{"id":20041078,"updated":"2025-11-14T07:26:21Z","additionalIndexing":"10;Europakompatibilität;Konsumenteninformation;Binnenmarkt EG;Europäische Zusammenarbeit;Harmonisierung des Zollwesens;Angleichung der Normen;Ombudsstelle;Angleichung der Rechtsvorschriften","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2480,"gender":"m","id":456,"name":"Cina Jean-Michel","officialDenomination":"Cina"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-06-16T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4704"},"descriptors":[{"key":"L04K09020202","name":"Binnenmarkt EG","type":1},{"key":"L04K09020203","name":"Europäische Zusammenarbeit","type":1},{"key":"L06K070601020101","name":"Angleichung der Normen","type":1},{"key":"L06K070106030101","name":"Konsumenteninformation","type":1},{"key":"L04K08060109","name":"Ombudsstelle","type":2},{"key":"L04K09020206","name":"Europakompatibilität","type":2},{"key":"L04K09010103","name":"Angleichung der Rechtsvorschriften","type":2},{"key":"L05K0701040105","name":"Harmonisierung des Zollwesens","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-09-15T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1087336800000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1095199200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2480,"gender":"m","id":456,"name":"Cina Jean-Michel","officialDenomination":"Cina"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"04.1078","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Solvit hat zum Ziel, den Bürgern und Unternehmen der EU- und Efta\/EWR-Staaten bei der Lösung von Problemen, die sich bei der Ausübung ihrer aus dem Binnenmarkt resultierenden Rechte ergeben können, zu helfen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn nationale Verwaltungen die Binnenmarktvorschriften fehlerhaft anwenden, beispielsweise in den Bereichen Diplomanerkennung, Marktzugang von Waren und Dienstleistungen, öffentliches Beschaffungswesen, Motorfahrzeugzulassung, Wohnsitznahme, Steuern und Unternehmensgründung. Solvit wurde gegründet, um solche Probleme möglichst pragmatisch und ohne Rückgriff auf Gerichtsverfahren zu lösen. Dieses System, dessen Gründung die Europäische Kommission im November 2001 vorgeschlagen hat, ist seit Juli 2002 operationell und umfasst neben den EU-Mitgliedstaaten auch die drei Efta-Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island, welche durch ihre Teilnahme am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in den europäischen Binnenmarkt integriert sind.<\/p><p>Solvit basiert auf einem Netzwerk von Kontaktstellen und nationalen Koordinierungsstellen (Solvit-Stellen), welche jeder Mitgliedstaat innerhalb seiner Verwaltung eingerichtet hat. Die Solvit-Stellen dienen als Schnittstelle zwischen den nationalen Verwaltungen und Privatpersonen bzw. Unternehmen und sind durch eine Online-Datenbank untereinander vernetzt. Hat eine Person ein Problem, wendet sie sich an die Solvit-Stelle ihres Heimatlandes (Heimat-Solvit-Stelle), welche den Fall in der Online-Datenbank erfasst, woraufhin dieser automatisch an die Solvit-Stelle in dem Land, in welchem das Problem aufgetreten ist (federführende Solvit-Stelle), weitervermittelt wird. Nachdem die federführende Solvit-Stelle ihr Einverständnis gegeben hat, den Fall zu übernehmen, nimmt sie Kontakt mit den zuständigen Stellen in der Verwaltung auf, welche für die eigentliche Lösung des Problems verantwortlich sind.<\/p><p>Die Solvit-Stellen fungieren als Vermittler. Die Europäische Kommission spielt keine aktive Rolle innerhalb des Solvit-Systems bzw. bei der Suche nach Problemlösungen, bietet hingegen auf Anfrage hin Unterstützung an. Die Nutzung von Solvit ist für Bürger und Unternehmen kostenlos und verhindert in vielen Fällen aufwendige und kostspielige Gerichtsverfahren.<\/p><p>1. Die Schweiz nimmt im Gegensatz zu den anderen drei Efta-Staaten nicht am EWR teil und ist somit nicht im gleichen Mass wie diese in den europäischen Binnenmarkt integriert. Während Norwegen, Liechtenstein und Island den für den Binnenmarkt relevanten Teil des gemeinschaftlichen Besitzstandes der Europäischen Union (Acquis communautaire) übernommen haben, ist die Schweiz nur partiell in den gemeinsamen Markt integriert. Aus diesem Grund wurde eine Schweizer Teilnahme an Solvit bisher nicht thematisiert.