﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20033616</id><updated>2023-07-27T21:08:43Z</updated><additionalIndexing>24;Familienzulage;Familienbesteuerung;Steuersenkung;Eigenmietwertbesteuerung;Steuerpolitik;Beziehung Bund-Kanton;Familienpolitik;Wohneigentum;Hypothek;Steuerrecht</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-12-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4701</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K110703</key><name>Steuerpolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070307</key><name>Steuersenkung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070312</key><name>Steuerrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1107040301</key><name>Familienbesteuerung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01020110</key><name>Wohneigentum</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040108</key><name>Familienzulage</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01030304</key><name>Familienpolitik</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070401</key><name>Eigenmietwertbesteuerung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0507020103</key><name>Hypothek</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L07K08070102010101</key><name>Beziehung Bund-Kanton</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-06-15T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2004-02-25T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2003-12-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2005-06-15T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2448</code><gender>f</gender><id>395</id><name>Fässler-Osterwalder Hildegard</name><officialDenomination>Fässler Hildegard</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>03.3616</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Steuerpaket, über das am 16. Mai 2004 abgestimmt wird, besteht aus drei Elementen. Die vorgesehene Reform der Ehe- und Familienbesteuerung soll einerseits eine seit Jahrzehnten bestehende Benachteiligung Verheirateter gegenüber Konkubinatspaaren beseitigen und andererseits Familien erheblich entlasten. Bei der Wohneigentumsbesteuerung soll zudem ein von weiten Kreisen seit langem verlangter Systemwechsel herbeigeführt werden. Schliesslich ist vorgesehen, im Bereich der Umsatzabgabe wichtige Grundlagen für eine gedeihliche Weiterentwicklung des Finanzplatzes Schweiz zu schaffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Neben der sozialdemokratischen Fraktion hat bereits der Kanton Wallis in einer Standesinitiative (03.314) für den Fall der Ablehnung des Steuerpaketes 2001 durch das Volk Steuermassnahmen zugunsten der Ehepaar- und Familienbesteuerung bei der direkten Bundessteuer verlangt. Diese weichen in weiten Teilen jedoch von den Anträgen der sozialdemokratischen Fraktion ab.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Falls das Steuerpaket vom Volk abgelehnt werden sollte, müsste der Bundesrat im Anschluss an die Abstimmung die beiden in der Motion angesprochenen Teilbereiche des Steuerpaketes noch einmal einer umfassenden Überprüfung unterziehen. Dies könnte er jedoch erst nach einer vertieften Analyse der Gründe, die für den ablehnenden Entscheid des Volkes massgeblich waren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist daher nicht in der Lage, sich vor der Volksabstimmung über eine allfällige Neugestaltung der Ehe- und Familienbesteuerung sowie der Wohneigentumsbesteuerung im Detail zu äussern oder sogar schon eine bestimmte Stossrichtung festzulegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. a. Im Rahmen der Ehe- und Familienbesteuerung hat sich der Bundesrat bereits wiederholt zur Frage der Sozialabzüge vom Steuerbetrag geäussert (vgl. seine Stellungnahmen zu den Motionen Hafner Ursula 98.3388 und sozialdemokratische Fraktion 00.3679). Einen Systemwechsel, bei dem Sozialabzüge vom Steuerbetrag und nicht mehr vom Einkommen vorgenommen werden, lehnte er stets ab, weil dies bei der direkten Bundessteuer zu einer unerwünschten Verschärfung der Steuerprogression führen würde. Er zeigte auf, dass die Sozialabzüge massiv gesenkt werden müssten, was psychologisch nur schwer verständlich zu machen wäre.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zudem wertete er einen solchen Wechsel insgesamt als Verstoss gegen die in der Bundesverfassung garantierte Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Kinderabzüge vom Steuerbetrag wurden aus diesen Gründen bis anhin auch von den eidgenössischen Räten stets abgelehnt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Die Aufhebung der unterschiedlichen Behandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren ist seit längerem das erklärte Ziel des Bundesrates. Nicht zuletzt deswegen figurierte die Reform der Ehe- und Familienbesteuerung für die Jahre 1999-2003 ausdrücklich unter den Legislaturzielen des Bundes. Der Bundesrat vertritt nach wie vor die Ansicht, dass das im Steuerpaket vorgeschlagene Teilsplitting-Modell verbunden mit den vorgesehenen familienspezifischen Abzügen die sachgerechteste Methode ist, um die Benachteiligung der Ehepaare gegenüber den Konkubinatspaaren