{"id":20033564,"updated":"2025-11-14T07:48:33Z","additionalIndexing":"55;Liquidität;Direktzahlungen;landwirtschaftliches Einkommen","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2264,"gender":"m","id":14,"name":"Bezzola Duri","officialDenomination":"Bezzola Duri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-10-03T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4620"},"descriptors":[{"key":"L04K14010404","name":"Direktzahlungen","type":1},{"key":"L04K11030204","name":"Liquidität","type":1},{"key":"L05K1401050104","name":"landwirtschaftliches Einkommen","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":1,"name":"Bekämpft"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-03-19T00:00:00Z","text":"Bekämpft. Diskussion verschoben","type":27},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-10-07T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-11-26T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1065132000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1128636000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2354,"gender":"f","id":273,"name":"Gadient Brigitta M.","officialDenomination":"Gadient"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2565,"gender":"m","id":801,"name":"Abate Fabio","officialDenomination":"Abate"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2380,"gender":"f","id":316,"name":"Egerszegi-Obrist Christine","officialDenomination":"Egerszegi-Obrist"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2077,"gender":"m","id":100,"name":"Gysin Hans Rudolf","officialDenomination":"Gysin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2495,"gender":"m","id":471,"name":"Gutzwiller Felix","officialDenomination":"Gutzwiller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2511,"gender":"m","id":489,"name":"Loepfe Arthur","officialDenomination":"Loepfe"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2065,"gender":"m","id":81,"name":"Fischer Ulrich","officialDenomination":"Fischer Ulrich"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2540,"gender":"m","id":518,"name":"Vaudroz René","officialDenomination":"Vaudroz René"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2332,"gender":"f","id":235,"name":"Wittenwiler Milli","officialDenomination":"Wittenwiler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2377,"gender":"m","id":313,"name":"Dupraz John","officialDenomination":"Dupraz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2518,"gender":"m","id":496,"name":"Messmer Werner","officialDenomination":"Messmer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2267,"gender":"f","id":107,"name":"Heberlein Trix","officialDenomination":"Heberlein"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2176,"gender":"m","id":217,"name":"Steinegger Franz","officialDenomination":"Steinegger Franz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2181,"gender":"m","id":226,"name":"Tschuppert Karl","officialDenomination":"Tschuppert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2414,"gender":"m","id":351,"name":"Sandoz Marcel","officialDenomination":"Sandoz Marcel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2382,"gender":"m","id":318,"name":"Engelberger Edi","officialDenomination":"Engelberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2543,"gender":"m","id":521,"name":"Wasserfallen Kurt","officialDenomination":"Wasserfallen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2497,"gender":"m","id":473,"name":"Hassler Hansjörg","officialDenomination":"Hassler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2530,"gender":"m","id":508,"name":"Schneider-Ammann Johann N.","officialDenomination":"Schneider"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2381,"gender":"m","id":317,"name":"Ehrler Melchior","officialDenomination":"Ehrler Melchior"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2391,"gender":"m","id":328,"name":"Gysin Remo","officialDenomination":"Gysin Remo"},"type":"controvert"},{"councillor":{"code":2264,"gender":"m","id":14,"name":"Bezzola Duri","officialDenomination":"Bezzola Duri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"03.3564","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Situation in der Landwirtschaft hat sich wie in allen anderen Branchen in den letzten Jahren verschärft. Die zunehmende Umstellung der Landwirtschaftsbetriebe von Milch- auf Mutterkuhhaltung hat zudem dazu geführt, dass auf diesen Betrieben die monatlichen Milchbeiträge wegfallen. <\/p><p>In der wirtschaftlich angespannten Lage ist es wichtig, dass auch ein Landwirt seine Liquidität übers ganze Jahr gewährleisten kann. Bis vor einigen Jahren wurden im Kanton Graubünden die Direktzahlungen im April, Mai, August, Oktober und Dezember ausbezahlt.