{"id":20041023,"updated":"2025-06-24T23:06:39Z","additionalIndexing":"52;Industriegefahren;Chemieunfall;gefährlicher Stoff;Verordnung;Verhütung von Gefahren;Risikoforschung","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-03-17T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4702"},"descriptors":[{"key":"L04K06020302","name":"Chemieunfall","type":1},{"key":"L05K0601030201","name":"Industriegefahren","type":1},{"key":"L04K06020104","name":"gefährlicher Stoff","type":1},{"key":"L04K06010302","name":"Verhütung von Gefahren","type":1},{"key":"L05K0503010103","name":"Verordnung","type":2},{"key":"L05K1602020801","name":"Risikoforschung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-09-15T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1079478000000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1095199200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"04.1023","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Störfallverordnung (StFV) hat zum Ziel, die Bevölkerung und die Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen zu schützen. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Eigenverantwortung der Inhaber von Betrieben. Diese sind verpflichtet, alle zur Verminderung des Risikos geeigneten Massnahmen zu treffen, die nach dem Stand der Sicherheitstechnik verfügbar und wirtschaftlich tragbar sind.<\/p><p>Diese Eigenverantwortung wird durch die Vollzugsbehörde kontrolliert. Betriebe im Geltungsbereich der StFV müssen der Vollzugsbehörde einen Kurzbericht einreichen, in welchem das Gefahrenpotenzial und die getroffenen Sicherheitsmassnahmen beschrieben sind. Zudem muss abgeschätzt werden, wie gross das Ausmass eines Störfalles ausserhalb des Betriebsareals sein kann. Beurteilt die Behörde die möglichen Schäden als zu gross, muss das Risiko mit einer Risikoermittlung konkret ermittelt werden. Die Vollzugsbehörde hat dann zu beurteilen, ob das Risiko tragbar ist oder ob zusätzliche Massnahmen erforderlich sind.<\/p><p>Der Vollzug der StFV für Betriebe (wie z. B. die Lonza AG in Visp) obliegt generell den Kantonen. Das Buwal übt die Oberaufsicht aus. Detaillierte Daten zum Vollzug sind nur bei den Kantonen vorhanden.<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen:<\/p><p>1. In der Schweiz besteht keine Verpflichtung, sämtliche in einem Betrieb verwendeten Chemikalien einer Behörde zu melden. Zur Beantwortung dieser Frage hat das Buwal deshalb in Absprache mit den kantonalen Behörden von der Lonza AG eine Liste derjenigen chemischen Substanzen verlangt, welche in dem von der Explosion betroffenen Bereich verarbeitet und produziert werden. Aus der von der Lonza AG gelieferten Liste geht hervor, dass die Lonza AG in dem von der Explosion betroffenen Bereich u. a. chemische Substanzen handhabt, deren Verwendung gemäss der schweizerischen und der EU-Chemikaliengesetzgebung nicht im Publikumsverkehr verwendet werden dürfen. Deren Verwendung ist jedoch in chemischen Betrieben - insbesondere als Zwischenprodukte in chemischen Herstellungsprozessen - erlaubt.<\/p><p>2. Die kantonalen Behörden informieren das Buwal periodisch über die auf ihrem Gebiet vorhandenen Gefahrenpotenziale und Risiken sowie über den Stand des Vollzuges im Kanton. Auf der Basis dieser Informationen erstellt das Buwal den Eidgenössischen Risikokataster (Erkas), letztmals mit Stichdatum 1. September 2001. Der Erkas enthält u. a. für jeden Kanton die Anzahl der erstellten Risikoermittlungen.<\/p><p>Die Lonza AG in Visp fällt in den Geltungsbereich der StFV, und die kantonale Behörde ist im Besitz der Kurzberichte gemäss StFV. Sie hat diese Kurzberichte auch beurteilt. Aufgrund dieser Beurteilung wurden bei der Lonza AG fünf Risikoermittlungen verfügt und durchgeführt. Auch die von der Explosion vom 22. Februar 2004 betroffene Anlage ist durch die Kurzberichte erfasst. Für diese Anlage war jedoch keine Risikoermittlung gemäss StFV erforderlich.<\/p><p>3.\/5. Gemäss Erkas fielen per 1. September 2001 in der Schweiz gesamthaft rund 2600 Betriebe in den Geltungsbereich der StFV. Davon müssen 244 Betriebe Risikoermittlungen erstellen. Zum Zeitpunkt der Erkas-Erhebung (2001) lagen 161 Risikoermittlungen bei den Kantonen vor. Eine Anfrage bei den Kantonen im Juli 2004 ergab, dass zu diesem Zeitpunkt rund 30 Betriebe - verteilt auf mehrere Kantone - die Risikoermittlung noch nicht eingereicht hatten. Der gesamte Erkas wird periodisch aufdatiert.<\/p><p>4. Der Inhaber eines Betriebes, welcher in den Geltungsbereich der StFV fällt, hat der kantonalen Behörde bei wesentlichen Änderungen oder relevanten neuen Erkenntnissen eigenverantwortlich einen revidierten Kurzbericht einzureichen. Die kantonalen Behörden kontrollieren in regelmässigen Abständen, ob die Kurzberichte - wo nötig - revidiert werden. Typische Abstände für solche Kontrollen sind zwei bis drei Jahren für Betriebe mit grossen Gefahrenpotenzialen. Die vom Buwal verlangte periodische Aufdatierung des Erkas fördert diese Kontrollen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Am 22. Februar 2004 explodierte in der Chemiefabrik Lonza in Visp ein Tanklager. Weiss der Bundesrat, mit welchen Produkten und chemischen Substanzen die Lonza in jenem Bereich arbeitet, der von der Explosion betroffen ist? Handelt es sich um Produkte und chemische Substanzen, welche in den EU-Ländern verboten sind?<\/p><p>2. Hat der Bund Kenntnis von allen Risikoanalysen, welche die Betriebe aufgrund der Störfallverordnung erstellen müssen? Gibt es eine solche Analyse für die Lonza?<\/p><p>3. Gibt es Kantone, in welchen noch nicht alle Risikoanalysen vorliegen?<\/p><p>4. Wie stellt der Bund sicher, dass bei veränderten Bedingungen (z. B. neue Produktionsweise, Produktion mit anderen Stoffen) die Risikoanalysen der Betriebe jeweils automatisch aktualisiert werden?<\/p><p>5. Wie viele Betriebe gibt es in der Schweiz, für welche eine Risikoanalyse nach Störfallverordnung erstellt werden muss?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Lonza. Explosion in der Chemiefabrik"}],"title":"Lonza. Explosion in der Chemiefabrik"}