{"id":20040416,"updated":"2024-04-10T17:02:02Z","additionalIndexing":"04;Bundesamt für Zivilluftfahrt;parlamentarische Untersuchungskommission;Organigramm;Regierungsmitglied;Controlling;Führung;Informationsverbreitung;UVEK;Leitung der Verwaltung;NEAT;Bundesamt für Verkehr","affairType":{"abbreviation":"Pa. 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In den vergangenen Monaten sind immer wieder Vorkommnisse ans Licht der Öffentlichkeit gelangt, die jedes für sich bereits als von grosser Tragweite beschrieben werden können. In nicht abschliessender Aufzählung sei hier stichwortartig auf einige Beispiele hingewiesen:<\/p><p>Februar\/März 2004:<\/p><p>Nachdem die Stimmbürger ihre Zustimmung an der Urne gegeben hatten und jahrelang glaubten, 25 Prozent der Neat-Kosten würden von den Bahnen verzinst und zurückerstattet, und nachdem das Departement über lange Zeit alle diesbezüglichen Bedenken abgewiegelt hatte, lässt der Direktor des zuständigen Amtes in den Medien verlauten, dass dem Parlament eine Änderung des Finanzierungsreglementes vorgelegt werden solle. Pikanterweise wurde kurz zuvor noch die Bahnreform II in die Vernehmlassung geschickt.<\/p><p>Februar 2004:<\/p><p>Durch die Medien wird ein Beinahe-Zusammenstoss nahe dem Flughafen Zürich bekannt, der ein halbes Jahr zurückliegt. Der Departementsvorsteher stellt sich auf den Standpunkt, dass eine Veröffentlichung nicht im öffentlichen Interesse gelegen habe. <\/p><p>Kurz darauf informiert der Interimsdirektor des Bazl, dass die personellen Ressourcen aufgestockt werden müssten, damit die Aufsichtspflichten überhaupt noch wahrgenommen werden könnten. Diese Aussage steht einerseits im Gegensatz zur Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 02.3527 (Frage 7); andererseits stellt die hohe Zahl der zu schaffenden Stellen die vorherige jahrelange Praxis massiv infrage.<\/p><p>Januar 2004:<\/p><p>Wenige Tage vor den Abstimmungen vom 8. Februar 2004 und kurz nachdem die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) bereits der Aufstockung der Neat-Reserven um 900 Millionen Franken zugestimmt hatte, verlautete, dass die Neat nochmals 700 Millionen Franken benötige. Völlig unverständlich bleiben die Beteuerungen des zuständigen Amtes, nichts von diesem Zusatzbedarf gewusst zu haben.<\/p><p>Im Vorfeld der Abstimmung vom 8. Februar 2004 missbrauchen Gewerkschaftsmitglieder die Lokomotiven der SBB als Werbefläche für die Abstimmungskampagne. Der Departementsvorsteher kann offenbar nicht durchsetzen, dass die Plakate unverzüglich abgehängt werden.   <\/p><p>Oktober 2003:<\/p><p>Die KVF-S hat über die Aufstockung der Reserven der Neat um 900 Millionen Franken zu beraten, weil die ursprünglich für Unvorhergesehenes (insbesondere für geologische Unwägbarkeiten) eingeplanten 1,9 Milliarden Franken bereits für Projektänderungen bzw. -erweiterungen gesprochen worden sind. Das Parlament, das gemäss Alpentransit-Beschluss hätte orientiert werden müssen, ist so umgangen worden. <\/p><p>Oktober 2003:<\/p><p>Nachdem das Departement im Zusammenhang mit dem Landverkehrsabkommen lange Zeit behauptet hatte, die EU anerkenne und übernehme die Instrumente und Ziele der schweizerischen Verkehrspolitik, stellte der deutsche Verkehrsminister Stolpe anlässlich einer Rede vor dem Litra klar, dass aus Sicht der EU die Strasse die Nummer eins bleibe.<\/p><p>August 2003:<\/p><p>Nachdem das Anflugverfahren auf den Flughafen Lugano-Agno jahrelang nicht beanstandet worden ist, werden die Bestimmungen aus Gründen der Sicherheit plötzlich verschärft. <\/p><p>Kurz darauf tritt der verantwortliche Direktor des Bazl zurück. Nachdem sein beruflicher Status lange Zeit ungeklärt bleibt, erscheint der menschlich nicht gerade vorbildhafte Umgang mit dem Freigestellten mit der Eröffnung einer Untersuchung im März 2004 in einem neuen Licht.