{"id":20043139,"updated":"2023-07-28T10:14:41Z","additionalIndexing":"2841;Durchführung eines Projektes;Koordination;Beziehung Bund-Kanton;Gesundheitspolitik;Reform","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-03-18T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4702"},"descriptors":[{"key":"L03K010505","name":"Gesundheitspolitik","type":1},{"key":"L06K070305010102","name":"Durchführung eines Projektes","type":1},{"key":"L07K08070102010101","name":"Beziehung 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Januar 2004 Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, GDK) - das Projekt \"Nationale Gesundheitspolitik Schweiz\". Damit wurde das Ziel verfolgt, die Herausforderungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der Gesundheitspolitik auf nationaler Ebene zu bewältigen. <\/p><p>Am 15. Dezember 2003 unterzeichneten der Bund und die SDK eine Vereinbarung über die nationale Gesundheitspolitik. Mit dieser Vereinbarung wurde eine Plattform geschaffen, an der sich die beiden Akteure gleichgestellt beteiligen. Die beiden Parteien unterhalten einen ständigen Dialog, der den folgenden Zwecken dient:<\/p><p>a) regelmässiger Informationsaustausch;<\/p><p>b) Erkennen von Themenbereichen und Aufgaben im Bereich der Gesundheitspolitik, bei denen die Kantone und der Bund ein Interesse an einer koordinierten Entwicklung haben;<\/p><p>c) Festlegung der für die gegenseitige Abstimmung erforderlichen Basis-, Vorbereitungs- und Entwicklungsarbeiten;<\/p><p>d) Entscheid hinsichtlich gemeinsamer Stellungnahmen und Empfehlungen an die Adresse des Bundes und der Kantone;<\/p><p>e) Förderung des gegenseitigen Verständnisses und Vertrauens.<\/p><p>Der erste Dialog auf der Grundlage dieser Vereinbarung hat am 30. April 2004 stattgefunden. Für die Jahre 2004 und 2005 sind je drei Treffen geplant. Die Möglichkeit eines Austausches von Informationen und Standpunkten bezüglich der laufenden Geschäfte und künftiger Prioritäten trägt zur Kohärenz der Gesundheitspolitik bei. Der Dialog hat insbesondere gezeigt, dass die Gesundheitsverantwortlichen der Kantone einen Beitrag zum Erfolg der aktuellen Revision des KVG leisten wollen und bereit sind, die nötigen Massnahmen für dessen Anwendung zu treffen.<\/p><p>Zusätzlich werden die Parteien einmal jährlich ein nationales Arbeitstreffen veranstalten, das einem bestimmten Thema aus dem Bereich der öffentlichen Gesundheit gewidmet sein wird. An diese Treffen werden Organisationen und Akteure des schweizerischen Gesundheitswesens eingeladen.<\/p><p>Die Unterstützungsfunktion des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums für die Gesundheitspolitik wurde durch die Vereinbarung bestätigt. Diese Funktion wird insbesondere durch die Bereitstellung und Analyse von statistischen Daten erfüllt.<\/p><p>Die Vereinbarung schafft keine neuen Rechtsvorschriften, sondern kodifiziert die Verpflichtung der beiden Parteien, im Rahmen einer Zusammenarbeit gemeinsame oder ergänzende Ansätze zu entwickeln. Keine der Parteien, und damit auch kein Kanton, kann gezwungen werden, die aus dem Dialog resultierenden Empfehlungen umzusetzen oder gegen die eigene Überzeugung einen Beitrag zu den gemeinsam festgelegten Aufgaben und Projekten zu leisten. Der grosse Vorteil der Vereinbarung besteht in der Motivation der beiden Parteien und in der Möglichkeit, Themen, bei denen beide Parteien Verantwortung tragen, rechtzeitig und gemeinsam zu behandeln.<\/p><p>1. Nach Auffassung des Bundesrates ist der Abschluss der Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund nicht als Scheitern, sondern als Erfolg der Zusammenarbeit zu verstehen. Alle Kantone haben dieser Vereinbarung zugestimmt. Der Dialog auf gleicher Ebene zwischen Behördenvertretern im Rahmen einer stabilen Struktur (nicht mehr innerhalb der Organisation eines zeitlich befristeten Projektes) ist eine Möglichkeit für die Festlegung der Steuerungsinstrumente im Bereich der Gesundheitspolitik, für die gemeinsame Entwicklung von Lösungen für Probleme bei der Umsetzung und für die Festlegung der mittelfristigen Hauptausrichtungen in jenen Bereichen, in denen sich die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen gegenseitig ergänzen. Dabei handelt es sich nicht um ein bereits erreichtes Schlussergebnis, sondern um einen Prozess, der erst beginnt. Die bereits bestehenden Kontaktstrukturen sind hauptsächlich technischer Natur oder sind wie die Vernehmlassungsverfahren oder die Sitzungen der GDK durch eine asymmetrische Beziehung gekennzeichnet.<\/p><p>2. Der Dialog ist die Plattform, auf der Lösungen entwickelt werden können, die zwischen den verschiedenen Akteuren koordiniert oder aufeinander abgestimmt werden. Unter Berücksichtigung der Grundsätze des Föderalismus ist klar, dass die Bundesbehörden und alle 26 Kantone die ihnen zustehenden Entscheide völlig unabhängig treffen. Instrumente für die Koordination der Gesundheitspolitik können erst dann als verbindlich erklärt werden, wenn sie in gegenseitigem Einvernehmen entwickelt und von allen Beteiligten gutgeheissen wurden.