{"id":20041118,"updated":"2025-06-24T23:21:14Z","additionalIndexing":"2811;Controlling;Kanton;Monitoring;Vollzug von Beschlüssen;Asylverfahren;Gleichheit vor dem Gesetz;Statistik","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2267,"gender":"f","id":107,"name":"Heberlein Trix","officialDenomination":"Heberlein"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2004-10-04T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4705"},"descriptors":[{"key":"L05K0108010201","name":"Asylverfahren","type":1},{"key":"L06K080701020108","name":"Kanton","type":1},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":1},{"key":"L03K020218","name":"Statistik","type":1},{"key":"L05K0703050102","name":"Controlling","type":1},{"key":"L04K05020304","name":"Gleichheit vor dem Gesetz","type":2},{"key":"L05K0802030209","name":"Monitoring","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-11-24T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1096840800000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1101250800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2267,"gender":"f","id":107,"name":"Heberlein Trix","officialDenomination":"Heberlein"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"04.1118","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die erstmalige Veröffentlichung des Verfahrens- und Vollzugscontrolling im Asylbereich (VVC) mit den Zahlen 2004 ist im Rahmen der jährlichen Asylmedienkonferenz, erstes Quartal 2005, vorgesehen.<\/p><p>2. Mit Brief vom 15. Dezember 2003 ersuchte die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren den Bundesrat, auf die Veröffentlichung von Statistiken über den Vollzug in den einzelnen Kantonen zu verzichten. Damit wollen die Kantone Fehlinterpretationen und Missverständnisse vermeiden, welche sich aus der Komplexität der Materie sowie der Auswertungen ergeben könnten. Der Bundesrat hat am 30. Juni 2004 dem Vorschlag des EJPD zugestimmt, die wichtigsten Zahlen des Verfahrens- und Vollzugscontrollings in Form eines Presserohstoffs ohne Kantonsvergleiche zu veröffentlichen.<\/p><p>Der Entwurf eines Presserohstoffs ohne kantonale Vergleiche enthält die wichtigsten Informationen aus dem letzten VVC-Bericht, eine kurze Erläuterung zum VVC als Controllinginstrument sowie einen Anhang mit ausgewählten Tabellen und Grafiken. Mit Rücksicht auf die Kantone werden im Anhang ausschliesslich Aussagen zu einzelnen Herkunftsnationen gemacht.<\/p><p>3. Aus den heutigen Auswertungen ist ersichtlich, ob ein Kanton die Vollzugspflicht wahrnimmt. Für Angaben über die Vollzugspraxis der einzelnen Kantone wären zusätzliche Datenerhebungen notwendig. Dies wäre einerseits ein Eingriff in die Kantonshoheit und andererseits ausserordentlich aufwendig, da die Tätigkeit von 26 verschiedenen Migrationsämtern analysiert würde und diese mit zusätzlichem Erfassungsaufwand belastet würden. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis rechtfertigt dies nicht.<\/p><p>4. Die von Auper 2 erfassten und für das VVC aufbereiteten Daten sind für die angestrebten Controllingzwecke grundsätzlich ausreichend. Die Erhebung, Koordination, Auswertung, Interpretation und Sicherstellung von Validität und Vergleichbarkeit zusätzlichen statistischen Materials der Kantone wäre ausserordentlich aufwendig und stünde in keinem Verhältnis zum zusätzlich erzeugten Nutzen.<\/p><p>5. Die Vollzugszahlen werden heute bereits nach Nationen ausgewertet und Entwicklungen in diesem Bereich werden laufend analysiert, die entsprechenden Kenntnisse fliessen in die Vollzugsunterstützung durch das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) ein.<\/p><p>6. Nicht alle umliegenden europäischen Staaten kennen eine systematische Auswertung der Vollzugszahlen. Dies verunmöglicht einen direkten Vergleich mit den schweizerischen Auswertungen. Das verfügbare Zahlenmaterial lässt heute lediglich Rückschlüsse auf gewisse Entwicklungen und Tendenzen zu. Intergovernmental Consultations on Asylum beabsichtigt die Koordination und Vereinheitlichung der Auswertungen voranzutreiben. Diese wird aber von der Bereitschaft der einzelnen Länder abhängen.<\/p><p>Das BFF hat Anfang 2002, im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N), das International Center for Migration Policy Development in Wien mit der Durchführung einer Vergleichsstudie von elf europäischen Ländern beauftragt. Diese hatte zum Ziel, die gegenwärtige Rückkehrpolitiken und -praktiken für Personen aus dem Asylbereich zu analysieren und zu vergleichen. Die Studie wurde Anfang 2003 sowohl der Öffentlichkeit vorgestellt als auch in der GPK-N (Subkommission EJPD\/Gerichte) und der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates besprochen. Sie zeigt, dass das Rückkehrsystem stark von der Art und Weise der Durchführung des Asylverfahrens abhängig ist. Im Bereich der Förderung der freiwilligen Rückkehr nimmt die Schweiz im europäischen Vergleich eine herausragende Stellung ein, beim Wegweisungsvollzug befindet sich die Schweiz im Durchschnitt und besitzt Optimierungsbedarf. Die Studie ist unter http:\/\/www.asyl.admin.ch\/deutsch\/news2d.htm verfügbar. Die Durchführung einer neuen ähnlichen Studie ist derzeit nicht geplant.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In der Antwort auf meine Einfache Anfrage vom 21. März 2003 (03.1031, Vollzugsproblematik) hat sich der Bundesrat bereit erklärt, die Statistik über den Vollzug im Asylbereich zukünftig in geeigneter Form der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Mit den Diskussionen um Rückschaffungen im Kanton Waadt und im Zusammenhang mit dem Ausschluss der Asylsuchenden aus der Sozialhilfe nach Nichteintretensentscheiden gewinnt die Vollzugsproblematik noch stärker an Bedeutung. Nicht zuletzt wäre es für die innerstaatliche Analyse von grossem Vorteil, auch internationale Vergleichszahlen zu besitzen.<\/p><p>Der Bundesrat wird daher eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:<\/p><p>1. Wann werden diese Statistiken der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?<\/p><p>2. Wie ist die Haltung der Kantone gegenüber der Veröffentlichung der Vollzugszahlen und wie begründen sie diese Haltung?<\/p><p>3. Gedenkt er, das Projekt Verfahrens- und Vollzugscontrolling im Asylbereich (VVC) inhaltlich auszudehnen, sodass die Resultate nicht nur die Erfüllung des Vollzugsauftrages erfassen, sondern auch auf die Vollzugspraxis der einzelnen Kantone eingehen?<\/p><p>4. Wäre es nicht sinnvoll, dass die Daten, welche von den kantonalen Behörden über das VVC hinaus erhoben werden, nach einheitlichen Kriterien dargestellt werden, damit diese unter den Kantonen vergleichbar sind?<\/p><p>5. Wäre es nicht sinnvoll, bei den Auswertungen auch auf die Herkunftsländer einzugehen, um damit die Problemländer beim Vollzug besser benennen zu können?<\/p><p>6. Werden in den umliegenden Staaten systematische Auswertungen durchgeführt und bestehen dort Daten und Auswertungen, welche die Schweiz zum Vergleich beiziehen kann?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Veröffentlichung und Vereinheitlichung der Vollzugsstatistik"}],"title":"Veröffentlichung und Vereinheitlichung der Vollzugsstatistik"}