{"id":20041125,"updated":"2025-06-24T23:04:18Z","additionalIndexing":"52;Wallis;UNESCO;Naturschutzgebiet;Schutzgebiet;Bundesinventar;Alpen;Gletscher;Bern (Kanton);Landschaftsschutz;Gesetzesevaluation","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-10-07T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4705"},"descriptors":[{"key":"L05K0601041202","name":"Naturschutzgebiet","type":1},{"key":"L04K06010409","name":"Landschaftsschutz","type":1},{"key":"L04K06010412","name":"Schutzgebiet","type":1},{"key":"L05K0202070201","name":"Bundesinventar","type":1},{"key":"L06K060301020101","name":"Gletscher","type":1},{"key":"L04K08070301","name":"Gesetzesevaluation","type":2},{"key":"L04K15040304","name":"UNESCO","type":2},{"key":"L05K0603010201","name":"Alpen","type":2},{"key":"L05K0301010121","name":"Wallis","type":2},{"key":"L05K0301010104","name":"Bern (Kanton)","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-12-03T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1097100000000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1102028400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"04.1125","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat erachtet den rechtlichen Rahmen für den Schutz des Unesco-Welterbes Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn aus den folgenden Gründen als genügend:<\/p><p>Das gesamte Gebiet figuriert seit 1983 als Teil des Objektes \"1507\/1706 Berner Hochalpen und Aletsch-Bietschhorn-Gebiet\" im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN; SR 451.11). Entsprechend wird es in den internationalen Listen schon seit längerer Zeit korrekterweise unter der Kategorie V \"Geschützte Landschaften\" der Union mondiale pour la nature (UICN) geführt. Im Rahmen der Untersuchungen zur Wirkungskontrolle des BLN im Auftrag der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle (PVK) wurde das Objekt \"1507\/1706 Berner Hochalpen und Aletsch-Bietschhorn-Gebiet\" nicht behandelt. Die Resultate der erwähnten Untersuchungen gelten für dieses Objekt nicht in gleichem Masse. Die Schwächen, aber auch die Stärken des BLN sind seit längerem bekannt. Eine Stärke liegt in Bereichen, die mit Bundesaufgaben, wie der Erteilung von Konzessionen oder Bauten ausserhalb von Bauzonen, zusammenhängen. Potenzielle Eingriffe in das Welterbe wären dieser Kategorie zuzuordnen. Früher geplante Eingriffe sind aufgegeben worden, und aktuell sind keine bekannt. Das Bewusstsein der Bevölkerung, dass es sich hier um ein besonderes, schützenswertes Gebiet handelt, hat sich mit der Erklärung des Gebietes zum Welterbe verstärkt.<\/p><p>Grosse Teile des Gebietes sind zudem eidgenössische oder kantonale Jagdbanngebiete, Auengebiete bzw. Moore von nationaler Bedeutung oder kantonale Naturschutzgebiete. Mehrere Täler auf der Lötschbergsüdseite wurden gemäss der Verordnung über die Abgeltung der Einbussen bei der Wasserkraftnutzung (VAEW; SR 721.821) vertraglich geschützt und sind in den kommunalen Zonenplänen als Landschaftsschutzgebiete ausgeschieden worden.<\/p><p>Der rechtliche Schutz des Gebietes wurde im Rahmen der Nomination abgeklärt und als ausreichend eingestuft. Er muss im Rahmen des Managementplanes nicht nochmals abgeklärt werden, zumal keine wesentlichen neuen Fakten hinzugekommen sind. Im Übrigen wurde inzwischen eine zweckmässige und einfache Organisationsstruktur für die Verwaltung des Gebietes sowie für die Ausarbeitung eines Managementplanes mit konkreten Zielen und Massnahmen aufgebaut, finanziert von den betroffenen Gemeinden, den beiden Kantonen Bern und Wallis sowie dem Bund (Management: Seco; Managementplan: Buwal).<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Beurteilt der Bundesrat aufgrund der Analyse der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates den Schutz des Weltnaturerbes Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn durch das BLN-Inventar als genügend? Wenn ja, warum?<\/p><p>Wenn nein: Welche Massnahmen strebt der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen Wallis und Bern an, um den Schutz dieser einmaligen Naturlandschaft zu verbessern?<\/p><p>Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat im Jahre 2003 die Erfolgsbilanz des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) untersucht. Die Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle (PVK) zieht am 3. September 2003 \"eine kritische Erfolgsbilanz des BLN. Sie beurteilt das übergeordnete Ziel des BLN gemäss Artikel 6 NHG als nicht erreicht. Die PVK stellt einen Widerspruch zwischen den hochgesteckten Schutzzielen des BLN-lnventars und dem schwachen Instrumentarium zur Umsetzung dieser Ziele fest.\" (Zitat; Wirkung des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung, BLN. Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates auf der Grundlage einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle vom 3. September 2003.)<\/p><p>Im Dezember 2001 hat die Unesco das Gebiet Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn als Weltnaturerbe anerkannt. Auf nationaler Ebene besteht der Schutz des Gebietes aus dem BLN-Objekt 1507\/1706 Berner Hochalpen und Aletsch-Bietschhorn-Gebiet. Für wesentliche Teile des Weltnaturerbes ist der Eintrag als BLN-Objekt der einzige rechtliche Schutzstatus. Eine bessere rechtliche Absicherung ist nicht vorgesehen. In einem Brief an die Fachstellen Naturschutz der Kantone Bern und Wallis und an die Gemeinden des geplanten Welterbegebietes hält das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft am 21. August 1997 fest: \"Durch die Aufnahme in die Liste des Welterbes verstärkt sich der Schutzstatus, der bereits vorhanden ist, nicht. Es werden keine neuen Bestimmungen eingeführt werden.\" Entsprechend ist im Pflichtenheft für den Managementplan des Weltnaturerbes (Vernehmlassungsentwurf vom 12. November 2001) keine Abklärung des Schutzstatus vorgesehen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schutz des Unesco-Weltnaturerbes Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn"}],"title":"Schutz des Unesco-Weltnaturerbes Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn"}