{"id":20041041,"updated":"2025-06-24T22:48:04Z","additionalIndexing":"04;Auslandschweizer\/in;Kostenrechnung;Pluralismus;Public Relations;Subvention;Zeitschrift;Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf","affairType":{"abbreviation":"DA","id":19,"name":"Dringliche Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2383,"gender":"m","id":319,"name":"Fehr Hans","officialDenomination":"Fehr Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-05-03T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4703"},"descriptors":[{"key":"L05K0801020102","name":"Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf","type":1},{"key":"L04K02021702","name":"Zeitschrift","type":1},{"key":"L04K05060103","name":"Auslandschweizer\/in","type":1},{"key":"L04K12010203","name":"Public Relations","type":1},{"key":"L04K08020321","name":"Pluralismus","type":1},{"key":"L05K1102030202","name":"Subvention","type":2},{"key":"L05K0703020201","name":"Kostenrechnung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-05-26T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1083535200000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1085522400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2383,"gender":"m","id":319,"name":"Fehr Hans","officialDenomination":"Fehr Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"04.1041","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Artikel 40 der Bundesverfassung überträgt dem Bund die Aufgabe, die Beziehungen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer untereinander und zur Schweiz zu fördern. Ein wichtiges Instrument hierfür ist die kostenlose Zustellung der \"Schweizer Revue\" an die über 350 000 bei einer schweizerischen Vertretung gemeldeten Haushalte von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern. Mit der Einführung des brieflichen Stimm- und Wahlrechtes am 1. Juli 1992 wurde die Zahl der jährlichen Ausgaben der \"Schweizer Revue\" von vier auf sechs gesteigert.<\/p><p>Artikel 17 der Verordnung über die politischen Rechte der Auslandschweizer (SR 161.51) überträgt der Zeitschrift \"Schweizer Revue\" die Aufgabe, die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer über bevorstehende Wahlen und Abstimmungen zu informieren. Herausgeberin der \"Schweizer Revue\" ist die Auslandschweizer-Organisation (ASO), welcher als Dachverband 750 Schweizer Vereine und schweizerische Institutionen in aller Welt angeschlossen sind. Der Bund hat die Information unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger im Ausland damit einer Organisation übertragen, welche als politisch neutrale, repräsentative Interessenorganisation der Fünften Schweiz für eine ausgewogene und objektive Information unserer Landsleute im Ausland Gewähr bietet.<\/p><p>Die Zusammenarbeit zwischen dem Auslandschweizerdienst (ASD) des EDA und der ASO zur Herausgabe der \"Schweizer Revue\" ist in einem Vertrag vom 15. Juli 1992 geregelt. Für die Herausgabe ist allein die ASO zuständig. Im Rahmen der Zielsetzungen der \"Schweizer Revue\" (Orientierung der Leser über wichtige Entwicklungen in der Schweiz; Vermittlung der zur Ausübung der politischen Rechte in der Schweiz erforderlichen Informationen; Pflege der Verbundenheit der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer mit der Heimat usw.) ist die Redaktion frei in der Gestaltung und Abfassung der einzelnen Beiträge. Sie hat den ihr zur Verfügung stehenden Freiraum aber verantwortungsbewusst zu nutzen und bei ihrer Arbeit die besondere Stellung der \"Schweizer Revue\" als einzige Zeitschrift für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger im Ausland zu berücksichtigen. Die Redaktion ist somit zu Objektivität und Ausgewogenheit verpflichtet. Eine Kommission, in der auch der ASD des EDA vertreten ist, unterstützt die Herausgeberin der \"Schweizer Revue\" in der Erfüllung ihres publizistischen Auftrages und überwacht die Respektierung der Prinzipien journalistischer Ethik.<\/p><p>Was die beiden vom Fragesteller kritisierten Artikel in der Ausgabe 1 vom März 2004 anbelangt, verletzen diese nach Auffassung des Bundesrates die oben angeführten Grundsätze nicht. In seinem Editorial kommentiert Charly Veuthey unter dem Titel \"Beitritt zu Europa in weite Ferne gerückt\" die Befindlichkeit der Europaanhänger nach den Parlaments- und Bundesratswahlen und äussert sich zu den Perspektiven einer Europadebatte in der Zukunft. Frau Gabriela Brodbeck beschreibt in ihrem Artikel über die Osterweiterung der EU in sachlicher Weise, wie die sektoriellen Abkommen der Schweiz mit der EU, namentlich das Abkommen über die Personenfreizügigkeit, auf die neuen Mitglieder ausgedehnt werden. Die einzige Wertung bezieht sich auf die Einschätzung des Bundesrates, der die Osterweiterung der EU und damit die Ausdehnung der bilateralen Verträge auf die zehn neuen Mitgliedstaaten der EU als wirtschaftliche Chance für die Schweiz erachtet.<\/p><p>Im Einzelnen antwortet der Bundesrat wie folgt auf die gestellten Fragen:<\/p><p>1. Der Bund trägt vollumfänglich die Kosten der \"Schweizer Revue\". Der ASD des EDA finanziert die Redaktionskosten und die Kosten des Versands, das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) die Druckkosten. Da das BBL die Kosten für den Druck der \"Schweizer Revue\" erst seit 1995 separat ausweist, lassen sich die Gesamtkosten erst ab diesem Jahr beziffern. Sie lauten wie folgt:<\/p><p>1995: 2 328 412 Franken; 1996: 2 321 139 Franken; 1997: 2 375 275 Franken; 1998: 2 251 398 Franken; 1999: 2 442 064 Franken; 2000: 3 143 194 Franken; 2001: 2 782 735 Franken; 2002: 2 849 642 Franken; 2003: 2 569 974 Franken.