{"id":20033668,"updated":"2023-07-28T12:30:29Z","additionalIndexing":"48;Führerschein;FIAZ;Strafe;Prüfung;Sicherheit im Strassenverkehr","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2563,"gender":"f","id":551,"name":"Marty Kälin Barbara","officialDenomination":"Marty Kälin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-12-19T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4701"},"descriptors":[{"key":"L04K18020401","name":"Führerschein","type":1},{"key":"L03K050101","name":"Strafe","type":1},{"key":"L05K1802020301","name":"Sicherheit im Strassenverkehr","type":1},{"key":"L06K180202030102","name":"FIAZ","type":1},{"key":"L04K13010103","name":"Prüfung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-03-17T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2004-02-18T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1071788400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1111014000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2500,"gender":"m","id":476,"name":"Hofmann Urs","officialDenomination":"Hofmann Urs"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2489,"gender":"m","id":465,"name":"Fehr Mario","officialDenomination":"Fehr Mario"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2288,"gender":"m","id":76,"name":"Fasel Hugo","officialDenomination":"Fasel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2569,"gender":"f","id":806,"name":"Graf Maya","officialDenomination":"Graf Maya"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2488,"gender":"m","id":464,"name":"Fehr Hans-Jürg","officialDenomination":"Fehr Hans-Jürg"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2394,"gender":"f","id":331,"name":"Hubmann Vreni","officialDenomination":"Hubmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2457,"gender":"f","id":407,"name":"Genner Ruth","officialDenomination":"Genner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2446,"gender":"m","id":390,"name":"Widmer Hans","officialDenomination":"Widmer Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2276,"gender":"f","id":33,"name":"Bühlmann Cécile","officialDenomination":"Bühlmann Cécile"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2326,"gender":"m","id":219,"name":"Strahm Rudolf","officialDenomination":"Strahm Rudolf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2298,"gender":"m","id":105,"name":"Hämmerle Andrea","officialDenomination":"Hämmerle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2583,"gender":"f","id":1131,"name":"Allemann Evi","officialDenomination":"Allemann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2473,"gender":"m","id":449,"name":"Aeschbacher Ruedi","officialDenomination":"Aeschbacher Ruedi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2421,"gender":"f","id":358,"name":"Stump Doris","officialDenomination":"Stump"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2431,"gender":"f","id":368,"name":"Zapfl Rosmarie","officialDenomination":"Zapfl"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2563,"gender":"f","id":551,"name":"Marty Kälin Barbara","officialDenomination":"Marty Kälin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"03.3668","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der Entzug des Fahrausweises ist eine mögliche oder zwingend vorgeschriebene Massnahme nach groben Verletzungen der Verkehrsregeln. Gemäss Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (SR 741.51) ordnet die Zulassungsbehörde eine neue theoretische oder praktische Führerprüfung oder beides an, wenn ein Fahrzeugführer Widerhandlungen begangen hat, die an seiner Kenntnis der Verkehrsregeln, an seiner Fähigkeit, die Verkehrsregeln in der Praxis anzuwenden oder an seinem fahrtechnischen Können zweifeln lassen. Damit gilt diese Regelung aber nicht obligatorisch für einen Ausweisentzug nach Fahren in angetrunkenem Zustand oder Raserei, sondern wird kantonal unterschiedlich gehandhabt.<\/p><p>Bei Motorfahrzeuglenkern, die ihren Führerausweis mehr als ein Jahr abgeben mussten, genügt eine amtsärztliche oder verkehrspsychologische Untersuchung zur Wiedererlangung des Fahrausweises nicht; ihre Fahrtüchtigkeit muss erneut überprüft werden.<\/p><p>Die Wiedererlangung des Führerausweises nach groben Verletzungen der Verkehrsregeln soll deshalb nur nach erneutem Bestehen der theoretischen und praktischen Fahrprüfung möglich sein. Ist das nicht der Fall, gilt Artikel 23 der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (SR 741.51).<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Artikel 28 VZV findet seine Grundlage in Artikel 14 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01). Demnach sind Personen einer neuen Prüfung zu unterwerfen, wenn Bedenken über ihre Eignung als Fahrzeugführer oder -führerin bestehen. Der Bundesrat könnte daher die Wiederzulassung nach mehrmaligen Warnungsentzügen oder einem Sicherungsentzug nicht systematisch vom Bestehen einer Führerprüfung abhängig machen. Das Gesetz setzt dafür Bedenken voraus, die im Einzelfall geprüft werden müssen.<\/p><p>Die systematische Anordnung einer Führerprüfung wäre in den meisten Fällen auch nutzlos, da die Betroffenen sowohl die theoretische als auch die praktische Führerprüfung ohne Weiteres bestehen würden, dadurch in ihren Einstellungen aber kaum nachhaltig geändert werden könnten.<\/p><p>Um aber gegen chronische Verkehrssünder härter vorgehen zu können, hat das Parlament am 14. Dezember 2001 eine umfassende Revision des Führerausweisentzugsrechts beschlossen. Die Dauer von Entzügen wird grundsätzlich verlängert und Wiederholungstäter werden viel härter angefasst. Zum Beispiel muss eine Person, die innert zehn Jahren drei schwere Widerhandlungen begangen hat, auf unbestimmte Zeit auf den Führerausweis verzichten. Sie kann den Ausweis frühestens nach zwei Jahren wieder erlangen, muss aber zusätzlich nachweisen, dass die Mängel, die zum Entzug geführt haben, behoben sind.<\/p><p>Eine längere Entzugsdauer wird bei den Zulassungsbehörden zudem in aller Regel Bedenken wecken, ob die Person noch über genügende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Sie werden daher vor der Wiedererteilung zumindest eine Kontrollfahrt anordnen (vgl. Art. 29 VZV). Besteht die Person die Kontrollfahrt nicht, so muss sie nicht nur die Führerprüfung wiederholen, sondern die gesamte Ausbildung. Dazu erhält sie einen Lernfahrausweis.<\/p><p>Da die neue Regelung, von der sich der Bundesrat eine starke Verbesserung der Verkehrssicherheit erhofft, erst am 1. Januar 2005 in Kraft tritt, sollten die konkreten Erfahrungen abgewartet werden, bevor am Sanktionensystem erneut Änderungen vorgenommen werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, die gesetzlichen Bestimmungen dahingehend zu ändern, dass nach mehrmaligem Entzug sowie nach einem Sicherungsentzug des Führerausweises dieser nur nach einer erneuten theoretischen und praktischen Fahrprüfung wieder erlangt werden kann.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Fahrprüfung nach Fahrausweisentzug *"}],"title":"Fahrprüfung nach Fahrausweisentzug *"}