﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20033672</id><updated>2023-07-28T12:17:51Z</updated><additionalIndexing>32;Austausch im Bildungswesen;Beziehung Schule-Industrie;Beziehung Schule-Berufsleben;Anerkennung der Zeugnisse;Universität;Privatisierung;Kosten des Schulbesuchs;Bologna-Prozess;Bildungsreform;Bildungshaushaltsplan</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2413</code><gender>m</gender><id>349</id><name>Rennwald Jean-Claude</name><officialDenomination>Rennwald</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-12-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4701</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K13010302</key><name>Bildungsreform</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13010202</key><name>Beziehung Schule-Berufsleben</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13030102</key><name>Anerkennung der Zeugnisse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13030105</key><name>Austausch im Bildungswesen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13030119</key><name>Bologna-Prozess</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13030106</key><name>Bildungshaushaltsplan</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1302050105</key><name>Universität</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05070115</key><name>Privatisierung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K13010204</key><name>Kosten des Schulbesuchs</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K13010203</key><name>Beziehung Schule-Industrie</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-03-19T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-12-16T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2004-03-12T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2003-12-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2005-12-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2527</code><gender>m</gender><id>504</id><name>Rossini Stéphane</name><officialDenomination>Rossini</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2370</code><gender>m</gender><id>305</id><name>Berberat Didier</name><officialDenomination>Berberat</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2483</code><gender>f</gender><id>459</id><name>Dormond Béguelin Marlyse</name><officialDenomination>Dormond Béguelin</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2413</code><gender>m</gender><id>349</id><name>Rennwald Jean-Claude</name><officialDenomination>Rennwald</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>03.3672</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Koordination der Umsetzung der Bologna-Deklaration an den Hochschulen übernehmen die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten, die Konferenz der Fachhochschulen und die Schweizerische Konferenz der Pädagogischen Hochschulen. Für die konkreten Bologna-Projektarbeiten wurden verschiedene Gremien geschaffen, welche die Leitungen, Dozierenden, den Mittelbau und die Studierenden der Hochschulen, Vertreter der Sekundarstufe II, des Bundes und der Kantone sowie die Präsidenten der Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur der beiden Räte einbeziehen. Diese breit abgestützten Gremien haben die Richtlinien, welche die wichtigsten Eckpunkte der Bologna-Erklärung für alle Hochschulen rechtlich verbindlich regeln, erarbeitet. Im Dezember 2002 hat der Fachhochschulrat der Erziehungsdirektorenkonferenz die Umsetzungsrichtlinien für die Fachhochschulen und die pädagogischen Hochschulen verabschiedet. Im universitären Bereich wurden sie der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) als gemeinsamem Organ von Bund und Kantonen zur Genehmigung unterbreitet. Die SUK wurde auf der Grundlage des Universitätsförderungsgesetzes und der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Universitätskantonen über die Zusammenarbeit im universitären Hochschulbereich geschaffen, und die eidgenössischen Räte haben die Kompetenzen im Rahmen des Universitätsförderungsgesetzes und des ETH-Gesetzes an die SUK und den ETH-Rat delegiert. Im Rahmen dieser Kompetenzen hat die SUK nach einer breiten Vernehmlassung, unter Einbezug der Hochschulen und der an der Hochschulpolitik interessierten Organisationen, an ihrer Sitzung vom 4. Dezember 2003 die Richtlinien verabschiedet. Des Weitern sei darauf hingewiesen, dass sich das Parlament im Rahmen der Teilrevision des ETH-Gesetzes und der hängigen Teilrevision des Fachhochschulgesetzes