﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20041035</id><updated>2025-06-24T21:11:08Z</updated><additionalIndexing>08;Diktatur;politische Gewalt;Kapitalflucht;Entschädigung;Philippinen;Menschenrechte</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2391</code><gender>m</gender><id>328</id><name>Gysin Remo</name><officialDenomination>Gysin Remo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-03-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4702</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K03030308</key><name>Philippinen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106020106</key><name>Kapitalflucht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K050202</key><name>Menschenrechte</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0507020201</key><name>Entschädigung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K040301</key><name>politische Gewalt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0807010203</key><name>Diktatur</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2004-05-26T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-03-19T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2004-05-26T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2391</code><gender>m</gender><id>328</id><name>Gysin Remo</name><officialDenomination>Gysin Remo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>04.1035</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;In seinen Entscheiden vom Dezember 1997 und Januar 1998 hielt das Bundesgericht fest, dass die Vermögenswerte der Marcos-Stiftungen offensichtlich überwiegend deliktischer Herkunft seien, und liess deren vorzeitige Überweisung auf Sperrkonten in den Philippinen zu. Das Bundesgericht machte diese vorzeitige Überweisung von zwei Auflagen abhängig:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Die Philippinen mussten zusichern, über die Einziehung bzw. Rückerstattung der Vermögenswerte in einem gerichtlichen Verfahren zu entscheiden, das den im internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte festgelegten Grundsätzen entspricht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Die Philippinen mussten sich verpflichten, die schweizerischen Behörden regelmässig über das gerichtliche Einziehungs- bzw. Rückerstattungsverfahren sowie über Vorkehrungen und Verfahren zur Entschädigung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen unter dem Marcos-Regime zu informieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Mit dem Einziehungsentscheid des Obersten Gerichtes der Philippinen vom 15. Juli 2003 war die erste Auflage des Bundesgerichtes erfüllt, ein rechtskräftiges Urteil eines philippinischen Gerichtes lag vor, und somit konnte das Rechtshilfeverfahren als solches im Fall Marcos beendet werden. Die schweizerischen Behörden achten aber immer noch auf die Einhaltung der zweiten Auflage, d. h. die Information seitens der philippinischen Regierung über Vorkehrungen und Verfahren zur Entschädigung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen unter dem Marcos-Regime.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./3./4. Wie einleitend erwähnt, ist es die Aufgabe der philippinischen Behörden, für die internen gesetzlichen Grundlagen zu sorgen, um die Menschenrechtsopfer des Marcos-Regimes zu entschädigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die schweizerische Botschaft in Manila steht in ständigem Kontakt mit der "Presidential Commission on 'good governance'" (PCGG), die das Dossier "Marcos" verwaltet, sowie den verschiedenen Menschenrechtsorganisationen und Organisationen der Opfer des Marcos-Regimes, den Justizbehörden und Mitgliedern des philippinischen Parlamentes (Senat und Repräsentantenhaus).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Botschaft hat zudem bereits mehrmals die Frage der Entschädigungen der Menschenrechtsopfer mit der philippinischen Präsidentin und ihrem nächsten Umfeld aufnehmen können. Präsidentin Gloria Macapagal-Arroyo hat sich denn auch offiziell, u. a. im Juli 2003 in ihrer Rede über die Lage der Nation, dahingehend ausgesprochen und Zusicherungen abgegeben, dass ein Teil der restituierten Gelder für die Entschädigung der Opfer der Menschenrechtsverletzungen des Marcos-Regimes reserviert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Gesetz über die Entschädigungen der Opfer von Menschenrechtsverletzungen ist gegenwärtig im philippinischen Parlament hängig. Die schweizerische Botschaft in Manila wird die zukünftigen Entwicklungen in dieser Angelegenheit, u. a. auch die Durchsetzung der gesetzlichen Vorlagen, weiter aufmerksam verfolgen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Am 15. Juli 2003 hat das Oberste Gericht der Philippinen entschieden, dass die von Ex-Diktator Marcos veruntreuten Gelder aus der Schweiz der philippinischen Regierung gehören. Da es den Marcos-Erben nicht gelang, den rechtmässigen Erwerb der Gelder nachzuweisen, wurden die 683 Millionen US-Dollar, welche 1997 auf ein Sperrkonto der philippinischen Zentralbank transferiert worden sind, der philippinischen Regierung zugesprochen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein wichtiger Punkt bei der Marcos-Gelder-Affäre waren die Entschädigungsforderungen der Opfer von Menschenrechtsverbrechen unter dem Marcos-Regime. Als die Rückführung der Gelder 1997 vom Bundesgericht bewilligt worden war, wurde der Entscheid an die Verpflichtung der philippinischen Regierung geknüpft, die Schweiz über die Entschädigungsverfahren zu informieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gegenwärtig berät das philippinische Parlament über ein Gesetz zur Entschädigung der Menschenrechtsopfer. Der Sprecher des Bundesamtes für Justiz, Herr F. Galli, bekräftigte, dass damit der Fall für dieses Amt abgeschlossen sei.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Fragen an den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Was bedeutet die Aussage des Bundesamtes für Justiz, der Fall Marcos sei für sie abgeschlossen, in Bezug auf die bis zum heutigen Tag noch unerfüllten Entschädigungsforderungen der Menschenrechtsopfer?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Was hat die Schweizer Behörde bisher unternommen, damit die Opfer der Menschenrechtsverletzungen, die unter dem philippinischen Ex-Diktator F. Marcos begangen worden sind, tatsächlich Entschädigung erhalten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist die Schweiz bereit, die Gesetzesentwicklungen im philippinischen Parlament aktiv zu beobachten und gegebenenfalls diplomatischen Kontakt mit der philippinischen Regierung aufzunehmen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Was gedenkt die Schweiz zu unternehmen, sollten die neuen Gesetze keine genügend klaren Entschädigungszahlungen vorsehen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Marcos-Gelder. Entschädigung für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen</value></text></texts><title>Marcos-Gelder. Entschädigung für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen</title></affair>