﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20041171</id><updated>2025-06-24T22:37:40Z</updated><additionalIndexing>09;08;Türkei;Rüstungsindustrie;Kurdistan-Frage;Ausfuhrbeschränkung;Waffenausfuhr</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2599</code><gender>f</gender><id>1151</id><name>Gyr-Steiner Josy</name><officialDenomination>Gyr-Steiner</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-12-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4706</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K04020203</key><name>Rüstungsindustrie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010508</key><name>Türkei</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0402020501</key><name>Waffenausfuhr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0401020102</key><name>Kurdistan-Frage</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701020102</key><name>Ausfuhrbeschränkung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2005-03-04T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-12-16T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2005-03-04T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2599</code><gender>f</gender><id>1151</id><name>Gyr-Steiner Josy</name><officialDenomination>Gyr-Steiner</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>04.1171</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Ruag verfügt in verschiedenen Ländern über Vertretungen. Solche können generell oder im Hinblick auf konkrete Projekte bestellt werden. Die betreffenden Personen sind nicht Angestellte der Ruag, sondern mandatierte, unabhängige Dritte. Entscheidend für die Wahl eines Vertreters ist sein Beziehungsnetz sowie die Nähe zu den für die Ruag zugänglichen Märkten. Der Wohnsitz und die Nationalität eines Vertreters sind grundsätzlich unerheblich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Kontakt zu dem in der Anfrage erwähnten Vertreter in der Türkei wurde für ein spezifisches Projekt aufgenommen. Die Ruag rechnete sich gute Chancen aus, einen bedeutenden Auftrag der türkischen Regierung für die Lieferung von humanitären Minenräumgeräten (Mine Wolf) zu erhalten. Bei diesen Geräten handelt es sich um zivile Produkte, welche nicht dem Kriegsmaterialgesetz unterliegen. Die Ruag liess über verschiedene Kanäle, u. a. über den erwähnten Vertreter, die Marktchancen für dieses wichtige Minenräumprojekt abklären.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Infolge der übergeordneten politischen Rahmenbedingungen mussten diese Chancen leider negativ beurteilt werden. Die Aktivitäten für das erwähnte Projekt, das für die Ruag von erheblicher Bedeutung gewesen wäre, wurden vorerst eingestellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bis heute wurde von der Ruag mit dem in der Anfrage erwähnten Vertreter kein Mandatsvertrag unterzeichnet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Eignerstrategie des Bundesrates verlangt von der Ruag ausdrücklich, dass sich alle Aktivitäten der Beteiligungsgesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften im Rahmen einer nachhaltigen und ethischen Grundsätzen verpflichteten Unternehmensstrategie bewegen. Dazu gehört auch, dass sich die Ruag konsequent an das Kriegsmaterialgesetz hält. Konzernintern wurde diese Vorgabe des Bundesrates im Unternehmensleitbild und in einem Verhaltenskodex für die Ausfuhr von Kriegsmaterial umgesetzt. Die Ruag hat bis heute keine Geschäfte angebahnt, die sich nicht innerhalb der erwähnten Schranken bewegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Ruag im vorliegenden Falle nicht korrekt gehandelt hätte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der schweizerische Verteidigungsattaché in Ankara hat keine Kontakte zu dem Agenten der Ruag in der Türkei.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Verteidigungsattaché beteiligt sich nicht bei der Anbahnung von Geschäften, welche bewilligungspflichtig sind, da sein Auftrag anders lautet. Es gehört hingegen zu seinen Pflichten, entsprechende türkische Anfragen oder Hilfebegehren in die Schweiz weiterzuleiten. Dies geschah im Verlaufe der letzten vier Jahre bezüglich der Ruag zweimal und betraf beide Male Entminungsgerätschaften.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Ruag Land Systems in Thun beschäftigt in der Türkei den Waffenagenten Ali Ihsan Ulusoy von der Dunya Prestige Electronic an der Turan Gunes Bulv. No. 52/6 in Cankaya. Die Ruag Land Systems bildet Teil der Holding Ruag Suisse, die sich vollständig im Besitz der Schweizerischen Eidgenossenschaft befindet. Der Bundesrat hat aufgrund des Konfliktes im mehrheitlich kurdischen Südostanatolien seit 1992 auf Kriegsmaterialausfuhren nach der Türkei vollständig verzichtet. Daraus ergeben sich folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie begründet die Ruag die Stationierung eines Waffenagenten in einem Land, in das seit zwölf Jahren keine Kriegsmaterialausfuhren mehr bewilligt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen seiner Eignerstrategie dafür zu sorgen, dass alle Firmen, die zur Ruag Holding gehören, keine Geschäfte anbahnen, die sich mit Artikel 22 des Kriegsmaterialgesetzes in Verbindung mit Artikel 5 der Kriegsmaterialverordnung nicht vereinbaren lassen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Bestehen zwischen dem Waffenagenten der Ruag in der Türkei und dem Schweizer Verteidigungsattaché in Ankara Kontakte? Beteiligt sich dieser auch an der Anbahnung von Geschäften, für die aufgrund der anhaltenden Kurdenproblematik keine Bewilligungen erhältlich sind?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Ruag. Waffenagent in der Türkei</value></text></texts><title>Ruag. Waffenagent in der Türkei</title></affair>