{"id":20043119,"updated":"2023-07-27T20:31:24Z","additionalIndexing":"48;Flughafen;Organisation des Verkehrs (speziell);Zürich (Kanton);Luftverkehr","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-03-17T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4702"},"descriptors":[{"key":"L04K18040104","name":"Luftverkehr","type":1},{"key":"L04K18040101","name":"Flughafen","type":1},{"key":"L03K180102","name":"Organisation des Verkehrs (speziell)","type":1},{"key":"L05K0301010123","name":"Zürich (Kanton)","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-06-23T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2004-06-30T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1079478000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1151013600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2572,"gender":"m","id":820,"name":"Schibli Ernst","officialDenomination":"Schibli"},"type":"speaker"}],"shortId":"04.3119","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In die gegenwärtig sehr angespannte Situation und in die weitgehend blockierte Diskussion rund um die Anflüge auf den Flughafen Zürich-Kloten muss dringend wieder Bewegung kommen. Es gilt einerseits, die nicht unberechtigten Befürchtungen der Bevölkerung, die gegenwärtig herrschende Situation solle nicht zuletzt mittels Mediation zementiert werden, ernst zu nehmen und ihnen zu begegnen. Andererseits soll ein Zeichen gesetzt werden, dass nach alternativen Lösungen gesucht wird. Angesichts der von Experten prognostizierten langen Zeit, die die verschiedenen Machbarkeitsabklärungen benötigen, empfiehlt sich ein forciertes Vorgehen umso mehr.<\/p><p>Schliesslich zwingen auch die Häufung von Unfällen und Sicherheitsmängeln und in ihrer Folge das erschütterte Vertrauen in die zuständigen Aufsichts- und Überwachungsbehörden dazu, möglichst schnell alternative Anflugverfahren über weniger dicht besiedeltem Gebiet zu definieren und festzulegen. Aus diesem Grund ist denn auch die Neuplanung der Warteräume, insbesondere des Warteraums Ekrit, dringend auf ein mögliches gekröpftes Nordanflugverfahren abzustimmen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Arbeiten zur Abklärung der Machbarkeit des gekröpften Nordanflugs sind initiiert und schreiten voran.<\/p><p>Für den Betrieb der Infrastruktur des Flughafens ist nach Artikel 36a Absatz 2 LFG der Konzessionär zuständig. Zur Infrastruktur zählen auch die An- und Abflugverfahren, wie sich aus Artikel 36c Absatz 2 Buchstabe b LFG klar ergibt. Sie sind Gegenstand des Betriebsreglementes.<\/p><p>Nach der zurzeit geltenden gesetzlichen Regelung kann der Bund daher Infrastrukturbestandteile wie den gekröpften Nordanflug nicht anordnen. Vielmehr ist es Sache des Flughafenbetreibers, ein entsprechendes Projekt zu lancieren.<\/p><p>Aufseiten des Bundes genehmigt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) neue Verfahren im Rahmen des Betriebsreglementes. Es wirkt ausserdem in Bezug auf die Zertifizierung des Anflugverfahrens mit, d. h. bei der Definition der vom Flughafen zu erbringenden Sicherheitsnachweise. Eine wichtige Funktion kommt in Bezug auf die Einführung des gekröpften Anfluges auch der Flugsicherung zu. Ihre Mitwirkung ist unentbehrlich.<\/p><p>Damit vom Bund bestimmte Anflugverfahren angeordnet werden könnten, müsste die gesetzliche Ordnung geändert werden. Das würde aber bedingen, dass das gesamte System des Flughafenrechtes überdacht werden müsste. Ein so weitgehender Schritt braucht aber nicht in Betracht gezogen zu werden, weil die Ziele der Motion sich mit der vom UVEK verfolgten Strategie weitgehend decken. Dieses unterstützt die Abklärungen zur Machbarkeit des gekröpften Nordanfluges im Rahmen seiner Möglichkeiten. Der Flughafen hat bereits ein entsprechendes Projekt gestartet. Er hat im vergangenen Herbst bei einem ausländischen Expertenbüro mögliche Varianten für einen gekröpften Anflug erarbeiten lassen.<\/p><p>Im April hat der Vorsteher des UVEK mit dem Kanton Zürich, der Flughafenbetreiberin, Skyguide und dem Bazl das weitere Vorgehen und die Zuständigkeiten bei den Abklärungen für einen gekröpften Nordanflug festgelegt. Alle Beteiligten bekräftigten ihr grosses Interesse an einem raschen und koordinierten Vorgehen bei der Abklärung der Machbarkeit.<\/p><p>Die entsprechenden Arbeiten sind aufwendig, weil es sich beim gekröpften Nordanflug um ein neuartiges, nicht den internationalen Standards entsprechendes Verfahren handelt, das einen Sicherheitsnachweis voraussetzt. Eine Grobskizze der gekröpften Nordanflüge inklusive Lärmauswirkungen soll für das Mediationsverfahren aufbereitet werden. Ob, bei Nachweis der Machbarkeit, der gekröpfte Nordanflug dereinst eingeführt wird, hängt auch von den Ergebnissen des Mediationsverfahrens ab.<\/p><p>Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Projekt der gekröpften Nordanflüge vonseiten des Bundes im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützt wird und dass das Vorhaben auch entsprechend voranschreitet. Der Bundesrat kann sich jedoch nicht bereit erklären, für eine schnellstmögliche Einführung besorgt zu sein, da eine genaue Überprüfung und Würdigung der Umweltanforderungen sowie der betrieblichen Aspekte, insbesondere der Sicherheit, explizit vorbehalten bleiben muss.<\/p><p>Demnach wird die Ablehnung der Motion beantragt, da es wie gesagt nicht Sache des Bundes, sondern des Flughafens ist, ein Gesuch um Bewilligung eines neuen Anflugverfahrens vorzulegen. Auf den Zeitrahmen, innert dem das Gesuch vorgelegt wird, kann der Bund nur sehr beschränkt, im Rahmen der Unterstützung durch das Bazl, einwirken.<\/p><p>Im Fall einer Annahme der Motion im Erstrat würde daher ein Änderungsantrag für den Zweitrat gestellt mit dem Inhalt, dass der Bundesrat die in seiner Zuständigkeit liegenden Vorkehrungen treffen soll, damit die Machbarkeit des vom Flughafen zu beantragenden gekröpften Nordanfluges raschestmöglich abgeklärt wird.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, der Bewilligung des Verfahrens des gekröpften Nordanfluges auf den Flughafen Zürich-Kloten grösste Priorität einzuräumen und für eine schnellstmögliche Umsetzung besorgt zu sein.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verfahren gekröpfter Nordanflug. Bewilligung und Umsetzung"}],"title":"Verfahren gekröpfter Nordanflug. Bewilligung und Umsetzung"}