{"id":20040414,"updated":"2024-04-10T10:39:23Z","additionalIndexing":"15;Allgemeinverbindlichkeitserklärung;Vereinfachung von Verfahren;Gesamtarbeitsvertrag","affairType":{"abbreviation":"Pa. Iv.","id":4,"name":"Parlamentarische Initiative"},"author":{"councillor":{"code":2526,"gender":"m","id":503,"name":"Robbiani Meinrado","officialDenomination":"Robbiani"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-03-18T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4702"},"descriptors":[{"key":"L05K0702040106","name":"Gesamtarbeitsvertrag","type":1},{"key":"L05K0806010101","name":"Allgemeinverbindlichkeitserklärung","type":1},{"key":"L05K0503020801","name":"Vereinfachung von Verfahren","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-05-10T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"WAK-NR","id":10,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR","abbreviation1":"WAK-N","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":10,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"2004-03-18T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[],"states":[{"date":"\/Date(1079564400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1115676000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2526,"gender":"m","id":503,"name":"Robbiani Meinrado","officialDenomination":"Robbiani"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"sequentialNumber":264,"shortId":"04.414","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen wird aus zwei Gründen erschwert: Die Voraussetzungen dafür sind sehr restriktiv (dreifache Mehrheit), und das Verfahren ist äusserst bürokratisch und kompliziert und kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die relativ geringe Zahl von allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen widerspiegelt zumindest teilweise diesen unbefriedigenden Zustand.<\/p><p>Dem Gesetz liegt der Wille zugrunde, Personen zu schützen, die nicht in einem Berufsverband oder einer Gewerkschaft organisiert sind. Dies ist sicher richtig. Aber das sollte nicht dazu führen, wie es in der Realität der Fall ist, dass unverhältnismässig hohe Hürden überwunden werden müssen, bevor die Allgemeinverbindlicherklärung möglich wird; dies gilt gerade heute, wo der Nutzen dieses Instrumentes besonders aktuell ist.<\/p><p>Angesichts der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt sollten der Dialog zwischen den Sozialpartnern und deren Rollen gestärkt werden. Die Instrumente zur Regulierung der Arbeitsbedingungen, die die Sozialpartner verabschiedet haben, müssen daher aufgewertet werden.<\/p><p>Die grundlegenden Veränderungen in der Wirtschaft und Arbeitswelt machen deutlich, wie nützlich die zwischen den Sozialpartnern diskutierten Regulierungsinstrumente sind. Durch die Zunahme von ungewöhnlichen und flexibleren Arbeitsformen (namentlich Temporärarbeit), die grössere Mobilität der Arbeitskräfte und die Unterbrüche in der beruflichen Laufbahn (häufigere Phasen des Unterbruchs der Erwerbstätigkeit und der Arbeitslosigkeit) wird ein engeres Netz, das die minimalen Arbeitsbedingungen schützt, umso sinnvoller.<\/p><p>Auch der aussenpolitische Kontext, namentlich der freie Personenverkehr, stärkt die Bedeutung der Gesamtarbeitsverträge. Das Parlament hat im Übrigen flankierende Massnahmen verabschiedet, welche die Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Gesamtarbeitsverträge erleichtern.<\/p><p>Der Wandel in der Arbeitswelt lässt eine Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen als wünschenswert erscheinen. Es müsste insbesondere möglich sein, die Allgemeinverbindlichkeit vorwiegend aufgrund von qualitativen Kriterien zu erklären, namentlich aufgrund von folgenden:<\/p><p>- Repräsentativität der Verbände, die die Allgemeinverbindlichkeit beantragen;<\/p><p>- Übereinstimmung mit dem öffentlichen Interesse;<\/p><p>- keine schwerwiegende Beeinträchtigung für nicht angeschlossene Unternehmen.<\/p><p>Die quantitativen Anforderungen müssten entsprechend reduziert und der qualitativen Bewertung untergeordnet werden. Ein solches Vorgehen wurde früher auch in anderen Bereichen angewandt, namentlich beim Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung von Rahmenmietverträgen.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Das Bundesgesetz vom 28. September 1956 über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen soll so geändert werden, dass die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen erleichtert und vereinfacht wird.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen"}],"title":"Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen"}