{"id":20041104,"updated":"2025-06-24T23:09:54Z","additionalIndexing":"09;421;10;Informationspolitik;Bericht;Zuständigkeit für Asylgesuch;öffentliche Ordnung;Grenzkontrolle;Beziehung Legislative-Exekutive;Personenkontrolle an der Grenze;Auskunftspflicht","affairType":{"abbreviation":"DA","id":19,"name":"Dringliche Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2495,"gender":"m","id":471,"name":"Gutzwiller Felix","officialDenomination":"Gutzwiller"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-09-27T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4705"},"descriptors":[{"key":"L06K070104040202","name":"Personenkontrolle an der Grenze","type":1},{"key":"L06K010801020103","name":"Zuständigkeit für Asylgesuch","type":1},{"key":"L05K0701040402","name":"Grenzkontrolle","type":1},{"key":"L03K040303","name":"öffentliche Ordnung","type":1},{"key":"L03K020206","name":"Bericht","type":1},{"key":"L04K08030201","name":"Beziehung Legislative-Exekutive","type":2},{"key":"L05K1201020101","name":"Auskunftspflicht","type":2},{"key":"L03K120102","name":"Informationspolitik","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-10-27T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1096236000000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1098828000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2495,"gender":"m","id":471,"name":"Gutzwiller Felix","officialDenomination":"Gutzwiller"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"04.1104","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Im November 1999 setzten das EJPD und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) die Projektorganisation Usis (Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz) ein. Ein Teilauftrag von Usis war die Frage der künftigen Ausgestaltung des Sicherheitssystems der Schweiz im Falle einer Assoziierung an Schengen\/Dublin.<\/p><p>Gemäss den Beschlüssen der KKJPD vom 20. Februar 2004 und des Bundesrates vom 24. März 2004 waren die im Bericht Usis IV vom 30. November 2003 beim Kernproblem Grenze dargelegten Planungsvarianten Kombi und Kantone für den Fall einer Assoziierung an Schengen\/Dublin zu vertiefen. Das EJPD wurde beauftragt, die Umsetzungsmöglichkeiten der Planungsvarianten sowie deren juristische, organisatorische, finanzielle, personelle und einsatzbezogene Folgen darzulegen. Der Vertiefungsbericht wurde am 15. Juni 2004 dem Vorsteher EJPD und dem Präsidenten der KKJPD vorgelegt. Bund und Kantone sind sich einig, dass an der bewährten Aufgabenteilung zwischen dem Grenzwachtkorps und der kantonalen Polizei auch aufgrund einer Schengen\/Dublin-Assoziierung nichts geändert werden muss. Das Grenzwachtkorps wird bei der Ausübung seiner originären Kontrollaufgaben auf der Basis des Zollgesetzes und weiterer Bundesgesetze weiterhin auch jene polizeilichen Aufgaben wahrnehmen, welche ihm durch den jeweiligen Standortkanton vertraglich delegiert wurden. Diese Arbeit auf operativer Ebene ist eng mit der zuständigen Kantonspolizei koordiniert. Die Einzelheiten werden in der Botschaft zu den \"Bilateralen II\", die den zuständigen parlamentarischen Kommissionen bereits übermittelt wurde, dargelegt.<\/p><p>1. Die Vertiefung hat gegenüber Usis IV vom 30. November 2003 keine grundlegend neuen Elemente hervorgebracht und die damaligen Ergebnisse bestätigt. In der Planungsvariante Kombi können die Kantone wie bereits heute mittels individuell ausgehandelter Vereinbarungen dem Grenzwachtkorps bestimmte Aufgaben im Bereich der nationalen Ersatzmassnahmen übertragen. Die Planungsvariante Kombi ermöglicht ein kostenneutrales Sicherheitssystem mit Schengen\/Dublin, das sich flexibel ins bestehende Sicherheitssystem einfügt, der kantonalen Polizeihoheit Rechnung trägt und keine Gesetzesanpassungen nötig macht.<\/p><p>Bei der Planungsvariante Kantone führt die Polizei alle sicherheitsrelevanten Aufgaben an der Grenze und im Landesinnern durch und erfüllt sowohl die originären Polizeiaufgaben als auch diejenigen Aufgaben, die in diesem Bereich mit Schengen\/Dublin zusätzlich anfallen (nationale Ersatzmassnahmen, verstärkte Polizeizusammenarbeit, Kontrollen an den Aussengrenzen - internationale Flughäfen - und die temporäre Wiedereinführung der Personenkontrollen an der Landesgrenze). Das Grenzwachtkorps würde die Sicherheitsaufträge, welche es heute in einem Prozess zusammen mit den landesweiten Zollaufgaben und den verkehrs-, asyl- und ausländerrechtlichen Aufgaben wahrnehmen kann, aufgeben. Für die Planungsvariante Kantone lassen sich die Auswirkungen nicht genau einschätzen. Fest steht, dass die Umsetzung dieser Variante zu Synergieverlusten führen würde und einen Mehrbedarf an Personal und Infrastruktur zur Folge hätte.