{"id":20043107,"updated":"2023-07-28T08:51:17Z","additionalIndexing":"09;Staatsschutzakten;politische Gewalt;Weltwirtschaftsgipfel;Demonstrationsrecht;Gewalt;Polizeikontrolle","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2517,"gender":"f","id":495,"name":"Menétrey-Savary Anne-Catherine","officialDenomination":"Menétrey-Savary"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-03-17T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4702"},"descriptors":[{"key":"L04K05020103","name":"Demonstrationsrecht","type":1},{"key":"L05K0403030401","name":"Polizeikontrolle","type":1},{"key":"L05K0704020110","name":"Weltwirtschaftsgipfel","type":1},{"key":"L05K0403030303","name":"Staatsschutzakten","type":1},{"key":"L03K040301","name":"politische 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Weltwirtschaftsforum (WEF) mehrere Demonstrationen statt. Globalisierungsgegner, die daran teilgenommen haben, berichten verschiedentlich von einem unverhältnismässig repressiven Vorgehen der Polizei. So wurde am 17. Januar eine Demonstration, die nacheinander in vier Schweizer Städten Halt machte, überall von Spezialeinheiten der Polizei im Kampfanzug empfangen; diese setzten ohne Vorwarnung Gummigeschosse ein. Dabei wurden in Burgdorf mehrere Personen verletzt, und die Demonstrierenden wurden beim Aussteigen aus dem Zug fotografiert.<\/p><p>Zu schwerwiegenden Vorkommnissen kam es jedoch vor allem am 24. Januar, und zwar im Anschluss an die bewilligte friedliche Kundgebung in Chur. Nach Aussage sämtlicher Beobachterinnen und Beobachter konnten sich die Demonstrierenden an Ort und Stelle begeben und ungehindert durch die Stadt ziehen; die Polizei hielt sich während der ganzen Dauer der Kundgebung zurück. Bei der Rückreise der Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmer aber kam es zur Eskalation. Der 15.22-Uhr-Zug, mit dem die Demonstrierenden nach Zürich zurückfuhren, wurde am Bahnhof Landquart von der Polizei gestoppt. Alle Reisenden, auch diejenigen, die nicht an der Kundgebung teilgenommen hatten, wurden zum Aussteigen gezwungen - teilweise indem Tränengas ins Innere der Waggons gesprüht wurde oder auch unter Einsatz von Schlagstöcken. Alle wurden auf dem Bahnhofplatz festgehalten, umgeben von Abschrankungen und ohne jede Fluchtmöglichkeit. Vorher waren sie mit Wasser begossen und mit Tränengas besprüht worden; mehrere Personen wurden geschlagen und misshandelt. Laut verschiedenen Zeugenaussagen wurden Gummigeschosse ohne Vorwarnung und aus nächster Nähe abgefeuert. Danach mussten die Demonstrierenden erst stundenlang warten und dann Durchsuchungen und Identitätskontrollen über sich ergehen lassen (für manche Personen zog sich das Warten in der Kälte und mit vom Wasserwerfereinsatz durchnässten Kleidern offenbar bis 23.30 Uhr hin). Laut Polizeiangaben waren 1082 Personen betroffen.<\/p><p>Diese im grossen Stil durchgeführte Polizeioperation erscheint im Vergleich zu den potenziell strafbaren Handlungen, die begangen worden sein könnten, völlig unverhältnismässig; sie stand auch in keinem Verhältnis zu den möglichen Ursachen dieser Handlungen. Die Churer Kundgebung war ohne Zusammenstösse verlaufen; nichts deutete auf Gewalttätigkeiten während oder nach der Rückreise hin. Laut mehreren Zeugenaussagen lassen die entsprechende Herrichtung des Bahnhofplatzes in Landquart und die Reservierung und Herrichtung des unterirdischen Parkhauses von Coop, die beide im Voraus geplant waren, darauf schliessen, dass diese Polizeioperation unabhängig vom Ablauf der Churer Kundgebung vorbereitet und organisiert worden war und dass ihr Hauptzweck darin bestand, die Demonstrierenden einzuschüchtern und zu fichieren sowie ihre Rückkehr nach Bern oder Zürich zu verzögern, obwohl keine Ausschreitungen dazu Anlass gaben.<\/p><p>Der Umfang und die Intensität dieser Polizeiaktion gegen eine friedliche Demonstration waren in einem bisher nie erreichten Ausmass unverhältnismässig. Der Gebrauch so genannter \"nichtlethaler\" Waffen wird anscheinend etwas völlig Banales, und der Umstand, dass es Verletzte gab, die ins Spital eingeliefert werden mussten - und dies erst noch bei einer Demonstration wie derjenigen vom 17. Januar, die ohne Zusammenstösse verlief -, wurde von den Behörden und den Medien mit grosser Gleichgültigkeit aufgenommen. Die Demonstrierenden erhielten den Eindruck, dass sich die Repression unterschiedslos gegen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer richtete und keineswegs nur gegen besonders extremistische Gruppen. Dasselbe gilt von der systematischen Fichierung der Demonstrierenden.