{"id":20041021,"updated":"2025-11-14T07:06:43Z","additionalIndexing":"15;Suchtprävention;Glücksspiel;Gesetz;Regierungspolitik","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2357,"gender":"m","id":276,"name":"Brändli Christoffel","officialDenomination":"Brändli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2004-03-17T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4702"},"descriptors":[{"key":"L05K0101010601","name":"Glücksspiel","type":1},{"key":"L05K0503010102","name":"Gesetz","type":1},{"key":"L05K0806020101","name":"Regierungspolitik","type":1},{"key":"L06K010505070201","name":"Suchtprävention","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-05-26T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1079478000000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1085522400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2357,"gender":"m","id":276,"name":"Brändli Christoffel","officialDenomination":"Brändli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"04.1021","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Nach Ansicht des Bundesrates besteht im Lotterie- und Wettbereich ein Vollzugs- und Aufsichtsproblem. Nach geltendem Recht sind die Kantone für die Erteilung von Bewilligungen für Lotterien und Wetten und damit auch für die Aufsicht in diesem Bereich zuständig. Die Kantone sind gleichzeitig Träger der beiden grossen Lotterie- und Wettgesellschaften (Swisslos und Loterie Romande), die in den vergangenen Jahrzehnten eine dominierende Stellung, ja sogar ein faktisches Monopol erlangt haben. Es gibt praktisch keine wirksame Trennung zwischen Regulierer und Regulierten; die kantonalen Behörden sind Bewilligungs-, Aufsichts-, Beschwerde- und Verteilinstanz und haben gleichzeitig Einsitz und entscheidenden Einfluss in den Organen der von ihnen kontrollierten Grossveranstalter. Die Verteilung der Lotterie- und Wetterträge in den Kantonen ist wenig transparent. Die Gesetzeskonformität verschiedener Spiele, die heute angeboten werden, ist umstritten.<\/p><p>Auch bei der Abgrenzung zwischen der Spielbanken- und Lotteriegesetzgebung gibt es Probleme. Die Kontroverse über die Rechtmässigkeit der Lotteriespielautomaten \"Tactilo\" bzw. \"Touchlot\" ist ein wichtiges Beispiel dafür. Da es aber sowohl bei Spielen wie Sporttip als auch beim Problem der Lotteriespielautomaten um eine Frage der Rechtmässigkeit geht, ist es nach Auffassung des Bundesrates in erster Linie Sache der Gerichte, die notwendige Klärung vorzunehmen.<\/p><p>Nachdem die kantonale Fachdirektorenkonferenz Lotteriegesetzrevision dem Bundesrat zugesichert hat, dass die Kantone den festen Willen haben, ihre Verantwortung für den Vollzug und die Aufsicht im Lotterie- und Wettbereich wahrzunehmen und die bestehenden Missstände zu beheben und nachdem die kantonale Fachdirektorenkonferenz dem Bundesrat einen Terminplan zur Durchsetzung der entsprechenden Massnahmen vorgelegt hatte, hat sich der Bundesrat bereit erklärt, die laufende Totalrevision des Lotteriegesetzes vorläufig zu sistieren.<\/p><p>Gleichzeitig hat er das EJPD beauftragt, die Wirksamkeit der von den Kantonen getroffenen Massnahmen zu überprüfen und dem Bundesrat spätestens in drei Jahren Bericht zu erstatten, ob sich der gesetzgeberische Handlungsbedarf erübrigt hat oder nicht. Sollte sich dabei zeigen, dass Probleme bestehen, die nur auf dem Weg der Gesetzgebung gelöst werden können, wird der Bundesrat die notwendigen Gesetzesänderungen in die Wege leiten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das Lotteriegesetz wird derzeit einer Totalrevision unterzogen. Der Bundesrat hat am 20. August 2003 von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen. Das Vernehmlassungsverfahren hat die Revisionsbedürftigkeit des geltenden Lotteriegesetzes klar bestätigt. Der Entwurf der Expertenkommission war aber sehr kontrovers aufgenommen worden. Das EJPD hatte dem Bundesrat bis Ende 2003 Vorschläge für das weitere Vorgehen zu unterbreiten.<\/p><p>Angesichts der heutigen Entwicklungen auf dem Lotterie- und Wettmarkt ist nicht nur eine rasche Revision des Lotteriegesetzes unumgänglich. Vielmehr stellt sich die Frage, ob nicht rascher gehandelt werden muss, um in der Zwischenzeit eine Präjudizierung der laufenden Lotteriegesetzrevision zu vermeiden und eine kohärente Politik im Bereich der Glücksspiele sicherzustellen.<\/p><p>Die grossen Lotterie- und Wettgesellschaften lösen sich zunehmend von den gesetzlichen Restriktionen und bieten Glücksspiele an, deren Vereinbarkeit mit dem geltenden Lotteriegesetz fragwürdig ist und die das noch neue Spielbankengesetz bereits zu unterlaufen drohen. So betreibt die Loterie Romande in der Westschweiz mit den Tactilos rund 600 Lotterie-Glücksspielautomaten. Die Swisslos möchte ein ähnliches Spielangebot in Zukunft auch in der Deutschschweiz anbieten. Der Bundesrat hat bereits festgestellt, dass sich diese Geräte nicht genügend von Glücksspielautomaten unterscheiden und die Gefahr besteht, dass damit das Spielbankengesetz unterlaufen wird.<\/p><p>Gemäss der Auffassung des Bundesamtes für Justiz sind die Tactilos im Hinblick auf die Suchtgefährdung alles andere als harmlos. In der Westschweiz ist die Zahl der spielsüchtigen Tactilo-Spieler in den letzten Jahren stark gestiegen. Das Bundesamt für Justiz geht davon aus, dass sich diese Entwicklung noch akzentuieren dürfte, falls die Touchlot-Geräte in der Deutschschweiz und im Kanton Tessin eingeführt werden. Auch im Bereich der Wetten scheinen Zweifel an der Rechtmässigkeit gewisser neuer Spielangebote zu bestehen, wie die im November 2003 eingereichte Strafanzeige gegen die neue Sportwette \"sporttip\" zeigt.<\/p><p>Trotz klaren Handlungsbedarfes kann das Bundesamt für Justiz offenbar im Rahmen seiner Oberaufsicht über die Anwendung des Lotteriegesetzes mangels geeigneter Instrumente nicht rasch und wirksam gegen diese Entwicklungen auf dem Lotterie- und Wettmarkt einschreiten.<\/p><p>Im Hinblick auf die oben geschilderten Entwicklungen bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie beurteilt er die gegenwärtigen Entwicklungen auf dem Lotterie- und Wettmarkt?<\/p><p>2. Wann gedenkt er die Totalrevision des Lotteriegesetzes dem Parlament zu unterbreiten?<\/p><p>3. Wie gedenkt er die oben geschilderten Entwicklungen im Bereich des Angebotes von Lotterien und Wetten bis zur Neuregelung und der Inkraftsetzung des revidierten Lotteriegesetzes zu meistern bzw. zu verhindern?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Lotteriegesetz. Revision"}],"title":"Lotteriegesetz. Revision"}