﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20043003</id><updated>2025-11-14T06:57:03Z</updated><additionalIndexing>15;Bewilligung;Glücksspiel;Wallis;Spielunternehmen;Konzession</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2592</code><gender>m</gender><id>1133</id><name>Darbellay Christophe</name><officialDenomination>Darbellay</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-03-01T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4702</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0101010601</key><name>Glücksspiel</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0101010602</key><name>Spielunternehmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010103</key><name>Konzession</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010102</key><name>Bewilligung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0301010121</key><name>Wallis</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-06-18T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2004-05-12T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-03-01T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2004-06-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2592</code><gender>m</gender><id>1133</id><name>Darbellay Christophe</name><officialDenomination>Darbellay</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>04.3003</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Am 24. Oktober 2001 hat der Bundesrat zwei Spielbankenkonzessionen Typ B im Kanton Wallis (Zermatt und Montana) erteilt und den unverständlichen Entscheid getroffen, ein rentables Unternehmen mit langjähriger Tradition, das 72 Personen beschäftigt, zu schliessen: das Casino Saxon. Ein erstes Mal musste dieses schliessen, als 1877 das Spielbankenverbot in die Verfassung aufgenommen wurde. 1995 nahm es den Betrieb wieder auf und wurde das grösste Casino der Romandie.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beide konzessionierten Spielbanken haben bereits ein Rechnungsjahr hinter sich. Das Ergebnis des Casinos Crans-Montana ist bemerkenswert und übertrifft alle Erwartungen. In Zermatt ist das Casino hingegen seit mindestens sechs Monaten geschlossen, eine Tatsache, die im Widerspruch zu den Konzessionsvoraussetzungen zu stehen scheint. Wie bei anderen Casinos in Berggebieten ist offenbar auch in Zermatt kein Markt vorhanden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aller Wahrscheinlichkeit nach wird das Casino Saxon ein neues Gesuch für eine Spielbankenkonzession B einreichen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Das Casino Zermatt wurde von deutlich weniger Gästen besucht als erwartet. Die finanzielle Zukunft der Spielbank erschien daher als ungewiss, der Nachweis genügender Eigenmittel gemäss Artikel 12 des Bundesgesetzes über Glücksspiele und Spielbanken (Spielbankengesetz; SBG; SR 935.52) fehlte. Da daher die gesetzlichen Bedingungen nicht mehr erfüllt waren, suspendierte die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) die Konzession mit Wirkung ab 1. Dezember 2003 gemäss Artikel 19 Absatz 3 SBG. Dadurch sollte dem Casino Zermatt die Möglichkeit gegeben werden, die gesetzlichen Auflagen wieder zu erfüllen und die notwendige Eigenmittelbasis wieder herzustellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Im Rahmen des Konzessionsverfahrens wurden insgesamt 63 Projekte eingereicht. Nach der gesetzlich vorgesehenen strengen Prüfung hat der Bundesrat 22 Casinos bewilligt. Damit verfügt die Schweiz über eine sehr grosse Dichte an Casinos. In den nächsten Jahren wird sich zeigen, inwiefern diese Dichte angemessen ist und ob die Casinos sich behaupten können. Um die Wirtschaftlichkeit beurteilen zu können, muss die Entwicklung der Casino-Landschaft während mehrerer Jahre beobachtet werden. Rund zwei Drittel der Casinos nahmen ihren Betrieb im Jahre 2002 auf, das letzte Drittel erst 2003. Die beiden letzten, Basel und St. Gallen, eröffneten sogar erst im Spätherbst 2003.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat daher am 24. Oktober 2001 entschieden, im Laufe der folgenden fünf Jahre (bis Herbst 2006) keine weiteren Konzessionsgesuche zu beurteilen. Die ESBK wurde gleichzeitig beauftragt, dem Bundesrat nach Ablauf dieser Zeit einen Bericht über die Situation und Empfehlungen für das weitere Vorgehen zu unterbreiten. Der Bundesrat sieht keinen Grund, auf seinen Entscheid vom 24. Oktober 2001 zurückzukommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Es besteht kein Anspruch auf eine Konzessionserteilung und demzufolge auch kein Rechtsmittel gegen die Nichterteilung (Art. 16 Abs. 3 SBG). Dem Casino Saxon - oder jedem anderen Casino in einer ähnlichen Situation - steht es frei, ein Konzessionsgesuch einzureichen. Der Bundesrat sieht jedoch aus den oben genannten Gründen zurzeit keine Veranlassung, ein allfälliges Gesuch um eine Konzession B zu prüfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Das Verbot der Übertragung der Konzession wurde auf Gesetzestufe (Art. 17 Abs. 3 SBG) geregelt. Dieses Verbot ergibt sich unmittelbar aus dem Erfordernis, dass Konzessionen nur nach gründlicher Überprüfung des Gesuchstellers erteilt werden (Botschaft zum SBG vom 26. Februar 1997, BBl 1997 III 145). Dies ist jedoch nur im Rahmen eines neuen Konzessionsverfahrens möglich, welches auch die existierenden Spielbanken absolvieren mussten. Das Prinzip der Gleichbehandlung gebietet, in Zukunft nach dem selben System zu verfahren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus diesem Grund sieht der Bundesrat keine Veranlassung, eine Gesetzesänderung vorzubereiten, welche darauf abzielt, die Übertragung von Konzessionen zuzulassen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Aus welchen Gründen wurde das Casino in Zermatt geschlossen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Im Spielbankengesetz ist kein Moratorium vorgesehen. Ist der Bundesrat in Anbetracht dieser Tatsache bereit, sein Moratorium, das bis 2006 läuft, zu überprüfen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist der Bundesrat bereit, ein neues Gesuch für eine Spielbankenkonzession B für das Casino in Saxon sowie für jede andere Spielbank in vergleichbarer Situation zu prüfen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Artikel 17 des Spielbankengesetzes untersagt die Übertragung einer Konzession. Ist der Bundesrat bereit, eine Änderung dieses Artikels in Erwägung zu ziehen, sofern bestehende Casinos dadurch nicht gefährdet werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Situation der Walliser Casinos</value></text></texts><title>Situation der Walliser Casinos</title></affair>