{"id":20033640,"updated":"2025-11-14T06:42:58Z","additionalIndexing":"24;Kapitalanlagegesellschaft;Gesetzesproduktion;Vorverfahren der Gesetzgebung;Fonds;Wettbewerbsfähigkeit","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2030,"gender":"m","id":37,"name":"Büttiker Rolf","officialDenomination":"Büttiker"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2003-12-18T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4701"},"descriptors":[{"key":"L04K11090203","name":"Fonds","type":1},{"key":"L06K070303010102","name":"Kapitalanlagegesellschaft","type":1},{"key":"L04K08070202","name":"Gesetzesproduktion","type":1},{"key":"L04K08070201","name":"Vorverfahren der Gesetzgebung","type":1},{"key":"L05K0703040305","name":"Wettbewerbsfähigkeit","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2004-03-02T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-02-18T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1071702000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1078182000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2030,"gender":"m","id":37,"name":"Büttiker Rolf","officialDenomination":"Büttiker"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"03.3640","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Das EFD hat am 13. Februar 2002 eine Expertenkommission unter der Leitung von Professor Peter Forstmoser eingesetzt. Sie wurde beauftragt, eine umfassende Revision des Anlagefondsgesetzes durchzuführen und dem EFD einen Gesetzesentwurf samt erläuterndem Bericht vorzulegen. Die Expertenkommission hat ihren Bericht Ende März bzw. Ende November 2003 vorgelegt, nachdem im Verlaufe des Sommers 2003 noch verschiedene steuerrechtliche Fragen vertieft geprüft werden mussten.<\/p><p>Der Bundesrat hat das EFD mit Beschluss vom 14. Januar 2004 beauftragt, den Expertenentwurf in die Vernehmlassung zu schicken. Die Vernehmlassung wird am 15. Februar 2004 eröffnet und dauert drei Monate. Die Botschaft sollte bis Ende 2004 vorliegen, damit das Projekt 2005 dem Parlament zur Beratung vorgelegt werden kann. Die Inkraftsetzung des revidierten Anlagefondsgesetzes, das künftig Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) heissen wird, ist zurzeit für Anfang 2006 geplant.<\/p><p>2. Aus dem unter Ziffer 1 skizzierten Zeitplan ergibt sich, dass der Bundesrat bestrebt ist, das Revisionsprojekt zu beschleunigen. Er hat dabei jedoch die für Konsultationen vorgegebenen Fristen zu berücksichtigen.<\/p><p>3. Deutschland hat ein modernes und innovatives Investmentgesetz verabschiedet, welches einerseits die einschlägigen Bestimmungen der neuen EU-Anlagefondsrichtlinien umsetzt und andererseits die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Fondsplatzes namentlich durch die Zulassung neuer Fondstypen, wie \"Fund of Hedge Funds\", stärkt.<\/p><p>Da die Schweiz als Nichtmitglied der EU weiterhin generell keinen Anspruch auf die bewilligungsfreie Zulassung schweizerischer Effektenfonds in EU-Staaten hat und der Vertrieb schweizerischer Fonds in Deutschland, einem der grössten Fondsmärkte Europas, bislang auch aus regulatorischen Gründen äusserst schwierig war, wird durch verschiedene Massnahmen versucht, eine Benachteiligung der Schweizer Fondswirtschaft auf ein Minimum zu reduzieren.<\/p><p>Der Bundesrat ist bestrebt, die Anlagefondsverordnung möglichst rasch den Bestimmungen der neuen EU-Produkterichtlinie anzupassen. Damit soll im Hinblick auf den Vertrieb schweizerischer Fonds in Deutschland und den anderen EU-Staaten sichergestellt werden, dass auch schweizerische Effektenfonds baldmöglichst zumindest teilweise EU-kompatibel werden können, ohne dafür das Inkrafttreten des neuen Gesetzes abwarten zu müssen. Die volle EU-Kompatibilität kann jedoch erst mit Inkrafttreten des neuen KAG erreicht werden.<\/p><p>Ausserdem prüft die Schweiz zurzeit mit den zuständigen deutschen Behörden auf bilateraler Ebene die Möglichkeit, gestützt auf Artikel 45 Absatz 5 des geltenden Anlagefondsgesetzes, einen Staatsvertrag mit Deutschland abzuschliessen, der den Ersatz der bisherigen Bewilligungs- durch eine Meldepflicht für bestimmte Fondskategorien vorsehen würde. Dadurch soll die die schweizerische Fondswirtschaft belastende erschwerte Zulassung schweizerischer Fonds in Deutschland zumindest teilweise beseitigt werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Mit den Revisionsarbeiten des Schweizerischen Fondsgesetzes geht es sehr langsam vorwärts. Damit wegen diesen Verzögerungen gegenüber dem Ausland keine Wettbewerbsnachteile entstehen, müssen die Revisionsarbeiten beschleunigt werden.<\/p><p>1. Wie sieht nun der definitive Zeitplan für das neue KAG aus (Vernehmlassung, Botschaft des Bundesrates, parlamentarische Beratung, Inkraftsetzung)?<\/p><p>2. Ist der Bundesrat bestrebt, die Revision des Schweizerischen Fondsgesetzes zu beschleunigen?<\/p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die Wettbewerbsnachteile, die einheimische Fondsanbieter zu befürchten haben, weil z. B. deutsche Konkurrenten ihre den neuen Gesetzen angepassten Produkte bereits heute vorbereiten können?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Fondsgesetz. Verzögerungen *"}],"title":"Fondsgesetz. Verzögerungen *"}