﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20041163</id><updated>2025-06-24T23:20:44Z</updated><additionalIndexing>12;Fussball;Rechtsquelle;Sport;Datenschutz;Recht des Einzelnen;Gewalt;Datenbasis;Datenerhebung;Polizeikontrolle</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2129</code><gender>f</gender><id>487</id><name>Leutenegger Oberholzer Susanne</name><officialDenomination>Leutenegger Oberholzer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-12-15T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4706</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01010207</key><name>Gewalt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01010102</key><name>Sport</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K120301010301</key><name>Datenbasis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K12030402</key><name>Datenerhebung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K050301</key><name>Rechtsquelle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020513</key><name>Datenschutz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0403030401</key><name>Polizeikontrolle</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0101010204</key><name>Fussball</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K050205</key><name>Recht des Einzelnen</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2005-03-04T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-12-15T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2005-03-04T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2129</code><gender>f</gender><id>487</id><name>Leutenegger Oberholzer Susanne</name><officialDenomination>Leutenegger Oberholzer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>04.1163</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Kantone und die Sportverbände fordern seit Jahren ein Engagement des Bundes und namentlich die Schaffung einer nationalen Datenbank zur Registrierung von gewalttätigen Personen aus dem Umfeld von Sportveranstaltungen. Ein einheitliches Handeln der Kantone und eine nationale Bekämpfung der Gewalt im Sport sind in der Schweiz zurzeit noch nicht möglich. Es fehlt eine Informationsstelle auf Bundesebene. Die Datenbank wird insbesondere für die Fussball-Europameisterschaft Euro 2008 in Österreich und der Schweiz dringend benötigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Rechtsgrundlage für die neue Datenbank ist Teil des Revisionspaketes "Bundesgesetz über Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen".&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Registriert werden sollen namentlich Personen mit Stadionverboten und nachweislichem Gefährdungspotenzial. Die Hooligandatenbank muss alle datenschutzrechtlichen Auflagen erfüllen. Deshalb wurde der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte konsultiert. Die Auflistung der Datenkategorien wurde auf dessen Anregung in Artikel 16bis Absatz 2 VE-BWIS vorgenommen. Er wird noch zu den zusätzlichen Massnahmen, die demnächst in die Vernehmlassung gehen, Stellung nehmen können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Besuchergruppen werden nicht ohne weiteren Anlass erfasst. Die vorgeschlagene Regelung sieht keine Registrierung oder gar Kriminalisierung "friedlicher Sportfans" vor. Gewalttätiges Verhalten kann sich in Einzelaktionen oder in Ausschreitungen in Gruppen äussern. Der Eintrag erfolgt jedoch immer individuell. Flächendeckende Erfassungen erfolgen keine.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Nach dem Vernehmlassungsentwurf sollen ausschliesslich Personen registriert werden, die anlässlich von Sportveranstaltungen Gewalt ausübten. Es sind dies Personen, gegen die aufgrund ihres gewalttätigen Verhaltens entweder zivilrechtliche (Stadionverbote) oder öffentlich-rechtliche Massnahmen (Strafverfahren) getroffen werden mussten. Die Erfassung in der Datenbank beginnt mit deren Inkraftsetzung. Die Daten der in Zürich zeitweise festgenommenen Personen werden nicht registriert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Entsprechend dem Vernehmlassungsentwurf werden die Daten nur so lange aufbewahrt, als sie benötigt werden. Ihre Aufbewahrungsdauer wird in der Verordnung geregelt. Dritte, die die Daten ihrerseits von den Organisatoren bzw. Empfängern erhalten, müssen diese Daten nach der Veranstaltung wieder vernichten.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Zum Zweck der "Deanonymisierung" bei kollektiver Gewaltanwendung im Umfeld von Sportveranstaltungen soll neu eine zentrale "Datenbank für Gewalttäter bei Sportveranstaltungen" geschaffen werden. Das gab der Bundesrat am 13. Dezember 2004 bei der Beantwortung einer Frage von Nationalrätin Pascale Bruderer zum massiven Einsatz der Stadtpolizei Zürich gegen FC-Basel-Fans am 5. Dezember 2004 bekannt. Bei diesem Polizeieinsatz wurden mehr als 400 von 650 Zugspassagieren vorübergehend festgenommen und persönlich identifiziert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welches ist die Rechtsgrundlage für die neue Datenbank?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Nach welchen Kriterien erfolgt die Datenerfassung für die "Datenbank für Gewalttäter bei Sportveranstaltungen"?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Werden darin auch flächendeckend Besuchergruppen von Sportveranstaltungen wie Fussballmatches registriert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Werden die Daten der von der Zürcher Polizei persönlich identifizierten vorübergehend festgenommenen FCB-Fans auch in der neuen zentralen "Datenbank für Gewalttäter bei Sportveranstaltungen" des Bundes registriert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie lange bleiben die Daten gespeichert?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Datenbank für Gewalttäter bei Sportveranstaltungen</value></text></texts><title>Datenbank für Gewalttäter bei Sportveranstaltungen</title></affair>