{"id":20043030,"updated":"2023-07-28T11:46:21Z","additionalIndexing":"55;Milchkuh;Milchindustrie;Milch;Beiträge an Kuhhaltung;Milcherzeugung;Milchkontingentierung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2598,"gender":"m","id":1117,"name":"Germanier Jean-René","officialDenomination":"Germanier"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-03-03T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4702"},"descriptors":[{"key":"L07K14010801010301","name":"Milchkuh","type":1},{"key":"L06K140104040103","name":"Beiträge an Kuhhaltung","type":1},{"key":"L05K1402060106","name":"Milch","type":1},{"key":"L05K1401010306","name":"Milcherzeugung","type":1},{"key":"L05K1401040310","name":"Milchkontingentierung","type":2},{"key":"L05K1402030108","name":"Milchindustrie","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-10-08T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-05-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1078268400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1097186400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2598,"gender":"m","id":1117,"name":"Germanier Jean-René","officialDenomination":"Germanier"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"04.3030","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat teilt die in der Interpellation vertretene Meinung, dass die Einführung einer Milchkuhprämie unter Berücksichtigung der Interessen aller Produktionsbranchen der Schweizer Landwirtschaft, des Grundsatzes der Nachhaltigkeit und der übrigen Rahmenbedingungen zu prüfen ist. Er anerkennt die grossen Anstrengungen der Milchproduzenten und des Milchsektors insgesamt, um sich der Liberalisierung und der schrittweisen Öffnung der Märkte anzupassen. Andere Landwirtschaftszweige haben allerdings diese Bemühungen ebenfalls erbracht. Die beunruhigende Finanzlage des Bundes lässt keinen Spielraum für die Einsetzung zusätzlicher Finanzmittel, die nicht im Budget und in den Finanzplänen aufgeführt sind. Bei der Erwägung der Frage müssen daher diese Vorgaben mit einbezogen werden:<\/p><p>1. Nach Artikel 73 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes richtet der Bund zur Förderung und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Milch- und Fleischproduktion auf Raufutterbasis und einer flächendeckenden Nutzung, insbesondere durch Grünland, Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere aus. Analog zur Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen, die im Rahmen der Bewirtschaftung von Grünflächen erbracht werden (offene und vielfältige Landschaften, Schutz der natürlichen Ressourcen, dezentrale Besiedlung und Versorgungssicherheit), wird mit diesen Beiträgen indirekt eine gewisse Parität zwischen der Rindfleisch- und der Milchproduktion erzielt. Die Marktstützung und der Grenzschutz sind bei diesen Sektoren unterschiedlich. Seit der Einführung der genannten Beiträge hat sich das Gleichgewicht leicht verschoben: Der Milchsektor ist vom Abbau des Grenzschutzes (Liberalisierung des Käsemarktes im Rahmen der bilateralen Verträge mit der EU) und von der Kürzung der Mittel für die Marktstützung betroffen. Die Marktstützung wird in Zukunft weiter reduziert werden, und der von der WTO eingeleitete voraussichtliche Abbau des Grenzschutzes wird den Fleischsektor und den Ackerbau stärker tangieren. Bei eventuellen kurzfristigen Anpassungen ist diesen Elementen Rechnung zu tragen.<\/p><p>2. Mit der Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Milchkontingentierung im Jahre 2009 bzw. dem freiwilligen Ausstieg aus diesem System ab 2006 dürften die Milchproduzenten neue Chancen und eine grössere Flexibilität erhalten. Die Milchproduktion muss jedoch weiterhin an die Bewirtschaftung der Grünflächen gebunden sein. Durch die Begrenzung der Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Tiere auf eine bestimmte Anzahl Vieheinheiten pro Hektare Grünland würde die Einführung einer Milchkuhprämie der Tendenz entgegenwirken, die Milchproduktion auf die günstigsten Gegenden zu konzentrieren.<\/p><p>Voraussetzung zur Beitragsgewährung ist, dass die Betriebe alle Auflagen für die Direktzahlungen erfüllen. Die Frage der Milchmarktstützung muss parallel dazu geprüft werden. Dies gilt insbesondere für die eventuelle Verlagerung eines Teiles der betreffenden Gelder zu den Direktzahlungen im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 des Bundesbeschlusses vom 5. Juni 2003 über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004 bis 2007.<\/p><p>3. Wie bereits angekündigt, prüft die Bundesverwaltung zurzeit, ob auch für Milchvieh Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere ausgerichtet werden sollten, und untersucht die entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten. Angesichts der Finanzlage des Bundes lässt sich die Finanzierung nur durch eine Kreditumlagerung innerhalb des Landwirtschaftsbudgets gewährleisten. Die mittelfristigen Entwicklungen vor allem in Zusammenhang mit den WTO-Verhandlungen müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Bei einer Neuaufteilung der Stützungsmittel sind sowohl die Auswirkungen auf die Regionen und die Betriebstypen als auch die ökologischen Aspekte einzubeziehen. Ferner dürfen auch die Interessen der Bergbauern und der zukunftsträchtigen Bereiche nicht ausser Acht gelassen werden. Zu diesem Zweck wurde der Dialog mit den Vertretern aller Branchen der landwirtschaftlichen Produktion in Gang gesetzt, um die Rahmenbedingungen zu besprechen und gemeinsam nach akzeptablen Lösungen zu suchen.