{"id":20033512,"updated":"2024-04-10T12:57:34Z","additionalIndexing":"08;Grenzkontrolle;Israel;besetztes Gebiet;internationales humanitäres Recht;Grenze;Palästina-Frage;Grenzgebiet","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2426,"gender":"f","id":363,"name":"Vermot-Mangold Ruth-Gaby","officialDenomination":"Vermot-Mangold"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-10-02T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4620"},"descriptors":[{"key":"L04K03030108","name":"Israel","type":1},{"key":"L06K040102010301","name":"Palästina-Frage","type":1},{"key":"L04K04010203","name":"besetztes Gebiet","type":1},{"key":"L05K0506020301","name":"Grenze","type":1},{"key":"L04K05020203","name":"internationales humanitäres Recht","type":1},{"key":"L05K0704030103","name":"Grenzgebiet","type":2},{"key":"L05K0701040402","name":"Grenzkontrolle","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-03-19T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-01-28T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1065045600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1079650800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2426,"gender":"f","id":363,"name":"Vermot-Mangold Ruth-Gaby","officialDenomination":"Vermot-Mangold"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"03.3512","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Gemäss dem humanitären Völkerrecht hat eine Besatzungsmacht Rechte und Pflichten, die insbesondere in den Ausführungsbestimmungen in der Anlage der IV. Haager Konvention von 1907 und im IV. Genfer Abkommen verankert sind. Zu diesen Pflichten gehört es, die Integrität des von der Besatzungsmacht kontrollierten Gebietes aufrechtzuerhalten und zu gewährleisten, dass die Personen des besetzten Gebietes ihr Leben so normal wie möglich weiterführen können.<\/p><p>Durch den Beginn des Mauerbaues und dessen Weiterführung verändert die israelische Regierung den territorialen Umriss des Westjordanlandes und verstösst damit gegen das humanitäre Völkerrecht.<\/p><p>Dies hat auch Besorgnis erregende wirtschaftliche, soziale und humanitäre Auswirkungen auf das Leben einer grossen Zahl von Palästinensern. Das humanitäre Völkerrecht ist ein Kompromiss zwischen rechtmässigen militärischen Erfordernissen und dem minimalen Schutz von Personen. Es erlaubt zwar der Besatzungsmacht, Sicherheitsmassnahmen zu treffen; diese Massnahmen dürfen jedoch die Grundrechte der geschützten Personen nicht beeinträchtigen. Der Mauerbau verstärkt die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit der Palästinenser und limitiert den Zugang der Bevölkerung zu ihren Arbeitsplätzen, ihrem Land sowie zu Gesundheits- und Bildungseinrichtungen.<\/p><p>2. Die Mauer weist alle Merkmale eines permanenten Baues auf. Wenn der Bau der Mauer weitergeht, wird diese Ostjerusalem vom restlichen Westjordanland abtrennen, obwohl die internationale Gemeinschaft die israelische Annexion Ostjerusalems nie anerkannt hat (siehe insbesondere die Resolutionen 252 und 267 des Sicherheitsrates), und der grösste Teil der Siedlungen wird in israelisches Gebiet integriert.<\/p><p>Der Bundesrat ist wegen der folgenden Perspektiven äusserst beunruhigt: Der Verlauf der Mauer droht in Verletzung der Resolution 242 (1967) des Sicherheitsrates zu einer De-facto-Annexion von palästinensischem Gebiet im Westjordanland durch Israel zu führen. Zusammen mit dem stetigen Ausbau der Siedlungen und der Infrastruktur im Westjordanland und in Gaza, insbesondere der Strassen, stellt der Mauerbau ein Hindernis für die Verwirklichung der Vision zweier Staaten dar, die Seite an Seite in Frieden und Sicherheit leben, wie es die Resolution 1397 (2002) des Uno-Sicherheitsrates und die Roadmap des Nahost-Quartetts (USA, Uno, EU, Russland) vorsehen. Der Mauerbau verletzt zudem den Geist und den Inhalt des Interimabkommens (Oslo II) vom September 1995, in welchem sich Israel verpflichtete, keine Massnahmen zu ergreifen, welche die territoriale Integrität des Westjordanlandes und Gazas beeinträchtigen könnten.