{"id":20043045,"updated":"2023-07-28T11:45:48Z","additionalIndexing":"55;Agrarproduktion und Agrarstrukturen;landwirtschaftliche Betriebsfläche;Rübenzucker;Erhaltung der Landwirtschaft;Agrarstrukturpolitik;Zuckerrübe;Zuckerindustrie","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2610,"gender":"m","id":1154,"name":"Kohler Pierre","officialDenomination":"Kohler Pierre"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-03-08T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4702"},"descriptors":[{"key":"L05K1401050302","name":"landwirtschaftliche Betriebsfläche","type":1},{"key":"L05K1402030112","name":"Zuckerindustrie","type":1},{"key":"L05K1402020805","name":"Zuckerrübe","type":1},{"key":"L05K1402010206","name":"Rübenzucker","type":1},{"key":"L03K140104","name":"Agrarproduktion und Agrarstrukturen","type":2},{"key":"L06K140103020601","name":"Erhaltung der Landwirtschaft","type":2},{"key":"L04K14010402","name":"Agrarstrukturpolitik","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-06-18T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-05-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1078700400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1087509600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2610,"gender":"m","id":1154,"name":"Kohler Pierre","officialDenomination":"Kohler Pierre"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"04.3045","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Nach Artikel 54 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) haben die Zuckerfabriken (vorliegend handelt es sich um die \"Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld AG\") den Auftrag, die inländische Zuckerrübenproduktion zu verarbeiten. Dazu haben sie u. a. die Pflicht, mit der Pflanzerorganisation die erforderliche Zuckerrübenmenge und die Kriterien für deren Verteilung auf die Pflanzerinnen und Pflanzer sowie die Preis- und Übernahmebedingungen zu vereinbaren. Auch sind sie verpflichtet, die Verarbeitung kostengünstig zu gestalten (Art. 54 Abs. 2 Bst. d LwG). Angesichts des Kostendrucks und des Gesetzesauftrages ist die Verteilung aufgrund der Distanz nicht zu beanstanden, denn die Zuckerproduktion ist sehr transportintensiv: Pro Hektare fallen durchschnittlich 70 Tonnen Zuckerrüben an, die in die Zuckerfabriken transportiert werden müssen. Dadurch entstehen der \"Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld AG\" jährliche Kosten von rund 15 Millionen Franken.<\/p><p>Die einzelnen Fragen beantworten wir wie folgt:<\/p><p>Interprofession Zucker<\/p><p>Als Pflanzerorganisation im Sinne von Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe a des Landwirtschaftsgesetzes gilt der Schweizerische Verband der Zuckerrübenpflanzer (Art. 3 Abs. 1 Zuckerverordnung; SR 916.114.11). Dieser stellt keine Selbsthilfeorganisation im Sinne von Artikel 8 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes dar und muss demnach die Erfordernisse der Verordnung über die Branchen- und Produzentenorganisationen (SR 919.117.72) nicht erfüllen.<\/p><p>Konzentration der Produktion<\/p><p>Mit Hilfe des ökologischen Leistungsnachweises (siehe Art. 5ff. Direktzahlungsverordnung, DZV; SR 910.13) wird eine schädliche Konzentration der Produktion auf Betriebsstufe verhindert. So ist bei den Zuckerrüben der Anbau auf 25 Prozent der offenen Ackerfläche beschränkt (siehe Ziff. 4.2 Bst. g des Anhanges zur DZV).<\/p><p>Gewährleistung der Produktionsmöglichkeit<\/p><p>Es gibt in keinem anderen Bereich des Landwirtschaftsrechtes eine zum Zuckerrübenanbau vergleichbare Regelung, wonach ein Unternehmen mit der Verarbeitung einer Minimalmenge eines landwirtschaftlichen Produktes beauftragt ist und zu diesem Zweck mit Privaten Verträge abschliessen muss. In anderen Produktionssektoren sind somit keine Massnahmen zur Verhinderung von Produktionseinschränkungen erforderlich.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In der Schweiz ist die Zuckerproduktion staatlich geregelt, und Landwirte müssen für den Anbau von Zuckerrüben Produktionsrechte haben. Die Zuteilung der Zuckerrübenquoten und die Mengensteuerung werden im Rahmen eines Leistungsauftrages des Bundes von der \"Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld AG\" vorgenommen.<\/p><p>Im Zuge der Änderung vom 26. November 2003 der Zuckerverordnung hat die Interprofession Zucker entschieden, die Gesamtmenge des in der Schweiz produzierten Zuckers um 15 000 Tonnen zu erhöhen.<\/p><p>Diese zusätzliche Menge wurde hälftig auf die zwei Produktionssektoren der Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld verteilt, wovon 80 Prozent bisherigen Rübenpflanzern und 20 Prozent, d. h. 3000 Tonnen Zucker, neuen Pflanzern in einem Umkreis von 20 Kilometern von Aarberg und 40 Kilometern von Frauenfeld zugeteilt wurden. Die Interprofession Zucker rechtfertigt ihr Vorgehen mit dem Prinzip der Transportkostenoptimierung. Ein solches Vorgehen ist inakzeptabel, denn es ist ungerecht für die Randregionen, insbesondere der Romandie. Zahlreiche Landwirte, die sich für diesen Produktionszweig interessieren, sind bei der Kontingentsverteilung wegen ihrer geographischen Distanz zu den Zuckerfabriken leer ausgegangen.<\/p><p>Diese Konzentration um die Verarbeitungszentren schliesst die  Randregionen von der Möglichkeit zu produzieren aus. Zudem wird dadurch das Risiko einer Ausbreitung von Schädlingen, beim Zuckerrübenbau von Kopfälchen, erhöht.<\/p><p>Eine gerechte Kontingentsverteilung auf gesamtschweizerischem Gebiet unter Berücksichtigung der bestehenden Produktionspotenziale der verschiedenen Regionen sollte im Rahmen eines Leistungsauftrages des Bundes selbstverständlich sein. Offensichtlich ist dies jedoch nicht das Ziel der Personen und Organisationen, die diesen Auftrag ausführen.<\/p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>- Erfüllt die Interprofession Zucker die Erfordernisse der Verordnung über die Branchen- und Produzentenorganisationen?<\/p><p>- Müssen die Landwirte in diesem Produktionszweig mit einer Konzentration rechnen, die noch mehr Nachteile mit sich bringt?<\/p><p>- Gedenkt der Bundesrat, beim Erteilen von neuen Aufträgen in anderen Produktionszweigen Massnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass auch Randregionen oder von Verarbeitungszentren entfernte Regionen die Möglichkeit haben zu produzieren?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Landwirtschaftliche Produktionsfläche"}],"title":"Landwirtschaftliche Produktionsfläche"}