﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20043082</id><updated>2023-07-27T21:53:31Z</updated><additionalIndexing>24;Weltbank;Evaluation;Schaffung neuer Bundesstellen;IWF;Finanzstatistik;Finanzmarkt;Jahresbericht</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2625</code><gender>m</gender><id>1132</id><name>Rey Jean-Noël</name><officialDenomination>Rey Jean-Noël</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische 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/><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-03-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2006-03-08T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2527</code><gender>m</gender><id>504</id><name>Rossini Stéphane</name><officialDenomination>Rossini</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2610</code><gender>m</gender><id>1154</id><name>Kohler Pierre</name><officialDenomination>Kohler 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Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>04.3082</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die vorliegende Motion nimmt Bezug auf den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 14. Oktober 2003 und konkretisiert die darin enthaltenen Empfehlungen. Mit Hilfe dieser Vorschläge sollen die Beziehungen der Schweiz zum IWF und der Weltbank in dem Geist neu belebt werden, der das Volk bei der Abstimmung vom 17. Mai 1992 dazu bewogen hat, den Beitritt der Schweiz zu den BWI anzunehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie Daniel Kaeser, der erste schweizerische Exekutivdirektor beim IWF, in seinem Buch "La longue marche vers Bretton Woods" darlegt, leistete die Schweiz während Jahren beträchtliche finanzielle Beiträge an die BWI, ohne sich dabei das nötige Gehör verschaffen zu können. Als die Schweiz schliesslich Mitglied wurde, erhoffte sie sich von ihrem neuen Status ein Mitspracherecht in den Bereichen, in denen sie am meisten zu sagen hat. Es ging darum, der Tendenz zur Marginalisierung unseres Landes entgegenzuwirken, aktiv an der Umsetzung der Rahmenbedingungen der Weltwirtschaft mitzuwirken und die Politik des IWF und der Weltbank den schweizerischen Grundsätzen anzunähern, insbesondere im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Diese Ziele bestehen noch heute.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Liest man jedoch den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2003, muss man feststellen, dass die Schweiz die BWI weiterhin finanziell grosszügig unterstützt, jedoch keine eigenständige Rolle spielt. Ist der Bericht unvollständig oder fehlt der Schweiz eine Strategie? Meines Erachtens müssen wir tun, was in unseren Kräften steht, um die Stellung zu stärken, die sich die Schweiz so mühevoll erarbeitet hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um dies zu erreichen, ist der Bundesrat auf Werkzeuge angewiesen, die ihm bei der Umsetzung dieser Ziele helfen. Ein departementübergreifendes Büro wäre dabei von Nutzen. In Anlehnung an das Integrationsbüro würden in einem BWI-Büro alle Personen, die sich mit den Dossiers zu IWF und WB befassen und zurzeit in verschiedenen Verwaltungseinheiten mit unterschiedlichen Zielsetzungen arbeiten, zusammengeführt. Daniel Kaeser ist der Ansicht, dass durch eine solche Zusammenführung vieles erst möglich würde: eine zielgerichtete Planung, kohärente und konzertierte Interventionen, eine Substanzerweiterung, die Schaffung eines Teams von Makroökonomen, die mit den Funktionsabläufen in den BWI vertraut sind, und eine Erhöhung der Produktivität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine solche Verwaltungseinheit würde es der Schweiz beispielsweise ermöglichen, aktiver als heute an den Diskussionen über die internationale Finanzarchitektur teilzunehmen. Sie könnte somit in einem für unser Land zentralen Bereich hervortreten und gleichzeitig beweisen, dass unsere Politik nicht einzig auf die Verteidigung des Bankgeheimnisses abzielt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ausserdem sollte die Schweiz in Fragen des Schuldenerlasses eine Vorreiterrolle übernehmen und nicht den Eindruck vermitteln, sie sei das Sprachrohr der Vereinigten Staaten, wie dies im Zusammenhang mit Argentinien