﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20033625</id><updated>2023-07-28T13:08:17Z</updated><additionalIndexing>24;Klein- und mittleres Unternehmen;Steuererhebung;Vollzug von Beschlüssen;Steuerveranlagung;Mehrwertsteuer;Akzeptanz;Steuerrecht</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2571</code><gender>m</gender><id>817</id><name>Imfeld Adriano</name><officialDenomination>Imfeld Adriano</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-12-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4701</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11070103</key><name>Mehrwertsteuer</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070602</key><name>Steuererhebung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070312</key><name>Steuerrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703060302</key><name>Klein- und mittleres Unternehmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070301</key><name>Steuerveranlagung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020201</key><name>Akzeptanz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K080703</key><name>Vollzug von Beschlüssen</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-03-19T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-12-16T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2004-02-25T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2003-12-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2005-12-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2571</code><gender>m</gender><id>817</id><name>Imfeld Adriano</name><officialDenomination>Imfeld Adriano</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>03.3625</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Ein KMU räumt im konkreten Fall einem Automatenbetreiber das Recht ein, in seinen Räumlichkeiten zugunsten seiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen Verpflegungsautomaten aufzustellen. In der Regel stellt es dem Automatenbetreiber für die Überlassung der Infrastruktur (Standplatz, Konsumationseinrichtung, Wasser, Strom und dergleichen) keine Rechnung. Man könnte deshalb daraus schliessen, dass die Infrastruktur "gratis" zur Verfügung gestellt würde. Dies ist jedoch nicht der Fall. Denn kein KMU würde solche Leistungen oder solche Kosten unentgeltlich übernehmen, wenn im Gegenzug kein Automat aufgestellt würde. Die Gegenleistung des Automatenbetreibers liegt im Nutzen, den das KMU erhält, weil es selber keinen Automaten aufstellen und unterhalten (wie auffüllen, reinigen usw.) muss.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Einräumung dieses Rechtes ist also eine entgeltliche Dienstleistung im Sinne von Artikel 7 des Bundesgesetzes vom 2. September 1999 über die Mehrwertsteuer (MWSTG) und somit steuerbar. Die Steuer auf einer steuerbaren Leistung ist unabhängig davon geschuldet, ob sie in Rechnung gestellt wird oder nicht. Die Berechnungsgrundlage der Steuer bildet der Mietwert des Standplatzes. Der Steuersatz beträgt derzeit 7,6 Prozent (Art. 36 Abs. 3 MWSTG). Das Zurverfügungstellen von Strom und Wasser durch das KMU bildet eine Nebenleistung zur Einräumung des Rechtes, im Betrieb des KMU einen Automaten aufstellen zu dürfen. Diese Nebenleistung ist ebenfalls zum Normalsatz zu versteuern (Art. 36 Abs. 4 MWSTG).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat verschliesst sich indessen nicht, den vorliegenden Steuertatbestand im Rahmen der Gesamtschau, wie sie Herr Raggenbass in seinem Postulat 03.3087, vom 19. März 2003, fordert, zu prüfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der vorliegende Steuertatbestand ist keineswegs eine "rein fiskalistisch motivierte Mehrwertsteuerfalle" und auch nicht "erfunden". Er ergibt sich im Gegenteil aus der wettbewerbsneutralen und rechtsgleichen Anwendung des MWSTG. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat übrigens - neben vielen anderen Fällen - genau diesen Steuertatbestand in ihrer Wegleitung 2001 zur Mehrwertsteuer, welche sie im Sommer 2000 herausgegeben hat, unter den Randziffern 319ff. klar und deutlich beschrieben und erklärt. Die Verwaltungspraxis ist somit gerade auch in diesem Fall transparent.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat vertritt nicht die Ansicht, dass die Hauptabteilung Mehrwertsteuer "spitzfindige Verwaltungsjuristen" angestellt hat. Er weiss vielmehr, dass ihre Mitarbeitenden bestrebt sind, ihre Arbeit in einem nicht immer einfachen Umfeld so gut als möglich zu verrichten und die geltenden Erlasse korrekt anzuwenden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1. Zur Mehrwertsteuer:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Ablösung der Warenumsatzsteuer durch die Mehrwertsteuer wurde dem Stimmvolk und der Wirtschaft u. a. versprochen, dass es sich bei dieser Steuer um eine einfache und sehr transparente Steuerart handle. Sehr vereinfacht wurde dargestellt, dass die Umsätze der Unternehmen der Umsatzsteuer unterliegen und dafür im Gegensatz auf den Aufwendungen die darauf lastenden Vorsteuern abgezogen werden dürfen. Damit verbleibe als Steuersubstrat lediglich die anteilige Wertschöpfung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Tatsache ist, dass durch die Eidgenössische Steuerverwaltung seit der Einführung der Mehrwertsteuer systematisch und mit der ganzen ihr zur Verfügung stehenden verwaltungsjuristischen Raffinesse versucht wird, die Steuerbasis auszudehnen. Dies erfolgt einerseits durch die Erfindung von immer neuen Anknüpfungspunkten für die Umsatzbesteuerung und andererseits durch die Schmälerung der Vorsteuerabzugsbasis.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die konkrete Mehrwertsteuerfalle:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein KMU schliesst mit einem Automatenbetreiber einen Vertrag ab, wonach dieser berechtigt wird, im Betrieb einen Verpflegungsautomaten aufzustellen. Die Bezüge ab dem Verpflegungsautomat werden dem Betreiber durch die Mitarbeiter des KMU direkt mittels Bargeld entschädigt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der nächsten Mehrwertsteuerrevision durch die Eidgenössische Steuerverwaltung werden dem KMU unter dem Titel "Infrastrukturkosten bei Verpflegungsautomaten" 1000 Franken pro Geschäftsjahr aufgerechnet, weil er dem Automatenbetreiber die Infrastrukturkosten (Miete für einen Quadratmeter, Strom, Wasser) gratis zur Verfügung stellt, was an Standorten ohne Publikumsverkehr normalerweise der Fall ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Meine Fragen an den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3.1 Kann er mir in meiner Eigenschaft KMU-Ombudsmann der CVP Schweiz die Rechtsgrundlagen für diese Aufrechnung in einer Sprache darlegen, welche auch von einem durchschnittlichen KMU-Unternehmer ohne juristisches Studium und ohne Verwaltungserfahrung verstanden wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3.2 Ist unser Finanzhaushalt zu seiner Finanzierung wirklich auf solche rein fiskalistisch motivierte Mehrwertsteuerfallen angewiesen, welche finanziell kaum etwas bringen und nur dazu führen, dass das Vertrauen in den Fiskalstaat systematisch ausgehöhlt wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3.3 Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass bei der Mehrwertsteuer weniger oftmals mehr wäre? Könnte man durch Straffung der Hauptabteilung Mehrwertsteuer bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung nicht mindestens so viel Geld sparen, wie durch spitzfindige Verwaltungsjuristen mit der Erfindung von immer neuen Mehrwertsteuerfallen eingespielt wird?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Die konkrete Mehrwertsteuerfalle *</value></text></texts><title>Die konkrete Mehrwertsteuerfalle *</title></affair>