<\/p><p>Es ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass die Schweiz im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens Mitglied eines dem Solvit-System ähnlichen Netzwerkes ist, nämlich des Public Procurement Network (PPN). Dieses verhält sich komplementär zum Solvit-System und gleicht diesem in seiner Struktur, ist jedoch auf den Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens begrenzt. Im Gegensatz zu Solvit, welches eine Koordinierungsfunktion zwischen Verwaltung und Unternehmen bzw. Privatperson einnimmt, besteht das PPN aus Experten, welche allfällig auftretende Probleme untereinander selber lösen. Das PPN wird von den Mitgliedstaaten (EU- und EWR-Mitgliedstaaten, Beitrittskandidaten und die Schweiz) selber verwaltet. Die Europäische Kommission tritt lediglich als Beobachterin in Erscheinung.<\/p><p>2. Die Schweiz ist im Gegensatz zu den übrigen Efta-Staaten nicht vollständig in den europäischen Binnenmarkt integriert. Dennoch hat sie in einigen Bereichen, namentlich bei der Personenfreizügigkeit und beim Warenverkehr, grosse Teile des gemeinschaftlichen Rechtsbestandes übernommen oder wendet ihn heute schon an. In diesen Bereichen ist es denkbar, dass es für Unternehmen und Bürger zu Problemen aufgrund einer fehlerhaften Anwendung der Abkommen, sowohl in der Schweiz als auch in den EU\/Efta-Staaten, kommen kann. Sofern eine Teilnahme an Teilen des Solvit-Systems überhaupt möglich ist, könnte es sich für die Schweiz als sinnvoll erweisen, sich an diesem System zu beteiligen. Dabei wären die Fragen der technischen Machbarkeit und der Kosten einer solchen Beteiligung mit in die Prüfung einzubeziehen.<\/p><p>3. Der Bundesrat ist bereit, eine Evaluation betreffend den Nutzen einer schweizerischen Teilnahme an Solvit vorzunehmen. Insbesondere wird zu prüfen sein, ob der Integrationsgrad der Schweiz im Binnenmarkt eine solche Teilnahme als sinnvoll erscheinen lassen würde. Bestandteil dieser Evaluation wird u. a. die Abklärung hinsichtlich des Bedarfes bzw. des Interesses bei den zuständigen Kreisen sein. Darüber hinaus wird zu klären sein, inwiefern eine Teilnahme der Schweiz am Solvit-System vor dem Hintergrund der besonderen vertraglichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU möglich ist.<\/p><p>Zu prüfen werden zudem die Modalitäten einer Beteiligung der Schweiz an Solvit sein. Insbesondere gilt es zu eruieren, welche Kosten eine solche Beteiligung mit sich bringen würde und mit welchen Voraussetzungen die Europäische Kommission eine schweizerische Teilnahme an Solvit verknüpfen könnte. Die Evaluation wird zeigen, ob und auch in welchem Zeitrahmen weitere konkrete Schritte unternommen werden können.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Oktober 2001 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über die wirksame Problemlösung im Binnenmarkt verabschiedet. Mit dieser Mitteilung wurde ein integrierter Ansatz mit dem Namen Solvit und insbesondere die Einrichtung einer EU-weiten Online-Datenbank vorgeschlagen, welche die Kontrolle und die Lösung von Problemen erleichtert, die sich aus der mangelhaften Anwendung der Binnenmarktvorschriften durch staatliche Behörden ergeben.<\/p><p>Das Solvit-System ist im Juli 2002 in Kraft getreten und zählt heute 28 Mitgliedstaaten: die 25 EU-Mitglieder sowie drei Efta\/EWR-Länder (Island, Norwegen, Liechtenstein). Das System ist kostenlos und basiert auf einem Netz von nationalen Solvit-Stellen, die von allen Mitgliedstaaten innerhalb ihrer Verwaltung geschaffen werden.<\/p><p>Das Solvit-Netz steht sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen zur Verfügung. Es ermöglicht nicht nur, Probleme zu lösen, die im Zusammenhang mit der Anerkennung von Diplomen von Staatsangehörigen aus einem der 28 Solvit-Mitgliedstaaten auftreten, es kann auch den Unternehmen Erleichterungen bringen, z. B. bei Fahrzeugzulassungen, Grenzkontrollen, beim Zugang zu Güter- und Dienstleistungsmärkten, beim öffentlichen Beschaffungswesen, bei Steuerfragen oder Unternehmensgründungen.<\/p><p>Zu einem Zeitpunkt, an dem die Schweiz immer engere Beziehungen zur EU knüpft - wie die bilateralen Abkommen II und die Verhandlungen über die Ausdehnung der bilateralen Abkommen I auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten -, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Warum ist die Schweiz, im Gegensatz zu den anderen Efta-Staaten, nicht Mitglied des Solvit-Systems?<\/p><p>2. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass ein Beitritt der Schweiz zum Solvit-System aufgrund der engeren Beziehungen zur EU nur Vorteile hätte?<\/p><p>3. Wird er angesichts dieser Vorteile Schritte für einen Beitritt zum Solvit-System unternehmen? Wenn ja, innerhalb welcher Frist?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Solvit-System"}],"title":"Solvit-System"}