der Fall war. Die Schweiz darf nicht vergessen, dass sie eine Stimmrechtsgruppe anführt, in der Industrieländer wie auch Transitionsländer vertreten sind. Sie muss daher konstruktive Kritik ausüben und folgende Punkte einer unabhängigen Analyse unterziehen: die wirtschaftspolitischen Programme der BWI, die Reihenfolge, nach der die Reformen eingeführt werden, und die Verteilung der Lasten des Anpassungsprozesses. Während der Parlamentsdebatten und des Abstimmungskampfes hatte der Bundesrat versprochen, sich für eine bessere Sozial- und Umweltverträglichkeit der Anpassungsprogramme einzusetzen, und dass er dafür NGO zur Beratung heranziehen wolle. In diesem Bereich besteht weiterhin ein grosser Handlungsbedarf.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus diesem Grund schlagen wir die Bildung einer ausserparlamentarischen Ad-Hoc-Kommission mit interessierten NGO vor, damit diese wie versprochen an der Ausarbeitung der Strategien, die die Schweiz in den BWI verfolgen wird, mitwirken können. Mit der Veröffentlichung eines Jahresberichtes zuhanden der Bundesversammlung soll schliesslich auch das Parlament in die Bemühungen einbezogen werden, die Stellung der Schweiz in den BWI zu konsolidieren.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat teilt die Grundhaltung der Motion, dass die Mitgliedschaft der Schweiz im Internationalen Währungsfonds (IWF) und in der Weltbank einen wichtigen Pfeiler der internationalen Interessenvertretung unseres Landes darstellt. In diesen Institutionen kann die Schweiz die Diskussionen über zentrale Elemente der internationalen Finanz- und Währungspolitik sowie der Entwicklungspolitik aktiv mitgestalten. Der allgemein gute Ruf der Schweiz in den Institutionen von Bretton Woods (BWI) zeugt von der konstruktiven und eigenständigen Haltung, welche die Schweiz in den Exekutivräten einnimmt. Der Bundesrat kann demzufolge die in der Motion geäusserte Ansicht nicht teilen, dass die Schweiz in den BWI keine eigenständige Rolle spielt und sich nicht das nötige Gehör verschaffen kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die Schweiz als offene, integrierte Volkswirtschaft mit starkem Finanzplatz ist eine aktive Mitarbeit in den Exekutivräten von IWF und Weltbank unerlässlich. Sie ist insbesondere darauf bedacht, dass die beiden Institutionen gemäss ihren Prinzipien handeln. Zudem legt sie als Anführerin einer gemischten Stimmrechtsgruppe ein spezielles Augenmerk darauf, dass in diesen Institutionen mit beinahe globaler Mitgliedschaft die Gleichbehandlung aller Mitgliedsländer gewährleistet ist. Die Schweiz scheut sich keineswegs davor, eine eigenständige Haltung einzunehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein gutes Beispiel hierfür ist die Haltung im Fall Argentinien. Bereits im September 2001 enthielt sich die Schweiz ihrer Stimme, weil sie die Auszahlung weiterer IWF-Kredite an ein vor der Insolvenz stehendes Land weder für Schuldner noch Gläubiger als dienlich erachtete. Damals teilte einzig ein Sitz im Exekutivrat diese Position. Heute wird im Rückblick diese klare Haltung von anderen Ländern und vom IWF vielfach gelobt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein weiteres Beispiel für die Vorreiterrolle der Schweiz ist die globale Entschuldungsinitiative für die ärmsten Länder. Als die Idee eines Schuldenerlasses durch die internationalen Finanzinstitutionen noch umstritten war, blickte die Schweiz bereits auf mehrere Jahre Erfahrung mit der schweizerischen Entschuldungsfazilität zurück, welche anlässlich der 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft vom Parlament beschlossen wurde. Dies verlieh der Schweiz eine besondere Glaubwürdigkeit, und es gelang ihr, die Einführung der Initiative zu beschleunigen und ihre Ausgestaltung massgeblich zu beeinflussen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat befürwortet die Stärkung der schweizerischen Position in den BWI. Dies soll jedoch innerhalb der bestehenden bewährten Strukturen und organisatorischen Vorkehrungen geschehen. In diesem Sinne hat er sich auch in seiner Stellungnahme zum Bericht der GPK-S über "Die Mitgliedschaft der Schweiz in den Institutionen von Bretton Woods" ausgedrückt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den