<\/p><p>Juni 2003:<\/p><p>Um die Anflugbeschränkungen auf den Flughafen Zürich per 10. Juli bis Ende Oktober zu verschieben, gesteht der Departementsvorsteher Deutschland weitere Verschärfungen sowie ein weitreichendes Mitspracherecht zu. Der Status des von beiden Seiten unterzeichneten Protokolls ist bis heute unklar.<\/p><p>Die Brisanz solcher internationaler \"Papiere\" wird in der auf die Motion zum Geschäft 03.037 folgenden Nationalratsdebatte deutlich.<\/p><p>All diese Ereignisse sind jedes für sich betrachtet von grosser Tragweite. Sie tangieren Parlaments- und Volksentscheide, berühren die Abgrenzung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten und kreisen letztlich um die Wahrnehmung der Führungsverantwortung. Allen diesen Vorkommnissen ist zudem gemeinsam, dass über sie nur mit äusserster Zurückhaltung und mit grosser Intransparenz informiert worden ist. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die entsprechenden Mitteilungen weniger der Erhellung der Sachverhalte dienen als vielmehr der Verwischung von Verantwortlichkeiten und der Durchsetzung einer mehr oder weniger transparenten Politik von Amtes wegen. In diesen Zusammenhang gehört auch der Umstand, dass in Auftrag gegebene Berichte nicht zugänglich gemacht werden bzw. dass der Vorwand angeführt wird, die mit den Vorkommnissen beschäftigten Parlamentsmitglieder hätten Zugang erhalten. Jüngstes Beispiel dafür ist der Untersuchungsbericht zum Crossair-Absturz in Bassersdorf.<\/p><p>Kann bei jedem der obgenannten Beispiele argumentiert werden, dass es sich um Vorkommnisse von grosser Tragweite handelt, stellt allein schon die Häufung solcher Beispiele ein Vorkommnis von grosser Tragweite dar. Da sie sich zudem nicht auf ein einzelnes Bundesamt beschränken und darüber entweder gar nicht, verspätet oder intransparent informiert wurde, ist eine PUK über die Wahrnehmung und Transparenz der Führung im UVEK dringend angezeigt. Zur Erhellung dieser Sachverhalte und zur Wiederherstellung des Vertrauens in das nicht unwichtige Departement ist sie zudem das richtige Instrument.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die SVP-Fraktion folgende parlamentarische Initiative ein, mit der sie beantragt, eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur Aufklärung von Transparenz und Wahrnehmung der Führung im UVEK einzusetzen.<\/p><p>Namentlich sollen die folgenden Fragenkomplexe geklärt werden:<\/p><p>1. Wie sind die Führung und die Kompetenzen zwischen dem Departement und den Ämtern aufgeteilt? Wo sind die Schnittstellen angesiedelt, und wo und in welcher Art wird das Controlling wahrgenommen?<\/p><p>2. Zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang wird die Kommunikation nach aussen wahrgenommen? Erfolgt sie transparent und vollständig? (Dieser Fragenkomplex ist mit besonderem Augenmerk auf das BAV im Zusammenhang mit der Neat zu untersuchen.)<\/p><p>3. Sind die Organisationsstrukturen innerhalb des Departementes zweckmässig im Hinblick auf die Wahrnehmung der vielfältigen Verantwortungen und Aufgaben? <\/p><p>4. Erfolgen Entscheide durch die Ämter und das Departement rechtzeitig und transparent? Wie sind allfällige Verzögerungen begründet? Nach welchen Vorgaben und Kriterien werden Entscheide gefällt? Erfolgt ein Controlling? (Dieser Fragenkomplex ist mit besonderem Augenmerk auf die Praxis der Konzessionserteilung und die Aufsichtspflichten des Bazl zu untersuchen.) <\/p><p>5. Wird der Gesamtbundesrat vom Departement, insbesondere auch durch die Person des Departementsvorstehers, umfassend, rechtzeitig und korrekt über laufende Geschäfte unterrichtet, namentlich auch über diejenigen, die den Gesamtbundesrat betreffen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Transparenz und Wahrnehmung der Führungsverantwortung im UVEK. PUK"}],"title":"Transparenz und Wahrnehmung der Führungsverantwortung im UVEK. PUK"}