﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20041083</id><updated>2025-06-24T23:33:38Z</updated><additionalIndexing>12;48;Armut;Fahrkarte;Asylbewerber/in;Klasse der Besitzlosen;Gleichbehandlung;Ersatzstrafe;Geldstrafe;Personenverkehr;Sozialhilfe</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2564</code><gender>m</gender><id>797</id><name>Donzé Walter</name><officialDenomination>Donzé</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion E</abbreviation><code>E</code><id>102</id><name>EVP/EDU Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-06-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4704</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K18010201</key><name>Personenverkehr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18020302</key><name>Fahrkarte</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05010107</key><name>Geldstrafe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0108010102</key><name>Asylbewerber/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040408</key><name>Sozialhilfe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05010104</key><name>Ersatzstrafe</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01010203</key><name>Armut</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0109010104</key><name>Klasse der Besitzlosen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020303</key><name>Gleichbehandlung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2004-08-25T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-06-17T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2004-08-25T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2564</code><gender>m</gender><id>797</id><name>Donzé Walter</name><officialDenomination>Donzé</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion E</abbreviation><code>E</code><id>102</id><name>EVP/EDU Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>04.1083</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Vorbemerkungen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Frühjahr 2002 ist ein vom Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) koordiniertes Projekt "Verantwortlich reisen - Reisen ohne gültigen Fahrschein (ROGF)" lanciert worden, das im Sommer 2003 abgeschlossen worden ist. Vertretungen der Schweizerischen Bundesbahnen SBB, des Regionalverkehrs, der Bahnpolizei, der Migrationsbehörden, der kantonalen Asylkoordinatoren und des BFF haben insbesondere aus asylpolitischer Sicht Ursachen und Konsequenzen des Phänomens ROGF analysiert. Ihre Arbeiten mündeten in einem Papier mit elf Empfehlungen an Transportunternehmen, Behörden und weitere Interessierte zur Verminderung des Reisens ohne gültigen Fahrschein (insbesondere durch Asylsuchende).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Empfehlungen berühren die Bereiche "Zusammenarbeit, administrativer Aufwand und Informationswesen unter den beteiligten Organisationen", "Betreuung der Asylsuchenden durch die verschiedenen Instanzen der öffentlichen Hand", "Sanktionswesen" sowie "Allgemeines in Sachen ROGF". Der Stand der Umsetzung der Empfehlungen ist vereinbarungsgemäss im Sommer 2003 ausgewertet worden. Vergangene, gegenwärtige und künftige Bemühungen und Anliegen im Bereich ROGF sind aufgezeigt worden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Von ROGF können lokal, regional und national tätige Unternehmen, die insbesondere die Mittel Bahn, Bus, Tram, Schiff, Luftseilbahn verwenden, betroffen sein. ROGF wird dort leichter gemacht, wo ganz oder teilweise auf bauliche und personelle Zutrittskontrollmassnahmen bzw. auf Fahrscheinkontrollen verzichtet wird. ROGF hat wegen grosser Mobilität und teilweise fehlender Eigenverantwortung der Personen zugenommen. Je nach Inkassokonzept eines Unternehmens können Personen ohne Fahrschein bei einer Kontrolle die entstandenen Kosten (Fahrschein, Zuschlag) im Verkehrsmittel bezahlen oder werden die Personen nur administrativ erfasst. Sie