fünf in der Motion aufgebrachten Punkte nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Schaffung eines BWI-Büros&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund von Artikel 8 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes bestimmt der Bundesrat die zweckmässige Organisation der Bundesverwaltung und passt sie den Verhältnissen an. Unabhängig davon erachtet der Bundesrat die Idee der Schaffung eines BWI-Büros in Anlehnung an das Integrationsbüro nicht als sinnvoll, da die Zusammenfassung der Tätigkeiten keine bessere Nutzung von Synergien innerhalb der Verwaltung verspricht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Anzumerken sei, dass 1944 in Bretton Woods bewusst zwei verschiedene Institutionen geschaffen wurden. Die dem IWF und der Weltbank damals übertragenen Mandate behalten bis heute grundsätzlich ihre Gültigkeit: Das Kernmandat der Weltbank liegt in der Armutsbekämpfung und der Verbesserung der Lebensbedingungen in armen Ländern, während der IWF für die Sicherung und Förderung der internationalen Finanzstabilität zuständig ist. Für den Bundesrat rechtfertigen diese unterschiedlichen Mandate die aktuelle Aufgabenteilung innerhalb der Bundesverwaltung mit ihren dezentralen Verantwortungsbereichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die für die Geschäfte von IWF und Weltbank bestehenden Vorkehrungen in der Verwaltung funktionieren gut. Die für die Erarbeitung der Position der Schweiz nötigen Koordinationsabläufe sind flexibel, schaffen Transparenz und erfordern einen geringen Verwaltungsaufwand.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach Ansicht des Bundesrates existiert keine Alternative, welche eine wesentliche Verbesserung der Koordination und somit der Ausgewogenheit der Schweizer Position herbeiführen würde. Eine Zusammenlegung der betroffenen Stellen hätte zur Folge, dass die natürliche Kontrollfunktion der verschiedenen fachlich zuständigen Verwaltungseinheiten wegfallen würde. So würden z. B. die schweizerischen Aktivitäten in der Weltbank von den Aktivitäten in den übrigen Entwicklungsbanken entfernt, wodurch ein wichtiger Bezug zur übrigen multilateralen Entwicklungszusammenarbeit verloren ginge. Zudem besteht auch die Gefahr, dass die Integration der multilateralen Gebiete von Seco und Deza in ein BWI-Büro die Exekutivräte von den entwicklungspolitischen Diskussionen, den Erfahrungen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit und den bilateralen Aktivitäten von EVD und EDA entfernen würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein BWI-Büro würde eine zusätzliche Koordinationsebene schaffen und den Ressourcenbedarf entsprechend erhöhen. Schliesslich stellt sich das Problem, dass die für IWF-Fragen zuständige Stelle in der Nationalbank aus institutionellen Gründen nicht in ein BWI-Büro integriert werden könnte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Auftragserteilung an die Koordinatoren in den Schwerpunktländern zu unabhängigen Analysen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Widergabe von Stimmungen und Analysen der wirtschaftlichen und entwicklungspolitische Lage in Schwerpunktländern ist bereits heute wesentlicher Bestandteil der Tätigkeiten von Koordinationsbüros. Die Sensibilisierung der schweizerischen Aussenstellen in den Entwicklungsländern für makroökonomische und entwicklungspolitische Fragen ist daher eine wichtige Tätigkeit von Seco und Deza.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die beiden Stellen haben vor zwei Jahren u. a. für die wichtigen und regelmässig wiederkehrenden Geschäfte der Weltbank und des IWF mit Entwicklungsländern einen Fragenkatalog für die Kooperationsbüros der Schweiz erstellt. Dieser beinhaltet Fragen zur Wirtschaftspolitik, zur Sozialpolitik, zur Gouvernanz der Entwicklungsländer und zum Fortschritt in diesen Bereichen. Die daraus resultierenden Analysen werden in die Stellungnahmen der Schweiz in den beiden Exekutivräten einbezogen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweiz beteiligt sich zudem über ihre Koordinationsbüros an Multilateral Organizations Performance Assessment Network, einem informellen Netzwerk der Geberländer, welches die Tätigkeit der multilateralen