<\/p><p>Laut Beobachtern wurden übrigens Neonazigruppen, die im Bahnhof Landquart anwesend waren, nicht wie die übrigen Demonstrierenden eingekesselt; man liess sie sogar gewähren, obschon sie die Demonstrierenden beschimpften.<\/p><p>Die Klagen, die gegen diese Polizeioperation vorgebracht wurden, bezogen sich auf den Umstand: <\/p><p>- dass die Polizei ohne Durchgabe von Verhaltensanweisungen vorging, was bei den betroffenen Personen Panik auslöste;<\/p><p>- dass Demonstrierende von der Polizei mit Schlagstöcken traktiert wurden;<\/p><p>- dass die Polizei die Demonstrierenden stundenlang festhielt;<\/p><p>- dass Tränengas in die geschlossenen Eisenbahnwaggons gesprüht wurde;<\/p><p>- dass Demonstrierende beschimpft und gedemütigt wurden.<\/p><p>Wie man weiss, war es für die Durchführung des WEF erforderlich, umfangreiche Sicherheitsmassnahmen anzuordnen und umzusetzen; diese mussten vom Bund koordiniert werden. Man kann sich deshalb fragen, in welchem Ausmass die Bundesbehörden für diese Polizeioperation Verantwortung tragen. Das Geschehene legt die Annahme nahe, dass diese Vorkommnisse provoziert wurden, um das bestehende Sicherheitsdispositiv zu rechtfertigen. Wenn dies der Fall ist, tragen die Bundesbehörden ein erhebliches Mass an Verantwortung, denn es darf nicht sein, dass friedliche Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmer im Anschluss an eine gewaltfreie Kundgebung auf diese Weise behandelt werden. Sollten diese Ereignisse eine neue Politik zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ankündigen, so kann man sich fragen, ob das in der Bundesverfassung verankerte Demonstrationsrecht noch gewährleistet ist. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, die Fragen, die wir uns in diesem Zusammenhang stellen, zu beantworten.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Die Verantwortung über die Gewährleistung der inneren Sicherheit liegt gemäss Bundesverfassung in erster Linie bei den Kantonen. Es liegt in ihrer Kompetenz zu bestimmen, wie sie im Einzelnen ihre sicherheitspolizeiliche Verantwortung wahrnehmen (kantonale Polizeihoheit; vgl. auch die Antwort des Bundesrates auf die Motion Eggly 03.3444: Innere Sicherheit. Kohärenz und Solidarität bei Polizeieinsätzen, die Interpellation der freisinnig-demokratischen Fraktion 03.3020: Massnahmen gegen Chaotengewalt, sowie auf die Interpellation Favre 03.3255: Lehren aus dem G8). Sie legen somit die Sicherheitsdispositive und die situationsgerechte Taktik für die Ordnungskräfte fest und bestimmen die Mittel und den Zeitpunkt des Einsatzes.<\/p><p>Dies galt insbesondere auch für den Einsatz auf dem Bahnhof in Landquart vom 24. Januar 2004. Die Bündner Regierung ist zurzeit daran, diesen Polizeieinsatz gegen die Globalisierungskritiker zu analysieren und auszuwerten. Die Bundesbehörden haben somit keinen direkten oder indirekten Einfluss auf das Sicherheitsdispositiv im Zusammenhang mit der WEF-Demonstration genommen.<\/p><p>3. Wie oben dargelegt, ist für die Sicherheit in Landquart die Kantonspolizei Graubünden zuständig. Der Bund hatte weder im Vorfeld noch während des Einsatzes auf die Einsatztaktik der Polizei und auf die durchgeführten Personenkontrollen in Landquart Einfluss genommen. Die durchgeführten Personenkontrollen erfolgten auf der Grundlage des kantonalen Rechtes. Der Bundesrat hat bezüglich dieser Massnahmen weder ein Aufsichts- noch ein Kontrollrecht. Sollten Beamte der Kantonspolizei Privaten widerrechtlich und schuldhaft einen Schaden verursacht haben, würde der Kanton Graubünden nach seinem Verantwortlichkeitsgesetz vom 29. Oktober 1944 haften.<\/p><p>4. Die von den Bündner Behörden erhobenen Daten werden von diesen zur Identifizierung von Straftätern verwendet. Weitergehende Daten werden nach den Vorschriften des anwendbaren Datenschutzrechtes vernichtet. Auf Bundesebene werden die von den Bündner Behörden in Anwendung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) an das Bundesamt für Polizei zu übermittelnden Daten nur weiter bearbeitet, wenn im Einzelfall klare Bezüge zu gewalttätig-extremistischen Kreisen bestehen. Bearbeitet werden die Daten im informatisierten Staatsschutz-Informationssystem (Isis). Die Bearbeitung dieser Daten weicht nicht von der Bearbeitung anderer Staatsschutzdaten ab und richtet sich nach Artikel 15ff. BWIS. Alle anderen Daten werden auf Bundesseite vernichtet. Das BWIS sieht in Artikel 18 vor, dass jede Person beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten verlangen kann, dass er prüft, ob im Isis rechtmässig Daten über sie bearbeitet werden (so genanntes indirektes Einsichtsrecht).