{"id":20041072,"updated":"2025-06-24T22:59:18Z","additionalIndexing":"12;2811;Flüchtlingsbetreuung;gerichtliche Untersuchung;Strafvollzugsrecht;Asylverfahren;Polizei;grausame und erniedrigende Behandlung;Gewalt","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2333,"gender":"m","id":241,"name":"Zisyadis Josef","officialDenomination":"Zisyadis"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-06-10T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4704"},"descriptors":[{"key":"L05K0108010201","name":"Asylverfahren","type":1},{"key":"L04K01080103","name":"Flüchtlingsbetreuung","type":1},{"key":"L04K05020503","name":"grausame und erniedrigende Behandlung","type":1},{"key":"L04K04030304","name":"Polizei","type":1},{"key":"L04K05040102","name":"gerichtliche Untersuchung","type":1},{"key":"L03K050103","name":"Strafvollzugsrecht","type":2},{"key":"L04K01010207","name":"Gewalt","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-08-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1086818400000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1093384800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2333,"gender":"m","id":241,"name":"Zisyadis Josef","officialDenomination":"Zisyadis"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"}],"shortId":"04.1072","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, dass die im Jahresbericht 2004 von Amnesty International genannten Arrest- und Verhörmethoden den Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen der Geschehnisse im Irak mitgeteilt worden wären.<\/p><p>2. Die im Jahresbericht 2004 von Amnesty International genannten Vorkommnisse wären - sofern sie sich wie beschrieben ereignet haben - als widerrechtlich einzustufen. Unter anderem würden die beschriebenen Methoden die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (SR 0.101) verletzen. Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass solche Handlungsweisen konsequent strafrechtlich zu ahnden sind, da derartige Übergriffe der schweizerischen Rechtsordnung widersprechen.<\/p><p>Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Polizeihoheit bei den Kantonen liegt und entsprechende Sanktionen ebenfalls in die kantonale Zuständigkeit fallen. Die zuständigen Behörden des Kantons Glarus haben Selbstanzeige in Bezug auf den genannten polizeilichen Einsatz erstattet. Die darauf folgende ausserkantonale Strafuntersuchung durch einen ausserordentlichen Untersuchungsrichter gegen die polizeilichen Einsatzleiter ist rechtlich mit Verfügung vom 28. November 2003 mangels Tatbestandes und mangels Beweisen eingestellt worden. Mit der Beantwortung der Interpellation Stefan Paradowski und Edith Marti, Glarus, vom 2. März 2004, betreffend Polizeieinsatz in drei Asylunterkünften, durch den Regierungsrat des Kantons Glarus sowie Gesprächen zwischen dem Schweizerischen Roten Kreuz und betroffenen kantonalen Behörden wurde dieser Vorfall zur Befriedigung aller Parteien erledigt.<\/p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass das Vorgehen bei Razzien Gegenstand eines neuen Ausbildungsgefässes im ostschweizerischen Polizeikonkordat sein wird. Die geplanten Ausbildungsmassnahmen sollen im Herbst dieses Jahres erfolgen und spätestens Ende November 2004 abgeschlossen sein.<\/p><p>3. Der Bundesrat hat den Jahresbericht 2004 von Amnesty International zur Kenntnis genommen, äussert sich jedoch grundsätzlich nicht zu Stellungnahmen von nichtstaatlichen Organisationen wie Amnesty International. Es liegt in der Kompetenz der Verwaltung, so beispielsweise der zuständigen Ämter im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten oder im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, zu entsprechenden Berichten Stellung zu nehmen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im neuesten Bericht von Amnesty International zur Schweiz werden Polizeibeamten Misshandlungen vorgeworfen, die sie im Juli 2003 in zwei Asylbewerberzentren in Glarus begangen haben. Tatsächlich hatten die Polizeibeamten die Füsse und Hände von Asylbewerbern gefesselt, ihren Kopf mit einer Kapuze bedeckt und dann fotografierten sie sie, wobei einige Asylsuchende sogar nackt waren.<\/p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Dienten diese Festnahme- und Verhörmethoden den amerikanischen Behörden als Beispiel für ihre Vorgehensweise im Irak?<\/p><p>2. Wie steht der Bundesrat zu diesen Methoden?<\/p><p>3. Wie stellt sich der Bundesrat gegenüber dem Bericht von Amnesty International?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Festnahme- und Verhörmethoden. Die Schweiz als Vorbild der USA?"}],"title":"Festnahme- und Verhörmethoden. Die Schweiz als Vorbild der USA?"}