Organisationen, einschliesslich der internationalen Finanzinstitutionen, in acht Entwicklungsländern überwacht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Entwicklung einer eigenständigen Haltung zur internationalen Finanzarchitektur&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Reform der internationalen Finanzarchitektur stellt für die Schweiz einen Schwerpunkt ihrer Aktivitäten dar, insbesondere im Rahmen des IWF und der G10. Die Schweiz hat sich sowohl in der Diskussion zur Verbesserung der Krisenprävention als auch der Krisenlösung durch klare Positionsbezüge profilieren können. Die bedeutendsten Fortschritte bei der Reform der internationalen Finanzarchitektur konnten bislang bei der Verbesserung der Krisenprävention erzielt werden. Der IWF hat das Instrument der wirtschaftspolitischen Überwachung grundlegend verbessert, insbesondere durch die Entwicklung und Verbreitung von international anerkannten Standards und Kodizes. Gleichzeitig wurde die Offenlegung von Daten und Länderberichten in IWF und Weltbank vorangetrieben. Die Schweiz hat u. a. dank ihrem dezidierten Eintreten für mehr Transparenz wesentlich zu diesen Fortschritten beigetragen. Nicht zuletzt war sie eines der ersten Industrieländer, welches seinen Finanzsektor einer Beurteilung durch das Financial Sector Assessment Programs unterzogen hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schwieriger gestaltete sich die Verbesserung der Mechanismen zur Lösung von Krisen. Die diesbezügliche Haltung der Schweiz ist klar und konsistent: Es braucht Alternativen zur Kreditvergabe.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Einer dieser Ansätze beinhaltet die Einführung von Kollektivklauseln in Anleihensverträgen. Bereits Ende der Neunzigerjahre hat sich die Schweiz für diese Massnahme eingesetzt. Eine im Jahr 2000 von der Eidgenössischen Finanzverwaltung beauftragte Studie bekräftigte, dass Kollektivklauseln in Anleihensverträgen keine negativen finanziellen Auswirkungen für Schuldner haben, welche eine nachhaltige Wirtschaftspolitik verfolgen. Eine breite Akzeptanz erlangten Kollektivklauseln im Zuge der Diskussion über die Schaffung eines Insolvenzmechanismus für Staaten, einem weiteren Ansatz zur Krisenlösung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweiz hat sich im IWF dezidiert für die Schaffung eines derartigen Mechanismus eingesetzt. Bedauerlicherweise wurde der vorgeschlagene Insolvenzmechanismus aufgrund der fehlenden Unterstützung der USA und einer Reihe von Schwellenländern im Frühjahr 2003 auf Eis gelegt. Die Diskussion hat jedoch in breiten Kreisen das Bewusstsein für das Problem fehlender Möglichkeiten zum Umgang mit der Staateninsolvenz geschärft. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass diese Diskussionen weitergeführt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen der Diskussion zur Reform der internationalen Finanzarchitektur ist vor allem auch in der Weltbank die Bereitstellung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen an die ärmsten Länder ins Zentrum gerückt. Dadurch ist die klassische Aufgabenteilung zwischen den Uno-Organisationen, die generell nur Zuschüsse gewähren und den BWI, die mit kommerziellen und konzessionellen Krediten arbeiten, aufgebrochen worden. In dieser Diskussion hat sich die Schweiz klar positioniert, u. a. indem sie die Schaffung eines neuen Analyserahmenwerkes von IWF und Weltbank unterstützt, welches helfen soll die Finanzkraft eines Landes sowie seine Fähigkeit, sich neu zu verschulden, besser zu beurteilen. Dabei profitiert sie von den vielen Erfahrungen in den verschiedenen Verwaltungsstellen, die sich mit den BWI, der Uno und der bilateralen Zusammenarbeit beschäftigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Schaffen einer ausserparlamentarischen Kommission für das BWI-Dossier&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach dem Beitritt der Schweiz zu den BWI schuf die beratende Kommission für internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe im September 1992 einen Ausschuss, welcher zum Ziel hatte, bei der Ausgestaltung der schweizerischen Politik in IWF und Weltbank von den Erfahrungen breiter ausserparlamentarischer Kreise Nutzen ziehen zu können. In dieser so genannten