{"id":20041005,"updated":"2025-06-24T23:21:44Z","additionalIndexing":"55;Handel mit Agrarerzeugnissen;WTO;Einfuhrpolitik;Einfuhr;mengenmässige Beschränkung;Zollkontingent;Schaffleisch","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2592,"gender":"m","id":1133,"name":"Darbellay Christophe","officialDenomination":"Darbellay"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-03-02T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4702"},"descriptors":[{"key":"L05K1402050109","name":"Schaffleisch","type":1},{"key":"L05K0701020304","name":"Handel mit Agrarerzeugnissen","type":1},{"key":"L04K07010302","name":"Einfuhrpolitik","type":1},{"key":"L05K0701020303","name":"Einfuhr","type":1},{"key":"L05K0701040114","name":"Zollkontingent","type":2},{"key":"L06K070102010103","name":"mengenmässige Beschränkung","type":2},{"key":"L05K0701020401","name":"WTO","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-05-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1078182000000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1084312800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2592,"gender":"m","id":1133,"name":"Darbellay Christophe","officialDenomination":"Darbellay"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"04.1005","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Schweiz hat sich im Rahmen der Uruguay-Runde des Gatt u. a. dazu verpflichtet, ein Zollkontingent von 22 500 Tonnen von Schlachttieren und Fleisch, das vorwiegend auf der Basis von Raufutter produziert wird (so genanntes \"rotes Fleisch\"), zu schaffen. Dabei handelt es sich um einen minimalen garantierten Marktzutritt, jedoch nicht um eine Importverpflichtung. Das Zollkontingent enthält minimale Mengen für gewisse Unterkategorien von Fleisch von Tieren der Rinder-, Schaf- und Pferdegattung, wobei sich deren Summe auf 11 700 Tonnen beläuft und somit rund der Hälfte des garantierten Marktzutrittes entspricht. Eine dieser Unterkategorien ist jene für Fleisch von Tieren der Schafgattung im Umfang von mindestens 4500 Tonnen. Der Marktzutritt für die restlichen 10 800 Tonnen wird mit Einfuhrfreigaben für Fleisch von Tieren der Rinder-, Schaf-, Pferde- und Ziegengattung ermöglicht. Der Anteil der einzelnen Fleischkategorien kann unter Einhaltung der minimalen Mengen für die gewissen Unterkategorien landesrechtlich bestimmt werden. Seit Jahren wird der Gesamtverbrauch an verkaufsfertigem Schaffleisch von jährlich rund 11 000 Tonnen zu etwa 60 Prozent mit Importen gedeckt. Die Mindestmenge Fleisch von Tieren der Schafgattung von 4500 Tonnen wird deshalb in der Regel überschritten, um den Inlandbedarf zu decken. Die Überschreitung dieser Unterkategorie (sowie anderer Unterkategorien) erfolgt in Erfüllung der WTO-Verpflichtungen der Schweiz, solange die gesamte Einfuhrmenge von 22 500 Tonnen nicht überschritten wird. Im Jahre 2001 (Jahr der aktuellsten Notifikation in der WTO) wurden 22 500 Tonnen rotes Fleisch im Rahmen des entsprechenden Zollkontingents importiert. Die Schweiz hat damit ihre völkerrechtlich bindende Verpflichtung genau erfüllt.<\/p><p>2. Die Schweiz ist wie andere Länder vergleichbarer Grösse in hohem Masse auf die völkerrechtliche Absicherung ihrer aussenwirtschaftlichen Beziehungen angewiesen. Die Schweiz hat ein sehr grosses Interesse an der korrekten Umsetzung der bilateralen und multilateralen Vertragswerke. In den laufenden WTO-Agrarverhandlungen wird auf der Basis der gebundenen Zölle und Zollkontingente und nicht auf der Basis der angewandten Zölle oder auf Basis der Füllraten der Zollkontingente verhandelt. Wie unter Ziffer 1 gezeigt, hat die Schweiz im vorliegenden Fall ihre Verpflichtungen korrekt umgesetzt und ist nicht darüber hinausgegangen. Die Position der Schweiz und ihre Glaubwürdigkeit in den WTO-Verhandlungen werden durch die korrekte Anwendung der völkerrechtlichen Verpflichtungen gestärkt.<\/p><p>3. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) legt die Einfuhrmenge und -periode von Fleisch von Tieren der Rinder-, Schaf-, Ziegen-, Pferde- und Schweinegattung stets nach Anhörung der interessierten Kreise, vertreten durch die Proviande, und unter Berücksichtigung der Marktlage fest. Alle Anträge der Proviande werden dabei vom BLW gleich behandelt. Die Produzentenvertreter in der Proviande unterstützten bisher alle Anträge für die Einfuhr von Fleisch von Tieren der Schafgattung über die WTO-Mindestmenge von 4500 Tonnen hinaus.<\/p><p>4. Wie aus den obigen Ausführungen hervorgeht, geht es bei der Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen nicht darum, Musterschüler zu spielen, sondern darum, bei den Vertragspartnern auch im Hinblick auf laufende und künftige Verhandlungen eine hohe Glaubwürdigkeit zu erhalten. Der Bundesrat hat die Einfuhrperiode für Fleisch von Tieren der Schafgattung in der Schlachtviehverordnung vom 26. November 2003 (SR 916.341) bestimmt. Die Periode wird ab dem 1. Januar 2005 das Jahresquartal sein. Dies entspricht auch der Praxis seit dem Jahr 2001. Der Bundesrat ist nicht bereit, seinen erst vor wenigen Monaten getroffenen Entscheid zu ändern. Er ist weiterhin bestrebt, alle seine internationalen Verpflichtungen vollumfänglich einzuhalten. Dazu gehört auch die Marktzutrittsverpflichtung von 22 500 Tonnen \"rotem Fleisch\".<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ein Grossteil des in der Schweiz konsumierten Schaffleisches wird importiert. Im Rahmen der WTO-Abkommen hat sich die Schweiz verpflichtet, Einfuhren innerhalb eines Zollkontingents von jährlich 4500 Tonnen zu gewähren. Die Zölle, die auf diesem Kontingent erhoben werden, sind symbolisch. Was über dieses Kontingent hinausgeht, wird mit einem Ausserkontingentszollansatz belastet. Während der letzten Jahre scheint die Schweiz den Import von zusätzlichen 1500 Tonnen jährlich erlaubt zu haben. Mit anderen Worten, sie importierte insgesamt ungefähr 6000 Tonnen pro Jahr zum Kontingentszollansatz. Sie hat somit ihre Verpflichtungen übererfüllt, was zur Folge hat, dass die Preise für Schaffleisch sehr niedrig sind.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende vier Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Verhält sich die Schweiz nicht päpstlicher als der Papst, wenn sie ihre Verpflichtungen gegenüber der WTO systematisch übererfüllt?<\/p><p>2. Läuft die Schweiz damit nicht Gefahr, ihre Stellung bei zukünftigen WTO-Verhandlungen zu schwächen?<\/p><p>3. Verhält sich die Schweiz in diesem Produktionszweig nicht anders als in anderen, indem sie den Importeuren zulasten der einheimischen Produzenten grosse Vorteile verschafft?<\/p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, die Einfuhrperiode zu verkürzen und seine Verpflichtungen gegenüber der WTO nicht mehr wie ein Musterschüler übererfüllen zu wollen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schaffleischimporte und Verpflichtungen gegenüber der WTO"}],"title":"Schaffleischimporte und Verpflichtungen gegenüber der WTO"}