﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20033561</id><updated>2024-04-10T12:14:18Z</updated><additionalIndexing>15;10;Vertrag mit der EU;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Arbeitskräftebedarf;Arbeitserlaubnis;Einreise von Ausländern/-innen;Kontrolle der Zuwanderungen;bilaterales Abkommen;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Berufswanderung;Arbeitslosigkeit;Ausländerkontingent</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2519</code><gender>m</gender><id>542</id><name>Mörgeli Christoph</name><officialDenomination>Mörgeli</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-10-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4620</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K070203030902</key><name>Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01080302</key><name>Berufswanderung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1002020103</key><name>bilaterales Abkommen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K09020101</key><name>Vertrag mit der EU</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070203030201</key><name>Ausländerkontingent</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05060107</key><name>Einreise von Ausländern/-innen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0108030601</key><name>Kontrolle der Zuwanderungen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702030302</key><name>Arbeitserlaubnis</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05060101</key><name>Aufenthalt von Ausländern/-innen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020302</key><name>Arbeitskräftebedarf</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K07020304</key><name>Arbeitslosigkeit</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-03-19T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-06-13T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2003-12-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2003-10-03T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2005-06-13T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2519</code><gender>m</gender><id>542</id><name>Mörgeli Christoph</name><officialDenomination>Mörgeli</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>03.3561</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Im ersten Kontingentsjahr (1. Juni 2002 bis 31. Mai 2003) sind 15 300 Aufenthalter und 68 115 Kurzaufenthalter aus der EU/Efta in die Schweiz eingereist; seit dem 1. Juni 2003 bis Ende September 2003 insgesamt 6875 Aufenthalter und 17 697 Kurzaufenthalter. Im Juni 2002 lebten 807 229 EU/Efta-Staatsangehörige in der Schweiz; ein Jahr später waren es 821 938 Personen, das bedeutet eine Zunahme um 1,8 Prozent. Gleichzeitig hat sich der Anteil der Drittstaatsangehörigen an der ausländischen Wohnbevölkerung weitgehend stabilisiert (623 215 Drittstaatsangehörige im Juni 2002 und 636 150 im Juni 2003). Dieser Trend liegt ganz auf der Linie der Ausländerpolitik des Bundsrates, einer schrittweisen Öffnung gegenüber der EU/Efta und einer Beschränkung der Zuwanderung aus allen anderen Staaten auf gut qualifizierte Arbeitskräfte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Es ist richtig, dass das Kontingent für Aufenthalter im ersten Kontingentsjahr bereits nach zehn Monaten ausgeschöpft war. Diese Entwicklung hat den Bundesrat aber nicht überrascht, war doch damit zu rechnen, dass mit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens gewisse Bereinigungseffekte stattfinden werden. Dies betrifft einerseits die Umwandlung von Grenzgänger- in Aufenthaltsbewilligungen (vor allem Grenzgänger aus Deutschland). Es bestand andererseits ein gewisser Nachholbedarf im mittleren und unteren Qualifikationsbereich primär bei den kleineren und mittleren Betrieben, die aufgrund der tieferen Qualifikationen vor dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens kaum Jahresaufenthalter anstellen konnten. Weiter zu erwähnen sind die in verschiedenen Kantonen erfolgten Bereinigungen von Schwarzarbeitsverhältnissen und generell der Systemwechsel durch das Abkommen, der dazu führt, dass nicht mehr die Qualifikation des Ausländers, sondern die Dauer des Arbeitsvertrages für die Art der Bewilligung massgebend ist. Alle diese Effekte zusammen haben zu einer starken Belastung der Aufenthalterkontingente geführt. Der Bundesrat rechnet jedoch mit einer weitgehenden Stabilisierung der Einreisen in den nächsten Jahren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Nachfrage nach Kurzaufenthalterbewilligungen hat sich dagegen eher unterdurchschnittlich entwickelt. Dies entspricht der derzeitigen konjunkturellen Entwicklung im Saisongewerbe (Tourismus, Gastgewerbe).