{"id":20033515,"updated":"2024-04-10T13:27:11Z","additionalIndexing":"24;Geldwäscherei;Strafverfahren;Kapitalflucht;Korruption;Geldstrafe;Bank","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2387,"gender":"m","id":323,"name":"Grobet Christian","officialDenomination":"Grobet Christian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-10-02T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4620"},"descriptors":[{"key":"L05K0501020104","name":"Korruption","type":1},{"key":"L05K1106020104","name":"Geldwäscherei","type":1},{"key":"L05K1106020106","name":"Kapitalflucht","type":1},{"key":"L04K05010107","name":"Geldstrafe","type":1},{"key":"L04K11040101","name":"Bank","type":1},{"key":"L04K05040402","name":"Strafverfahren","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-12-09T00:00:00Z","text":"Der Vorstoss wird übernommen durch Herrn Maillard.","type":90},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-03-03T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil die Urheberin \/ der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist","type":42}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2003-11-19T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1065045600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1109804400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2282,"gender":"m","id":56,"name":"de Dardel Jean-Nils","officialDenomination":"de Dardel Jean-Nils"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2478,"gender":"f","id":454,"name":"Chappuis Liliane","officialDenomination":"Chappuis"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2491,"gender":"f","id":524,"name":"Garbani Valérie","officialDenomination":"Garbani Valérie"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2483,"gender":"f","id":459,"name":"Dormond Béguelin Marlyse","officialDenomination":"Dormond Béguelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2513,"gender":"m","id":491,"name":"Maillard Pierre-Yves","officialDenomination":"Maillard Pierre-Yves"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2556,"gender":"m","id":527,"name":"Tillmanns Pierre","officialDenomination":"Tillmanns"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2387,"gender":"m","id":323,"name":"Grobet Christian","officialDenomination":"Grobet Christian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},{"councillor":{"code":2513,"gender":"m","id":491,"name":"Maillard Pierre-Yves","officialDenomination":"Maillard Pierre-Yves"},"type":"assuming"}],"shortId":"03.3515","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Seit Jahrzehnten tragen unsere Banken dazu bei, dass mit enormen Vermögen von Diktatoren Kapitalflucht und Hehlerei betrieben wird. Diese Gelder sind das Resultat einer Korruption, die umso stossender ist, als die Bevölkerung der betroffenen Länder oft in bitterer Armut lebt.<\/p><p>Mit der Affäre um die Marcos-Gelder schien der Höhepunkt erreicht. Die zur Bekämpfung der Geldwäscherei getroffenen Massnahmen sollten verhindern, dass unrechtmässig erworbene Guthaben in unseren Banken noch einen sicheren Hort finden. Der Skandal um die Abacha-Gelder hat jedoch deutlich gezeigt, dass dem nicht so ist und die Schweizer Banken seelenruhig fortfahren, mit den schlimmsten Diktatoren Geschäfte zu treiben, belaufen sich doch die von der Familie Abacha in der Schweiz untergebrachten Gelder auf eine Milliarde Franken!<\/p><p>Einmal mehr liess der Bundesrat daraufhin verlauten, dass entsprechende Massnahmen ergriffen würden und die schweizerische Gesetzgebung im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei weltweit führend sei.<\/p><p>Seither sind jedoch neue Fälle bekannt geworden. Die Marcos-Affäre wurde im Sommer wieder zum Thema; 10 Milliarden Franken sollen bei einer grossen Schweizer Bank auf einem Konto liegen, das nicht aufgedeckt worden war. Auch von einer Unterschlagung von Geldern aus Aserbaidschan (25 Millionen Franken) war die Rede, die auf einer Filiale derselben Bank liegen sollen. Zu guter Letzt kommt heraus, dass der abgesetzte Präsident Liberias, Charles Taylor, und dessen Entourage 2 Milliarden Franken auf Schweizer Banken verborgen halten sollen; Geld aus einem ausgebluteten Land, in dem die Not zum Himmel schreit. Erst kürzlich hat das Bundesamt für Justiz auf ein vom unabhängigen Spezialgerichtshof für Sierra Leone eingereichtes Rechtshilfeersuchen hin liberianische Konten sperren lassen, die bei mehreren Banken in Genf und Zürich eröffnet worden waren.