{"id":20035101,"updated":"2025-06-25T00:19:55Z","additionalIndexing":"24;Verkauf;Schweizerische Nationalbank;Goldreserve","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. Frage"},"author":{"councillor":{"code":2529,"gender":"m","id":506,"name":"Scherer Marcel","officialDenomination":"Scherer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-03-17T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4617"},"descriptors":[{"key":"L06K110101030101","name":"Goldreserve","type":1},{"key":"L05K0701010201","name":"Verkauf","type":1},{"key":"L05K1103010301","name":"Schweizerische Nationalbank","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1047855600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2529,"gender":"m","id":506,"name":"Scherer Marcel","officialDenomination":"Scherer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"03.5101","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Bestimmung der Höhe und Zusammensetzung der Währungsreserven ist Sache der SNB. Artikel 99 der Bundesverfassung verpflichtet die SNB lediglich, einen Teil ihrer Währungsreserven in Geld zu halten.<\/p><p>Für die Bestimmung der optimalen Höhe an Währungsreserven gibt es keine wissenschaftlich abgestützte Formel. Vielmehr muss dieser Bestand anhand von internationalen Vergleichen, Plausibilitätsüberlegungen und den Erfahrungen aus der Vergangenheit festgelegt werden. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass ein zu niedriger Bestand an Währungsreserven die Führung der Geld- und Währungspolitik gefährdet. Gleichzeitig ist aber auch ein zu hoher Bestand zu vermeiden, da das Halten von Währungsreserven mit Kosten verbunden ist.<\/p><p>Die SNB hat nach Aufhebung der Goldbindung des Frankens ihren Bestand an Währungsreserven überprüft und ist zum Schluss gekommen, dass sie über mehr Währungsreserven verfügt, als für die Führung der Geld- und Währungspolitik notwendig ist. Nicht mehr benötigte Währungsreserven im Wert von 1300 Tonnen Gold werden deshalb gegenwärtig verkauft. Diese freien Aktiven sollen für andere öffentliche Zwecke zur Verfügung stehen. Da die Devisenreserven der SNB auf einem international vertretbaren Niveau liegen, die Goldreserven vor dem Beginn der Goldverkäufe jedoch überdurchschnittlich hoch waren, wird der Überschuss aus den Gold- und nicht aus den Devisenreserven abgebaut.<\/p><p>Auch nach dem vorgesehenen Verkauf von 1300 Tonnen Gold wird die SNB noch über einen bedeutenden Goldbestand von 1290 Tonnen Geld verfügen und damit Artikel 99 der Bundesverfassung grosszügig erfüllen. Der Bundesrat hat deshalb keine Veranlassung, die Goldverkäufe der SNB zu stoppen.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Kann der Bundesrat den laufenden Verkauf von Gold aus den Währungsreserven der SNB stoppen?<\/p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass das Gold, auch wenn es nach Ansicht der heutigen Verantwortungsträger der SNB überschüssig ist, als Sicherheitswährung der Schweiz erhalten bleiben soll?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Stopp des Goldverkaufes aus den Währungsreserven der SNB"}],"title":"Stopp des Goldverkaufes aus den Währungsreserven der SNB"}