{"id":20041033,"updated":"2025-06-24T21:13:30Z","additionalIndexing":"28;Erwerbsleben;Beschäftigungsbeihilfe;Sozialeinrichtung;Behinderte\/r;Invalidenversicherung;Erhaltung von Arbeitsplätzen;Finanzierung","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2476,"gender":"m","id":452,"name":"Bigger Elmar","officialDenomination":"Bigger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-03-19T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4702"},"descriptors":[{"key":"L04K01040407","name":"Sozialeinrichtung","type":1},{"key":"L04K01040201","name":"Behinderte\/r","type":1},{"key":"L04K01040103","name":"Invalidenversicherung","type":1},{"key":"L06K070202010402","name":"Erwerbsleben","type":1},{"key":"L05K0704010103","name":"Beschäftigungsbeihilfe","type":1},{"key":"L05K0702030308","name":"Erhaltung von Arbeitsplätzen","type":2},{"key":"L03K110902","name":"Finanzierung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-05-18T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1079650800000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1084831200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2476,"gender":"m","id":452,"name":"Bigger Elmar","officialDenomination":"Bigger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"04.1033","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die in der Anfrage genannten Veränderungen haben folgende allgemeine Auswirkungen auf die Behinderteneinrichtungen (Werkstätten und Wohnheime für Behinderte):<\/p><p>Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA): Die fachliche und finanzielle Verantwortung für die Behinderteneinrichtungen geht von der IV an die Kantone über. Diese sind nach Einführung der NFA dafür verantwortlich, Angebot und Qualität der Einrichtungen zu sichern und diese zu finanzieren.<\/p><p>Um bei diesen Veränderungen gewisse bundesrechtliche Rahmenbedingungen setzen zu können, hat das Parlament zwei Bestimmungen in die Verfassung aufgenommen: Der Erlass eines Bundesgesetzes, in dem die Ziele, Grundsätze und Kriterien der Eingliederung festlegt werden (Art. 112b Abs. 3 BV) und die Verpflichtung der Kantone, während mindestens den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten der NFA die bisherigen Leistungen der IV weiterzuführen (Übergangsbestimmung zu Art. 112b BV).<\/p><p>4. IV-Revision: Diese hat keine direkten Auswirkungen auf die Behinderteneinrichtungen. Die Erhöhung der Hilflosenentschädigung für Behinderte, die zu Hause wohnen (Art. 42 IVG), könnte theoretisch zur Folge haben, dass vermehrt private Betreuungslösungen als Alternative zum Wohnheim gesucht werden. Wieweit dies zutreffen wird, soll in den kommenden Jahren mit Pilotversuchen festgestellt werden. Wählen viele Behinderte diese Lösung, könnte mittelfristig der Bedarf an Wohnheimplätzen abnehmen. Auf die Finanzierung der verbleibenden Wohnheimplätze hat dies jedoch keinen Einfluss. Die Werkstätten sind von dieser Entwicklung nicht betroffen.<\/p><p>5. IV-Revision: Diese ist zurzeit erst in Erarbeitung, weshalb noch keine abschliessenden Aussagen möglich sind. Massnahmen, welche die Behinderteneinrichtungen betreffen, stehen jedoch aus heutiger Sicht nicht zur Diskussion, da dieser Bereich mit der NFA in die Verantwortung der Kantone übergehen soll.<\/p><p>Die grösste Veränderung für die Behinderteneinrichtungen erfolgte per 1. Januar 2004 im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 für den Bundeshaushalt. Das Ausgabenwachstum der Beiträge im Bereich der Behinderteneinrichtungen wurde beschränkt und ein neues Beitragssystem eingeführt. Die Beiträge werden auf dem Stand des Beitrages für das Jahr 2000 zuzüglich einem jährlichen Teuerungsausgleich plafoniert. Zusätzlich wird ein Platz- und Betreuungszuschlag ausgerichtet für Institutionen, die zusätzliche Plätze schaffen bzw. Behinderte betreuen, deren Betreuungsbedarf seit dem Jahr 2000 erheblich zugenommen hat.<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen:<\/p><p>1. Die Kosten in den Behindertenwerkstätten hängen von verschiedenen Faktoren ab. Einerseits haben Art und Schwere der Behinderung Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der Behinderten und damit auf die Produktivität, die sie noch erzielen können. Andererseits spielen Standortfaktoren wie die Lohn- und Mietkosten, aber auch die Grösse der Institution und die Verankerung in der lokalen Wirtschaft eine Rolle. Die Wechselwirkungen sind komplex und es lassen sich keine einfachen Korrelationen herstellen (siehe auch Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom 19. Januar 2002 über die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Subventionen an Werkstätten für die Dauerbeschäftigung von Invaliden, einzusehen unter www.efk.admin.ch\/deutsch\/publikationen\/pruefungsberichte.htm).<\/p><p>2. Das Beitragssystem nimmt Rücksicht auf Art und Schwere der Behinderung sowie die Leistungsfähigkeit der Behinderten. Es berücksichtigt bis zu einem gewissen Grad auch die unterschiedlichen Standortbedingungen. Da es sich bei der IV jedoch um eine eidgenössische Versicherung handelt, können insbesondere dort, wo die Steuerungsmechanismen der Kantone Einfluss auf die Kosten haben, nicht alle kantonalen Unterschiede zulasten der IV berücksichtigt werden.<\/p><p>3. Die meisten Werkstätten beschäftigen Behinderte, deren Arbeit kaum mehr wirtschaftlich verwertbar ist. Der Vergleich von Werkstätten im Sinne eines wirtschaftlichen Benchmarkings ergibt daher wenig Sinn. In einen Vergleich mit einbezogen werden müssten auch Faktoren wie die Betreuungsintensität, die Schwere und Art der Behinderung, die Produktivität der Behinderten, die Art der Arbeiten, die überhaupt noch ausgeführt werden können usw. Soweit erhebbar, werden diese Daten jährlich in anonymisierter Form veröffentlicht. Die Kantone erhalten jeweils zusätzlich die detaillierten Beitragsbemessungen der Institutionen auf ihrem Hoheitsgebiet. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit, weitergehende Daten zu veröffentlichen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die bevorstehende Änderung des Finanzausgleichs, die 4. IV-Revision und die Diskussionen um die 5. IV-Revision verunsichern die Verantwortlichen und die Mitarbeiter von Behinderteneinrichtungen.<\/p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:<\/p><p>1. Wie erklärt er die unterschiedlichen Kosten der IV für Betriebsbeiträge in Behindertenwerkstätten? Können darüber detaillierte Erklärungen gemacht werden?<\/p><p>2. Sind Massnahmen vorgesehen, die die drohenden, daraus entstehenden finanziellen Schwierigkeiten wertvoller sozialer Strukturen auffangen können?<\/p><p>3. Ist er bereit, nebst der Qualität die wirtschaftliche Verhaltensweise einzubeziehen und öffentlich zu machen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verunsicherung der Behinderteneinrichtungen"}],"title":"Verunsicherung der Behinderteneinrichtungen"}