﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20041112</id><updated>2025-06-24T22:51:41Z</updated><additionalIndexing>34;öffentlich-rechtliche Einrichtung;Leistungsauftrag;Qualitätssicherung;Radio- und Fernsehgebühren;audiovisuelles Programm;SRG</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2296</code><gender>m</gender><id>97</id><name>Gross Andreas</name><officialDenomination>Gross Andreas</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-09-30T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4705</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1202050108</key><name>SRG</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030311</key><name>öffentlich-rechtliche Einrichtung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010105</key><name>Leistungsauftrag</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202030103</key><name>audiovisuelles Programm</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070305020401</key><name>Qualitätssicherung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202040105</key><name>Radio- und Fernsehgebühren</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2004-11-24T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-09-30T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2004-11-24T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2296</code><gender>m</gender><id>97</id><name>Gross Andreas</name><officialDenomination>Gross Andreas</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>04.1112</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die SRG hat mit ihren Programmen einen Service public zu erbringen, der in Gesetz und Konzession präzisiert ist. Sie hat die schweizerische Wirklichkeit mit all ihren Ausprägungen darzustellen, zur Meinungsbildung, zur kulturellen Entfaltung und zur Bildung beizutragen sowie zu unterhalten. Die SRG erfüllt diesen Auftrag mit einem differenzierten Angebot von sieben TV- und sechzehn Radioprogrammen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Leistungserfüllung sind Zielkonflikte systemimmanent und nicht zu umgehen: Das Angebot der SRG hat sich einerseits an ein breites Publikum zu richten und andererseits in den Sendungen minoritäre Interessen zu berücksichtigen und darzustellen, welche nur ein kleines Publikumssegment ansprechen. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zum neuen Radio- und Fernsehgesetz (S. 1602ff.) dargelegt, dass für ihn massenattraktive Sendungen keineswegs in Widerspruch zum Service-public-Gedanken der SRG stehen müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die SRG-Programme können die angestrebten Ziele nur erreichen, wenn sie beim Publikum auf Resonanz stossen und im Wettbewerb mit den ausländischen Angeboten bestehen können. Vor diesem Hintergrund ist die SRG bei der Erfüllung des Leistungsauftrages auf hohe Aufmerksamkeit und an eine enge Bindung des Publikums an das Programm angewiesen. In diesem Sinne können massenattraktive Beiträge auch Nischensendungen im gleichen Programm zu gesteigerter Resonanz verhelfen, die sie sonst nicht erzielen könnten. Jedenfalls ist eine Beschränkung des Service public auf einen Kernbereich (z. B. Kultur, Information) nicht geeignet, die Verankerung des SRG-Angebotes beim Publikum zu steigern und die Akzeptanz zu sichern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat erwartet aber von der SRG, dass sie in allen Programmbereichen Qualitätsstandards setzt und eine publizistische Grundhaltung vertritt, die hohen Ansprüchen zu genügen vermag. Nicht vereinbar mit diesen Forderungen wäre etwa eine Tendenz, sich in Informationssendungen nicht durch journalistische Sorgfalt und Auswahlkriterien der Relevanz für Gesellschaft und Demokratie, sondern in erster Linie durch Gesichtspunkte der Unterhaltung und des quotenbringenden Spektakels leiten zu lassen. Problematisch wären ferner Sendungen, welche Menschen zum blossen Objekt voyeuristischer Neigungen machen und den Grundsatz nicht respektieren würden, dass jedem Individuum ein Anspruch auf gesellschaftliche Achtung und Anerkennung zukommt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im deutschschweizerischen Radio und Fernsehen sind in den letzten zwei Jahren alarmierende Veränderungen in Richtung Angleichung an die Programmkonzeption und Programmgestaltung privater Veranstalter (Quotenfixierung) festzustellen, welche die besonderen Verpflichtungen der öffentlich-rechtlichen Medien negieren. Wie weit dürfen das öffentlich-rechtlich fundierte und damit auch bestimmten gesellschaftlichen Interessen verpflichtete Radio und Fernsehen gehen, ohne die Legitimation zu verlieren, weiterhin die Gebühren zu bekommen, die jeder Hörer und jede Zuschauerin berappen muss?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Wie weit darf die SRG gehen?</value></text></texts><title>Wie weit darf die SRG gehen?</title></affair>