zur Einführung der Bachelor-Master-Struktur an diesen beiden Hochschultypen äussern konnte bzw. kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Bologna-Richtlinien Resultat eines - wie oben dargelegt - breit abgestützten und demokratisch legitimierten Prozesses sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Eine im Rahmen der Bologna-Projektorganisation geschaffene Arbeitsgruppe hat die Kosten der Umsetzung der Bologna-Erklärung an den Universitäten analysiert und für die notwendigen administrativen Massnahmen (z. B. Einführung des Kredittransfersystems, Anpassung der Reglemente) einmalige Einführungskosten in der Höhe von rund 40 Millionen Franken eruiert. Auf dieser Basis hat die SUK an ihrer Sitzung vom 4. Dezember 2003 im Rahmen der projektgebundenen Beiträge ein Projekt gutgeheissen, welches die weitgehende Deckung dieser einmaligen Kosten im Umfang von insgesamt 30 Millionen Franken vorsieht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Zahlungsrahmen für den Fachhochschulbereich ist in der BFT-Botschaft 2004-2007 festgelegt. Es ist zudem auf die Botschaft zur Teilrevision des Fachhochschulgesetzes (FHSG) Ziffer 3 zu verweisen, wo die dem Bund aus der Einführung der zweistufigen Ausbildung mit Bachelor- und Master-Abschlüssen erwachsenden Kosten aufgelistet werden. Für die Einführung der Bachelor-Studiengänge wird ab Herbst 2005 mit durchschnittlichen Entwicklungskosten von 150 000 Franken pro Studiengang gerechnet. Die Einführung der Master-Studiengänge wird im Zeitraum 2006-2008 Entwicklungskosten von rund 9 Millionen Franken nach sich ziehen; der Anteil des Bundes beträgt 3 Millionen Franken. Auf der Basis des aktuellen Subventionssystems muss mit einer dauernden Mehrbelastung für den Bund von jährlich 20 Millionen Franken gerechnet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die Eidgenössischen Technischen Hochschulen ist mit keinen Mehrkosten zu rechnen. Zwar können die Kosten der Bologna-Umsetzung vorab nicht genau bestimmt werden, die Implementierung von Bologna ist aber integraler Bestandteil des Globalbudgets, wird also im Finanzierungsbeitrag des Bundes aufgefangen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Bologna-Richtlinien äussern sich klar darin, dass das Bachelor- und das Master-Studium zusammen das bisherige einstufige Diplom- bzw. das Lizentiatsstudium ersetzen, insbesondere hinsichtlich der Dauer der Finanzierung der Studierenden und der Ausbildungsbeihilfen sowie hinsichtlich der Studiengebühren, als zwei Stufen desselben Studienganges. Weiter kann davon ausgegangen werden, dass sich die Studiendauen durch die Einführung der zweistufigen, vermehrt modularisierten Studienstruktur in mehr Fächern eher verkürzen, als sie sich in einzelnen Fächern verlängern wird. Die Bologna-Reform als solche wird keinen Anlass geben für eine Entdemokratisierung beim Hochschulzugang.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Bundesrat ist der Meinung, dass Bildung ein öffentliches Gut ist. Der Bund und die Kantone tragen die gemeinsame Verantwortung dafür, eine qualitativ hoch stehende, auf Chancengleichheit basierende Bildung auf allen Stufen anzubieten. Die Bildung verhilft dem Einzelnen zur Selbstständigkeit und zur Fähigkeit, sich in die Gesellschaft und in die Arbeitswelt zu integrieren. Die Hochschulen nehmen dabei zunehmend eine Schlüsselstellung in der Gesellschaft und in der wissensbasierten Wirtschaft ein: Das an Hochschulen erzeugte Wissen ist im Wirtschaftsbereich zum primären Produktionsfaktor geworden. Überdies hängt die Schaffung von Arbeitsplätzen und von neuen Berufen direkt von der Vitalität, der Kreativität und vor allem der Qualität der Hochschulen ab. Die Hochschulen müssen auch deswegen im internationalen Wettbewerb, insbesondere bei der Gunst der Studierenden, Forschenden und Lehrenden, eine starke Position innehaben. