﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20043066</id><updated>2023-07-27T19:01:02Z</updated><additionalIndexing>2841;Privatversicherung;Konto;Krankenversicherung;Gesundheitswesen;Finanzierung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2621</code><gender>m</gender><id>1108</id><name>Parmelin Guy</name><officialDenomination>Parmelin</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-03-15T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4702</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01040109</key><name>Krankenversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11100112</key><name>Privatversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703020103</key><name>Konto</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K110902</key><name>Finanzierung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050511</key><name>Gesundheitswesen</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-06-23T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2004-05-12T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-03-15T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2006-06-23T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2621</code><gender>m</gender><id>1108</id><name>Parmelin Guy</name><officialDenomination>Parmelin</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>04.3066</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Nachdem die zweite KVG-Revision gescheitert ist, muss die Lösung der Probleme im Gesundheitssystem nun so schnell wie möglich wieder in Angriff genommen werden. Jede Massnahme, die zur Senkung der Gesundheitskosten beiträgt und die Versicherten dazu anhält, weniger Leistungen in Anspruch zu nehmen, verdient eine unvoreingenommene Prüfung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das System der Medizinalsparkonten, das einem neuen Konzept zur Finanzierung der Gesundheitskosten entspricht, setzt auf der Nachfrageseite an. In Singapur wird dieses System seit 1984 mit einem gewissen Erfolg angewendet, und weitere Länder sind dabei, Pilotprojekte und vergleichbare Systeme einzuführen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das System kann als Eigenversicherung angesehen werden, da die versicherte Person für die Krankheitskosten im Falle kleinerer Risiken vorher Ersparnisse anlegt und nur grosse Risiken von der Krankenversicherung im eigentlichen Sinne übernommen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Jahresfranchise muss entsprechend der gewählten Kostenbeteiligung von der versicherten Person auf ein Spezialkonto überwiesen werden. Die Franchise ist höher als heute, was eine Prämienreduktion ermöglicht. Bei Krankheit kommt die betroffene Person für kleinere medizinische Massnahmen demnach selbst auf, und dies bis der Betrag der Kostenbeteiligung erreicht ist. Die nicht verbrauchten Summen bleiben Eigentum der betroffenen Person und sammeln sich im Laufe der Jahre an, bleiben aber steuerfrei.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Vorteil dieses Systems besteht darin, dass es Anreize zum Sparen schafft und somit indirekt dazu beiträgt, dass die Kostensteigerung im gesamten Gesundheitssystem gebremst wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wir dürfen uns jedoch keinen Illusionen hingeben. Denn neben diesen unbestreitbaren Vorteilen weist das System auch Nachteile auf. So könnte es z. B. die Versicherten dazu verleiten, wichtige Präventivuntersuchungen aufzuschieben, was in gewissen Fällen zu einer Erhöhung der Gesundheitskosten führen könnte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Tatsache, dass es im schweizerischen Gesundheitssystem bereits wählbare Franchisen gibt, ist meines Erachtens ein guter Grund, die Einführung von Medizinalsparkonten, die an diese Franchisen gekoppelt sind, genauer zu prüfen. Zudem ist ein Konzept in Betracht zu ziehen, das nicht allein die Einzelperson, sondern die ganze Familie erfasst.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich fordere deshalb den Bundesrat auf, eine Studie zu diesem Thema in Auftrag zu geben, die erlaubt, Vor- und Nachteile dieses Systems besser einzuschätzen und vor allem zu beziffern, und zwar in Bezug auf die Gesundheitskosten in der Schweiz, in Bezug auf die zusätzlichen Auswirkungen, die eine volle oder teilweise Steuerbefreiung der Medizinalsparkonten für die öffentlichen Haushalte hätte, und in Bezug auf die Risiken, die die Versicherten in diesem System eingehen müssten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In den verschiedenen Massnahmenpaketen, die im Rahmen der nächsten KVG-Revision vorgesehen sind, sollten das vorliegende Postulat und die Auswirkungen der Massnahmen, die oben in groben Umrissen erläutert werden, geprüft werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Postulant beantragt dem Bundesrat, einen Bericht zu verfassen, wie das System der Medizinalsparkonten in der Schweiz eingeführt werden könnte. Es handelt sich dabei um ein System zur Finanzierung der Gesundheitskosten, das bei der Nachfrage ansetzt. Es kann unterschiedlich ausgestaltet werden. Grundsätzlich legt die versicherte Person ein Gesundheitskonto an, auf das sie bestimmte Beträge einzahlt. Kleinere Leistungen werden aus diesem Konto bezahlt. Die Krankenversicherung wird auf Grossrisiken beschränkt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein System mit Medizinalsparkonten würde das geltende System gemäss Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) grundlegend ändern. Die Finanzierung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erfolgt heute über drei Quellen, nämlich über Kopfprämien, Kostenbeteiligungen der Versicherten und Beiträge der öffentlichen Hand. Die OKP übernimmt heute, abgesehen von der Kostenbeteiligung, die Kosten für die Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit dienen. Die Einrichtung eines individuellen Medizinalsparkontos würde den Einzelnen auf sich selbst zurückwerfen und die Krankenversicherung auf eine Art Katastrophenversicherung reduzieren, was nicht nur sozialpolitisch fragwürdig ist, sondern auch den von Volk und Ständen explizit angenommenen Grundgedanken des KVG widersprechen würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist mit der Stossrichtung des Postulates im Sinne einer Förderung der Eigenverantwortung der Versicherten grundsätzlich einverstanden. Er schlägt daher im Rahmen des jüngsten Revisionspaketes auf Gesetzes- und auf Verordnungsebene einerseits eine Erhöhung des Selbstbehaltes von 10 auf 20 Prozent und andererseits mehr Freiheiten für die Versicherer bei der Ausgestaltung der wählbaren Franchisen unter gleichzeitiger Anhebung des Höchstbetrages von 1500 auf 2500 Franken für Erwachsene und von 375 auf 600 Franken für Kinder vor. Damit baut der Bundesrat die Anreize zur Wahrnehmung von Eigenverantwortung der Versicherten beim Bezug von medizinischen Leistungen aus. Für eine weiter gehende Systemänderung sieht er hingegen keinen Anlass, und er erachtet es weder als nötig noch als angezeigt, von seiner Strategie der Systemkonsolidierung und -optimierung abzuweichen und Finanzierungsmöglichkeiten ausserhalb des geltenden Systems einer näheren Prüfung zu unterziehen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Mit dem vorliegenden Postulat wird der Bundesrat aufgefordert, im Rahmen der Arbeiten zur nächsten KVG-Revision einen Bericht zuhanden des Parlamentes auszuarbeiten, worin geprüft wird, ob ein auf Schweizer Verhältnisse zugeschnittenes System der Medizinalsparkonten eingeführt werden kann.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Medizinalsparkonto</value></text></texts><title>Medizinalsparkonto</title></affair>