<\/p><p>Diese Lösung wäre wieder anzustreben. Zumindest aber soll die Auszahlung quartalsweise erfolgen. Deshalb fordere ich den Bundesrat auf, die entsprechende Änderung in der Verordnung vorzunehmen.<\/p><p>Die Auszahlungen der Direktzahlungen erfolgen heute gemäss Artikel 68, Absatz 3 der Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft zweimal jährlich. Mitte Jahr kann eine Akontozahlung von maximal 50 Prozent des Gesamtbetrages oder des Vorjahresbetrages ausbezahlt werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Bevor 1999 die neue Direktzahlungsverordnung bzw. das neue Direktzahlungssystem (\"AP 2002\") eingeführt wurde, erfolgte die Ausrichtung der Direktzahlungen getrennt nach Direktzahlungsarten. Eine Akontozahlung wurde nur bei den Kuhhalterbeiträgen und den ergänzenden Direktzahlungen vorgenommen. Zeitlich verteilten sich die Beitragszahlungen von Mitte des betreffenden Jahres bis im Mai des Folgejahres. Bei den jeweils in der ersten Hälfte des Jahres ausgerichteten Zahlungen handelte es sich um Beitragsansprüche aus dem Vorjahr. Seit dem Umbau des Direktzahlungssystems wird jeweils Mitte Jahr eine Akontozahlung von 50 Prozent des voraussichtlichen Gesamtbetrages ausbezahlt. Die Schlussabrechnung erfolgt bis spätestens Ende Jahr. Im Gegensatz zu früher fällt einerseits die Akontozahlung höher aus und andererseits werden alle Direktzahlungen im Beitragsjahr ausgerichtet. Dies kommt der Landwirtschaft direkt zugute.<\/p><p>Mit dem neuen Auszahlungsmodus hat der Bundesrat der zunehmenden Bedeutung der Direktzahlungen und damit auch der Liquiditätsproblematik Rechnung getragen. Auf die Forderung einer weitergehenden, quartalsweisen Auszahlung bzw. einer Akontozahlung vor den Monaten Juni\/Juli des Beitragsjahres kann der Bundesrat aus folgenden Gründen nicht eintreten:<\/p><p>- Vor Mitte Jahr haben die Kantone die einzelbetrieblichen Daten nicht oder nur unvollständig erfasst, da die jährliche Datenerhebung für das laufende Jahr jeweils Anfang Mai erfolgt. Falsche Akontozahlungen wären die Folge.<\/p><p>- Eine Vorverschiebung der Datenerfassung wurde bereits mehrmals geprüft und abgelehnt. Die Deklaration soll die tatsächlichen und nicht die voraussichtlichen Bewirtschaftungsverhältnisse eines Betriebes enthalten. Eine korrekte Deklaration kann daher erst nach dem Anbau der Kulturen im Frühjahr erfolgen.<\/p><p>- Zum Zeitpunkt der Teilzahlungen wäre nur ein geringer Teil der erforderlichen Kontrollen (z. B. ökologischer Leistungsnachweis) abgeschlossen.<\/p><p>- Eine Auszahlung auf Basis der Vorjahresverhältnisse, welche eine ratenweise Auszahlung im Folgejahr ermöglichen würde, kann angesichts der relativ hohen Mutationsrate nicht verantwortet werden.<\/p><p>- Mit einer früheren Akontozahlung oder weiteren Aufteilung lassen sich die Liquiditätsprobleme der betroffenen Betriebe kaum nachhaltig lösen. Zum einen dürften die eingesparten Zinskosten kaum relevant sein, zum anderen würden die Ursachen allfälliger Liquiditätsprobleme nicht beseitigt.<\/p><p>- Eine Vorverschiebung des ersten Auszahlungstermins würde ausserdem den Aufwand der Kantone wesentlich erhöhen. Im Vergleich zum Nutzen wäre dieser Aufwand unverhältnismässig.<\/p><p>Der Bundesrat ist sich der Lage der Landwirtschaft bewusst. Er ist daher bereit, unter Einbezug der Kantone zu prüfen, ob zwischen der ersten Akontozahlung (Juni\/Juli) und der Schlusszahlung (Dezember) allenfalls eine zusätzliche Teilzahlung vorgenommen werden kann. Der Einbezug der Kantone ist notwendig, da diese mit dem Vollzug beauftragt sind und damit den zusätzlichen administrativen Aufwand zu tragen hätten.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert bei den Direktzahlungen an die Landwirtschaft eine Flexibilisierung einzuführen. Anstelle der zweimaligen Auszahlung pro Jahr sollen die Zahlungen quartalsweise erfolgen. Artikel 68 Absatz 3 der Verordnung über Direktzahlungen an die Landwirtschaft ist entsprechend zu ändern.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Mehr Flexibilität bei Direktzahlungen"}],"title":"Mehr Flexibilität bei Direktzahlungen"}