erhalten Gelegenheit, innert kurzer Frist durch persönliche Vorsprache beim jeweiligen Unternehmen oder durch Begleichung mittels Einzahlungsschein ihren Verpflichtungen nachzukommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein finanzieller und statistischer Gesamtüberblick über ROGF ist nicht möglich, weil insbesondere Datenschutzgründe, unterschiedliche Auslegungen des Begriffes ROGF, unternehmerische Überlegungen oder Dunkelziffern dies verunmöglichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei Erhebungen der SBB in der Periode 2001-2002 waren rund zwei Drittel der ROGF-Personen "Einmaltäter" oder jünger als 26 Jahre. Rund 44 Prozent waren Schweizer bzw. Schweizerinnen, 51 Prozent Ausländer bzw. Ausländerinnen mit Wohnsitz in der Schweiz und etwa 5 Prozent Asylsuchende. 2,3 Prozent aller Schwarzfahrer bzw. Schwarzfahrerinnen reisten mehr als zwölf Mal in zwei Jahren ohne Fahrschein. Diese Gruppe hatte einen Anteil von mehr als 30 Prozent der finanziellen Ausstände. Diese Personen waren oft mittel- und arbeitslos, tendenziell eher jung, drogenabhängig und sozial isoliert oder betrieben ROGF hobbymässig. Mehr als die Hälfte waren Schweizer bzw. Schweizerinnen und jeder siebte Asylsuchender bzw. Asylsuchende.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Im Zusammenhang mit dem Projekt ROGF sind von den SBB für betriebseigene Zwecke Zahlen über die Jahre 2001 und 2002 systematisch erhoben und ausgewertet worden. Die für 2003 erhobenen Zahlen werden noch ausgewertet. Eine Gesamterhebung über Voraussetzungen, Höhe, Häufigkeit der Geltendmachung und Vollzug betriebsinterner Zuschläge gibt es nicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bussen, die aufgrund der schweizerischen Strafgesetzgebung ausgesprochen worden sind, werden durch die kantonalen Behörden vollzogen, was nicht heisst, dass jede fallweise Eintreibung einer Busse erfolgreich ist (vgl. zudem Frage 2).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ein Schwarzfahrer oder eine Schwarzfahrerin kann straf- und verwaltungsrechtlich belangt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schwarzfahren kann gestützt auf Artikel 150 (Erschleichen einer Leistung) des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) oder Artikel 51 (Reisen ohne Fahrausweis) des Bundesgesetzes über den Transport im öffentlichen Verkehr (TG; SR 742.40) bestraft werden. Das StGB sieht als Strafe Gefängnis oder Busse vor, das TG nur Busse. In beiden Fällen bemisst sich die Busse nach Artikel 48 StGB. Der Richter bestimmt den Bussenbetrag u. a. nach den Verhältnissen der Täterschaft (namentlich Einkommen, Vermögen, Familienstand, Familienpflichten, Beruf, Erwerb, Alter, Gesundheit). Für die Vollstreckung der Busse ist Artikel 49 StGB massgebend, der eine Vielzahl von Möglichkeiten vorsieht, damit die Busse bezahlt oder auf andere Art verbüsst wird. Sie kann auch durch freie Arbeit (für Staat oder Gemeinde) abverdient werden. Wird die Busse nicht bezahlt und nicht abverdient, so erfolgt die Betreibung, wenn ein Ergebnis davon zu erwarten ist. Erbringt die Betreibung nichts, so wird die Busse in Haft umgewandelt. Nach Bundesrecht können die Kantone die unbedingte Haftstrafe in Form der gemeinnützigen Arbeit vollziehen. Insbesondere im Kinder- und Jugendstrafrecht kann jedoch Leistung von Arbeit auch direkt angeordnet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Verkehrsbetriebe stützen sich in der Regel auf Artikel 16 TG, der vorsieht, dass Reisende ohne gültigen Fahrausweis ausser dem Fahrpreis einen Zuschlag bezahlen müssen. Dieser Zuschlag stellt keine Strafe dar. Seine Höhe wird in den jeweiligen Tarifen festgelegt und richtet sich u. a. nach dem Aufwand, den der Reisende der Unternehmung verursacht, und nach dem mutmasslichen Einnahmenausfall. Er liegt heute im Bereich von 80 Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Gegensatz zu einer Busse wird beim Zuschlag somit auf die finanziellen