{"id":20040410,"updated":"2024-04-10T17:40:43Z","additionalIndexing":"04;Gleichstellung von Mann und Frau;Frauenquote;Gliederung nach Geschlecht;Regierungssoziologie;Fraktion","affairType":{"abbreviation":"Pa. 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Dezember 2003 hat die Bundesversammlung die Frauenvertretung im Bundesrat massiv geschwächt. Nach den Gesamterneuerungswahlen ist Micheline Calmy-Rey die einzige Frau im siebenköpfigen Gremium. Damit sind die Frauen in der obersten Exekutive der Schweiz massiv untervertreten. Bei einem Bevölkerungsanteil von rund 51 Prozent erreichen sie somit gut 14 Prozent, während die Männer mit einem Bevölkerungsanteil von unter 50 Prozent zu fast 86 Prozent im Bundesrat vertreten sind. Die Untervertretung der Frauen hat bei vielen Frauen und Männern Empörung ausgelöst und zu Protesten geführt.<\/p><p>Der Bundesrat hat ein Legitimationsproblem:<\/p><p>Der von Männern dominierte Bundesrat hat gegenüber der Mehrheit der Bevölkerung ein erhebliches Legitimationsproblem. Die Repräsentativität jeder Exekutive ist ein wesentliches Element seiner Legitimation. Dies trifft insbesondere für eine Behörde wie den Bundesrat zu, die nicht durch das Volk, sondern durch das Parlament gewählt wird.<\/p><p>Wohl aus diesen Gründen ist in der geltenden Bundesverfassung in Artikel 175 Absatz 4 vorgesehen, dass die Landesgegenden und Sprachregionen im Bundesrat angemessen vertreten sind. In der Praxis achtet die Bundesversammlung zudem darauf, dass die im Parlament vertretenen Parteien in etwa ihrem Wähler- und Wählerinnenanteil entsprechend in der Exekutive repräsentiert sind (Zauberformel als Parteienquote).<\/p><p>Keine Bestimmung findet sich in der Bundesverfassung und in der Bundesgesetzgebung zur Vertretung der Geschlechter bzw. der Frauen im Bundesrat. Ein Antrag auf Sicherung einer angemessenen Frauenvertretung im Rahmen der Revision der Bundesverfassung wurde abgelehnt.<\/p><p>Mit verschiedenen Vorstössen und Volksinitiativen versuchten in den Neunzigerjahren vor allem Frauen und Frauenorganisationen, den Frauenanteil in den Bundesbehörden zu erhöhen. Die Botschaft vom 17. März 1997 zur Volksinitiative \"für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden (Initiative 3. März)\" (97.031) gibt darüber Auskunft (vgl. insbesondere Ziff. 32). Das komplexe Volksbegehren, das eine angemessene Vertretung der Frauen nicht nur im Bundesrat, sondern auch im Parlament und im Bundesgericht mittels Quoten gewährleisten wollte, wurde am 12. März 2000 abgelehnt. Ein vielfach vorgebrachtes Gegenargument war neben der Beschränkung der Volksrechte die Behauptung, die angemessene Vertretung der Frauen werde sich von selber einstellen.<\/p><p>Die bisherigen Bundesrätinnen:<\/p><p>Nach der Einführung des aktiven und passiven Wahlrechtes der Frauen auf Bundesebene im Jahre 1971 erhöhte sich der Frauenanteil in der Bundesregierung nur sehr langsam.<\/p><p>Bisher wurden folgende Frauen von der Bundesversammlung in den Bundesrat gewählt:<\/p><p>- Elisabeth Kopp, gewählt am 2. Oktober 1984, zurückgetreten am 12. Januar 1989;<\/p><p>- Ruth Dreifuss, gewählt am 10. März 1993, zurückgetreten am 31. Dezember 2002;<\/p><p>- Ruth Metzler-Arnold, gewählt am 11. März 1999, abgewählt am 10. Dezember 2003 per 31. Dezember 2003;<\/p><p>- Micheline Calmy-Rey, gewählt am 4. Dezember 2002.