<\/p><p>Die Kostensteigerung ab Ende der Neunzigerjahre ist eine Folge der erhöhten Tarife für den Auslandversand der \"Schweizer Revue\". Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Auflage seit 1995 um 50 000 Exemplare gestiegen ist. Dank neuer Verträge mit der \"Schweizer Post\" konnten die Kosten seit dem Jahre 2000 beträchtlich gesenkt werden.<\/p><p>2. Die unter Ziffer 1 ausgewiesenen Zahlen entsprechen dem Gesamtaufwand. Bei der Vollkostenrechnung wären die Inserateneinnahmen zu addieren, die für die Produktionskosten der \"Schweizer Revue\" eingesetzt werden, und um welchen Betrag sich der Aufwand des Bundes entsprechend reduziert. Im Jahre 2003 waren dies rund 240 000 Franken.<\/p><p>3. Es gibt keine vom Bund nicht abgedeckte Finanzierung der \"Schweizer Revue\".<\/p><p>4. Es ist institutionell sichergestellt, dass die \"Schweizer Revue\" hinsichtlich Themenauswahl und Inhalt die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer objektiv und ausgewogen über die politischen, wirtschaftlichen wie auch kulturellen Geschehnisse in der Schweiz informiert. Die Redaktion der Revue wird ihrem Auftrag vollauf gerecht. Irgendwelche Massnahmen, gegenteilige Standpunkte im Sinne des Fragestellers in der \"Schweizer Revue\" besonders zum Tragen zu bringen, erübrigen sich daher.<\/p><p>5. Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, die künftige finanzielle Unterstützung der \"Schweizer Revue\" von Bedingungen abhängig zu machen, die über den bestehenden Vertrag vom 15. Juli 1992 mit der ASO als Herausgeberin hinausreichen würden. Einen Gesamtaufwand von gut 2,5 Millionen Franken für die Information der mittlerweile über 600 000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer über ihre alte Heimat erachtet der Bundesrat als angemessen und vertretbar.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die durch Bundesratsmitglieder und von Teilen der Verwaltung vor eidgenössischen Abstimmungen betriebene Staatspropaganda, zu der immer wieder Steuergelder missbraucht werden, hat mehrfach zu scharfen Protesten und zu politischen Interventionen geführt.<\/p><p>Unter diesem Druck hat die Landesregierung zwar erklärt, dass sie sich \"vor Urnengängen weiterhin engagieren\" will. Die \"Teilnahme an propagandaartigen Kampagnen\" sei jedoch \"nicht die Aufgabe der Regierung\", hat Bundespräsident Deiss festgestellt.<\/p><p>Ein nicht akzeptables Ärgernis bleibt jedoch u. a. die \"Schweizer Revue\". Diese \"Zeitschrift für Auslandschweizer\", welche in deutscher, französischer, italienischer, englischer und spanischer Sprache in einer Gesamtauflage von über 360 000 Exemplaren erscheint und massgeblich mit Steuergeldern finanziert wird, ist zum Sprachrohr und Propagandainstrument des Bundesrates mutiert. Redaktionelle Beiträge zeichnen sich durch einen geradezu pathologischen Drang aus, unser Land in die EU einzubinden.<\/p><p>So macht beispielsweise Redaktor Charly Veuthey in der Nr. 1, März 2004, unverhohlen Propaganda für die Unterzeichnung des EU-Beitrittes-Manfestes der so genannten \"Neuen Europäischen Bewegung der Schweiz\". Und er zitiert jene 73 \"Schweizer Persönlichkeiten\" mit ihrem absurden Bekenntnis, die Zukunft der Schweiz sei in der EU; nur ein Beitritt erlaube unserem Land, seine Interessen würdig zu vertreten. Veuthey kolportiert im Weiteren das läppische Bild einer \"eingeigelten\" Schweiz und predigt, dass kein Weg an Europa (EU-Beitritt) vorbeiführe.<\/p><p>In derselben \"Schweizer Revue\" wird auch zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit (Osterweiterung) durch die Redaktorin Gabriela Brodbeck ein völlig einseitiges, rosiges Bild gezeichnet.<\/p><p>Die Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen werden - weitgehend mit Steuergeldern - andauernd und einseitig mit solchen Botschaften berieselt, was sowohl der Verfassung als auch dem Volkswillen widerspricht. Von einer unverfälschten demokratischen Meinungsbildung kann keine Rede sein. Dies umso mehr, als anderslautende Meinungen kaum eine Chance haben, in der \"Schweizer Revue\" publiziert zu werden. Dies gilt auch für Inserate, die nur sehr restriktiv zugelassen werden und obendrein unverhältnismässig teuer sind.<\/p><p>In der Meinung, dass dieser Missstand behoben werden muss, bitte ich um konkrete Beantwortung der folgenden Fragen:<\/p><p>1. Welche finanzielle Unterstützung hat die \"Schweizer Revue\" direkt oder indirekt aus Bundes- und Steuermitteln seit 1990 erhalten (Angaben pro Jahr)?<\/p><p>2. Welchen Anteil des Gesamtaufwandes für die \"Schweizer Revue\" macht diese Unterstützung aus?<\/p><p>3. Wie wird der vom Bund (allenfalls) nicht abgedeckte Anteil finanziert?<\/p><p>4. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass in der \"Schweizer Revue\" auch gegenteilige Standpunkte ausgewogen zum Tragen kommen müssen?<\/p><p>5. Wird er die künftige Unterstützung der \"Schweizer Revue\" von dieser Bedingung abhängig machen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Finanzierung der \"Schweizer Revue\""}],"title":"Finanzierung der \"Schweizer Revue\""}