﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20041081</id><updated>2025-06-24T23:26:39Z</updated><additionalIndexing>04;2831;Mehrsprachigkeit;Weiterbildung;Bundesverwaltung;Sprachunterricht;Muttersprache;Bundespersonal</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2370</code><gender>m</gender><id>305</id><name>Berberat Didier</name><officialDenomination>Berberat</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-06-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4704</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0106010306</key><name>Mehrsprachigkeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08060103</key><name>Bundesverwaltung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13020102</key><name>Sprachunterricht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13030203</key><name>Weiterbildung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010301</key><name>Bundespersonal</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1302010202</key><name>Muttersprache</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2005-01-12T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-06-17T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2005-01-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2370</code><gender>m</gender><id>305</id><name>Berberat Didier</name><officialDenomination>Berberat</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>04.1081</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Kürzung des Sprachausbildungsangebotes stützt sich auf den POP-Bericht (Projekt Organisation Personalwesen) vom 18. November 1998 und auf die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission (GPK) der eidgenössischen Räte in ihrem Bericht zur Personalpolitik des Bundes vom 21. Februar 1998 betreffend Ausbildung. Die Festlegung der Aufgabenverteilung verlangt, dass das EFD (EPA) die Kontinuität in der strategischen Ausbildung sicherstellt. Im Übrigen unterlag im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 der EPA-Ausbildungsglobalkredit für das Jahr 2005 einer Reduktion von 22 Prozent. Das EPA musste deshalb das zentrale Ausbildungsangebot neu konzipieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Weisungen vom 22. Januar 2003 zur Förderung der Mehrsprachigkeit verlangen, dass die Verwaltungseinheiten (also nicht nur das EPA) die Ressourcen bereitstellen, die notwendig sind, damit auf allen Stufen geeignete Massnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit ergriffen werden können (Punkt 1.4).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus den folgenden Kennzahlen ist ersichtlich, dass die Bundesverwaltung die Sprachausbildung nicht vernachlässigt und Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe e des Bundespersonalgesetzes gerecht wird: Die Bundesämter und die Bundeskanzlei setzten im Jahre 2003 (ohne EPA-Kredit) für den Sprachbereich 2 002 266 Franken ein. Davon profitierten 4442 Mitarbeitende. Die Verlagerung der Zertifikatskurse in die Dezentrale muss nicht zwingend dazu führen, dass der Besuch der Sprachkurse generell sinken wird. Es geht um eine Frage der Priorisierung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat aufgrund obiger Bemerkungen wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Da es sich bei Zertifikatskursen um operative Ausbildungen handelt und der Bundesrat den Forderungen des GPK-Berichtes gerecht werden will, musste das EPA angesichts der starken Kreditkürzungen die fragliche Anpassung vornehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Nein, da bereits im Jahre 2003 die Ämter für 4442 Mitarbeitende mehr als 2 Millionen Franken für Sprachausbildungen einsetzten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Im Sinne der strategischen Sprachausbildung bietet das EPA weiterhin speziell konzipierte, verwaltungsspezifische Sprachkurse an. Der notwendige Betrag ist im Ausbildungskredit des EPA für das Jahr 2005 reserviert. Auch das Programm Tandem, welches für 2004 neu organisiert und nach Evaluation als sehr gut bewertet wurde, wird weitergeführt. Nicht zu vergessen ist auch, dass das Angebot "Interkulturalität in der Bundesverwaltung" vom EPA weiterhin aufrechterhalten wird.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das Eidgenössische Personalamt (EPA) hat kürzlich beschlossen, Sprachkurse, die zu einem Zertifikat führen, nicht mehr zu subventionieren, dies nach einer bedeutenden Kürzung seines Budgets und gestützt auf die Weisungen des Bundesrates vom 22. Januar 2003 zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung, wonach die einzelnen Verwaltungseinheiten selbst für die Finanzierung der entsprechenden Massnahmen zuständig sind. Das EPA bietet für das Bundespersonal neu nur noch Sprachkurse an, die es selbst organisiert. Über diesen Entscheid waren die Ämter schon im Dezember 2003 informiert worden. Er wurde im April 2004 in einem Schreiben des EPA an die Personalentwicklungskonferenz schriftlich bestätigt. Bundesangestellte, die einen Sprachzertifikatskurs besuchen wollen, müssen von nun an hoffen, dass ihr Amt bereit ist, die ganzen oder einen Teil der Kosten für die Ausbildung zu übernehmen. Andernfalls sind sie gezwungen, auf den Kurs zu verzichten oder ihn selbst zu finanzieren. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Letzteres sehr häufig der Fall sein wird, da die meisten Ämter sowieso schon mit Budgetkürzungen fertig werden müssen und wohl kaum diese zusätzlichen Kosten übernehmen wollen. Wenn die Diplomkurse künftig selbst bezahlt werden müssen, wird die Motivation, Sprachkurse zu besuchen, beim Bundespersonal generell sinken. Die Diplomkurse sind nämlich besonders attraktiv für das Personal, denn durch den Erwerb eines international anerkannten Diploms lohnt sich der Lernaufwand. Diese Ausbildungen bringen einen effektiven Mehrwert, sowohl was den Ausbildungsstand der Personen als auch was ihr Curriculum Vitae betrifft. Der Entscheid des EPA steht weiter im Widerspruch mit dem im Bundespersonalgesetz (Art. 4 Abs. 2 Bst. e) und in der Bundespersonalverordnung (Art. 7) festgelegten Ziel, die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung zu fördern. Denn je weniger z. B. die deutsch- und französischsprachigen Bundesangestellten motiviert werden, Italienisch zu lernen, desto weniger können die Italienischsprachigen in ihrer Sprache arbeiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus diesen Gründen bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt der Bundesrat den Entscheid des EPA, dem Bundespersonal Sprachdiplomkurse nicht mehr zu finanzieren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Befürchtet der Bundesrat nicht, dass dieser Entscheid einen grossen Teil der Bundesangestellten von einem Sprachkurs abhält, was seinem Willen, die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung zu fördern, entgegenstünde?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Mit welchen konkreten Massnahmen gedenkt der Bundesrat sicherzustellen, dass die Bundesangestellten, die einer sprachlichen Minderheit angehören, in ihrer Sprache arbeiten können (gemäss Punkt 51 der Weisungen vom 22. Januar 2003 zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung), wenn ihre Kolleginnen und Kollegen keine genügenden Sprachkenntnisse haben, um sie zu verstehen oder mit ihren Dokumenten zu arbeiten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung</value></text></texts><title>Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung</title></affair>