiten.<\/p><p>Nach Auffassung des Verfassungsrechtlers Jean-François Aubert wäre für die Schaffung eines solchen Rates keine Verfassungsänderung notwendig; ein entsprechendes Bundesgesetz würde ausreichen.<\/p><p>Ferner schlage ich die Einrichtung eines direkten institutionellen Kontaktes zu bestimmten parlamentarischen Kommissionen vor. Es ginge um Kontakte zu denjenigen Kommissionen, die sich mit Themen befassen, die für Auslandschweizerinnen und -schweizer relevant sind, wie z. B. AHV-Fragen, soziale Sicherheit, Ausübung ihrer Bürgerrechte usw. Einerseits erhielten Auslandschweizerinnen und -schweizer so einen direkten Einblick in die gesetzliche Realität, andererseits könnten bei Entscheiden, die sie betreffen, sämtliche Aspekte berücksichtigt werden.<\/p><p>Eine solche Aufwertung der \"fünften Schweiz\" könnte dazu beitragen, in über 300 000 ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern den Verantwortungssinn gegenüber ihrer schweizerischen Heimat zu wecken. Zahlreiche Beispiele belegen, welche wertvollen Dienste unsere Landsleute im Ausland der Schweiz bereits erwiesen haben. Diese positive Tendenz könnte sich in Zukunft noch verstärken.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Förderung der Teilnahme der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer am politischen Geschehen in der Schweiz ist ein wichtiges Anliegen des Bundes. Wesentliche Etappen der Umsetzung waren bislang:<\/p><p>- die Schaffung des Auslandschweizerartikels in der Bundesverfassung im Jahre 1966;<\/p><p>- die Einführung des Aufenthalter-Stimm- und wahlrechtes für Auslandschweizerinnen und -schweizer in eidgenössischen Angelegenheiten im Jahre 1977;<\/p><p>- die Ermöglichung des Korrespondenzstimmrechtes seit 1992 und <\/p><p>- die Erleichterung der Erneuerung des Stimmregistereintrages seit 2002.<\/p><p>Einen weiteren wichtigen Schritt stellt das Projekt \"Vote électronique\" dar. Dieses Projekt, das unter der Federführung der Bundeskanzlei von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter Einbezug interessierter Kantone betreut wird und die Ausübung des Stimm- und Wahlrechtes auf elektronischem Weg ermöglichen will, berücksichtigt auch die Interessen der Schweizer Stimm- und Wahlberechtigten im Ausland. Die postalische Zustellung der Stimm- und Wahlunterlagen im Ausland führt oft zu Verzögerungen und Komplikationen. Vote électronique dürfte daher gerade Auslandschweizerinnen und -schweizern wesentliche Erleichterungen bei der Ausübung der politischen Rechte bringen können. Bis zu einer breiteren Umsetzung von Vote électronique werden aber noch mehrere Jahre vergehen.<\/p><p>In der Zwischenzeit realisiert die Bundeskanzlei das Machbare. So werden seit dem Jahre 2000 die Unterschriftenlisten zu allen Volksinitiativen und Referenden in der Unterschriftensammlung unter Bekanntgabe der Postadresse der Sammelkomitees auf der Internetseite der Bundesverwaltung zugänglich gemacht und können heruntergeladen, ausgedruckt, unterschrieben und zurückgesandt werden. Dies erleichtert in erster Linie unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Ausland die Ausübung ihrer politischen Rechte.<\/p><p>Seit der Einführung des Korrespondenzstimm- und wahlrechtes hat die Zahl der in schweizerischen Stimmregistern eingeschriebenen Mitbürgerinnen und Mitbürger im Ausland stetig zugenommen. Von 1992 bis 2002 ist ihre Zahl von 14 000 auf über 82 000 angestiegen. Das sind rund 18 Prozent der im Ausland lebenden immatrikulierten schweizerischen Staatsangehörigen, welche stimm- und wahlberechtigt sind. Diese Zahl dürfte weiterhin ansteigen. Das zunehmende politische Gewicht unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger im Ausland belegen nicht zuletzt die Resultate verschiedener Urnengänge, bei welchen die Abstimmungsresultate durch die Teilnahme der Fünften Schweiz massgeblich beeinflusst wurden (z. B. Asylinitiative, Uno-Abstimmung).<\/p><p>Der Ruf nach der Schaffung eines Konsultativorgans für Auslandschweizerinnen und -schweizer ist nicht neu. Die Idee wird seit rund vierzig Jahren vom \"Groupe d'Etudes Helvétique de Paris\", einer teils aus Auslandschweizern und teils aus französischen Staatsbürgern bestehenden Gruppierung, vertreten. Ihr Vorbild ist der französische \"Conseil Supérieur des Français de l'Etranger\", ein im Jahre 1948 geschaffenes Organ, welches auf der Grundlage zentralistisch-etatistischer Prinzipien die politische Vertretung der Auslandfranzosen sicherstellt.