<\/p><p>2.\/3. Der Vertiefungsbericht wurde am 15. Juni 2004 den Projektverantwortlichen (Bundesrat Blocher und Regierungsrat Schild) vorgelegt und steht inzwischen allen Mitgliedern der KKJPD zur Verfügung. Der Gesamtbundesrat verfügt seit dem 3. August 2004 über den Vertiefungsbericht und hat am 18. August 2004 offiziell davon Kenntnis genommen.<\/p><p>Im Juli\/August 2004 erarbeitete die KKJPD zuhanden der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) ihre Stellungnahme zu den Abkommen Schengen\/Dublin im Vernehmlassungsverfahren zu den \"Bilateralen II\" zur Einarbeitung in die offizielle Stellungnahme der KdK an den Bundesrat. Die KKJPD legte ihrer Stellungnahme vom 16. August 2004 den Bericht Usis IV vom 30. November 2003 und den Vertiefungsbericht vom 15. Juni 2004 zugrunde. Sie hält fest, dass die explizite Deklaration ihres Modells eines Sicherheitssystems mit Schengen\/Dublin unter der Bezeichnung Kombi bzw. Kantone obsolet sei; das operative Gerüst des Sicherheitssystems entspreche der Variante Kombi, die staatsrechtliche Konstruktion der Variante Kantone.<\/p><p>Seitdem haben Gespräche zwischen der Oberzolldirektion, der KKJPD und dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) zur Auslegung der Stellungnahme der KKJPD vom 16. August 2004 stattgefunden. In ihrem Brief an den Vorsteher EJPD vom 6. Oktober 2004 legt die KKJPD fest, was sie unter dem Begriff \"Führung des Grenzwachtkorps durch den jeweiligen Grenzkanton\" versteht. Die KKJPD, der Zoll und Fedpol sind sich einig, \"dass unter dieser Formulierung eine übergeordnete Führung zu verstehen und dass deren Ausgestaltung gegebenenfalls in einer Vereinbarung zwischen einem jeden Grenzkanton und dem Grenzwachtkorps zu umschreiben sei. Die Umschreibung müsste insbesondere die Festlegung des Raumes, in dem das Grenzwachtkorps polizeiliche Aufgaben wahrnehmen könnte, sowie den Umfang dieser Aufgaben und die Grundsätze der Führung durch den zuständigen Kanton in diesem Bereich, d. h. den Führungsrhythmus und die Führungsmodalitäten (wie Absprachen und Rapporte), umfassen. Diese Vorstellungen .... tragen dem Grundsatz der Polizeihoheit der Kantone Rechnung und stehen im Übrigen in Übereinstimmung mit der bereits heute geübten Praxis.\"<\/p><p>Der Bundesrat ist somit in der Lage, im Oktober 2004 gestützt auf den Vertiefungsbericht vom 15. Juni 2004 über das weitere Vorgehen zu entscheiden und die KKJPD anlässlich ihrer Herbstversammlung vom 11.\/12. November 2004 über seinen Beschluss zu informieren.<\/p><p>Damit die zuständigen parlamentarischen Kommissionen für ihre Beratungen zu den Abkommen Schengen\/Dublin über umfassende Informationen zum dazugehörigen schweizerischen Sicherheitssystem mit Schengen\/Dublin verfügen können, ist der Bundesrat bereit, vor der formellen Information der KKJPD über die Beschlüsse des Bundesrates den Kommissionen den Bericht Usis IV vom 30. November 2003, den Vertiefungsbericht vom 15. Juni 2004 und die Stellungnahme der KKJPD sowie deren Auslegung zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen wird auf die Botschaft zu den \"Bilateralen II\", insbesondere Kapitel 264.36 (nationale polizeiliche Ersatzmassnahmen zur Verbesserung der inneren Sicherheit) und Kapitel 268.32 (nationale Ersatzmassnahmen), verwiesen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In der Stellungnahme zur Motion der FDP-Fraktion vom 3. Juni 2004 (04.3275, Teilnahme an Schengen\/Dublin. Sicherheitskonzept) hat der Bundesrat auf einen Vertiefungsbericht hingewiesen, welcher die in der Motion geforderten Bereiche abdeckt. Dieser Bericht ist gemäss Antwort des Bundesrates vom 25. August 2004 seit dem 15. Juni 2004 sowohl dem Präsidenten der KKJPD wie auch dem Vorsteher des EJPD zugänglich.<\/p><p>Der Bundesrat wird daher eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:<\/p><p>1. Was sind die hauptsächlichen Schlussfolgerungen aus diesem Vertiefungsbericht?<\/p><p>2. Gedenkt er, diesen bereits vorliegenden Bericht vor den Beratungen im Parlament den Parlamentariern zugänglich zu machen oder diesen in die Beratungen der Kommissionen zum Abkommen Schengen\/Dublin einzubringen?<\/p><p>3. Falls der Bericht erst nach Abschluss der Beratungen veröffentlicht wird: Worin liegt die Begründung für dieses Vorgehen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sicherheitskonzept. Veröffentlichung vor den Beratungen im Parlament"}],"title":"Sicherheitskonzept. Veröffentlichung vor den Beratungen im Parlament"}