{"id":20043027,"updated":"2023-07-28T11:51:31Z","additionalIndexing":"04;15;Bundesamt für Gesundheit;Sparmassnahme;Privatisierung;Alkoholsteuer;Verwaltungsreform;Eidgenössische Alkoholverwaltung;Eidgenössische Zollverwaltung;Personalabbau beim Bund;Einfuhrmonopol","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2598,"gender":"m","id":1117,"name":"Germanier Jean-René","officialDenomination":"Germanier"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-03-03T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4702"},"descriptors":[{"key":"L04K08040503","name":"Eidgenössische Alkoholverwaltung","type":1},{"key":"L04K08060108","name":"Verwaltungsreform","type":1},{"key":"L04K11070101","name":"Alkoholsteuer","type":1},{"key":"L06K070301010301","name":"Einfuhrmonopol","type":1},{"key":"L04K05070115","name":"Privatisierung","type":1},{"key":"L04K08040103","name":"Bundesamt für Gesundheit","type":2},{"key":"L04K08040508","name":"Eidgenössische Zollverwaltung","type":2},{"key":"L04K11080108","name":"Sparmassnahme","type":2},{"key":"L07K08060103010401","name":"Personalabbau beim Bund","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-03-08T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2007-03-06T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2004-06-23T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"WAK-SR","id":23,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR","abbreviation1":"WAK-S","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":23,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2004-03-03T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1078268400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1141772400000+0100)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Er geht zu 90 Prozent an die Sozialversicherungen der AHV und der IV und zu 10 Prozent an die Kantone, die ihren Anteil für die Prävention und Therapie bei Alkohol- und anderen Suchtproblemen verwenden. Von einer Ertragssteigerung würden somit nicht nur unsere Sozialversicherungen, sondern auch die Prävention und die Bekämpfung des Alkoholismus profitieren.<\/p><p>- Im Bereich der öffentlichen Gesundheit: Präventionsmassnahmen gegen Alkoholmissbrauch.<\/p><p>Im Budget für 2004 rechnet die Alkoholverwaltung mit einem Ertrag von insgesamt 314 Millionen Franken und einem Aufwand von ungefähr 40 Millionen Franken. Der Aufwand macht somit 13 Prozent der Steuereinnahmen aus. Bei genauerem Hinsehen kann festgestellt werden, dass das Budget von Alcosuisse als Teil der EAV einen Nettoerlös von 9 452 000 Franken und einen Aufwand von 8 847 000 Franken veranschlagt, was ein sehr bescheidenes Resultat von rund 600 000 Franken ergibt; 2003 lag es um 58 Prozent höher, nämlich bei 1 421 000 Franken. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Alcosuisse defizitär wäre, könnte sie nicht von der Infrastruktur und teilweise auch von der Verwaltung der EAV profitieren. Eine detaillierte Analyse der Buchhaltung von Alcosuisse unter Einbezug der Leistungen der EAV würde es ermöglichen, die internen Verrechnungen dieser zwei Organe zu kontrollieren.<\/p><p>Klar ist, dass die geforderte Aufhebung des Importmonopols auf Alkoholika mit 80 oder mehr Volumenprozenten Alkohol zur Privatisierung des Profitcenters Alcosuisse führen würde. Es ist dennoch notwendig, im Sinne einer Sofortmassnahme die für 2004 geplanten Investitionen von 8,9 Millionen Franken für diesen Betrieb zu stoppen.<\/p><p>Die EAV rechnet für 2004 mit einem Personalbestand von 162 Personen. Die Mehrheit des Personals arbeitet in der Zentralverwaltung, während im Aussendienst und in den Betrieben von Alcosuisse nur eine Minderheit tätig ist.<\/p><p>Um ihren Auftrag der Prävention und Bekämpfung des Alkoholismus wahrnehmen zu können, ist die EAV weitgehend vom Bundesamt für Gesundheit abhängig. Diese Aufgaben könnten direkt vom BAG übernommen werden, was die Planung und Durchführung von Aktionen sehr erleichtern würde.