{"id":20043110,"updated":"2023-07-28T13:03:24Z","additionalIndexing":"04;junger Mensch;Parlament;politische Mitbestimmung;Internet;Petitionsrecht","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2583,"gender":"f","id":1131,"name":"Allemann Evi","officialDenomination":"Allemann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-03-17T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4702"},"descriptors":[{"key":"L05K0107010204","name":"junger Mensch","type":1},{"key":"L04K08020329","name":"politische 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Für viele ist schwer durchschaubar, wie politische Entscheide entstehen und welche konkreten Auswirkungen sie auf den Alltag der Jugendlichen haben. Die niederschwellige Form eines virtuellen Jugendparlamentes ermöglicht den Jugendlichen \"Polit-Luft\" zu schnuppern, sich zu vernetzen, mitzureden und Entscheide zu treffen - dies alles ohne örtliche Gebundenheit und frei von einer längerfristigen Verpflichtung. Und das immer unter dem Motto: Die Jugendlichen dort abholen, wo sie stehen und sich täglich aufhalten: vor dem Computer, im Internet.<\/p><p>Die Berner Vorortsgemeinde Zollikofen hat in Zusammenarbeit mit ihren Volksschulen im Jahre 2003 das Pilotprojekt \"Virtuelles Jugendparlament\" durchgeführt. Die Jugendlichen erlebten so eine Mischung aus politischer Bildung und Informatikunterricht und konnten erstmals auf spielerische Art und Weise politisch mitbestimmen. Unter www.jupa-zollikofen.ch kann Einblick in die virtuelle Welt des Zollikofner Jugendparlamentes genommen werden. Diese verhältnismässig kostengünstige Form, die junge Generation für politische Themen und Zusammenhänge zu sensibilisieren, soll auch auf nationaler Ebene geschaffen werden.<\/p><p>Das virtuelle Jugendparlament kann zwei wichtige Funktionen erfüllen:<\/p><p>1. Es ermöglicht den Jugendlichen, sich gegenseitig über Themen auszutauschen, sich zu informieren und Anregungen an die nationale Politik zu machen.<\/p><p>2. Wenn das \"virtuelle Jugendparlament\" eigene Kompetenzen wie z. B. Jugendmotionen oder ein eigenes Budget erhält, wird für die Jugendlichen zudem ein Raum geschaffen, in dem sie auch effektiv mitbestimmen können.<\/p><p>Um dies zu gewährleisten, sind ein bis zwei \"virtuelle Sitzungen\" pro Jahr denkbar. Während je einer oder zwei Wochen wäre ein Chat-Raum geöffnet. Alle Jugendlichen könnten sich zu vorgegebenen Themen äussern und über die Verwendung des im Budget zur Verfügung gestellten Geldes diskutieren. Am Ende der virtuellen Sitzung würden die Abstimmungen folgen: Pro virtuelle Sitzung könnten eine oder zwei Jugendmotionen an das Bundesparlament oder allenfalls auch direkt an den Bundesrat verabschiedet und ein Teil des Budgets vergeben werden. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die an einer Sitzung teilnehmen wollen, müssten einen Code mit Zugriffsrecht auf die Seite des virtuellen Jugendparlamentes beantragen.<\/p><p>Eine seltene Durchführung (ein- bis zweimal im Jahr) mit grossem Beachtungswert und breit wahrgenommenen Ergebnissen ist dabei für die Jugendlichen wohl nachhaltiger, als ständige Debattierrunden ohne Auswirkungen und Relevanz.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung einer angemessenen Unterstützung und Anerkennung der politischen Partizipation der Jugendlichen bewusst. Sie bildet einen Schwerpunkt der nationalen Jugendpolitik. Unsere pluralistische, multikulturelle und direktdemokratische Gesellschaft braucht aktive, selbstbewusste und verantwortungsvolle junge Menschen. Der Bund will mit der Unterstützung der nationalen Kinder- und Jugendarbeit und der Förderung von Partizipationsmöglichkeiten möglichst viele junge Menschen befähigen, ihre persönliche Biografie und das gesellschaftliche Umfeld positiv zu gestalten. Dies ist ein Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und gegen Ausgrenzung und Desinteresse. In diese Richtung zielt das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit.<\/p><p>Um möglichst vielen Jugendlichen Gelegenheiten zu aktiver politischer Beteiligung zu eröffnen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:<\/p><p>- Die Partizipationsmöglichkeiten müssen zielgruppen- und situationsgerecht ausgestaltet sein: Zielgruppengerecht heisst, Partizipationsformen müssen dem Alter, der Herkunft, den Interessen und dem Bildungsstand der beteiligten Kinder und Jugendlichen entsprechen. Während der eine Jugendliche interessiert und in der Lage ist, in einem strukturierten Jugendparlament mitzuwirken, ziehen es andere vor, innerhalb einer Jugendorganisation wie den Pfadfindern Verantwortung zu übernehmen, und wiederum andere brauchen eher spontan gebildete Gremien, um sich aktiv einbringen zu können. Immer wieder muss festgestellt werden, dass insbesondere benachteiligte Jugendliche (tiefer Schulabschluss, ohne Lehrstelle oder arbeitslos, mit psychischen Problemen usw.) selten Gelegenheit haben, ihre Sicht der Dinge einzubringen und das Gefühl zu entwickeln, aktiv an der Gestaltung der Gesellschaft teilzuhaben. <\/p><p>Situationsgerecht sind Partizipationsvorhaben dann, wenn sie jeweils dem spezifischen Bezugsrahmen entsprechen. Es braucht unterschiedliche Instrumente, um Mitwirkung bei der Pausenplatzgestaltung im Schulhaus, bei der Freizeitgestaltung im Dorf bzw. im Quartier oder beim Lancieren jugendpolitischer Forderungen auf Bundesebene zu ermöglichen.