<\/p><p>Offensichtlich fahren Schweizer Banken und Finanzinstitute damit fort, Geldüberweisungen korrupter Staatsoberhäupter entgegenzunehmen, ohne dass die für die Bekämpfung der Geldwäscherei zuständige Bundesbehörde in den betreffenden Instituten irgendeine präventive Massnahme trifft. Die späte Entdeckung der in der Schweiz liegenden liberianischen Gelder ist umso unfassbarer, als sich dieses von einem Bürgerkrieg zerrüttete Land in einem desolaten Zustand befindet.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Schweiz verfügt über zahlreiche Vorschriften und Überwachungsinstrumente, die verhindern sollen, dass ausländische Staatsoberhäupter und Minister illegal erworbene Vermögen auf Schweizer Banken deponieren.<\/p><p>Die Verordnung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) vom 18. Dezember 2002 zur Verhinderung von Geldwäscherei ist am 1. Juli 2003 in Kraft getreten. Sie legt fest, dass die Banken keine Vermögenswerte entgegennehmen dürfen, von denen sie wissen oder annehmen müssen, dass sie durch Bestechung oder Veruntreuung öffentlicher Gelder erworben worden sind. Deshalb müssen sie mit besonderer Sorgfalt prüfen, ob sie mit Personen mit prominenten öffentlichen Funktionen im Ausland oder mit Unternehmen und Personen, welche den genannten Personen aus familiären, persönlichen oder geschäftlichen Gründen erkennbar nahe stehen, direkt oder indirekt eine Geschäftsbeziehung aufnehmen und ob sie Vermögenswerte solcher Personen in einem Depot aufbewahren wollen. Für solche Beziehungen wie auch für Beziehungen mit erhöhtem Risiko gelten explizit zusätzliche Abklärungs- und Kontrollpflichten.<\/p><p>Die Finanzintermediäre müssen ihre gesamte Kundschaft evaluieren und die Kundinnen und Kunden eruieren, mit denen ein erhöhtes Risiko verbunden ist. Sie nehmen diese Beurteilung und Einteilung anhand von Kriterien vor, die sie aufgrund der mit ihrer Tätigkeit verbundenen Risiken selbst entwickelt haben. Wenn es darum geht, eine Geschäftsbeziehung mit politisch exponierten Personen aufzunehmen, so ist dies einzig Sache der Geschäftsleitung der Bank. Entscheidet sich diese für die Aufnahme, so muss sie sich regelmässig über deren Beibehaltung aussprechen. Falls Zweifel aufkommen, müssen Zusatzabklärungen durchgeführt werden. Auf dieser Grundlage muss dann die Bank entscheiden, ob die Geschäftsbeziehung abgebrochen oder der Meldestelle angezeigt werden soll.<\/p><p>Mit der Totalrevision der Verordnung über die Pflichten der ihr direkt unterstellten Finanzintermediäre, welche am 1. Januar 2004 in Kraft treten wird, hat die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei Regeln eingeführt, die mit denjenigen der EBK (siehe weiter oben) vergleichbar sind.<\/p><p>Das Geldwäschereigesetz ist seit fünf Jahren in Kraft. Nach diesem Gesetz haben Banken, die wissen oder den begründeten Verdacht haben, dass die in die Geschäftsbeziehung involvierten Vermögenswerte aus einem Verbrechen herrühren, nicht mehr nur das Recht, sondern die Pflicht, der Meldestelle für Geldwäscherei Meldung zu erstatten. Im Jahre 2002 gingen bei der Meldestelle 515 Meldungen ein, was einer Zunahme um 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Neben dem Geldwäschereigesetz gibt es aber auch die Strafbestimmungen bei Korruption, deren Revision am 1. Mai 2000 in Kraft getreten ist.<\/p><p>Mit dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen wurden jegliche Zweifel beseitigt, die in der Lehre noch bestanden in Bezug auf die Frage, ob Bestechungsgelder ausländischer Beamter eine Vortat zur Geldwäscherei bilden und demnach zu melden sind. Das Übereinkommen zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr wurde am 9. Dezember 1999 von der Bundesversammlung genehmigt und am 31. Mai 2000 ratifiziert.<\/p><p>Mit dieser Reglementierung, die international zu den strengsten gehört, verfügen die EBK und die Kontrollstelle über ein wirksames Instrument zur Aufdeckung und zur Abschreckung von durch Potentaten illegal erworbenen Vermögenswerten.<\/p><p>Zu den Affären, auf die die Motion hinweist, ist Folgendes zu sagen:<\/p><p>Im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens an die Schweiz hat das Spezialgericht für Sierra Leone die Schweiz aufgefordert, Vermögenswerte von Charles Taylor, seiner Verwandtschaft und von Personen und Unternehmen aus seiner Entourage zu sperren und die dazugehörigen Bankunterlagen vorzulegen. Das Spezialgericht für Sierra Leone verdächtigt Charles Taylor, die Hauptverantwortung an den Kriegsverbrechen und den Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu tragen, die während des Bürgerkrieges in Liberia verübt wurden. Das Bundesamt für Justiz hat im Juni verschiedene Banken in Zürich und in Genf aufgefordert, vorsichtshalber alle Konten der im Rechtshilfegesuch erwähnten Personen zu sperren. Am 23. Juli 2003 hat das Bundesamt für Justiz angekündigt, dass laut Informationen der Banken die Konten von zwei Personen aus der Entourage von Charles Taylor gesperrt wurden. Die betroffenen Vermögenswerte belaufen sich auf 2 Millionen Franken. Ein Konto, das auf den Namen von Charles Taylor lautet oder direkt mit ihm in Verbindung steht, wurde nicht entdeckt. Das Bundesamt für Justiz hat den Vollzug der Rechtshilfe der Bundesanwaltschaft delegiert.