<\/p><p>3. Die in den letzten fünfzehn Jahren erfolgte Entwicklung zeigt, dass zahlreiche Bereiche des Gesundheitswesens durch neue oder revidierte Bundesgesetze geregelt wurden, die als Grundlage für einheitliche Massnahmen auf nationaler Ebene dienen. Mit dem Legislaturprogramm für den Zeitraum 2003-2007 wird diese Ausrichtung fortgesetzt: Es enthält fünfzehn zur Revision vorgesehene oder neue Bundesgesetze für das Gesundheitswesen. Die Entwicklung des Föderalismus erfolgt indessen nicht unbedingt durch eine Zentralisierung der Zuständigkeiten. Eine Abschaffung der kantonalen Hoheit auf die Gesundheitsversorgung kommt nicht infrage. Der Dialog kann jedoch den Parteien bei der Festlegung von gemeinsamen Bezugsinstrumenten von Nutzen sein, beispielsweise für die Planung des Angebotes oder die Abschätzung der Entwicklung des Gesundheitswesens.<\/p><p>4. Die Leistungen des Gesundheitsobservatoriums stellen einen wesentlichen Beitrag zu einem wissensbasierten Gesundheitswesen dar. Dabei sind Koordination und rationelle Arbeitsteilung mit der Gesundheitsstatistik bereits heute gewährleistet: Das Gesundheitsobservatorium ist eine Einheit des Bundesamtes für Statistik und untersteht derselben Abteilungsleitung wie die Gesundheitsstatistik. Die am gesundheitspolitischen Dialog beteiligten Parteien legen das Profil und die strategischen Schwerpunkte des Leistungsauftrages des Observatoriums gemeinsam fest. Die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit wird durch institutionalisierte Absprachen auf Direktionsebene sichergestellt. Eine finanzielle Beteiligung von sechzehn  Kantonen an den Kosten des Observatoriums gemäss der Empfehlung der GDK wurde erreicht. Im Übrigen werden die Leistungen, die Funktionsweisen und die Effizienz des Gesundheitsobservatoriums in den nächsten Monaten durch eine unabhängige Stelle evaluiert.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Jahre 1998 wurde auf Anstoss des Eidgenössischen Departementes des Innern und der Konferenz der kantonalen Sanitätsdirektorinnen und -direktoren das Projekt \"Nationale Gesundheitspolitik\" in Angriff genommen. Ziel war es, die Gesundheitspolitik der Kantone und diejenige des Bundes besser aufeinander abzustimmen und zu koordinieren. Das Projekt \"Nationale Gesundheitspolitik\" setzte sich von 1999 bis Ende 2003 aus folgenden drei Organen zusammen: einer paritätischen Steuerungsgruppe (Vertreterinnen und Vertreter der Kantone und des Bundes), einer administrativ dem Bundesamt für Gesundheit angegliederte Projektleitung und dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium.<\/p><p>Ende 2003 wurde die Steuerungsgruppe aufgelöst und über die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen abgeschlossen. Darin wird ein einziges vorrangiges Ziel definiert: Das Projekt \"Nationale Gesundheitspolitik\" soll ein \"Ort des Dialoges\" zwischen dem Bund und den Kantonen werden.<\/p><p>Seit dem Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes im Jahre 1996 sind die Grenzen und die Auswüchse des Föderalismus im Bereich der Organisation, der Wirksamkeit, der Effizienz und der Gleichbehandlung im Gesundheitswesen augenfällig geworden.<\/p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Ist die Schrumpfung der Projektes \"Nationale Gesundheitspolitik\" auf einen \"Ort des Dialoges\" als Scheitern der Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen bei der Definition und der Steuerung der Gesundheitspolitik zu verstehen? Wenn nicht, mit welchen Inhalten füllt der Bundesrat genau den Begriff \"Dialog\"? Warum soll eine Plattform für den Dialog beibehalten werden, wo es diesen doch de facto schon gibt, namentlich über die regelmässigen Kontakte mit den Kantonen und den entsprechenden kantonalen Konferenzen?<\/p><p>2. Warum wollte der Bundesrat in die Vereinbarung nicht die Koordination und die Harmonisierung der Gesundheitspolitik des Bundes und der Kantone als Ziel aufnehmen?<\/p><p>3. Widerspiegelt der Entscheid für die offensichtliche Minimallösung \"Dialog\" die Ansicht des Bundesrates, dass mit einer Reform des Föderalismus im Gesundheitswesen nicht mehr Wirksamkeit und Effizienz erreicht werden kann? Oder wäre der Bundesrat im Gegenteil bereit, eine solche Reform in Angriff zu nehmen?<\/p><p>4. Ist es in diesem Kontext noch sinnvoll, dass Schweizerische Gesundheitsobservatorium beizubehalten? Sollte man diese Stelle nicht vielmehr ins Bundesamt für Statistik integrieren oder dem Bundesamt für Gesundheit angliedern? Sollten nicht zumindest die Grundsätze des Observatoriums unter dem Blickpunkt der Relevanz und der Rationalisierung der staatlichen Aufgaben untersucht werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ist das Projekt \"Nationale Gesundheitspolitik\" gescheitert?"}],"title":"Ist das Projekt \"Nationale Gesundheitspolitik\" gescheitert?"}