<\/p><p>- Partizipationsvorhaben von und mit Jugendlichen dürfen nicht Alibiübungen sein: Die Möglichkeiten und die Grenzen der Partizipation müssen transparent und für alle Beteiligten klar sein. Ansonsten stellt sich rasch Demotivation und Frustration ein. Dieser Umstand begünstigt Partizipationsvorhaben im Nahbereich. Denn hier werden in überblickbaren Zeiträumen konkrete Resultate oder ein klar erkennbares Scheitern sichtbar.<\/p><p>- Ohne Engagement der Jugendlichen selbst ist keine Partizipation möglich: Top-down-Partizipationsvorhaben zeitigen sehr selten nachhaltige Wirkung. In der ohnehin kurzlebigen Jugendarbeit bietet nur ein starkes Engagement von Jugendlichen selbst Gewähr für Partizipationsvorhaben, die über einen längeren Zeitraum bestehen.<\/p><p>Eine der auf nationaler Ebene bekanntesten Partizipationsplattformen ist sicherlich die seit 1993 jährlich tagende eidgenössische Jugendsession. Sie wird von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände organisiert, steht unter dem Patronat der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen und wird vom Bund finanziell unterstützt.<\/p><p>In Bezug auf das von der Motionärin geforderte virtuelle Jugendparlament mit ein bis zwei \"Sitzungen\" pro Jahr ist unter Berücksichtigung obiger Aspekte Folgendes zu sagen:<\/p><p>- Ein virtuelles nationales Jugendparlament spricht tendenziell dieselben Jugendlichen an, die sich bereits heute in einem Jugendparlament engagieren oder engagieren könnten. Nur bedingt lassen sich damit benachteiligte Jugendliche ansprechen.<\/p><p>- Ein virtuelles Jugendparlament auf nationaler Ebene wird zwangsläufig auf dieselben Schwierigkeiten stossen, wie sie die reellen Jugendparlamente kennen: Die zeitlichen und formalen Abläufe in Regierungs- und Verwaltungsstrukturen entsprechen oft nicht den Bedürfnissen der Jugendlichen. Konkrete Resultate des eigenen Engagements werden selten sichtbar.<\/p><p>- Die Initiative für ein virtuelles Jugendparlament auf nationaler Ebene müsste von einer grösseren Anzahl Jugendlicher getragen sein, damit eine gewisse Nachhaltigkeit wahrscheinlich ist.<\/p><p>- Ein virtuelles nationales Jugendparlament würde die reale eidgenössische Jugendsession unnötig konkurrenzieren.<\/p><p>- Es besteht die Gefahr einer Instrumentalisierung eines virtuellen Jugendparlamentes durch Einzelne oder organisierte Gruppen.<\/p><p>Die Motion verlangt im Weiteren das Motionsrecht und das Verfügungsrecht über ein bestimmtes Budget für das virtuelle Jugendparlament. Bereits in seiner Antwort auf die Motion Wyss 01.3350, \"Antragsrecht für die eidgenössische Jugendsession\", hat es der Bundesrat abgelehnt, die Anträge der Jugendsession direkt in das nationale politische Geschehen einfliessen zu lassen. Im Hinblick auf die Rechtsgleichheit erscheint es fragwürdig, eine Massnahme vorzuschlagen, die einer bestimmten sozialen Gruppe ein beträchtliches politisches Gewicht beimessen würde - unter Umständen zuungunsten von anderen Gruppen, die in politischer Hinsicht möglicherweise genauso untervertreten sind und ebenfalls einer besseren Wahrnehmung bedürften.<\/p><p>Aufgrund dieser Überlegungen ist die Motion abzulehnen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage zur Schaffung eines virtuellen Jugendparlamentes auf nationaler Ebene auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen.<\/p><p>Das virtuelle Jugendparlament soll eine webbasierte Vernetzung aller an Politik interessierten Jugendlichen in der Schweiz ermöglichen. Damit das virtuelle Jugendparlament für die Jugendlichen ein spannendes Instrument wird, soll es ein eigenes Budget und ein Motionsrecht ans nationale Parlament erhalten. Der Bund soll bei der Erarbeitung dieses Projektes eng mit der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und dem Dachverband Schweizer Jugendparlamente zusammenarbeiten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schaffung eines virtuellen Jugendparlamentes"}],"title":"Schaffung eines virtuellen Jugendparlamentes"}