<\/p><p>Das Erhebungsverfahren bei den besonderen Verbrauchssteuern (Akzisen) ist für Mineralöle, Tabak und Alkohol das Gleiche. Die Europäische Gemeinschaft sieht für diese Steuern ein einheitliches Steuersystem vor, das in den meisten Fällen von der Zollverwaltung des jeweiligen Mitgliedstaates vollzogen wird.<\/p><p>Die OZD erhebt nicht nur Zölle und besondere Steuern bei der Einfuhr (Mehrwertsteuer, Fahrzeuge, Lenkungsabgaben auf VOC, Schwerverkehrsabgabe, Autobahnvignette usw.), sondern auch die Akzisen auf Mineralöle, Tabak, Bier und importierte Alkoholika. Sie ist demnach geradezu prädestiniert dafür, die Fiskalaufgaben der EAV zu übernehmen.<\/p><p>In Anbetracht dieser verschiedenen Überlegungen sind der Urheber und die Mitunterzeichnenden dieser Motion davon überzeugt, dass eine tief greifende Umstrukturierung der EAV geprüft werden kann, ohne dass die Aufgabenerfüllung in den Bereichen der Steuererhebung und der öffentlichen Gesundheit darunter leiden müsste.<\/p><p>Dadurch wären grosse jährliche Einsparungen möglich. Die frei gewordenen Mittel könnten zur Sanierung des Bundeshaushaltes beitragen und für die Prävention und die Bekämpfung des Alkoholismus sowie für die AHV und die IV eingesetzt werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Reorganisation oder gar die Aufhebung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) waren schon Gegenstand verschiedener Studien. Daraus können die folgenden Schlüsse gezogen werden:<\/p><p>Die Alkoholsteuer zu erheben ist die wichtigste gesundheitspolitische Aufgabe der EAV. Wie eine Vielzahl von wissenschaftlichen Studien belegt, ist die Steuer das bedeutendste Instrument, um den Alkoholmissbrauch einzudämmen. Erhebung der Alkoholsteuer und Kontrolle von Produktion und Handel mit Spirituosen sind und bleiben recht schwierige Aufgaben. Sie sind administrativ auch verhältnismässig kostspielig, mindestens so lange es den Landwirten und Landwirtinnen sowie Einzelpersonen erlaubt ist, ihre Früchte selber zu destillieren oder destillieren zu lassen. Es handelt sich um rund 170 000 Personen.<\/p><p>Nachdem vor einigen Jahren verschiedene Reorganisationsvarianten geprüft wurden, verzichtete der Bundesrat darauf, die EAV in das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bzw. in die Zollverwaltung einzugliedern, wie das zur Debatte gestanden hatte. Hingegen transferierte er im Jahre 1996 die Überschussverwertung von Obst und Kartoffeln zusammen mit rund 20 Personen ins Bundesamt für Landwirtschaft. Diese Aufgaben konnten anschliessend weitgehend privatisiert werden.<\/p><p>Die anderen Präventionsaufgaben nach Alkoholgesetz sind indessen schon längere Zeit Dritten übertragen. Insbesondere die Kontrolle des Kleinhandels und das Verbot, gebrannte Wasser an Jugendliche unter 18 Jahren bzw. andere Alkoholarten an unter 16-Jährige zu verkaufen, sind ganz an die Kantone delegiert. Diese entscheiden autonom über den Alkoholzehntel. Die Gesamtheit der Präventionsaktivitäten (Kampagnen) des Bundes werden vom BAG konzipiert und realisiert. Die Kantone und Gemeinden tragen die Hauptlast der Prävention in der Schweiz. Schliesslich gibt es eine Vielzahl von privaten Organisationen, insbesondere die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme in Lausanne.