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (Imes) hat angesichts der starken Ausschöpfung der Aufenthalterkontingente und der angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt am 5. September ein Rundschreiben an die Kantone versandt mit der Aufforderung, während der ersten Phase der Übergangsfrist die Arbeitsmarktkontrolle weiterhin konsequent zur Anwendung zu bringen und auch die arbeitsmarktlichen Pflichten und Kompetenzen voll auszuschöpfen. Dazu gehört einerseits die sorgfältige Überprüfung des Inländervorrangs (primär Wiedereingliederung der arbeitslosen Inländer) und andererseits auch die strikte Kontrolle der Arbeitsverträge u. a. bezüglich der Frage, ob nicht ein unterjähriger Arbeitsvertrag vorliegt. So widerspricht es beispielsweise Sinn und Zweck des Abkommens, für Saisonbetriebe unbefristete Arbeitsverträge auszustellen, die wegen absehbarer Befristung vorzeitig aufgelöst werden. Die Ausstellung von Aufenthaltsbewilligungen (Dauer für fünf Jahre) kann in diesen Fällen u. a. zu einer unnötigen finanziellen Belastung der schweizerischen Arbeitslosenversicherung führen. Völlig unzutreffend ist jedoch die Behauptung, dass das Imes die Kantone aufgefordert habe, nur noch Kurzaufenthalterbewilligungen zu erteilen, die dann beliebig aneinander gereiht werden könnten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Auch der Bundesrat ist besorgt über den derzeitigen Stand der Konjunktur und die weitere Zunahme der Arbeitslosigkeit. Er hofft, dass sich gemäss den jüngsten Prognosen die Konjunktur im nächsten Jahr wieder erholen wird. Er erachtet es jedoch als verfehlt, einen Kausalzusammenhang zwischen der schwachen Konjunktur, den Problemen auf dem Arbeitsmarkt und dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens zu konstruieren. Die Arbeitslosigkeit hat bereits vor dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens zugenommen und ist konjunkturbedingt hoch. Von der Konjunkturschwäche und den Problemen auf dem Arbeitsmarkt ist die ganze Weltwirtschaft und insbesondere auch Deutschland, der wichtigste Exportmarkt der Schweiz, betroffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wir befinden uns andererseits immer noch in der ersten Phase der Übergangsperiode, d. h., es werden nach wie vor Arbeitsbewilligungen durch die kantonalen Arbeitsmarktbehörden ausgestellt. Vor der Bewilligungserteilung findet eine Arbeitsmarktprüfung (Inländervorrang und Lohnkontrolle) statt. Es ist daher nicht ersichtlich, wieso in dieser ersten Phase der Übergangsperiode das Freizügigkeitsabkommen zum Anstieg der Arbeitslosigkeit beigetragen haben soll. Vielmehr stellt sich die Frage, in welcher Verfassung die Wirtschaft der Schweiz heute ohne die vom Volk mit grosser Mehrheit angenommenen bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU wäre.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Am 1. Juni 2002 sind die Bilateralen Verträge I mit der Europäischen Union in Kraft getreten. Der Bundesrat hat im Vorfeld der Abstimmung über die "Bilateralen I" immer wieder betont, es sei im Zusammenhang mit der Einführung der Personenfreizügigkeit kein grosser Zustrom von Personen aus dem EU-Raum zu erwarten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie viele Personen aus dem EU-Raum sind im Rahmen der vorgesehenen Kontingente seit dem 1. Juni 2002 in die Schweiz eingereist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Entspricht es den Tatsachen, dass die vorgesehenen Kontingente für Arbeitskräfte aus dem EU-Raum bereits nach zehn Monaten vollständig ausgeschöpft worden sind?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Entspricht es den Tatsachen, dass das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung allen Arbeitsämtern der Kantone sowie der grossen Städte am 5. September 2003 vorgeschlagen hat, ab sofort nur noch "Kurzaufenthaltsbewilligungen" bis 364 Tage (ein Jahr minus ein Tag) zu erteilen, die aber beliebig aneinandergereiht werden können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Glaubt er, dass die Einführung der Personenfreizügigkeit mit dem EU-Raum einen Zusammenhang mit der seit damals stark angestiegenen Arbeitslosigkeit in der Schweiz hat?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Personenfreizügigkeit mit der EU seit dem 1. Juni 2002</value></text></texts><title>Personenfreizügigkeit mit der EU seit dem 1. Juni 2002</title></affair>