{"id":20041148,"updated":"2025-11-14T07:42:49Z","additionalIndexing":"09;Verbrechen gegen Personen;Tötung;Feuerwaffe;Gewalt;Freitod;Waffenbesitz;Statistik;Armeeangehöriger","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-12-01T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4706"},"descriptors":[{"key":"L05K0402040202","name":"Feuerwaffe","type":1},{"key":"L04K05010209","name":"Waffenbesitz","type":1},{"key":"L04K01010206","name":"Freitod","type":1},{"key":"L05K0501020103","name":"Verbrechen gegen Personen","type":1},{"key":"L03K020218","name":"Statistik","type":1},{"key":"L04K01010207","name":"Gewalt","type":2},{"key":"L06K050102010306","name":"Tötung","type":2},{"key":"L04K04020303","name":"Armeeangehöriger","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2005-03-04T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1101855600000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1109890800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"04.1148","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Auch dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass Gewalttaten mit Schusswaffen gegen sich selbst und gegen andere Personen nach Möglichkeit verhindert werden. Er und das VBS haben denn auch einige Massnahmen, die in diesem Sinne vorbeugend wirken, getroffen. Dies betrifft die neue Regelung über die Abgabe der Taschenmunition, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung des VBS vom 9. Dezember 2003 über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen gilt (SR 514.101). Nach Artikel 7 dieser Verordnung wird die Taschenmunition nur noch an aktive Armeeangehörige abgegeben und bereits beim Übertritt in die Reserve - in jedem Fall aber bei der Rückgabe der Ausrüstung - eingezogen, und nicht wie bis anhin erst bei der Entlassung aus der Militärdienstpflicht. Ebenfalls auf den 1. Januar 2004 trat die Verordnung vom 5. Dezember 2003 über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen in Kraft, nach deren Artikel 7 die persönliche Waffe abgenommen oder hinterlegt werden kann, wenn konkrete Hinweise bestehen, dass ein Armeeangehöriger sich selbst oder Dritte damit gefährden könnte (SR 514.10). Hinzuweisen ist auch auf die Artikel 11 und 12 dieser Verordnung, wonach bei der Überlassung der persönlichen Waffe zu Eigentum beim Ausscheiden aus der Armee keine Hinderungsgründe nach Artikel 8 Absatz 2 des Waffengesetzes (SR 514.54) vorliegen dürfen. Der Vollzug dieser letzteren Vorschrift obliegt den Kantonen. Der Bundesrat zweifelt nicht daran, dass alle diese Massnahmen wirksam sind; für die Auswertung entsprechender Erfahrungen ist es allerdings noch zu früh. <\/p><p>Über die Anzahl von Suiziden und von Straftaten, die mit Armeewaffen begangen wurden, gibt es keine bzw. keine vollständigen Statistiken, wie der Bundesrat bereits im Zusammenhang mit anderen parlamentarischen Vorstössen festgestellt hat (Interpellation Berger 02.3028, Aufbewahrung von Waffen und Munition am Wohnort; Frage Widmer Hans 02.5105, Armeewaffen. Statistik über missbräuchliche Verwendung). Das Problem, weshalb bisher keine bzw. keine vollständigen Statistiken über Missbräuche mit Armeewaffen bestehen, liegt vor allem darin begründet, dass in den kantonalen Statistiken über Straftaten, die mit Schusswaffen begangen wurden, keine Unterscheidung zwischen Armee- und anderen Waffen gemacht wird. Daher existiert auch keine bundesweite Statistik, die Auskunft über Straftaten mit Armeewaffen gibt. Das Bundesamt für Polizei führt eine Datenbank über den Entzug und die Verweigerung von Bewilligungen und die Beschlagnahme von Waffen, worin zwar eine Unterscheidung zwischen Armee- und anderen Waffen gemacht wird. Aber sie enthält keine Angaben über alle Straftaten mit Waffen, sondern nur solche über Beschlagnahmungen und Bewilligungsverweigerungen. Es bestehen somit nur punktuelle Angaben, die sich nicht zu einem ganzen Bild oder zu einer vollständigen Statistik zusammenfügen lassen. Die rechtlichen Grundlagen für eine solche Statistik müssten im Waffengesetz geschaffen werden, wie dies im Revisionsentwurf von 2002 auch vorgesehen war.<\/p><p>Ergänzend kann beigefügt werden, dass die Logistikbasis der Armee des VBS jährlich ungefähr 60 bis 70 Armeewaffen zurückerhält, die von den Polizeidiensten beschlagnahmt worden sind. Es werden ausserdem etwa 30 bis 35 Suizide pro Jahr gemeldet, die mit Armeewaffen verübt wurden. Auch diesen beiden Angaben liegen allerdings keine vollständigen Statistiken zugrunde. Der Bundesrat verfügt schliesslich über keine Angaben über psychologische Druckversuche, die mit Armeewaffen auf Dritte ausgeübt worden wären.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Nach alter Tradition bewahren Militärdienstpflichtige zwischen zwei Ausbildungsdiensten ihre persönliche Waffe samt Taschenmunition zu Hause auf. Beim Ausscheiden aus der Armee können sie die persönliche Waffe sowie die Taschenmunition unter gewissen Voraussetzungen definitiv zu Eigentum erhalten; das Sturmgewehr wird jedoch vorgängig zu einer halbautomatischen Einzelfeuerwaffe umgebaut. Zahlreiche Schweizer Staatsangehörige, darunter viele junge Männer, sind somit dank dem Bund zu Hause im Besitz einer Schusswaffe und dazugehöriger Munition. Diese Tatsache wirft in meinen Augen eine Reihe von Problemen auf. So kommt es oft vor, dass verzweifelte Menschen, insbesondere junge Schweizer Staatsangehörige, diese Waffen verwenden, um ihrem Leben ein Ende zu setzen. Natürlich kann man sich auch auf zahlreiche andere Weisen das Leben nehmen, aber wenn diese gefährdeten Personen im Besitz einer Schusswaffe sind, schreiten sie eher zur Tat. Mit einer Schusswaffe können auch viele andere Straftaten verübt werden; deshalb muss daran erinnert werden, dass der Besitz von Schusswaffen eine direkte oder indirekte Bedrohung von Drittpersonen ermöglicht. Diese Situation ist, auch wenn keine solche Tat vollbracht wird, unhaltbar.<\/p><p>Nach alter Tradition bewahren die aktiven Angehörigen der Armee ihre persönliche Waffe samt Taschenmunition zu Hause auf. Damit offen über den Sinn, an dieser Tradition festzuhalten, diskutiert werden könnte, wird der Bundesrat gebeten, folgende Frage zu beantworten: Kann der Bundesrat eine Statistik vorlegen, die aufzeigt, wie viele Suizide oder strafbare Handlungen jährlich mit der persönlichen Waffe begangen werden? Bei jeder solchen Straftat wird eine polizeiliche Ermittlung eingeleitet, und der verwendete Waffentyp wird zweifellos im Polizeirapport genannt. Wenn nun die Angaben der verschiedenen Kantonspolizeien zusammengezogen würden, könnte eine solche Statistik sicherlich ohne Mühe erstellt werden. Ist der Bundesrat übrigens der Meinung, dass man befürchten muss, dass Armeeangehörige eventuell von der Tatsache, dass ihnen der Bund eine Schusswaffe zur Verfügung stellt, Gebrauch machen könnten, um mit dieser Waffe direkt oder indirekt psychologischen Druck auf Drittpersonen auszuüben?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Statistik über den Gebrauch der Dienstwaffe"}],"title":"Statistik über den Gebrauch der Dienstwaffe"}