﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20041062</id><updated>2025-06-24T23:26:57Z</updated><additionalIndexing>09;Regierung;militärische Anlage;Kostenrechnung;Kanton;Zivilschutz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2129</code><gender>f</gender><id>487</id><name>Leutenegger Oberholzer Susanne</name><officialDenomination>Leutenegger Oberholzer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-06-01T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4704</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K04030201</key><name>Zivilschutz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08060203</key><name>Regierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080701020108</key><name>Kanton</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703020201</key><name>Kostenrechnung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04020105</key><name>militärische Anlage</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2004-09-24T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-06-01T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2004-09-24T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2129</code><gender>f</gender><id>487</id><name>Leutenegger Oberholzer Susanne</name><officialDenomination>Leutenegger Oberholzer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>04.1062</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Bei den von der Fragestellerin als "Bunker" bezeichneten Anlagen handelt es sich um Führungsanlagen der Landesregierung bzw. der Kantonsregierungen. Diese sollen die bestmögliche Weiterführung der Regierungstätigkeit in besonderen und ausserordentlichen Lagen ermöglichen. Da solche Lagen in der Regel mit Unterstützung der Armee bewältigt werden, erfolgt die Situationsbewältigung in enger Zusammenarbeit zweckmässigerweise aus einer gemeinsamen Führungsanlage, d. h. in "kombinierten Schutzbauten" von Regierung/Kantonalem Führungsstab mit dem zuständigen militärischen Stab (Stab Territorialregion/Kantonaler Territorialer Verbindungsstab).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Aufgrund der damaligen Bedrohungslage und aufgrund des Postulates Albrecht, vom 16. Juni 1970, empfahl der Bundesrat mit einem vertraulichen Schreiben mit dem Titel "Richtlinien des Bundesrates betreffend kombinierte Schutzbauten für Kantonsregierungen und Territorialstäbe", vom 26. März 1975, den Kantonen den Bau solcher Schutzbauten. Im Verlaufe der darauf folgenden zwanzig Jahre erstellte die Mehrheit der Kantone derartige Schutzbauten. Nur sechs Kantone verfügen heute über keine kombinierte Anlage; die anderen Kantone besitzen oder teilen sich eine solche. Die Anlagen wurden unter der Bauherrschaft der Kantone erstellt und sind in deren Eigentum, wobei sich der Bund rund zur Hälfte an den Baukosten beteiligt hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Anlagen wurden vom Bundesrat dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen unterstellt. Detaillierte Angaben, insbesondere über die Standorte, sind damit klassifiziert und dürfen nicht veröffentlicht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Gesamtanlagekosten für die Führungsanlage des Bundesrates betragen rund 259 Millionen Franken, diejenigen für die 18 kombinierten Schutzbauten der Kantone total etwa 80 Millionen Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die jährlichen Unterhaltskosten für den Kommandoposten des Bundesrates betragen durchschnittlich 350 000 Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Kosten für den Unterhalt und den Betrieb der 18 kombinierten Schutzbauten der Kantone betragen für den Bund und die Kantone zusammen jährlich total zwischen 400 000 und 650 000 Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Für jede Anlage besteht ein Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem betreffenden Kanton. In diesem Vertrag ist die Kostenteilung für beide Seiten sowohl für den Bau wie für den Betrieb und Unterhalt geregelt. Die Kosten wurden und werden je zu etwa 50 Prozent auf beide Vertragspartner aufgeteilt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Artikel 71 des neuen Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz vom 4. Oktober 2002 regelt die Grundsätze der Finanzierung der Schutzinfrastruktur. Artikel 32 der Verordnung des Bundesrates über den Zivilschutz vom 5. Dezember 2003 sieht vor, dass für kombinierte Schutzbauten die gleichen technischen und finanziellen Bestimmungen gelten wie für die übrigen Schutzanlagen des Zivilschutzes. Dies bedeutet, dass sich der Bund auch inskünftig an den Kosten beteiligen wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Eine Stilllegung ist nicht geplant. Diese Schutzbauten können in besonderen und ausserordentlichen Lagen wichtige Führungseinrichtungen mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Regierungsfähigkeit seit. Sie sind mit Kommunikationssystemen ausgerüstet, um den Kontakt zwischen dem Bund und den