Subkommission BWI wurde jeweils im Vorfeld der Frühjahrs- und Herbsttagungen der BWI eine Aussprache zu anstehenden Agendapunkten und der schweizerischen Haltung geführt. Im Oktober 2002 hat die beratende Kommission beschlossen, die Subkommission BWI per Ende 2002 aufzulösen und die Beratungen fortan selber zu führen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Angesichts der Tatsache, dass Konsultationen über die schweizerische Position in den BWI bereits innerhalb der beratenden Kommission für internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe geführt werden, erachtet der Bundesrat das Anliegen der Motion nach Schaffung einer ausserparlamentarischen Kommission, die Bundesrat und Bundesverwaltung in BWI-Dossiers berät, als bereits erfüllt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Jährlicher Bericht über die Tätigkeiten der Schweiz in den BWI&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat erachtet eine transparente Information über das Engagement der Schweiz bei IWF und Weltbank als ausserordentlich wichtig. Die Ansicht der Motion, dass hierfür ein zusätzlicher jährlicher Tätigkeitsbericht vonnöten ist, teilt er jedoch nicht. Stattdessen sollten die bestehenden Informationsquellen noch besser genutzt und verbreitet werden, um so umfassend über die Tätigkeiten der Schweiz in den BWI zu informieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine angemessene Gelegenheit für den jährlichen Rück- und Ausblick über die Tätigkeiten der Schweiz in IWF und Weltbank bieten die Kapitel 5 und 6 des Aussenwirtschaftsberichtes. Sie sollen in Zukunft noch vertieft werden, indem insbesondere, wie von der GPK-S angeregt, die Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen von IWF und Weltbank übersichtlich aufgeführt werden. Es sei auch verwiesen auf den EFV-Newsletter, der auf die Aktualität im IWF-Bereich eingeht und über anstehende Geschäfte informiert, sowie auf die weitere Berichterstattung auf den Internetseiten der zuständigen Behörden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schliesslich soll auch auf die halbjährlichen Tätigkeitsberichte der Schweizer Exekutivdirektoren hingewiesen werden, welche detailliert über die Arbeit des Exekutivrates und die Haltung der Schweizer Stimmrechtsgruppe Auskunft erteilen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das Schweizervolk hat am 17. Mai 1992 den Beitritt der Schweiz zu den Institutionen von Bretton Woods (IWF und Weltbank) angenommen. Die Tatsache, dass die Schweiz Mitglied der Institutionen von Bretton Woods (BWI) ist und Einsitz in deren Führungsorganen hat, bedeutet für sie ein wichtiges Instrument der Aussenpolitik, der internationalen Währungs- und Finanzpolitik sowie der Entwicklungspolitik.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweiz hat in diesen Institutionen eine bedeutende Stellung erlangt. Damit diese auch weiterhin gesichert ist, wird der Bundesrat beauftragt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. in Anlehnung an das Integrationsbüro ein BWI-Büro ins Leben zu rufen, in dem die Personen, die die Dossiers zu IWF und Weltbank betreuen, zusammengeführt werden;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. den Koordinatoren in den Schwerpunktländern der Entwicklungszusammenarbeit den Auftrag zu erteilen, folgende Punkte einer unabhängigen Analyse zu unterziehen: die wirtschaftspolitischen Programme der BWI,  die Reihenfolge, nach der die Reformen eingeführt werden, und die Verteilung der Lasten des Anpassungsprozesses;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. eine eigenständige Haltung zur internationalen Finanzarchitektur zu entwickeln;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. eine ausserparlamentarische Kommission zu schaffen, deren Aufgabe es ist, die Bundesverwaltung und den Bundesrat in BWI-Dossiers zu beraten;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. jährlich einen Bericht zuhanden der Bundesversammlung auszuarbeiten, worin die Tätigkeit der Schweiz in den Institutionen von Bretton Woods dargelegt wird.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Beziehungen der Schweiz zu IWF und Weltbank</value></text></texts><title>Beziehungen der Schweiz zu IWF und Weltbank</title></affair>