<\/p><p>5. Die Sicherheitskosten für das WEF 2004 beliefen sich auf insgesamt 8,8 Millionen Franken. Dank verschiedener Anstrengungen und Einsparungen konnten die Kosten um 15 Prozent tiefer gehalten werden als budgetiert. Von den 8,8 Millionen Franken übernahmen die Landschaft Davos 1 Million, der Kanton Graubünden 2 Millionen und das WEF ebenfalls 2 Millionen Franken.<\/p><p>Aufgrund der Verordnung über die finanziellen Leistungen an die Kantone zur Wahrung der inneren Sicherheit beteiligte sich der Bund mit 3 Millionen Franken an den Kosten für das Zusatzdispositiv zugunsten völkerrechtlich geschützter Personen. Die restlichen 0,8 Millionen Franken werden aus dem vom Parlament bewilligten zusätzlichen Mitteln von maximal 2 Millionen Franken für die Jahrestreffen 2004-2006 bezahlt. Der gesamte Bundesanteil an den Sicherheitskosten dürfte sich somit in der Grössenordnung von 3,8 Millionen Franken bewegen. Dies entspricht einer Reduktion um etwa 1 Million Franken gegenüber dem letzten Jahr, als der Bundesanteil noch 4,8 Millionen Franken betrug.<\/p><p>6. Die Rechte zur Ausübung der Versammlungs- und der Meinungsäusserungsfreiheit sind sowohl verfassungsmässig garantiert (Art. 16 und 22 der Schweizerischen Bundesverfassung vom 18. April 1999, BV; SR 101) als auch Gegenstand völkerrechtlicher Verpflichtungen der Schweiz (Art. 10ff. der Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten; SR 0.101, sowie Art. 19 und 21 des Internationalen Paktes vom 16. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte; SR 0.103.2). Allerdings gelten diese Rechte nicht absolut; sie können eingeschränkt werden, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage vorhanden ist, ein öffentliches Interesse besteht und die Verhältnismässigkeit gewährleistet ist.<\/p><p>Der Bundesrat anerkennt, dass sich die Kritiker des WEF auf die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit berufen können und grundsätzlich die Möglichkeit haben müssen, auf ihre Vorstellungen und Anliegen aufmerksam zu machen. Diese grundrechtlichen Ansprüche sind von den für die Sicherheit zuständigen Behörden zu beachten. Eine rechtliche Überprüfung der polizeilichen Massnahmen und Entscheide ist indessen eine Aufgabe der richterlichen Behörden. Der Bundesrat hat sich gleichwohl bereits kurz nach dem diesjährigen Weltwirtschaftsforum mit der Durchführung der Veranstaltung vollumfänglich zufrieden gezeigt und dabei mit Genugtuung festgestellt, dass die befürchteten Ausschreitungen ausblieben. Auch wies er darauf hin, dass die gewaltfreie Kundgebung in Chur gezeigt hat, dass man zwar lautstark und kritisch, aber auch friedlich demonstrieren kann.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Ging der Entscheid, den von der WEF-Demonstration in Chur herkommenden Zug in Landquart anzuhalten und die Identität der Reisenden mit einem an Belagerungszustand erinnernden Dispositiv kontrollieren zu lassen, direkt oder indirekt von den Bundesbehörden und von der Bundesverwaltung aus? Welches Verhältnis bestand zu jenem Zeitpunkt zwischen den Bundesbehörden und der Bundesverwaltung einerseits und den in Landquart eingesetzten Polizeikräften andererseits?<\/p><p>2. Wie waren die Kompetenzen zwischen den Bundes-, den Kantons- und den Gemeindebehörden bezüglich des WEF-Sicherheitsdispositivs im Allgemeinen und der Polizeioperation in Landquart im Besonderen verteilt? Gab es Vereinbarungen über die Art und Weise des Vorgehens gegenüber den Demonstrierenden?<\/p><p>3. Wie begründet der Bundesrat die Einkesselung der Zugreisenden in Landquart? Welches Ziel wurde damit verfolgt? War diese Operation im Voraus geplant? War sich der Bundesrat bewusst, dass die Operation friedliche Demonstrantinnen und Demonstranten sowie Zugreisende, die mit der Demonstration nichts zu tun hatten, gefährden konnte?<\/p><p>4. Sind die Bundesbehörden im Besitz der Fotos und der Identitätsangaben der Demonstrierenden? Wurden in Landquart die Aufzeichnung biometrischer Daten und die Entnahme von DNA-Proben angeordnet? Wo befinden sich diese Daten heute, und wie sollen sie verwendet werden? Inwiefern haben die betroffenen Personen Zugang zu diesen Daten?<\/p><p>5. Wie hoch waren die Kosten dieser Polizeioperationen, sowohl für den Bund als auch für die Kantone und die Gemeinden?<\/p><p>6. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass das Demonstrationsrecht unter diesen Umständen noch gewährleistet ist?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Polizeiliche Unterdrückung friedlicher Demonstrationen"}],"title":"Polizeiliche Unterdrückung friedlicher Demonstrationen"}