Kantonen sowie zur Bevölkerung jederzeit sicherstellen zu können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Anlagen bieten nicht nur für kriegerische Ereignisse Schutz und Sicherheit, sondern auch bei existenziellen Bedrohungen oder Terroranschlägen. Sie bieten u. a. einen guten Schutz gegen radioaktive Verstrahlung - gleich wie die Schutzräume für die Bevölkerung und die Schutzanlagen in den Regionen und Gemeinden. Giftgasanschläge wie in Tokyo, Antraxanschläge wie in den USA, Chemieunfälle wie in Bhophal, Seveso, "Schweizerhalle" usw. könnten ebenfalls Ereignisse sein, bei denen je nach Lage und Auswirkungen diese Anlagen bezogen werden müssten. Auch bei Erdbeben können diese Einrichtungen als Standorte für die Koordination unter den Einsatzkräften und zur Gewährleistung der Führung dienen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bevölkerungsschutz richtet sich gemäss seinem Leitbild vor allem auf Katastrophen- und Notlagen aus. Nach wie vor wird es darum gehen, dass zivile und militärische Führungskräfte gemeinsam Grossereignisse meistern müssen. Angesichts dieser ständig wachsenden Notwendigkeit der zivil-militärischen Zusammenarbeit nimmt die Bedeutung dieser kombinierten Anlagen in Zukunft sogar noch zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die Bevölkerung wird nicht über die Standorte informiert. Sämtliche Informationen zu Standorten, Verwendungszweck und weiteren Details gelten als klassifiziert. Sie sollen es auch bleiben, geht es doch darum, sicherzustellen, dass die Regierungen mit ihren Führungsstäben bei besonderen und ausserordentlichen Lagen ihre Aufgaben möglichst ungehindert wahrnehmen können. Ein Offenlegen der Standorte würde den Schutz reduzieren und dadurch zusätzliche kostspielige Schutzmassnahmen notwendig machen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Durch die Informations- und Objektsicherheit im Stab Chef der Armee (IOS) wurden beim Oberauditor der Armee aufgrund von Verstössen gegen die geltenden Vorschriften bisher u. a. in den Kantonen Aargau und Bern Strafanzeigen eingereicht. In einem Fall erging ein disziplinarischer Verweis des Chefs der Armee an eine kantonale Politikerin, in einem anderen Fall bestrafte das Militärgericht 4 einen Journalisten mit einer Disziplinarbusse von 400 Franken. Aufgrund von Artikel 108 des Militärstrafprozesses (keine Öffentlichkeit der Verfahren) werden zu weiteren Untersuchungen keine Auskünfte gegeben.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Medienberichten zufolge existieren neben dem Bundesratsbunker, der Führungsanlage K 20, auch in verschiedenen Kantonen vergleichbare kantonale Führungsbunker für den Krisenfall und insbesondere für den Fall eines Atomkrieges. So sollen der Kanton Bern bei Utzigen, der Kanton Obwalden im Kernwald zwischen den beiden Halbkantonen, der Kanton Aargau bei der Bauernschule Schloss Liebegg, der Kanton Basel-Landschaft in Liestal neben der Zollschule im Gitterli, der Kanton Basel-Stadt auf dem Stadtgebiet über derartige unterirdische Anlagen zur Unterbringung der kantonalen Regierung im Krisen- bzw. Kriegsfall verfügen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Anlagen seien seit 1975 im heimlichen Auftrag des Bundes errichtet worden (vgl. "Basler Zeitung" vom 7. April 2004). Die Standorte der Bunker werden mehr oder weniger geheim gehalten. In Einzelfällen wurden gegen Journalisten, Politiker und Politikerinnen, die über die Standorte der Einrichtungen informierten, Strafuntersuchungen eingeleitet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird ersucht, zu den Regierungsbunkern folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Kantone verfügen über derartige Führungsbunker, und wer hat deren Errichtung veranlasst?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie hoch waren die Anlagekosten für die Errichtung des Bundesratsbunkers, und wie hoch jene für die Errichtung der kantonalen Führungsbunker?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie hoch sind die laufenden Unterhaltskosten für den Bundesbunker und die kantonalen Bunker?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wer finanziert die kantonalen Einrichtungen (Anlagekosten, laufende Kosten)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ist die Stilllegung der Regierungsbunker geplant und falls nein: Welche Funktionen erfüllen diese Bunker heute?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wann wird die Bevölkerung über die Standorte der Bunker informiert? Trifft es zu, dass in einigen Kantonen aufgrund von Informationen an die Bevölkerung über den Standort der kantonalen Bunker Strafuntersuchungen gegen Journalisten, Politiker und Politikerinnen eingeleitet worden sind und, falls ja, wer hat diese veranlasst, und welches ist der Stand der Verfahren?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Regierungsbunker in den Kantonen</value></text></texts><title>Regierungsbunker in den Kantonen</title></affair>