﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20041093</id><updated>2025-06-24T23:20:28Z</updated><additionalIndexing>08;Kapitalflucht;Bankeinlage;Eigentum;Korruption;Gute Dienste;bilaterale Hilfe;Kasachstan;Finanzhilfe</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2391</code><gender>m</gender><id>328</id><name>Gysin Remo</name><officialDenomination>Gysin Remo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-06-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4704</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K03030601</key><name>Kasachstan</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106020106</key><name>Kapitalflucht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0501020104</key><name>Korruption</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11040205</key><name>Bankeinlage</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11020302</key><name>Finanzhilfe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K100108</key><name>Gute Dienste</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05070104</key><name>Eigentum</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K10010403</key><name>bilaterale Hilfe</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2004-08-25T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-06-18T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2004-08-25T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2391</code><gender>m</gender><id>328</id><name>Gysin Remo</name><officialDenomination>Gysin Remo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>04.1093</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Im Rahmen einer von den Genfer Strafverfolgungsbehörden eröffneten Untersuchung wegen Bestechung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Geldwäscherei übermittelten die schweizerischen den US-amerikanischen Behörden Informationen. Aufgrund dieser Informationen ersuchten die amerikanischen Behörden die Schweiz um Rechtshilfe im Zusammenhang mit einem gegen US-Staatsangehörige geführten Ermittlungsverfahren wegen Korruption und Geldwäscherei. Die amerikanischen Behörden vermuten, dass es sich bei den von US-Bürgern auf Schweizer Bankkonten einbezahlten Summen um Bestechungsgelder handelt, welche von amerikanischen Ölunternehmen im Hinblick auf das Erlangen von Ölförderungsrechten in Kasachstan bezahlt worden sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Bundesamt für Justiz sowie das Untersuchungsrichteramt des Kantons Genf beschlagnahmten in Ausführung eines amerikanischen Rechtshilfeersuchens vom Juni 2000 auf mehreren Bankkonten Geld im Wert von ungefähr 140 Millionen US-Dollar. Zu den Inhabern oder Berechtigten einiger dieser Konten zählen hohe kasachische Verantwortliche.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Vollstreckung eines gegen einen US-Staatsbürger gefällten amerikanischen Einziehungsurteils konnte den amerikanischen Behörden im Rahmen der Rechtshilfe im November 2003 die Summe von 7,8 Millionen US-Dollar überwiesen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Schicksal der übrigen beschlagnahmten Gelder hängt vom Ausgang der noch hängigen Strafverfahren in der Schweiz und den USA ab.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Antworten auf die gestellten Fragen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dem Bundesrat ist es aufgrund des Prinzips der Gewaltenteilung verwehrt, sich in laufende Strafverfahren in der Schweiz und im Ausland einzumischen. Dennoch unterstützt er das von den schweizerischen Behörden im Einvernehmen mit den ausländischen Partnern geplante Vorgehen, welches gerade vermeiden will, dass allfällige an hohe kasachische Verantwortliche bezahlte Bestechungsgelder irgendwelchen betrügerischen Funktionären zugute kommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unter Berücksichtigung des Standes der oben erwähnten Verfahren ist es zudem verfrüht, über die Modalitäten der Rückführung eventueller Bestechungsgelder sowie deren Zweckbestimmung verbindliche Aussagen zu machen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Seit Juni 2000 sind auf verschiedenen Genfer Konten 120 Millionen US-Dollar aus Kasachstan blockiert. Dies im Zusammenhang mit einem US-amerikanischen Rechtshilfeersuchen wegen Bestechung bei der Vergabe der Ölförderrechte in Kasachstan.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im November 2003 ist eine erste Tranche von 7,8 Millionen US-Dollar freigegeben und an die amerikanischen Behörden überwiesen worden. Sowohl die blockierten Gelder wie die erste freigegebene Teilsumme werden dem dringend benötigten wirtschaftlichen und sozialen Aufbau Kasachstans entzogen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die infrage stehenden Gelder sind von US-Multis als Bestandteil der Kaufsumme für die Ölförderrechte Kasachstans ausbezahlt, aber unrechtmässig abgezweigt worden und sollten deshalb ins Ursprungsland zurückgeführt werden. Eine solche Rückführung müsste allerdings sicherstellen, dass vom Korruptionsverdacht betroffene Kreise davon nicht profitieren. Dies könnte z. B. durch einen unabhängigen Fonds mit Schweizer Beteiligung geschehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Bestechungsgelder grundsätzlich nach Kasachstan zurückgeführt werden sollten? Welche Möglichkeiten sieht er, diesen Prozess zu beschleunigen und gleichzeitig zu garantieren, dass die Gelder in Kasachstan nicht korruptionsverdächtigen Kreisen zukommen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Kasachstan</value></text></texts><title>Kasachstan</title></affair>