<\/p><p>Der Fall des auf Schweizer Konten liegenden Vermögens des 1998 verstorbenen nigerianischen Ex-Präsidenten Sani Abacha ist höchst bedauerlich. Der Bundesrat hat sein Bedauern über diesen Vorfall im Übrigen bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Grobet 00.3339 ausgedrückt. Im September 2000 hat die EBK die Ergebnisse einer Untersuchung über die Geschäftsbeziehungen von Schweizer Banken mit der Entourage von Ex-Präsident Abacha veröffentlicht. Für drei Banken hat die EBK eine ausserordentliche Revision angeordnet. Mit diesen ausserordentlichen Revisionen sollten die Umsetzung und die Angemessenheit der internen Massnahmen der Banken überprüft, deren Geschäftsbeziehungen untersucht und die Vertrauenswürdigkeit des internen Kontrollsystems kontrolliert werden.<\/p><p>Die Affäre Abacha mit ihrer internationalen Verästelung zeigt, dass die Bekämpfung der Geldwäscherei für die Völkergemeinschaft eine der grossen Herausforderungen bleibt. Im Rahmen eines nigerianischen Rechtshilfeersuchens wurden mehrere hundert Millionen Dollar auf Schweizer Konten gesperrt. Überdies wurde gleichzeitig mit dem Rechtshilfeverfahren in Genf ein kantonales Strafverfahren wegen Geldwäscherei und organisiertem Verbrechen eröffnet. Im Rahmen dieses zweiten Verfahrens hat die Schweiz bisher 66 Millionen Dollar an Nigeria zurückerstattet.<\/p><p>Die Aufsichtsbehörden sind dauernd aktiv im Kampf gegen eine missbräuchliche Nutzung des schweizerischen Finanzplatzes - sei dies nun durch politisch exponierte Personen oder durch andere Kundschaft, die Vermögenswerte zweifelhafter Herkunft deponieren will.<\/p><p>Die EBK leitete nicht nur Verfahren gegen Banken ein wie bei der Affäre Abacha, sondern sie setzt sich auch für die Regelung dieser Problematik auf nationaler und internationaler Ebene ein.<\/p><p>So trafen sich auf Initiative der Schweiz im November 2000 Vertreterinnen und Vertreter von Gerichts- und Bankenaufsichtsbehörden der G7-Staaten und der Schweiz, die von der Frage der Vermögenswerte politisch exponierter Personen und insbesondere der Affäre Abacha betroffen waren, in Lausanne zu einem Seminar. Dieses Seminar verfolgte zwei Ziele: Einerseits sollten die Systeme der einzelnen Länder miteinander verglichen werden; andererseits sollte festgelegt werden, wie sich das Problem der Vermögenswerte wichtiger Amtsträger besser in den Griff bekommen lässt, damit in einem Land nicht mehr akzeptierte Vermögenswerte nicht in einem anderen Land Aufnahme finden.<\/p><p>Nach diesem Treffen haben die Aufsichtsbehörden verschiedener Länder, auch der Schweiz, beschlossen, Empfehlungen zur Frage der Annahme von Vermögenswerten wichtiger Amtsträger zu verfassen. Diese Empfehlungen (\"Supervisors PEP working paper 2001\") flossen weitgehend in das Papier des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht über die Sorgfaltspflichten der Banken gegenüber ihrer Kundschaft ein. Sie wurden auch bei der Revision der FATF-Empfehlungen, die im Juni verabschiedet wurde, weitgehend berücksichtigt.<\/p><p>Dieser Prozess zeigt, wie stark sich die Schweiz für die Koordination der Anstrengungen auf internationaler Ebene einsetzt, eine Koordination, die angesichts der internationalen Dimension der vom Motionär erwähnten Problematik unerlässlich ist.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In jüngster Zeit sind neue Fälle von Geldwäscherei in Schweizer Banken bekannt geworden. Deshalb wird der Bundesrat beauftragt:<\/p><p>- sicherzustellen, dass die für die Bekämpfung der Geldwäscherei zuständige Bundesbehörde in Banken und Finanzinstituten überprüft, welcher Herkunft Gelder in einer bestimmten Höhe sind, die aus Ländern mit starker Korruption stammen, besonders wenn die Konten von den Staatsoberhäuptern oder anderen Würdenträgern der betreffenden Länder eröffnet wurden;<\/p><p>- sicherzustellen, dass Zuwiderhandlungen gegen das Geldwäschereigesetz streng bestraft werden. Die lächerliche Busse von 750 000 Franken, die der Credit Suisse in der Affäre Abacha auferlegt wurde, kann die Banken nur dazu ermutigen, mit ihren gesetzwidrigen Handlungen fortzufahren, da diese sozusagen straffrei bleiben.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Hehlerei mit Bestechungsgeldern bei Schweizer Banken"}],"title":"Hehlerei mit Bestechungsgeldern bei Schweizer Banken"}