{"id":20041131,"updated":"2025-06-24T21:10:44Z","additionalIndexing":"09;15;Kostenanalyse;ausländisches Unternehmen;öffentliche Auftragsvergabe;Dienstleistungsunternehmen;Durchführung eines Projektes;Logistikbasis der Armee","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2367,"gender":"m","id":301,"name":"Banga Boris","officialDenomination":"Banga"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-10-07T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4705"},"descriptors":[{"key":"L05K0804030205","name":"Logistikbasis der Armee","type":1},{"key":"L05K0703060201","name":"Dienstleistungsunternehmen","type":1},{"key":"L05K0703060101","name":"ausländisches Unternehmen","type":1},{"key":"L06K070305010102","name":"Durchführung eines Projektes","type":1},{"key":"L05K0701030506","name":"öffentliche Auftragsvergabe","type":1},{"key":"L05K0703020205","name":"Kostenanalyse","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-11-24T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1097100000000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1101250800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2367,"gender":"m","id":301,"name":"Banga Boris","officialDenomination":"Banga"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"04.1131","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des Beschaffungswesens wurde Ende 2000 durch den Projektleiter VBS XXI eine öffentliche Ausschreibung der Projektarbeiten rund um die \"Armee XXI\" und das VBS XXI vorgenommen. Aus mehreren Anbietern erhielt die besagte Münchner Firma bzw. deren schweizerische Niederlassung in St. Gallen den Zuschlag zur Unterstützung der Projektorganisation Logistik XXI.<\/p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:<\/p><p>1. Die überwiegende Planungs- und Umsetzungsarbeit wird durch Mitarbeitende aus dem VBS geleistet. Aufgrund des enormen Spardrucks hat der betriebswirtschaftliche Stellenwert im VBS erheblich an Bedeutung gewonnen. Um den Umbau der Logistikbasis der Armee möglichst effizient zu gestalten und dabei das ganze Sparpotenzial unvoreingenommen ausschöpfen zu können, ist der Miteinbezug von Beraterinnen und Beratern ausserhalb der Bundesverwaltung nötig.<\/p><p>2. Grundsätzlich gibt es in der Schweiz viele Unternehmen, welche Logistikberatung anbieten. Die Mehrheit dieser Unternehmen decken jedoch nur Teilbereiche ab. Keine der schweizerischen Beratungsunternehmen verfügte zum Zeitpunkt der Auswahl über den Nachweis von umfassendem, militärischem Logistikwissen und entsprechenden Erfahrungen.<\/p><p>3. Gemäss den gültigen Klassifizierungsvorschriften sind sowohl die Beratungsunternehmen als Ganzes als auch die im Projekt beschäftigten Personen einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Diese Sicherheitserklärungen liegen vor. Klassifizierte Daten wurden den externen Mitarbeitenden zu keiner Zeit abgegeben, weil dies zur Erreichung der Projektziele und zur Beantwortung spezifischer Fragestellungen nicht notwendig war. Die externen Beraterinnen und Berater arbeiten grundsätzlich in den Räumen der Logistikbasis der Armee und benutzen eigens zu diesem Zweck bereitgestellte Infrastruktur. Die Lage von militärischen Objekten im engeren Sinn, beispielsweise unterirdische Logistikanlagen, ist ihnen nicht bekannt gegeben worden. Die Lage von Zeughäusern, Nebenlagern und Armeemotorfahrzeugparks ist den Beraterinnen und Beratern bekannt. Ausserdem ist es dem Beratungsunternehmen und dessen Mitarbeitenden gemäss Dienstleistungsvertrag verboten, Studien- und Untersuchungsresultate weiterzugeben oder anderweitig zu verwenden. Sämtliche Erzeugnisse aus der Beratungsleistung sind im Eigentum des Bundes.<\/p><p>4. Um 14 Entwicklungs- und Teilprojekte mit zeitweise mehr als 150 Projektmitarbeitenden über ein Jahr zu begleiten und gleichzeitig das Projektmanagement und die Entscheidinstanzen wirkungsvoll zu unterstützen, wurden im Durchschnitt während drei Tagen pro Woche drei Beraterinnen und Berater zu einem für solche Tätigkeiten verwaltungsüblichen Tagessatz eingesetzt. Die bereits erstellten Studien und Untersuchungen bilden die unabdingbare Voraussetzung zur Detailausgestaltung der Ablauf- und Aufbauorganisation der Logistik der Armee. Ohne diese Vorarbeiten wären die Beratungsaufwendungen nach dem Jahre 2000 bedeutend höher gewesen. Angesichts der erbrachten Leistungen und des aus der Reform resultierenden Einsparpotenzials von jährlich wiederkehrenden 200 Millionen Franken ab 2011 darf der jährliche Aufwand seit 2001 von 1 Million Franken als gerechtfertigte Investition betrachtet werden. Gemäss der öffentlichen Ausschreibung umfasst der Beratungsauftrag an die Münchner Firma einen Zeitraum ab 2001 bis längstens 2006. Die entsprechenden Dienstleistungsverträge werden nach Massgabe der verfügbaren Kredite jährlich neu verhandelt und abgeschlossen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 1. April 2004 beauftragte die Untergruppe Logistik des Generalstabes eine Münchner Firma mit einem Dienstleistungsvertrag betreffend Beraterunterstützung zur Detailkonzeption und Umsetzung der Logistikbasis der Armee (LBA). Zweck der Beraterunterstützung ist, das VBS bei der Umsetzung der Beschlüsse und Entscheidungen zur Logistik, insbesondere bei der Detailkonzeption und Umsetzung der LBA, zu unterstützen. Die Unterstützung umfasst sowohl den ergebnisorientierten und methodisch korrekten Projektablauf als auch fachinhaltliche Aspekte. Generelles Ziel der Beratungsleistung ist die erfolgreiche Transformation der Logistik von der Organisation EMD95 und \"Armee 95\" in die Verteidigung und Schweizer Armee.<\/p><p>Die für das Jahr 2004 verbindliche Gesamtkostenlimite beläuft sich auf 1 000 000 Franken.<\/p><p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Ist das für die Umsetzung der LBA notwendige Know-how weder im VBS noch in der übrigen Bundesverwaltung tatsächlich nicht vorhanden?<\/p><p>2. Gibt es das notwendige Know-how auch nicht in der schweizerischen Privatwirtschaft?<\/p><p>3. Wie wird sichergestellt, dass empfindliche Daten (Hinweise auf Bereitschaft, Durchhaltefähigkeit, Lage von militärischen Objekten usw.) nicht an unberechtigte Stellen weitergegeben werden?<\/p><p>4. Ist die Höhe des Vertragshonorares - insbesondere in Anbetracht der in diesem Bereich bereits erstellten Studien und teuren Untersuchungen - angemessen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Umsetzung der Logistikbasis der Armee"}],"title":"Umsetzung der Logistikbasis der Armee"}