{"id":20033618,"updated":"2023-07-28T07:26:57Z","additionalIndexing":"24;Bankenaufsicht;Anlegerschutz;Kapitalanlagegesellschaft;Fonds;Kapitalanlage","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2003-12-17T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4701"},"descriptors":[{"key":"L05K1106020101","name":"Kapitalanlage","type":1},{"key":"L06K070303010102","name":"Kapitalanlagegesellschaft","type":1},{"key":"L04K11040201","name":"Anlegerschutz","type":1},{"key":"L04K11040206","name":"Bankenaufsicht","type":1},{"key":"L04K11090203","name":"Fonds","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2004-03-02T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-02-18T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1071615600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1078182000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2460,"gender":"m","id":403,"name":"Hofmann Hans","officialDenomination":"Hofmann Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2458,"gender":"m","id":408,"name":"Jenny This","officialDenomination":"Jenny"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2641,"gender":"m","id":1162,"name":"Kuprecht Alex","officialDenomination":"Kuprecht"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2338,"gender":"m","id":85,"name":"Frick Bruno","officialDenomination":"Frick"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2534,"gender":"f","id":512,"name":"Sommaruga Simonetta","officialDenomination":"Sommaruga Simonetta"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2559,"gender":"m","id":538,"name":"Bürgi Hermann","officialDenomination":"Bürgi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2568,"gender":"m","id":805,"name":"Lauri Hans","officialDenomination":"Lauri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2042,"gender":"m","id":57,"name":"David Eugen","officialDenomination":"David"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2575,"gender":"m","id":825,"name":"Germann Hannes","officialDenomination":"Germann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2437,"gender":"f","id":373,"name":"Leumann Helen","officialDenomination":"Leumann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2432,"gender":"f","id":370,"name":"Forster-Vannini Erika","officialDenomination":"Forster"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"03.3618","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Nein. Die amerikanischen Fondsgesellschaften vertreiben aus steuerlichen und regulatorischen Gründen auf dem europäischen Markt fast ausschliesslich in Luxemburg oder Irland domizilierte europäischen Fonds (Ucits), für welche die Aufsichtsbehörde im jeweiligen Sitzstaat zuständig ist. Einige der inkriminierten Firmen bieten auch in der Schweiz solche Ucits an. Diese sind gemäss Informationen der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) von den in den USA hängigen Klagen und Verfahren jedoch nicht betroffen.<\/p><p>2. Nach jetzigem Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden. Die EBK als Aufsichtsbehörde hat bisher gesetzeswidrige Praktiken wie das \"Late Trading\" bei schweizerischen Fondsleitungen oder Depotbanken weder festgestellt noch wären bei ihr entsprechende Meldungen eingegangen. Das \"Market Timing\" wird im Übrigen dadurch auf ein Minimum beschränkt, dass die Selbstregulierung der Swiss Funds Association für Aktienfonds zwingend das so genannte \"Forward Pricing\" vorschreibt, was Arbitrage zulasten der Gemeinschaft der Anleger möglichst unattraktiv machen soll. Die einschlägigen Selbstregulierungsnormen wurden durch die EBK zustimmend zur Kenntnis genommen; die Revisionsstellen sind verpflichtet, deren Einhaltung alljährlich bei sämtlichen Fondsleitungen zu überprüfen.<\/p><p>3. Die EBK verfügt über genügend Kompetenzen um einzugreifen, wenn Anleger zu Schaden kommen sollten, und könnte in einem solchen Fall namentlich auch die Einsetzung eines so genannten Anlegervertreters beantragen, der die zivilrechtlichen Ansprüche der Geschädigten geltend machen könnte. Hinsichtlich der im Einzelfall getroffenen Aufsichtsmassnahmen ist die EBK hingegen an das Amtsgeheimnis gebunden.<\/p><p>4. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass das Anlagefondsgesetz die Höhe der vom Anleger zu bezahlenden Vergütungen nicht begrenzt, sondern einzig deren Offenlegung verlangt. Den Anlegern können aufgrund der einschlägigen Bestimmungen des Anlagefondsgesetzes aber nur diejenigen Gebühren belastet werden, welche abschliessend im Fondsreglement aufgezählt sind. Für so genannte \"verdeckte Provisionen\" bleibt daher kein Raum. Allerdings ist es üblich, dass nicht nur aus der Ausgabekommission, sondern auch aus der Verwaltungsgebühr Provisionszahlungen an die Vertriebsträger fliessen (so genannte Bestandespflegekommissionen).<\/p><p>Die EBK schreibt aus Transparenzgründen jedoch vor, dass das Recht, aus der Verwaltungsgebühr nicht nur die Kosten des Fondsmanagements abzugelten, sondern auch Bestandespflegekommissionen zu zahlen, ausdrücklich im Fondsreglement verankert sein muss. Zudem hat die EBK kürzlich klargestellt, dass bei Publikumsfonds die Zahlung solcher Bestandespflegekommissionen aus der Verwaltungskommission an einzelne Grossanleger ohne Vertriebsträgerstatus mit dem Gleichbehandlungsgebot unvereinbar ist. <\/p><p>Die gesamte Gebührenbelastung der Schweizer Anleger kann im europäischen Vergleich nach wie vor als moderat bezeichnet werden. Die EBK hat zudem in einer auf dem Weg der Selbstregulierung erlassenen Richtlinie sämtliche Fondsleitungen und Vertreter ausländischer Anlagefonds verpflichtet, im Jahres- und Halbjahresbericht ihrer Fonds den Gesamtkostenkoeffizienten (Total Expense Ratio) zu berechnen und zu veröffentlichen. Damit hat jeder Anleger die Möglichkeit, sich regelmässig über die Kostenbelastung zu informieren und allenfalls in ein billigeres Fondsprodukt zu wechseln.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die im Fondswesen der USA aufgeflogenen unlauteren und verbotenen Machenschaften, die sich zum Nachteil von Millionen von Fondssparern ausgewirkt und das Vertrauen in die Branche massiv untergraben haben, veranlassen mich, den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen zu bitten:<\/p><p>1. Sind in den Skandal involvierte US-Fondsgesellschaften auch in der Schweiz aktiv, beispielsweise indem von solchen Firmen ausgegebene Anlagefonds auch bei uns zum Handel zugelassen sind?<\/p><p>2. Im Gegensatz zu den USA sind im schweizerischen Fondswesen bis heute keine ähnlichen Machenschaften festgestellt worden. Kann man daraus schliessen, dass bei uns die bestehenden gesetzlichen Vorschriften und die Selbstregulierungspflicht den Anforderungen des Anlegerschutzes genügen?<\/p><p>3. Wäre die Eidgenössische Bankenkommission als staatliche Aufsichtsbehörde verpflichtet, die Öffentlichkeit zu informieren und zu warnen, falls sie auf illegale Machenschaften im Fondswesen stossen würde?<\/p><p>4. Ist zudem gewährleistet, dass Anleger in der Schweiz nicht durch überzogene Gebühren und verdeckte Provisionen der Fondsgesellschaften zu Schaden kommen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Anlagefonds und Anlegerschutz *"}],"title":"Anlagefonds und Anlegerschutz *"}