{"id":20041122,"updated":"2025-06-24T23:24:24Z","additionalIndexing":"04;421;Informationspolitik;Informationsmonopol;Generalsekretariat VBS;VBS;parlamentarische Kontrolle","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2367,"gender":"m","id":301,"name":"Banga Boris","officialDenomination":"Banga"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-10-06T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4705"},"descriptors":[{"key":"L03K120102","name":"Informationspolitik","type":1},{"key":"L03K080403","name":"VBS","type":1},{"key":"L04K08040303","name":"Generalsekretariat VBS","type":1},{"key":"L05K1202040301","name":"Informationsmonopol","type":1},{"key":"L04K08030207","name":"parlamentarische Kontrolle","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-11-24T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1097013600000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1101250800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2367,"gender":"m","id":301,"name":"Banga Boris","officialDenomination":"Banga"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"04.1122","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Dem VBS geht es nicht darum, die Parlamentarierinnen und Parlamentarier bei ihren Aktivitäten zu behindern. Ziel ist, mittels Informationsführung sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit und das Parlament mit aktuellen und konsolidierten Informationen bedient werden.<\/p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:<\/p><p>1. Die \"unliebsamen Vorkommnisse\", von denen das VBS und die Armeeführung im Jahr 2003 betroffen waren, bezogen sich auf einen Schulkommandanten, der anlässlich eines Besuchstages einem Parlamentarier Auskunft über Zahlen zu den während den ersten drei RS-Wochen entlassenen Rekruten gab. Diese Zahlen erwiesen sich als falsch bzw. veraltet. Dem Parlamentarier, der darauf im VBS vorstellig wurde, musste mitgeteilt werden, dass seine Unterlagen nicht mehr aktuell waren und sich sein Vorstoss damit erübrigte. Bei Einhaltung der vorgesehenen Informationskanäle hätte der betroffene Parlamentarier rascher und mit weniger Aufwand eine kompetente Antwort erhalten.<\/p><p>2. Nach dem Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) gewährleistet der Bundesrat die Information der Bundesversammlung, der Kantone und der Öffentlichkeit (Art. 10 RVOG). Die Departemente und die Bundeskanzlei tragen die Verantwortung für die interne und externe Information und Kommunikation über ihre Geschäfte (Art. 23 Abs. 2 RVOV). Artikel 7 des Parlamentsgesetzes regelt die Informationsrechte der Ratsmitglieder. Über Gesuche von Ratsmitgliedern um Information entscheidet das zuständige Departement (Art. 5a RVOV).<\/p><p>3. Von einem \"uneingeschränkten Informationsmonopol beim Generalsekretariat\" kann nicht die Rede sein. Auch die unterstellten Bereiche des VBS verfügen über eigene Kommunikationsinstrumente und setzen diese gezielt ein.<\/p><p>In der Phase der Umsetzung der neuen Armee ist es von allgemeinem Interesse, die diesbezügliche Kommunikation aktiv zu führen. Die verschiedenen Aspekte aus der Sicht des Departementes sollen integral einfliessen und berücksichtigt werden. Deswegen ist die Koordination der Kommunikation auf der Stufe des Departementsvorstehers sinnvoll. Ein solches Vorgehen kann zudem der Departementsführung allfällige Fehlerquellen aufzeigen.<\/p><p>4. Die Kader und Mitarbeitenden des Departementes sind sich bewusst, dass im Umgang mit Zahlen und Fakten zur neuen Armee besonders umsichtig vorgegangen werden muss. Deswegen ist davon auszugehen, dass sie auch Verständnis dafür aufbringen, dass Angaben abgestimmt und nach Konsultation aller beteiligten Stellen zu erfolgen haben. Der Aufwand dafür dürfte nicht grösser sein als für ein allfälliges Aufarbeiten nach Entdeckung von nicht abgestimmten, fehlerhaften Angaben.<\/p><p>5. Es liegt im Interesse sowohl des Parlamentes als auch des Departementes, dass fehlerhafte, unvollständige oder widersprüchliche Informationen departementsintern durch qualitätssichernde Instrumente aufgedeckt werden können, bevor sie kommuniziert werden. Dieses Vorgehen schmälert den Aufsichtsbereich des Parlamentes in keiner Art und Weise.<\/p><p>6. Das VBS ist ein Mehrthemendepartement. Für Fragen, die bereichsübergreifender Natur sind oder eine eindeutige politische Dimension beinhalten, ist es Sache des Departementsvorstehers oder - in seinem Auftrage - des Generalsekretärs, diese nach aussen zu vertreten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Mit Schreiben vom 13. Oktober 2003 gab Korpskommandant Keckeis seinen Direktunterstellten folgende Regelung - zum Vollzug bis auf die unterste Kaderstufe - bekannt: \"Von der Öffentlichkeit nachgefragte Unterlagen werden auf dem Dienstweg über das Generalsekretariat VBS nachgereicht.\" Zur Begründung wird angeführt, dass widersprüchliche Informationen Parlamentarier und Parlamentarierinnen sowie Bürger und Bürgerinnen verunsichern und ein unprofessionelles Bild auf das VBS werfen würden. Als Beispiel wird genannt: \"In einer RS fragt Nationalrat XY den Schulkommandanten nach den aktuellsten Zahlen der während der ersten drei RS-Wochen entlassenen Rekruten. Der Schulkommandant nimmt das Anliegen entgegen und informiert Nationalrat XY, dass dieser die gewünschten Zahlen in einigen Tagen über das GS VBS erhalten werde.\"<\/p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Welche \"unliebsamen Vorkommnisse\" führten zu dieser Regelung?<\/p><p>2. Wo finden sich die gesetzlichen Grundlagen für eine solch umfassende Weisung?<\/p><p>3. Ist ein derart uneingeschränktes Informationsmonopol beim Generalsekretariat VBS - auch in Anbetracht einer modernen Führungskultur - sachgerecht und vernünftig?<\/p><p>4. Werden damit - nebst zunehmender Bürokratie - die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kaders nicht verunsichert?<\/p><p>5. Werden damit nicht die parlamentarischen Rechte - insbesondere auch im Aufsichtsbereich - unzulässig gekürzt?<\/p><p>6. Wird damit nicht auch das Generalsekretariat über den Chef der Armee gestellt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Informationspolitik des VBS"}],"title":"Informationspolitik des VBS"}