<\/p><p>Die Forderung nach Schaffung einer analogen Institution in der Schweiz wurde von verschiedenen Gremien bereits mehrere Male geprüft, dabei aber immer wieder - auch von der Dachorganisation der Schweizervereine in Frankreich - klar abgelehnt. Im November 2001 diskutierte auch die Staatspolitische Kommission des Ständerates dieses Anliegen und verwarf es (AB S 2001, S. 753). Die Schaffung und der Betrieb eines solchen Repräsentativorgans würden nicht nur beträchtliche Kosten und einen erheblichen administrativen Aufwand verursachen; ein solches wäre auch kaum mit dem schweizerischen politischen Verständnis zu vereinbaren, welches dem Milizgedanken verpflichtet ist.<\/p><p>Zwischen der Fünften Schweiz und den Bundesbehörden im Allgemeinen und den eidgenössischen Räten im Speziellen bestehen denn auch bereits heute vielfältige direkte Beziehungen. Diese werden primär von der nicht staatlichen Auslandschweizer-Organisation (ASO) wahrgenommen. Die ASO ist vom Bund als Interessenvertreterin der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer anerkannt und wird konsultiert, wenn Geschäfte mit einem direkten Bezug zu den Auslandschweizern vorliegen. Usanzgemäss wird die ASO deshalb von den parlamentarischen Kommissionen eingeladen, wenn spezifische Auslandschweizeranliegen behandelt werden, und ihr so die Möglichkeit eingeräumt, ihre Interessen anzubringen. So hat z. B. kürzlich die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates Vertreter der ASO eingeladen, sich zu Fragen im Zusammenhang mit dem Vertretungsnetz des EDA und den durch die Auslandvertretungen erbrachten konsularischen Dienstleistungen zu äussern.<\/p><p>Die u. a. mit Bundesgeldern unterstützte ASO wird von rund 750 Vereinen und Institutionen weltweit getragen. Ihr oberstes repräsentatives Organ ist der 150 Mitglieder zählende Auslandschweizerrat. Davon sind zwei Drittel Delegierte anerkannter Schweizer Vereine im Ausland; mindestens ein Viertel sind Inlandmitglieder, von denen gegenwärtig zehn den eidgenössischen Räten angehören. Die ASO ist ferner in verschiedenen eidgenössischen Kommissionen und Institutionen vertreten wie beispielsweise in der Ausbildungskommission des Eidgenössischen Departementes des Inneren für die Schweizerschulen im Ausland, im Publikumsrat der swissinfo\/SRI und in der \"Präsenz Schweiz\". <\/p><p>Innerhalb der Bundesverwaltung fungiert der Auslandschweizerdienst des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten als Fürsprecher der legitimen Interessen der Auslandschweizer. Der Auslandschweizerdienst ist Anlaufstelle für die Anliegen der Auslandschweizer und -schweizerinnen und pflegt die Kontakte mit den Schweizer Kolonien. Er ist zuständig für die Beratung des Bundesrates in Fragen der Auslandschweizerpolitik, für die Ausarbeitung entsprechender Gesetze und die Begleitung ihrer Durchführung. Er arbeitet dabei kontinuierlich und eng mit der ASO zusammen und hält Kontakt zu interessierten Parlamentsmitgliedern.<\/p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die bestehenden institutionellen Beziehungen zwischen der Fünften Schweiz und den Bundesbehörden einerseits und den eidgenössischen Räten andererseits befriedigend und zweckmässig ausgestaltet sind und über einen längeren Zeitraum hinweg für die Anliegen der Auslandschweizer und -schweizerinnnen gute und angemessene Resultate erbracht haben. Die bestehenden Strukturen und eingespielten Konsultationsmechanismen sind auch nach Meinung der ASO ausreichend, der Fünften Schweiz eine angemessene Mitsprache zu sichern.<\/p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass die Anliegen der Postulantin von der Sache her bereits erfüllt sind und es daher nicht angebracht wäre, zusätzliche kostenintensive und administrativ aufwendige Strukturen zu schaffen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie Auslandschweizerinnen und -schweizer verstärkt ins politische Leben unseres Landes einbezogen werden können, insbesondere durch Mittel wie die Schaffung eines gewählten Auslandschweizerrates oder die Einrichtung direkter Kontakte zu den parlamentarischen Kommissionen, die für im Ausland lebende Mitbürgerinnen und Mitbürger relevante Themen behandeln.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Einbezug der Auslandschweizer ins politische Leben"}],"title":"Einbezug der Auslandschweizer ins politische Leben"}