im Recht der direkten Bundessteuer zu beseitigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Der Bundesrat teilt zudem die Auffassung, dass Familien mit tieferen und mittleren Einkommen steuerlich zu entlasten sind. Die vorgeschlagene Reform der Ehe- und Familienbesteuerung führt denn auch zu spürbaren steuerlichen Erleichterungen. Der Anteil der Personen, die keine direkte Bundessteuer mehr bezahlen müssten, würde dabei von bisher 20 auf 37 Prozent steigen. Damit kämen gerade auch Haushalte mit tieferen und mittleren Einkommen in den Genuss von steuerlichen Entlastungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d. Der von Herrn Ständerat Hans Lauri verlangte Bericht (Postulat 02.3549) über eine allfällige Einführung der Individualbesteuerung im Bund und in den Kantonen wird zurzeit durch eine Arbeitsgruppe, die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingesetzt wurde, erarbeitet. Aufgrund des komplexen Themas und der aufwendigen Abklärungen auch bei den Kantonen ist ein vorzeitiger Abschluss der Untersuchung leider nicht möglich. Im Übrigen hat der Bundesrat diesen Bericht im Rahmen von Prioritätensetzungen bei den Jahreszielen 2004 bis auf weiteres zurückgestellt. Es wird gegenwärtig geprüft, ob der Bericht allenfalls 2005 vorgelegt werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Im Hinblick auf die Wohneigentumsbesteuerung verlangt die Motion einen so genannten "echten" Systemwechsel, d. h., es soll einerseits auf die Besteuerung des Eigenmietwertes, andererseits aber auch auf den Abzug der Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten verzichtet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei einer Ablehnung des Steuerpaketes 2001 wären vor allem die Argumente der Gegner zu prüfen, soweit sie sich auf die Verfassungsmässigkeit, die Ausgestaltung im Einzelnen sowie auf die finanziellen Auswirkungen des Systemwechsels auf den Bund, die Kantone und die Gemeinden bezogen haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Andererseits bleibt zu bedenken, dass ein Systemwechsel nicht "auf Anhieb" möglich ist. Im Hinblick auf die Auswirkungen des Systemwechsels braucht es vielmehr eine wohl überlegte Übergangsregelung mit den erforderlichen flankierenden Massnahmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die in der vorliegenden Motion formulierten Ziele für einen Systemwechsel berücksichtigen diese Erfordernisse nicht genügend.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Da der Bundesrat - wie bereits ausgeführt - bei einer Ablehnung des Steuerpaketes 2001 durch das Volk die Situation ohnehin neu analysieren müsste, beantragt er die Ablehnung der Motion.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Sollte die Motion im Nationalrat angenommen werden, würde der Bundesrat im Ständerat den Antrag stellen, die Motion in einen Prüfungsauftrag abzuändern.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, im Falle einer Ablehnung des Steuerpaketes 2001 in der Volksabstimmung dem Parlament baldmöglichst eine neue Vorlage zu unterbreiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dieses Steuerpaket II beinhaltet folgende Elemente:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ehe- und Familienbesteuerung&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Substanzielle Erhöhung der Kinderabzüge nach einem Modus, welcher die hohen Einkommen nicht bevorzugt: durch einen Systemwechsel zum Kinderabzug vom Steuerbetrag (Kindergutschrift) oder durch einen degressiven Kinderabzug vom steuerbaren Einkommen (Basler Modell).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Eliminierung der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Die Steuergesetzrevision ist so auszugestalten, dass vorwiegend Familien mit tieferen und mittleren Einkommen entlastet werden (unter einem Bruttojahreseinkommen von 120 000 Franken).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d. Es ist zu prüfen, ob die Untersuchungen über einen allfälligen Wechsel zur Individualbesteuerung (modifiziert) so beschleunigt werden können, dass der Wechsel bereits im Rahmen des Steuerpaketes II fundiert diskutiert werden kann (vgl. das vom Ständerat überwiesene Postulat Lauri 02.3549 sowie die Ständeratsdebatte vom 17. März 2003).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wohneigentumsbesteuerung&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwertes sowie der Abzüge von Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten (echter Systemwechsel).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das finanzielle Volumen des Steuerpaketes II ist an die finanziellen Perspektiven des Bundeshaushaltes anzupassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Steuerpaket II hat zudem die finanziellen Auswirkungen auf die Kantone in Rechnung zu stellen. Soweit die Kantone das entsprechende Zahlenmaterial im Zusammenhang mit dem Steuerpaket 2001 noch nicht aufgearbeitet haben, ist es vom Bundesrat anzufordern.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gerechtes und finanziell tragbares Steuerpaket II *</value></text></texts><title>Gerechtes und finanziell tragbares Steuerpaket II *</title></affair>