und persönlichen Verhältnisse der schwarzfahrenden Person nicht Rücksicht genommen. Der Zuschlag kann betreibungsrechtlich eingefordert, jedoch nicht in eine Freiheitsstrafe bzw. Pflicht zu einer Arbeitsleistung umgewandelt werden. Eine weitergehende Abgeltung einer Forderung durch Leistung von Arbeit ist im Übrigen nur auf zweiseitiger vertraglicher Ebene zwischen Unternehmen und betroffener Person möglich. Die Verkehrsbetriebe können aber in jedem Fall - neben dem Zuschlag - auch eine strafrechtliche Anzeige machen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit allen Massnahmen sind aber zivilrechtliche Fahrscheinforderungen nicht abgegolten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die in Antwort 2 dargestellten gesetzlichen Regelungen gelten für alle Personen, die ohne Fahrkarte ein öffentliches Verkehrsmittel benützen. Das Asylrecht als Spezialgesetzgebung kennt keine Ausnahmeregelungen, die entsprechende Arbeitsleistungen ausdrücklich verhindern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Für betreibungs- und konkursrechtliche Verfahren gegenüber Schuldnern und Schuldnerinnen sind die jeweiligen Fachämter der betroffenen Kantone zuständig. Die Justizbehörden (Untersuchungs- und Vollzugsstellen; Gerichte) der Kantone sind verantwortlich, soweit strafrechtliche Verfahren von geschädigten Transportunternehmen bzw. von Amtes wegen eingeleitet bzw. durchgeführt worden sind. Die Durchsetzung administrativer Massnahmen richtet sich nach den innerbetrieblichen Zuständigkeiten der Verkehrsunternehmen. Wenn ROGF-Personen sozialhilfeabhängig sind, können die Personen der kantonsintern zuständigen Sozialämter im Rahmen ihrer Betreuungstätigkeit auf die Begleichung von Ausständen hinwirken (Zusammenarbeitsverträge zwischen Verkehrsbetriebe und einzelne Kantone, Beratung, Inkassomithilfe, Rückzahlungsvereinbarungen, Sozialhilfebemessung usw.).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Dialog zwischen Vertretungen der öffentlichen Verkehrsunternehmen, der Bahnpolizei, der Kantone und des Bundes wird weitergeführt. Insbesondere die SBB suchen mit grösseren Kantonen und Städten das Gespräch. Ihr verstärktes präventives und repressives Engagement im Kundensegment "Wiederholungstäter" zeitigt erste Erfolge. ROGF wird neben der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit auch an Informations- und Ausbildungsveranstaltungen sowie mit Informationsschreiben durch SBB, BFF usw. regelmässig thematisiert.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Zu Recht ärgern sich Bürgerinnen und Bürger über Leute aus dem Sozial- und Asylbereich, die wiederholt ohne Fahrkarte die öffentlichen Verkehrsmittel brauchen, aufgegriffen werden, aber ohne Busse davonkommen. Nachdem man sie aufgegriffen hat, werden sie ohne Massnahme entlassen, weil sie nicht imstande sind, die berechtigte Busse zu bezahlen. Der Unmut in der Bevölkerung wächst.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich frage deshalb den Bundesrat an:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Gibt es Erhebungen über die Häufigkeit solcher Fälle, bei denen das Eintreiben der Bussen nicht möglich ist oder nicht vollzogen wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Können Schwarzfahrer, die zur Bezahlung der Busse nicht imstande sind, zu einer entsprechenden Arbeitsleistung gezwungen werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Gibt es Bestimmungen, die eine solche Massnahme gegenüber Personen im Asylbereich verhindern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wer ist für die Durchsetzung des Rechtes in diesen Fällen zuständig?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie gedenkt der Bundesrat dem starken subjektiven Gefühl von Ungerechtigkeit in der Bevölkerung entgegen zu wirken?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Schwarzfahrende Sozialhilfeempfänger</value></text></texts><title>Schwarzfahrende Sozialhilfeempfänger</title></affair>