<\/p><p>3. Der Bundesrat wird den Mauerbau im Rahmen seiner bilateralen Beziehungen mit Israel und seiner Interventionen auf multilateraler Ebene weiter zur Sprache bringen. Das Thema wurde z. B. von der Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten beim Besuch des Aussenministers Silvan Shalom am 11. August 2003 in Bern angeschnitten.<\/p><p>Ferner hat die Uno-Generalversammlung an einer Dringlichkeitssitzung am 22. Oktober 2003 die Resolution ES-10\/13 verabschiedet, welche insbesondere fordert, dass Israel den Mauerbau in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschliesslich Ostjerusalems und Umgebung, beendet und rückgängig macht, da die Mauer von der Waffenstillstandslinie von 1949 abweicht und gegen die einschlägigen Bestimmungen des Völkerrechtes verstösst. Diese Resolution ruft die beiden Parteien ausserdem auf, ihren Pflichten nachzukommen, die sie mit der Annahme der Roadmap des Quartetts eingegangen sind. Die Schweiz - ebenso wie sämtliche Mitgliedsländer der Europäischen Union - hat diese Resolution unterstützt.<\/p><p>Der Bundesrat wird den Mauerbau und die diesbezüglichen Diskussionen mit seinen verschiedenen Partnern, insbesondere den Mitgliedern des Quartetts, weiterhin aufmerksam verfolgen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Juni 2002 beschloss die israelische Regierung, zwischen Israel und der Westbank einen Grenzzaun zu errichten, um die unkontrollierte Einreise von Palästinensern nach Israel zu verhindern. Bisher sind 190 Kilometer Zaun fertig gestellt. Nach seiner Fertigstellung soll der Bau die ganze Westbank umfassen.<\/p><p>Aus völkerrechtlicher Sicht ist höchst problematisch, dass der Zaun nicht etwa entlang der völkerrechtlich anerkannten Grenze verläuft, sondern bis zu sechs Kilometer in die besetzten Gebiete hineinragt. Damit besteht die Gefahr, dass vor etwaigen Verhandlungen über das künftige Staatsgebiet Palästinas vollendete Tatsachen geschaffen werden. Der Verlauf des Zaunes könnte sich als endgültige Grenze zwischen Israel und Palästina erweisen. Ein künftiger Staat Palästina würde womöglich weniger als 50 Prozent des Westjordanlandes umfassen, territorial aufgesplittert und vollkommen abhängig sein von Israel und dessen Sicherheitsdispositiv.<\/p><p>Der Bau des Grenzzaunes wird begleitet von massiver Landenteignung. Etwa 1150 Hektaren Land sind für die erste Phase des Zaunbaues beschlagnahmt worden. Über 100 000 Bäume wurden gefällt. Wohnhäuser, öffentliche Gebäude sowie Industrieanlagen in unmittelbarer Nähe des Grenzzaunes wurden - teilweise unter dem Vorwand fehlender Baubewilligungen - zerstört. Bauern können kaum mehr zu ihren Äckern gelangen, Pendler erreichen nicht mehr ihre Arbeitsplätze, weil wichtige Städte dauerhaft abgeriegelt sind und zu Enklaven werden. Der Grenzzaun zerstört die ökonomischen Lebensgrundlagen von über 200 000 Palästinensern.<\/p><p>Akut gefährdet ist auch die medizinische Versorgung der Bevölkerung in den Enklaven, denn der Zugang zu den Spitälern wird massiv erschwert. Notfall- sowie Spezialbehandlungen, welche nur in den Städten angeboten werden, sind für viele Menschen der umliegenden Ortschaften nicht mehr möglich. Für Abertausende ist der Zugang zu sauberem Trinkwasser infrage gestellt.<\/p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Ist er der Auffassung, dass die Errichtung des Grenzzaunes zentralen Punkten der Genfer Konventionen widerspricht?<\/p><p>2. Ist er der Auffassung, der Bau des Grenzzaunes in seiner jetzigen Form präjudiziere die israelische Annexion von Teilen der besetzten Gebiete, die nach Uno-Resolution 242 nicht zu Israel gehören?<\/p><p>3. Welche konkrete Strategie verfolgt er im Hinblick auf die völkerrechtliche und humanitäre Situation, welche sich aus der Errichtung des Grenzzaunes ergibt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Israelischer Grenzzaun in den besetzten Gebieten. Völkerrechtliche Konsequenzen"}],"title":"Israelischer Grenzzaun in den besetzten Gebieten. Völkerrechtliche Konsequenzen"}