<\/p><p>Der Bundesrat wird über die Zweckmässigkeit der angesprochenen Massnahme entscheiden, indem er deren Kohärenz mit sämtlichen agrarpolitischen Zielen und mit der absehbaren Entwicklung der Rahmenbedingungen sorgfältig abwägt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Mit der Einführung der neuen Agrarpolitik Anfang 2000 und dem Inkrafttreten der \"AP 2007\" am 1. Januar 2004 wurden neue gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, unter denen die Betriebe ihre Produktion verstärkt nach den Bedürfnissen des Marktes ausrichten müssen.<\/p><p>Dies ist eine notwendige Entwicklung, was auch die WTO-Verhandlungen und das Inkrafttreten der bilateralen Abkommen I mit der EU klar gemacht haben.<\/p><p>Die Revision der Agrarpolitik sieht in diesem Sinne einen progressiven Ausstieg aus der Milchkontingentierung bis 2009 vor. Die Schweizer Milchwirtschaft durchlebt im Moment eine schwierige Zeit und ist durch einen tiefgreifenden Strukturwandel gekennzeichnet. Deshalb scheint mir ein durchdachtes Vorgehen sehr wichtig, das es allen Akteuren der Milchwirtschaft ermöglicht, sich gut auf den Ausstieg vorzubereiten.<\/p><p>In der Milchwirtschaft - ebenso wie in den anderen Landwirtschaftsbereichen - darf dies meines Erachtens jedoch nicht dazu führen, dass vergessen wird, wie wichtig eine Annäherung an die Bedürfnisse des Marktes ist. Auch ist es notwendig, die Produkte mit Hilfe von Instrumenten aufzuwerten, wie sie mit der \"AP 2007\" nun in Kraft getreten sind. Ein Beispiel dafür ist die Qualitätsförderung durch die Eintragung von geschützten Ursprungsbezeichnungen. Mit einer solchen Politik werden in der Milchwirtschaft vielen Käseherstellern neue Märkte eröffnet.<\/p><p>Gewisse Forderungen aus jüngster Zeit vonseiten der Landwirtschaft stehen jedoch nicht im Einklang mit dieser Entwicklung. So kam insbesondere die Idee auf, einen Teil der Flächenbeiträge in Milchkuhprämien zu verwandeln, womit die Aufhebung der Marktstützung in der Milchwirtschaft sozial abgefedert werden soll.<\/p><p>Die Diskussion ist nicht neu, und Bundesrat Joseph Deiss hat sie an der Delegiertenversammlung des Schweizerischen Bauernverbandes vom 27. November 2003 angetönt: Die Schweizer Milchproduzenten hatten kürzlich in ihrem Bericht zur Entwicklung der Milchmarktordnung gefordert, dass der Abbau der Zulagen und Beihilfen ausgeglichen wird, indem die Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere nun auch für die bisher von den Beiträgen ausgeschlossenen Milchkühe entrichtet werden.<\/p><p>Bundesrat Deiss hat diese Forderung verstanden, fügte jedoch an, dass die dafür benötigten Mittel nur über eine Umverteilung innerhalb des Agrarbudgets freigesetzt werden könnten, da der Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft den Sparmassnahmen unterworfen sei.<\/p><p>Die Diskussion scheint mir für die Zukunft der Landwirtschaft gefährlich. Unsere Milchwirtschaft steckt ganz klar in Schwierigkeiten. Die Verluste, die in diesem Sektor verzeichnet werden, durch Kürzungen in anderen Produktionszweigen zu kompensieren, scheint mir jedoch kaum der richtige Weg zu sein, umso mehr als diese Produktionszweige selbst dem rauen Klima der Marktöffnung ausgesetzt sind.<\/p><p>Wenn es so ist, dass die Liberalisierung des Milchmarktes bis 2009 für die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte unverhältnismässige soziale Risiken birgt, dann wäre es wirkungsvoller, dieses Problem im Rahmen der sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft zu berücksichtigen. Jedes andere Vorgehen könnte dazu führen, dass diejenigen Landwirtschaftszweige die Gestraften sind, die sich fähig zeigen, auf die Bedürfnisse des Marktes einzugehen.<\/p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Welche Kriterien sprechen für die Einführung einer Prämie von 200 Franken pro Milchkuh, aus wirtschaftlicher Sicht und in Anbetracht unserer multifunktionalen Landwirtschaft?<\/p><p>2. Bis 2009 soll die Milchkontingentierung aufgehoben sein. Wie rechtfertigt der Bundesrat vor diesem Hintergrund diese neue Marktstützung, mit der dem Milchmarkt mit schätzungsweise 120 Millionen Franken pro Jahr unter die Arme gegriffen werden soll?<\/p><p>3. In gewissen Landwirtschaftszweigen wird die Reform greifen, nicht zuletzt dank der Politik der geschützten Ursprungsbezeichnungen, durch die Mehrwert erzeugt wird. Wie kann der Bundesrat im Fall einer Einführung der Milchkuhprämie sicherstellen, dass diese Zweige nicht darunter leiden?<\/p><p>Wird der Bundesrat dafür einstehen, dass in diesen Zweigen weder die Flächenbeiträge noch die Beiträge für offene Ackerfläche und Dauerkulturen, noch die Beiträge für Strukturverbesserung, die gewissen Landwirtschaftszweigen (Weinbau sowie Früchte und Gemüse) zugesprochen werden, gekürzt werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Milchkuhprämien"}],"title":"Milchkuhprämien"}