<\/p><p>Auch die Aufhebung des Importmonopols für hochgradigen Alkohol war Gegenstand eingehender Studien, an denen auch die chemische Industrie beteiligt war. Das Monopol bezweckt in erster Linie die Kontrolle des Ethanolmarktes. Damit wird verhindert, dass unversteuerter Ethanol für Spirituosen verwendet wird, und das zu tiefstmöglichen Kosten. Dank dem Monopol kann in der Schweiz nach wie vor Ethanol produziert werden (rund 40 Prozent des Bedarfes). Weltweit wird die Ethanolproduktion auf irgendeine Art subventioniert. Das Monopol garantiert der Schweizer Wirtschaft die Versorgung mit Ethanol in allen gewünschten Qualitäten und zu konkurrenzfähigen Preisen. Einfuhr, Lagerung und Verkauf erfolgen durch die Alcosuisse, das Profitcenter der EAV. Die Verkaufspreise decken die Gesamtheit der Kosten von Alcosuisse, inbegriffen die von der EAV geleisteten Dienste. Ein Gewinn wird indessen - wie vom Alkoholgesetz vorgeschrieben - nicht erzielt. Die Schliessung von Alcosuisse würde somit keine Verminderung des Aufwandes bedeuten. Mit der Aufhebung des Einfuhrmonopols des Bundes würde jeglicher Schutz gegen Dumpingimporte entfallen, was zur Folge hätte, dass die inländische Ethanolproduktion eingestellt werden müsste. Als Ersatz für das heutige Importsystem müsste ein neuer Kontrollapparat für den Handel und die Verwendung von Ethanol aufgebaut werden. Schliesslich würde die heutige Möglichkeit vieler Industriebetriebe, nicht denaturierten Alkohol unversteuert zu verwenden wie in anderen Ländern, stark eingeschränkt.<\/p><p>Die verschiedenen Analysen zeigen, dass ein einfacher Transfer der EAV-Aufgaben zu einer anderen Verwaltungseinheit nicht ohne Transfer des Personals und seiner Infrastruktur, namentlich der Informatik, erfolgen könnte. Weil echte Synergien fehlen, wären die Einsparungen somit sehr klein. Im Weiteren zeigt die Erfahrung, dass die Selbstständigkeit die EAV zu umfangreichen Reorganisationen im Bereich der Aufgaben und Arbeitsmethoden befähigt hat. Innerhalb von zehn Jahren wurde ein Drittel der Stellen, d. h. ungefähr 100, aufgehoben. Die Zahl der nebenamtlichen Leiter und Leiterinnen von Brennereiaufsichtsstellen konnte von 2400 auf 250 gesenkt werden.<\/p><p>Unter diesen Umständen ist schwer vorstellbar, dass die vom Motionär verlangten neuen Expertisen zu wirklich anderen Schlüssen kommen. Der Bundesrat ist aber bereit, im Rahmen einer nächsten Verwaltungsreform diese Frage wieder aufzunehmen und zu prüfen. Auf die Überweisung der Motion kann demzufolge ohne Nachteile verzichtet werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Der Urheber und die Mitunterzeichnenden beauftragen den Bundesrat, eine Umstrukturierung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) zu prüfen.<\/p><p>2. Sie schlagen vor zu überprüfen, ob eine Übertragung der Fiskalaufgaben der EAV an die Eidgenössische Oberzolldirektion (OZD) oder an andere Bundesämter, die in der Lage wären, die Alkoholsteuer zu erheben, möglich wäre.<\/p><p>3. Sie schlagen zudem vor, dass geprüft wird, ob die Aufgaben der Prävention und der Bekämpfung des Alkoholmissbrauches vollumfänglich vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) übernommen werden können.<\/p><p>4. Sie verlangen die Aufhebung des Einfuhrmonopols, das von der EAV mittels ihres Profitcenters Alcosuisse auf Alkoholika, die 80 oder mehr Volumenprozente Alkohol enthalten, ausgeübt wird. Diese Alkoholika werden hauptsächlich (zu 90 Prozent) zu industriellen Zwecken, in der Maschinenindustrie, Chemie, Pharmazeutik und Kosmetik verwendet.<\/p><p>5. Sie verlangen die Privatisierung von Alcosuisse, dessen Status als Profitcenter und gleichzeitig Aktiengesellschaft mehr als fragwürdig ist. Der Grund, weshalb Alcosuisse Teil der Bundesverwaltung ist, liegt einzig und allein im Einfuhrmonopol.<\/p><p>6. Sie beauftragen den Bundesrat zu beurteilen, wie hoch das Sparpotenzial bei einer Umstrukturierung der EAV wäre.<\/p><p>7. Sie beauftragen ihn des Weiteren, einen Sozialplan für die 162 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EAV zu erstellen, um ihre Eingliederung in andere Bundesstellen zu ermöglichen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Reform der Eidgenössischen Alkoholverwaltung"}],"title":"Reform der Eidgenössischen Alkoholverwaltung"}