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bund und die Kantone sollen in finanzieller und struktureller Hinsicht und unter Berücksichtigung der Autonomie der Hochschulen die idealen Rahmenbedingungen schaffen, dass die Schweizer Hochschulen durch eine Kombination aus Zusammenarbeit und Konkurrenz in Bildung und Forschung international wettbewerbsfähig sind. Hierzu begrüsst der Bundesrat auch eine stärkere Beteiligung der Wirtschaft und einzelner Privatpersonen, ohne freilich eine eigentliche "Verwirtschaftlichung" des Systems anzuvisieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die rechtlich verbindlichen Richtlinien der Schweizerischen Universitätskonferenz sehen vor, dass ein Bachelor-Diplom einer schweizerischen Universität die Zulassung zu universitären Master-Studiengängen in der entsprechenden Fachrichtung ohne zusätzliche Anforderungen gewährt. Wie bereits oben ausgeführt, ist für die notwendige internationale Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten eine eigene Profilbildung erforderlich. Aus diesem Grunde sollen die Universitäten auch spezialisierte Master-Studiengänge anbieten können mit der Möglichkeit, an die Bewerbenden einheitliche zusätzliche Anforderungen zu stellen. Darunter ist namentlich der Nachweis von bestimmten Lerninhalten und -Modulen oder besonderen Sprachkenntnissen und Praktika zu verstehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat misst der Weiterbildung im Allgemeinen eine wichtige Bedeutung zu. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass die Ausgestaltung der Weiterbildungsangebote Sache der Hochschulen selber sein muss. Er ist überzeugt davon, dass es im eigenen Interesse der Hochschulen liegt, ihre Weiterbildungskurse oder -diplome auf die Grundausbildung aufbauend auszugestalten. Nur so können sie ihr durch die Grundausbildung geformtes Profil auf nationaler wie internationaler Ebene noch stärker zum Ausdruck bringen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Erklärung von Bologna, die 1999 von der Schweiz unterzeichnet wurde, strebt mittels einer Harmonisierung der höheren Bildungsgänge bis 2010 ein "Europa des Wissens" an. Zu den wichtigen Zielen zählen die Förderung der Mobilität von Studierenden (und von Personen mit Diplomabschluss), die Zusammenarbeit der Institutionen und der Zugang der jungen Leute zum Arbeitsmarkt. Diese Ziele sind unumstritten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Doch die im In- und Ausland chaotische und undemokratische Umsetzung der Reform wie auch die übersetzte Eile in den Entscheidprozessen und die gleichzeitigen Ankündigungen von Budgetkürzungen lassen Einbussen an Qualität und Ausbildungsangebot sowie Zugangsbeschränkungen befürchten. Im Übrigen sind die Richtlinien vom 4. Dezember 2003 zur Umsetzung der Erklärung von Bologna in diesen Punkten unklar. Daher meine Fragen an den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. In der Schweiz liegt die Studienreform in den Händen von Instanzen, die sich weitgehend einer demokratischen Kontrolle entziehen: insbesondere die Schweizerische Universitätskonferenz, die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten und die Konferenz der Schweizerischen Fachhochschulen. Ausserdem verfügt jede Bildungsanstalt über einen bedeutenden Handlungsspielraum. Wird der Bundesrat das Parlament zu dieser wichtigen Bildungsreform konsultieren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Sind die finanziellen Auswirkungen des Wechsels zum Bologna-Modell abgeklärt worden? Wie werden allfällige zusätzliche Kosten finanziert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Umsetzung der Erklärung von Bologna die Chancengleichheit in der höheren Bildung ohne adäquate Zusatzfinanzierung beeinträchtigen wird? Tatsache ist, dass sich die Studiendauer in mehreren Disziplinen verlängern wird (drei Jahre für den Bachelor und zwei Jahre für den Master, d. h. mindestens fünf Jahre für eine umfassende höhere Ausbildung) und dass die Gebühren anzusteigen drohen. Ausserdem werden nur wohlhabende Studierende von der Förderung der Mobilität profitieren können, es sei denn, angemessene Stipendien werden bewilligt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie stellt sich der Bundesrat zu den Bestrebungen einer Privatisierung und "Verwirtschaftlichung" der Schweizer Universitäten? Wie will der Bundesrat den Service-public-Charakter im höheren Bildungswesen beibehalten? Wie will er verhindern, dass die Bildung zu einer Ware wird, die den Gesetzen des Marktes unterworfen ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bachelor ist als Schlüssel zum Arbeitsmarkt konzipiert. Ohne eine allgemeine Zulassung vom Bachelor- zum Master-Niveau wird die Bildung jedoch an Qualität einbüssen. Ist diese allgemeine Zulassung gewährleistet? Und: Wie werden Grundausbildung und Weiterbildung aufeinander abgestimmt?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Reform des höheren Bildungswesens, ohne Diktat der Wirtschaft *</value></text></texts><title>Reform des höheren Bildungswesens, ohne Diktat der Wirtschaft *</title></affair>