﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20041014</id><updated>2025-06-24T21:12:00Z</updated><additionalIndexing>15;Klein- und mittleres Unternehmen;Verordnung;Kartellgesetzgebung;Informationsverbreitung;Wettbewerbsfähigkeit;Gesetz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2511</code><gender>m</gender><id>489</id><name>Loepfe Arthur</name><officialDenomination>Loepfe</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-03-11T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4702</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0703010305</key><name>Kartellgesetzgebung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703060302</key><name>Klein- und mittleres Unternehmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703040305</key><name>Wettbewerbsfähigkeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503010102</key><name>Gesetz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503010103</key><name>Verordnung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K12010202</key><name>Informationsverbreitung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2004-05-18T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-03-11T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2004-05-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2511</code><gender>m</gender><id>489</id><name>Loepfe Arthur</name><officialDenomination>Loepfe</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>04.1014</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Das Hauptziel der Revision des Kartellgesetzes war die Einführung von direkten Sanktionen und einer Bonusregelung. Der Bundesrat verfolgte das Ziel, diese zwei Instrumente so rasch wie möglich in Kraft zu setzen. Bei den Vorbereitungen der Ausführungserlasse wurde daher die Priorität der neuen Verordnung über die Sanktionen und den Änderungen der bestehenden Verordnungen eingeräumt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der KMU für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz bewusst. Er ist jedoch der Ansicht, dass der neue KMU-Artikel durch eine Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Weko) besser umgesetzt werden kann als durch den Erlass einer Verordnung. Die Bekanntmachung ist ein flexibleres Instrument als eine Verordnung des Bundesrates und erlaubt entsprechend eine einfachere Anpassung an die Entwicklungen und Bedürfnisse der Praxis. Die Vorbereitungsarbeiten für eine solche Bekanntmachung wurden bereits aufgenommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Weko beabsichtigt, diese Bekanntmachung bis Ende Jahr zu erlassen. Dies hat den Vorteil, dass sich die Bekanntmachung auf Erfahrungen stützen kann, die bis dann durch die Weko und ihr Sekretariat mit dem neuen Meldesystem gemacht worden sind. Schliesslich ist zu beachten, dass bestehende Abreden und missbräuchliche Verhaltensweisen den Behörden während der Übergangszeit von einem Jahr gemeldet werden können, ohne dass direkte Sanktionen drohen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Für die Erarbeitung der KMU-Bekanntmachung beabsichtigt die Weko die interessierten Kreise zu konsultieren. Die Erfahrung mit der Konsultation der interessierten Kreise anlässlich der Erarbeitung der Bekanntmachung über die Vertikalabreden im Automobilbereich vom 21. Oktober 2002 hatte sich als sehr positiv erwiesen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Am 1. April 2004 wird voraussichtlich das revidierte Kartellgesetz in Kraft gesetzt. Die gewerblichen Kreise standen der Revision am Anfang kritisch bis ablehnend gegenüber. Im Verlaufe der parlamentarischen Beratung hat die Vorlage verschiedene Änderungen und Verbesserungen erfahren, sodass die Skepsis im Gewerbe zumindest teilweise gewichen ist. Dabei kommt dem neuen KMU-Artikel 6 Absatz a Buchstabe e eine ganz besondere Bedeutung zu. Danach können Abreden mit dem Zweck, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern, als zulässig erklärt werden, sofern sie nur eine beschränkte Marktwirkung entfalten. Dieser Artikel ist für die KMU, die einem harten Wettbewerb ausgesetzt sind, von grosser Bedeutung, da er ihren Handlungsspielraum massvoll erweitern und zur Marktmacht der grossen Unternehmen ein Gegengewicht setzen kann. Zudem erhöht er für die KMU die Rechtssicherheit.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dieser für die KMU zentrale Artikel bleibt jedoch toter Buchstabe, wenn keine Verordnungen oder Bekanntmachungen erlassen werden. Dies kann nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen, der den KMU-Artikel explizit und ohne Opposition in das revidierte Kartellgesetz aufgenommen hat. Dabei ist in Erinnerung zu rufen, dass die KMU 99,7 Prozent der Unternehmen in der Schweiz umfassen und 66,8 Prozent der Arbeitskräfte zur Verfügung stellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Meines Wissens wird auf den 1. April 2004 keine Verordnung oder Bekanntmachung zum KMU-Artikel erlassen. Weshalb?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Bis wann kann mit einer entsprechenden Verordnung oder Bekanntmachung gerechnet werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Werden die interessierten Kreise in die Erarbeitung einer entsprechenden Verordnung oder Bekanntmachung mit einbezogen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Abschliessend bitte ich ihn, die Arbeiten zur Umsetzung des KMU-Artikels unverzüglich an die Hand zu nehmen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Kartellgesetz. Umsetzung des KMU-Artikels</value></text></texts><title>Kartellgesetz. Umsetzung des KMU-Artikels</title></affair>