<\/p><p>Mehr als zwei Frauen waren nie gleichzeitig im Bundesrat. Sie waren damit in der Landesregierung immer krass untervertreten. Die Frauen haben in der kurzen Geschichte zudem eine auffällige \"Amts-Biografie\": Eine Bundesrätin (E. Kopp) wurde praktisch zum Rücktritt gezwungen. Eine andere (Ruth Metzler) nach knapp vierjähriger Amtsdauer abgewählt.<\/p><p>Das Parlament braucht klare Vorgaben:<\/p><p>Die derzeitige Einer-Vertretung stellt einen klaren Rückschritt für die Frauen dar. Das Vorgehen der Bundesversammlung steht im Gegensatz zu den guten Wahlergebnissen von Frauen bei Volkswahlen. Das Parlament ist offenbar nicht willens und nicht in der Lage, den berechtigten Anspruch der Frauen auf eine angemessene Vertretung in der obersten Exekutive unseres Landes sicherzustellen. Damit ist es angezeigt, diesen Anspruch verfassungsrechtlich zu verankern und dem Parlament damit die Zielrichtung verbindlich vorzugeben.<\/p><p>Bessere Legitimation und Qualität:<\/p><p>Qualitative Einwendungen gegen eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur angemessenen Vertretung der Frauen im Bundesrat wird es keine geben. Die Frauen sind immer besser ausgebildet und erreichen damit mindestens die Qualifikationen der Männer. Eine gute Regierungspolitik im Dienste der ganzen Bevölkerung setzt die biografischen Erfahrungen beider Geschlechter voraus. Diese Erkenntnis setzt sich immer mehr durch. Eine angemessene Vertretung der Frauen im Bundesrat erhöht damit nicht nur dessen Legitimation bei der Bevölkerung, sondern zugleich die Qualität der Bundespolitik.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:<\/p><p>Mit einer Änderung der Bundesverfassung ist eine angemessene Vertretung der Frauen im Bundesrat sicherzustellen. Dabei sind insbesondere folgende Verfassungsänderungen vorzunehmen:<\/p><p>1. Artikel 175 der Bundesverfassung, der die Zusammensetzung und Wahl des Bundesrates regelt, ist in Absatz 4 dahin gehend zu ergänzen, dass sichergestellt wird, dass neben den Landesgegenden und Sprachregionen vor allem die beiden Geschlechter im Bundesrat angemessen vertreten sind.<\/p><p>2. In den Ausführungsbestimmungen zu Artikel 175 Absatz 4 BV (Geschlechtervertretung im Bundesrat) ist Folgendes festzuhalten: <\/p><p>a. Jedes Geschlecht muss im Bundesrat mit mindestens drei von sieben Mitgliedern vertreten sein.<\/p><p>b. Jede Fraktion mit mehr als einem Mitglied im Bundesrat muss mit mindestens einer Frau repräsentiert sein.<\/p><p>3. In den Übergangsbestimmungen zu Artikel 175 Absatz 4 BV (Geschlechtervertretung im Bundesrat) ist Folgendes festzuhalten:<\/p><p>a. In einer Übergangsphase von zwei Legislaturperioden ab Inkrafttreten der Verfassungsbestimmung wird eine Übervertretung der Frauen im Bundesrat toleriert.<\/p><p>b. Mit der auf die Annahme der Verfassungsbestimmung folgenden Gesamterneuerungswahl des Bundesrates muss der Anspruch der Frauen auf eine angemessene Vertretung im Bundesrat erfüllt sein.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Mehr Frauen im Bundesrat. Änderung von Artikel 175 Absatz 4 BV"}],"title":"Mehr Frauen im Bundesrat. Änderung von Artikel 175 Absatz 4 BV"}